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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Community,
![]() ich habe mein Boot eigentlich ganz spontan an ein Pärchen am 26.10.2015 verkauft. Der Kaufvertrag wurde von Beiden unterschrieben und 50% wurde angezahlt. https://www.boote-forum.de/showthrea...67#post4105367 Der Neubesitzer hat schon einiges an Kleinigkeiten und Zubehör mitgenommen und war ganz Euphorisch. Da der Liegeplatz bis Ende März bezahlt war, blieb das Boot über Winter bei uns im Hafen und sollte im April bei gutem Wetter überführt werden. Heute kam dann ein Einschreiben von der Frau an. Der Brief war ganz herzzerreißend geschrieben und es hat sich einiges bei Ihr getan. Der langjärige Lebensgefährte hätte sich aus dem Staub gemacht und wäre nicht aufzufinden. Sie sitze mit allen Kosten alleine da und kann das Boot nicht weiter bezahlen, hat keinen Führerschein und kann die Anzahlung gut gebrauchen. Ihr ist bewußt, dass wir einen gewissen Betrag als Schadensersatz einbehalten können und bittet uns um Verständnis und es bliebe ihr keinen anderen Ausweg. Sie bittet um Rückabwicklung des Kaufvertrages. Nun sind wir am Zug ![]() Was würdet ihr machen? Zumindest werde ich am Dienstag zu meinem Anwalt fahren und mich beraten lassen. Ab April sind nun auch wieder 800€ für die Sommersaison fällig und einen Liegeplatz habe ich nur noch am Land ganz sicher. Mein Wasserplatz ist gekündigt und neu vergeben. Den Vertrag werden wir demnach erst rückgängig machen, wenn das Boot neu verkauft ist, damit wir die entstanden Unkosten beziffern können. Oder wie würdet ihr vorgehen? Grüße, Jan |
#2
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Hallo,
ich würde mal zum Telefon greifen und versuchen ihren verschwundenen Mann anzurufen. Wenn du ihn erreichst ist vermutlich der Rest der Geschichte auch frei erfunden.
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#3
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Da hast Du vermutlich Recht, aber wir haben nur die Festnetznummer.
Mein Gefühl ist, dass sie das Geld nicht zusammen bekommen und deren 2 anderen Boote nicht verkauft bekamen. Die Geschichte ist etwas unglaubwürdig. Sie lebten schon sehr lange zusammen, er ist seit mehr als 20 Jahren im selben Hafen und hat dort 2 Boote stehen. Ist Rentner, aber hilft als LKW Fahrer noch aus. Wie kann man da spurlos verschwinden? Bis Ende Dezember hatten wir sehr viel Kontakt und sie hatte auch schon um den Schlüssel gebeten. (aber nicht bekommen) Einige Teile hat sie auch schon mitgenommen, dann haben wir nichts mehr gehört. Entweder sie sind der Meinung sie haben etwas besseres gefunden oder das Geld ist nicht da. Aber: das sind nur Vermutungen. Die Hafengebühren gehen wohl auf Ihre Kosten. Wenn ich das Boot unter dem Preis verkaufen muss, dann auch die Differenz. Oder würdest du das anders machen? Wir hatten damals noch andere Kaufinteressenten, die nun schon etwas anderes haben. Und wir wollten schon den Kaufvertrag des neuen Bootes unterschreiben. Das hätte finanziell echt unschön ausgehen können. Gruß Jan |
#4
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von beiden unterschrieben, dann müssen auch beide Widerrufen.
Solange das nicht rechtlich geklärt ist wird auch NIX ausgezahlt. Nachher kommt der Männe und verlangt Kohle retour und du hast die A. Karte ! Und vor allem 26.10. bis 24.03. .... toll sich jetzt schon zu melden.
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Gruß Marc
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#5
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Ich würde eine gütliche Einigung suchen. Geht am besten am Telefon.
Ich würde jedoch nicht einfach so rückabwickeln. Stell Dir vor, Du erstattest einen Teil der Anzahlung zurück und der Ex pocht nachher auf Vertragserfüllung. Rückabwicklung nur wenn beide unterschreiben.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#6
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Wo wohnt denn die zurückgelassene?
Vielleicht kann jemand in deren Nähe mal Detektivarbeit leisten... ![]() Gruß Torben
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#7
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Vielleicht auch keine schlechte Idee. Ich weiß evtl auch schon, wen ich darauf ansetzen könnte.
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#8
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![]() Zitat:
Sie schreibt, dass sie nun Beihilfe vom Amt bekommt. Daher scheint es nicht gerade frisch zu sein. Eine Woche später hätte ich ein neues Boot gehabt. Ich habe mich sehr auf die neue Saison gefreut.
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#9
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normalerweise bekommst du Schaden Ersatz, gehe zum Anwalt.
Aber pass schön auf dein Boot auf, das es nicht verschwindet oder es auf einmal sinkt, dann gibst Du denen das ganze Geld zurück. Macht mich nämlich stutzig das die den Schlüssel wollten, Obacht !!! Gruß Roland
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#10
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Also erst einmal seid ihr alle verdammt negativ und jeder schreit nach Detektiven und Anwälten......schämt Euch !
Immerhin wurden 12500€ angezahlt und nicht nur 1000 oder so! Ruf die Frau an und versuche das im guten zu klären! Ich denke auch,Du warst froh so einen guten Preis zu bekommen, ansonsten wird doch üblicherweise sofort cash bezahlt. Nun könnt ihr ja gerne weiter spekulieren aber verliert dabei nicht den Anstand!
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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#11
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Diese Anzahlerei und das Warten auf die Restkohle hat einen entscheidenen Nachteil. Der Rest kommt meist nicht mehr...
Ich würde der Frau 50% der Anzahlung abzgl. 30% Schadenersatz zurück geben. Sie haftet ja nur für 50%, wenn ich das richtig mit dem Vertrag verstehe. Den Rest würde ich dem Mann geben, wenn er sich je wieder meldet. Dann das Boot verkaufen und abwarten. Das würde ich der Dame so mündlich mitteilen und eine Wartezeit von 2 Wochen einhalten. Mal sehen was passiert... ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#12
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![]() Zitat:
![]() Auch wenn ich sonst Deine Kommentare sonst schätze bist Du hier weit über das Ziel hinaus geschossen.....seid Ihr alle nur noch Abzocker ?
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#13
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Ich würde erstmal gar nix zurückgeben. Ganz in Ruhe einen neuen Käufer finden und erst wenn der gefunden ist, den Kauf rückabwickeln.
Bei der Rückabwicklung beachten, dass ihr nur 50 % des zu erstattenden Betrages zustehen. Die anderen 50 % dem Mann. Wenn du ihr das so mitteilst, wird er vielleicht ja doch wieder auftauchen ![]() Und immer daran denken: Wenn beide unterschrieben haben, müssen auch beide die Rückabwicklungfordern. Daher auf jeden Fall auf eine eidesstattliche Versicherung der Frau bestehen.
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Viele Grüße Thomas
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#14
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Nee passt schon, Du solltest es richtig lesen 50% der Anzahlung und davon 30% also rund 2000 Tacken. Das ist voll ok.
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden |
#15
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Ich finde 30% angemessen - sind ja auch nur 15% der Gesamtsumme - die hier auch maßgeblich sind. Der Verkäufer hat weiterhin Liegeplatzkosten und hat rund ein halbes Jahr verloren und muss mit seinem Verkauf jetzt wieder bei Null anfangen. Vermutlich wird es diese Saison nicht mehr verkauft und die relativ neuen Renovierungsarbeiten sind wieder ein Jahr gealtert. 3-4 TEUR Aufwandsentschädigung finde ich vollkommen fair - hätte für mich nicht den Hauch von Abzocke.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#16
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Einmal durchgefegt.
Und nun zurück zum Thema, ohne Beleidigungen. ![]()
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#17
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Jan,
welche Zahlungsziel habt ihr vereinbart? Diesen Termin solltest Du abwarten. Sollte der Termin überschritten sein, eine angemessene Frist stellen. Anschließend die Vertragserfüllung anwaltlich durchsetzen. Eine Rücktrittsmöglichkeit vom Kauf nach 5 Monaten habt Ihr vertraglich ja wohl nicht vereinbart ... Mit Zahlen und Summen sollte man im Vorfeld gar nicht jonglieren, das überlässt man dem Anwalt.
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Alex
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#18
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30% (15% der gesamtsumme) erscheint mir zu freundlich,
nachdem ja schon "kleinigkeiten" vom Boot geholt wurden (wurde das Teil schon geplündert?) Wo sind die dinge? bekommst du die auch vollständig zurück bei rückabwicklung? Fragen über Fragen......
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#19
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Das ist schon recht merkwürdig mit dem plötzlich verschwundenen Lebenspartner, aber für eine Frau auch ein typisches Verhalten. Nun, wo er nicht mehr da ist, jammert sie rum, weil sie erstmal merkt, was das Leben plötzlich kostet, wenn man mal was selber bezahlen muss und rafft zusammen, was nur so geht...
Ich kann zwar nicht sagen, von wem der beiden das Geld für die Anzahlung gekommen ist, aber alleine die gesamte Rückzahlung für sich zu beanspruchen, halte ich schon für kriminell. Suche auf jedenfall den Mann und frag ihn nach dem Sachverhalt. Irgendwo wirst du dann die Wahrheit finden.
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#20
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Nochmal:
Jan sollte den offiziellen, juristisch korrekten Weg gehen. Keine "Privatdetektive", keine Zahlenspiele, keine Spekulationen über anteilige Haftungen der beiden Käufer - deren Binnenverhältnis zudem ja auch nicht bekannt ist (Haftung 50:50, 70:30, 90:10?). Diese hier aufgekommenen halbseidenen Vorschläge sind der Sache sicher nicht dienlich.
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Alex |
#21
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Da beide unterschrieben haben, kann auch eine Rückabwicklung nur mit beiden gemacht werden. Wenn der Mann nicht auffindbar ist, kann man nichts Rückabwickeln.
Das wäre einer der wenigen Fälle, bei denen ich einen Anwalt bemühen würde. Das Ganze ist so unklar, dass Du egal was Du machst, einen Fehler begehst. Also in diesem Fall unbedingt rechtlichen Beistand holen würde ich sagen.
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Gruß Ralf ![]() ![]()
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#22
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Also ich würde erst zum Anwalt bevor Du irgend jemand eine Frist setzen willst.
Ich würde der Dame mitteilen dass Du die Sache Deinem Anwalt übergeben hast und dieser sich bei ihr melden würde. Keiner im Forum weiß was in Deinem Vertrag steht. In diesem müsste eigentlich auch geregelt sein was in diesem Fall der jetzt eingetroffen ist passiert. Empfehlen würde ich Dir auch im Vorfeld eine Frageliste für den Anwalt vorzubereiten. Glück für Dich ist die Anzahlung. Eigentlich nach meiner Einschätzung ist das Boot für Dich im Augenblick wertlos. Du kannst es nicht weiter verkaufen - und nicht weiter fahren. Deshalb würde ich Dir empfehlen keine unüberlegte Aktion ohne Anwalt zu starten.
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Grüsse Eddy „Ich hoffe nichts, ich fürchte nichts, ich bin frei“ www.hello-hellas.de
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#23
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Hi!
Da Du einen großen Teil der Kohle schon hast, bist Du in einer relativ komfortablen Position und Deine rechtliche Perspektive ist Durchsetzung des Vertrages (Abnahme des Bootes) oder Fehlschlagen des Vertrages (Verweigerung der Abnahme) und die sich daraus ergebende Abrechnung. Ein Aufheben des Vertrages ist eine individuelle Vereinbarung, für die es keinen rechtlichen Maßstab (mit Prozentsätzen) gibt. Schau außerdem unbedingt in Deinen Vertrag, was ihr vereinbart habt (Formular verwendet?????). Kannst ihr ja vorschlagen Anzahlung weg und das war es. Aber auch dafür brauchst Du die Unterschrift von allen Unterzeichnern. Daher heißt es wohl: Frist zur Abnahme des Kahnes setzen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#24
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Und bei der Wahl des Anwaltes wünsche ich dir, dass du einen findest, der Spaß an "Pro Mandant" hat und nicht nur den Streitwert und sein Brago Büchlein kennt.
Es jetzt bei Ebay schon wieder anzubieten halte ich noch für riskant. Irgendwo sitzt vielleicht einer, der glaubt, ihm gehört schon das halbe Boot.
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#25
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![]() Zitat:
Wäre doch positiv, wenn sich jetzt ein Mann meldet der sagt "Hey, das habe ich doch schon angezahlt!!!" ![]()
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
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