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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.04.2016, 17:34
AG31 AG31 ist offline
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Standard Onlineshop: Kennzeichnung der Verfügbarkeit

Moin,
ich habe da mal ne Frage, evt ist hier ja jemand der sich mir so etwas aus kennt.

Ich habe Anfang der Woche in einen Onlineshop einen reduzierten Artikel bestellt, dieser war mit "lieferbar - Lieferzeit:3-5 Werktage" gekennzeichnet.
2 Tage später habe ich eine Email bekommen, dass der nicht lieferbar, komplett vergriffen ist. Neuer Liefertermin: Mitte Mai

Soweit keine Problem, da ich die Bestellung stornieren konnte.

Allerdings ist der Artikel heute (5 Werktage später) noch immer als "lieferbar - Lieferzeit:3-5 Werktage" in Onlineshop gelistet.
Auf meine nachfrage bekam ich die Antwort "So etwas kann vorkommen, wenn es sich um einen Mindestbestand handelt und die Aktualisierung in unserem Shop etwas zeitverzögert ist."

Jetzt komme ich mir, nach 5 Werktagen, natürlich etwas verarscht vor. Weiss jemand wie es rein rechtlich mit der Kennzeichnung der Angaben für die Verfügbarweit eines Artikels ist?
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Grüsse
Matthias

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  #2  
Alt 08.04.2016, 18:51
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Wenn der Shop nicht auf Aktualität hält, so what... Was nützt die rechtliche Seite ? Oder möchtest Du etwa juristisch aktiv werden ? :-(
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Handbreit Jens
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  #3  
Alt 08.04.2016, 18:56
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Lies Dir mal die AGB des Shops durch. Úblich ist, dass ein Vertrag erst nach Bestätigung oder Lieferung zustande kommt. Du gibst mit der Bestellung meist nur einen Antrag ab.
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  #4  
Alt 08.04.2016, 19:05
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Ne, wegen solchen Scheiss werde ich nicht rechtlich aktiv werden. mir geht es eher darum, dass man sich eben als Kunde etwas verarscht vorkommt. erinnert mich etwas an "Nepper, Schlepper, Bauernfänger..."
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Grüsse
Matthias

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  #5  
Alt 08.04.2016, 19:10
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Mike
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  #6  
Alt 08.04.2016, 19:20
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Egal wie die AGB sind, es besteht der Verdacht des Betruges.
Thema Reifenshop.
Reifen verfügbar. Bestellt und mittels Pay Pal bezahlt.
Innerhalb eines Tages kam das Geld zurück.
Samt Mail, nicht lieferbar.

Ein bekannte Problem. Juristisch ist mit der Geldüberweisung ein Vertrag zustande gekommen. Egal, wie oder was der da in seinen AGB hat.
Und die gelten Europaweit.

Das Problem ist nur, das Du das mittels Anwalt einzuklagen. Den die Justitz sammt der Gewerbeaufsicht kümmern sich einen Dreck um Recht und Gesetze zum schutze der Verbraucher.
Leider ist Deutschland zu einem Rechtsmittelstaat verkommen. Nur mit Geld kannst Du dir einen Anwalt leisten, der dein Recht durchsetzt.

Wenn Du nicht Geld in die Hand nimmst und mittels Anwalt
erst eine Abmahnung und bei Wiederholung eine Unterlassung durchstetzt, wird der so weiter machen, wie die andern auch..

Das Reifenportal hat mir 4 Monate später nach die Reifen doch geliefert, samt Entschuldigung. Da war der Winter vorbei .....
Und weiter Schüsse hebe ich mir für schwerwiegendere Prozesse auf.
Sonnst springt die Rechtsschutzversicherung ab.
Grüße Frank
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  #7  
Alt 08.04.2016, 19:44
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Der Vergleich mit "deinem" Reifenshop ist so nicht korrekt:

Du hast eine Ware bestellt und bezahlt. Also wahrscheinlich gekauft.

Ich habe lediglich etwas bestellt, für das ich statt einer Rechnung den Hinweis auf "vergriffen/nicht lieferbar" erhalten habe. Weiteres steht in meinen Eingangsposting.
__________________
Grüsse
Matthias

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  #8  
Alt 08.04.2016, 20:07
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bei einem bestimmten Reifenshop ist wirklich System dahin, da bestellt man hochwertige Markenreifen die einem auch zugesagt werden und dann wollen sie einem Reifen aus dem unteren Segment andrehen

bei Zubehör Shops kommt es schon mal vor das gerade eben das letzte Teil verkauft wurde, da lohnt es sich nicht sich drüber aufzuregen, das ist nun mal so, wenn man die meisten Teile nicht selbst im Lager hat
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #9  
Alt 09.04.2016, 05:47
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Egal wie die AGB sind, es besteht der Verdacht des Betruges.
Thema Reifenshop.
Reifen verfügbar. Bestellt und mittels Pay Pal bezahlt.
Innerhalb eines Tages kam das Geld zurück.
Samt Mail, nicht lieferbar.
Wo ist da denn Betrug ?

Weder der Einzelhändler um die Ecke, noch ein Onlineshop können permanent alle Artikel in unbegrenzter Menge auf Lager haben. Vergleiche das Angebot des Onlineshops mit dem Etikett auf dem Regal des Einzelhändlers. Ist das dann für Dich auch ein "Verdacht auf Betrug", wenn das Regal wo das Etikett eines Artikels dranhängt leer ist ?

Zitat:
Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)
§ 263
Betrug



(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
...
Ein bekannte Problem. Juristisch ist mit der Geldüberweisung ein Vertrag zustande gekommen. Egal, wie oder was der da in seinen AGB hat.
Und die gelten Europaweit.
Nein! Ein Vertrag ist eine 2-seitige Willenserklärung!

Deine Bestellung in einem Onlineshop ist nix weiter, als Deine Erklärung den (die) Artikel kaufen zu wollen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Shop liefert oder Dir z.B. eine Auftragsbestätigung schickt.

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
.... Den die Justitz sammt der Gewerbeaufsicht kümmern sich einen Dreck um Recht und Gesetze zum schutze der Verbraucher.
.....
Grüße Frank
Du kannst in einem Onlineshop Artikel bestellen und innerhalb der gesetzl. Frist ohne jede Begründung zurückschicken und bekommst Dein Geld zurück - was möchtest Du denn als Verbraucher noch mehr ????
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  #10  
Alt 09.04.2016, 06:15
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Ich sehe derartige Verfahrensweisen eher als unlauteren Wettbewerb.
Dafür gibt es Aufsichtsorgane und Verbände, die durchaus aktiv werden können, sofern denen solche Inforationen vorliegen.
Wettewerber können sicherlich direkt klagen und daraus womöglich noch einen Vorteil ziehen.
Als Verbraucher, sofern nicht geschädigt, steht einem nur die Informationsweitergabe zur Verfügung, aber wen kann man in diesem speziellen Fall informieren?
Michael
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  #11  
Alt 09.04.2016, 06:57
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
"So etwas kann vorkommen, wenn es sich um einen Mindestbestand handelt und die Aktualisierung in unserem Shop etwas zeitverzögert ist."
Wie das????
Wenn die Shopsoftware am lagerstand hängt (und davon ist auszugehen), dann ist das Teil vergriffen, wenn das letzte aus dem Lager Ausgebucht ist!!!!

Egal ob Verkauft oder Reserviert..... für den Computer ist "Lagerstand:0"

So funktioniert egentlich jede Lagerhaltungs-Software die ich kenne.
Auch Filialübergreifend......
Und der Online-Shop ist ja nix anderes als eine Filiale.
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  #12  
Alt 09.04.2016, 07:05
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Der Händler hat mit einer falschen Information zum Kaufantrag verführt und ist deshalb nach meinem Rechtsempfinden ein verachtenswerter Betrüger. Ich habe mich damit abgefunden, dass nicht jede Unehrlichkeit juristisch zu ahnden ist.

Ich kann aber meine Ausgaben auf Firmen konzentrieren, die mir als vertrauenswürdig bekannt sind, durch Erfahrung oder Empfehlung.
Auch wenn sie mal etwas teurer sind - sich nicht ärgern zu müssen, ist m.E auch Geld wert.

sea u in denmark
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  #13  
Alt 09.04.2016, 08:24
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Als Verbraucher, sofern nicht geschädigt, steht einem nur die Informationsweitergabe zur Verfügung, aber wen kann man in diesem speziellen Fall informieren?
Unbedingt das Boote-Forum
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.
.

Akki

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  #14  
Alt 09.04.2016, 09:44
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Wie das????
Wenn die Shopsoftware am lagerstand hängt (und davon ist auszugehen), dann ist das Teil vergriffen, wenn das letzte aus dem Lager Ausgebucht ist!!!!

Egal ob Verkauft oder Reserviert..... für den Computer ist "Lagerstand:0"

So funktioniert egentlich jede Lagerhaltungs-Software die ich kenne.
Auch Filialübergreifend......
Und der Online-Shop ist ja nix anderes als eine Filiale.

So einfach ist es nicht.
Internetshop und interne Warenwirtschaft/Lagerhaltung sind in der Regel unterschiedliche Systeme und liegen auf unterschiedlichen Servern in unterschiedlichen Netzwerkbereichen (Stichwort DMZ). Einen permanen Abgleich hat man nicht immer.
Aber einmal am Tag sollte der mindestens stattfinden.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #15  
Alt 09.04.2016, 12:10
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wo ist da denn Betrug ?

Weder der Einzelhändler um die Ecke, noch ein Onlineshop können permanent alle Artikel in unbegrenzter Menge auf Lager haben. Vergleiche das Angebot des Onlineshops mit dem Etikett auf dem Regal des Einzelhändlers. Ist das dann für Dich auch ein "Verdacht auf Betrug", wenn das Regal wo das Etikett eines Artikels dranhängt leer ist ?


Nein! Ein Vertrag ist eine 2-seitige Willenserklärung!

Deine Bestellung in einem Onlineshop ist nix weiter, als Deine Erklärung den (die) Artikel kaufen zu wollen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Shop liefert oder Dir z.B. eine Auftragsbestätigung schickt.


Du kannst in einem Onlineshop Artikel bestellen und innerhalb der gesetzl. Frist ohne jede Begründung zurückschicken und bekommst Dein Geld zurück - was möchtest Du denn als Verbraucher noch mehr ????
Ach , wo soll ich anfangen.
Ein Kaufvertrag ist keine für mich keine Willenserklärung. ( wenn wir was bekommen, send ich Dir das weiter).
Es ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, den man einzuhalten hat. Wenn den eine Seite aufkündigt, kann die eine Seite tun. Und mir steht in dem Falle das recht zu, auf Vertragserfüllung zu bestehen und das auch einzufordern.
Kannst gerne auf deine AGB auf etwas anderes hinweisen, juristisch wird man dir spätestens im Zivilrecht auf Schadensersatz verklagen.

§ 263
Betrug
Es ist nicht entscheident, was im BGB steht, viel entschiedener ist, wie es in Grundsatzurteilen diese Paragraf ausgelegt wird. Im Strafrecht wird bei den Grundsatzurteilen
darauf verweisen, dass Dir ein erheblicher Schaden entstanden sein muss. Die Summen schwanken zwischen 1-3 Monatgehältern, jedoch über 3000 Euro.
Es sei denn, es ist mehrfach passiertt , so das die Reglung "gewerbsmäßiger Betrug" angewendet werden kann.
Jeder Staatsanwalt wird aufgrund dieser Urteile das Strafverfahren einstellen, wenn es , und so ist es mir gegangen , der Schaden bei nur 470 Euro liegt.

Also hat mein Anwalt sich mittels des Zivilgerichtes an das Portal gewannt.

Zitat
„Wo ist da denn Betrug ?“

Weder der Einzelhändler um die Ecke, noch ein Onlineshop können permanent alle Artikel in unbegrenzter Menge auf Lager haben. Vergleiche das Angebot des Onlineshops mit dem Etikett auf dem Regal des Einzelhändlers. Ist das dann für Dich auch ein "Verdacht auf Betrug", wenn das Regal wo das Etikett eines Artikels dranhängt leer ist ?“

Im Laden um die Ecke sehe ich, es ist nicht da und gehe wieder. Fertig.
Genau die selbe Möglichkeit wird mir von solchen online Shops genommen.
Was anderes ist , wenn dadurch hingewiesen wird ( Siehe Ebay und Amazon ) das die Lieferzeit 14 Tage beträgt. Dann ist es ja im Kaufvertrag fixiert worden.
Ich möchte nicht weiter drauf einsteigen, ich empfinde etwas anzubieten, was ev. nicht verfügbar ist, als Betrug. Solche Shops sind bei mir unten durch. Damit ist meine Meinung kundgetan und ich steige auf keine weiteren Diskussionen ein. Ich habe ich erfolgreich auf meinen Anwalt verlassen, gerade weil die deutsche Strafjustitz sich aus allem raushält.
Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (09.04.2016 um 19:28 Uhr)
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  #16  
Alt 09.04.2016, 12:20
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Wie das????
Wenn die Shopsoftware am lagerstand hängt (und davon ist auszugehen), dann ist das Teil vergriffen, wenn das letzte aus dem Lager Ausgebucht ist!!!!

Egal ob Verkauft oder Reserviert..... für den Computer ist "Lagerstand:0"

So funktioniert egentlich jede Lagerhaltungs-Software die ich kenne.
Auch Filialübergreifend......
Und der Online-Shop ist ja nix anderes als eine Filiale.
Leider ist das Wunschdenken. Ich kenne ein wenig SAP und habe gesehen, was dort alles schief laufen kann.
Deshalb erhöht man besser automatisch den Artikelpreis , wenn der Artikel zu ende geht.
So kommt es , das ein Dose Wax mal bei Amazon für 10000€ angeboten wird. Im Hintergrung wird dann nähmlich von Mitarbeitern geprüft, ob auch wirklich der Bestand so ist , wie er im Programm hinterlegt ist.
Grüße Frank
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  #17  
Alt 09.04.2016, 14:01
uli07 uli07 ist offline
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Ich verstehe das ganze Problem überhaupt nicht. Wenn Shop "A" das Teil nicht liefern kann dann kaufe ich das bei Shop "B" und kontrolliere Shop "A" auch nicht noch nur um was schlechtes an ihm zu suchen und stelle den ganzen Shop auch nicht im Netz in Frage. Dazu ist mir die Zeit viel zu schade. Und verarscht würde ich mir auch nicht vorkommen. Kann ja sein das die Daten im Shop nicht gepflegt werden. Wer weiß was da noch alles nicht gepflegt wird.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #18  
Alt 09.04.2016, 18:58
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Uli07:
Ich habe Shop "A" nicht schlecht gemacht, denn dazu hätte ich ja schreiben müssen um welchen Shop es sich handelt. Ich finde es eben nur seltsam, dass der Artikel jetzt immer noch als "lieferbar" gekennzeichnet ist (5 Werktage nach dem ich "Shop A" von meinen Kaufabsichten in Kenntnis gesetzt habe). Mal eben zu Shop "B" gehen, geht nicht, da der Preis bei Shop "A" um 35% reduziert worden ist.

Für mich war das hier nur eine rein informative Frage und keine Problemstellung... das hast du wohl falsch verstanden.
__________________
Grüsse
Matthias

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  #19  
Alt 10.04.2016, 04:57
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Ach , wo soll ich anfangen.
Ein Kaufvertrag ist keine für mich keine Willenserklärung. ( wenn wir was bekommen, send ich Dir das weiter).
Es ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, den man einzuhalten hat. Wenn den eine Seite aufkündigt, kann die eine Seite tun. Und mir steht in dem Falle das recht zu, auf Vertragserfüllung zu bestehen und das auch einzufordern.
Kannst gerne auf deine AGB auf etwas anderes hinweisen, juristisch wird man dir spätestens im Zivilrecht auf Schadensersatz verklagen.
........
Eine Bestellung bei einem Onlineshop ist noch kein Vertrag !

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
......
Im Strafrecht wird bei den Grundsatzurteilen
darauf verweisen, dass Dir ein erheblicher Schaden entstanden sein muss. Die Summen schwanken zwischen 1-3 Monatgehältern, jedoch über 3000 Euro.
.....
Grüße Frank
Du behauptest es wäre Betrug, obwohl Dir kein Schaden entstanden ist.
Es war nicht mal ein Betrugsversuch, denn Du hast Dein Geld unverzüglich zurückbekommen.

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
...... Jeder Staatsanwalt wird aufgrund dieser Urteile das Strafverfahren einstellen, wenn es , und so ist es mir gegangen , der Schaden bei nur 470 Euro liegt.....
Grüße Frank
Du hatttest geschrieben, daß der Händler sofort zurücküberwiesen hat, dann ist Dir doch kein Schaden entstanden.
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  #20  
Alt 10.04.2016, 11:56
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Moinsen
Hmm, ich hab gestern abend mal mit den Jungs Glotze geguckt. Wenns danach geht:
Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Der Händler hat mit einer falschen Information zum Kaufantrag verführt und ist deshalb nach meinem Rechtsempfinden ein verachtenswerter Betrüger. ..........
sea u in denmark
dürften so ungefähr 95% aller Firmen, deren Produkte im TV beworben werden, deine Defininition vom verachtenswertem Betrüger erfüllen.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #21  
Alt 10.04.2016, 12:17
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Wie das????
Wenn die Shopsoftware am lagerstand hängt (und davon ist auszugehen), dann ist das Teil vergriffen, wenn das letzte aus dem Lager Ausgebucht ist!!!!

Egal ob Verkauft oder Reserviert..... für den Computer ist "Lagerstand:0"

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Und der Online-Shop ist ja nix anderes als eine Filiale.
In den meisten Lägern, die ich kenne, sind die Systemzahlen und die physisch tat-
sächlich greifbaren Artikel nur an einem Tag exakt gleich... am Tag der Inventur...

In manchen Lägern ist gar die Abgrenzung von "frei verfügbar", "in Qualitätsprü-
fung" (Rückgaben), "Kundenbestand" so schlecht, dass selbst die Inventurzahlen
falsch sind.

Im laufenden Geschäftsjahr werden diese durch mangelhaft oder einfach fehlende
Buchungen zu Wareneingänge, Warenausgänge, Rücknahmen, Verschrottungen,
Entnahmen als Muster, Verluste durch falsche Greifvorgänge und den zugehörigen
Korrekturbuchungen meist noch größer. Es ist auch eine Frage, welche Stückzahlen
überhaupt gelagert werden, wieviele Artikel ein Lager hat (also letztlich die Lager-
größe) und vor allem wie man damit umgeht, wie "aufgefallene Diskrepanzen" be-
handelt werden: Sofort, irgendwann, oder am Jahresende per Inventurbeleg (= In-
venturdifferenzverbuchung). Prinzipiell gilt, je wichtiger die Daten sind (z.B. durch
eine automatische Nachbestellung beim Lieferanten), um so eher werden die Be-
stände auch tatsächlich gepflegt.

Shopsysteme sind oft nicht real-time an ein Lagerwirtschaftssystem angebunden.
Wann werden Teile als Verfügbar angezeigt? Wann sind sie "nicht am Lager"?
Wenn du sie in den Warenkorb legst? Wenn du sie dann tatsächlich bestellst? Oder
erst wenn die Teile vom Kommissionierer gegriffen werden und ein entsprechender
Lieferschein gedruckt wurde. Die Lösungen sind so vielfältig wie die Shopbetreiber
und nicht immer kaufmännisch richtig oder sinnvoll.
__________________
gregor

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  #22  
Alt 10.04.2016, 13:40
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Hier werden Händler zu entschuldigen versucht mit der Begründung, dass sie selbst gar nicht wissen, ob sie die angepriesene Ware liefern können.

Das ist m.E. völliger Unsinn, denn derartige Unfähigkeit entschuldigt nicht das ausdrückliche Belügen der Interessenten.

Mir scheint es als eine Selbstverständlichkeit, dass ehrliche Menschen sich keine Vorteile zu verschaffen suchen, indem sie falsche Behauptungen aufstellen. Wer sich so verhält, wäre in meinem Bekanntenkreis (privat und geschäftlich) unerwünscht.

sea u in denmark
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  #23  
Alt 10.04.2016, 14:08
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Der Bestand im Shop kann aus vielen Gründen, die @DickeLippe zum großen Teil beschrieben hat, nicht zu jedem Zeitpunkt mit dem realen Bestand übereinstimmen.
Wenn eine Abweichung gelegentlich vorkommt, ist das meines Erachtens entschuldbar, wenn sowas öfter, regelmäßig oder dauerhaft passiert, geht das in Richtung der Kundentäuschung.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #24  
Alt 10.04.2016, 16:08
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Ich entschuldige keine vorsätzlichen oder wissentlich falsche Angaben.

Dieser Reifenhändler ist auch bekannt und da geht es def. um unlauteren
Wettbewerb, damit die Suchenden des "letzten Preises" dort zuschlagen
und regelmäßig zu diesem Preis die Reifen gar nicht erwerben können.
Das ist eine Sache, wo Abmahnanwälte mal etwas Gutes tun könnten.

Aber:

Diese Lieferbar-Ampeln sehen für Kunden einfach Klasse und professionell
aus, hat man doch das Gefühl, man könne direkt ins Lager gucken....

Dem ist aber nicht so. Solche Ampeln werden oft manuell gesteuert und
haben keinerlei Zugriff auf echte Lagerbestände. Viele haben nicht mal ein
Lager. Wie auch, man müsste ja an das Warenwirtschaftssystem der Groß-
händler angeschlossen sein... Es gibt auch manche, die wenigstens täglich
eine einspielbare Bestandsliste, (Ist da / kommt bald / ist ausverkauft), er-
halten.

Viele Shops ohne eigenes Lager haben die Ampeln immer auf grün, man
verlässt sich einfach darauf, dass der Großhändler immer liefern kann. Erst
wenn die Info von ihm kommt "Sorry, habe ich (momentan) nicht da!" wird
die Ampel auf rot gesetzt und der eigene Kunde ggf. informiert, manchmal
stellt man sich bis zur Reklamation gerne auch mal einfach "tot", setzt den
Artikel auf gelb (im Zulauf) und sitzt das Problem aus.

Da scheiden sich diese Sofa-Händler von denen, die noch ein eigenes Lager
unterhalten und auch die Qualität und das Verständnis von "Service".

Es ist nicht alles so fein geregelt wie in der Automotiv-Branche, die da -
gerade bei der markeninternen Versorgung - mit völlig anderen Standards
arbeitet, dass kann man von kleinen online-Krautern wirklich nicht erwar-
ten...

Aber um diese blöden Ampeln kommt man irgendwie kaum herum, sonst
müsste man ja permanent Artikel einstellen, rausnehmen und macht sich
damit auch noch selbst das Geschäft kaputt, sonst würden die Kunden, die
am falschen Tag gesucht haben, ja sagen "Der hat das ja gar nicht!"
__________________
gregor

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