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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
ich habe da mal ne Frage, evt ist hier ja jemand der sich mir so etwas aus kennt. Ich habe Anfang der Woche in einen Onlineshop einen reduzierten Artikel bestellt, dieser war mit "lieferbar - Lieferzeit:3-5 Werktage" gekennzeichnet. 2 Tage später habe ich eine Email bekommen, dass der nicht lieferbar, komplett vergriffen ist. Neuer Liefertermin: Mitte Mai Soweit keine Problem, da ich die Bestellung stornieren konnte. Allerdings ist der Artikel heute (5 Werktage später) noch immer als "lieferbar - Lieferzeit:3-5 Werktage" in Onlineshop gelistet. Auf meine nachfrage bekam ich die Antwort "So etwas kann vorkommen, wenn es sich um einen Mindestbestand handelt und die Aktualisierung in unserem Shop etwas zeitverzögert ist." Jetzt komme ich mir, nach 5 Werktagen, natürlich etwas verarscht vor. Weiss jemand wie es rein rechtlich mit der Kennzeichnung der Angaben für die Verfügbarweit eines Artikels ist?
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#2
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Wenn der Shop nicht auf Aktualität hält, so what... Was nützt die rechtliche Seite ? Oder möchtest Du etwa juristisch aktiv werden ? :-(
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Handbreit Jens |
#3
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Lies Dir mal die AGB des Shops durch. Úblich ist, dass ein Vertrag erst nach Bestätigung oder Lieferung zustande kommt. Du gibst mit der Bestellung meist nur einen Antrag ab.
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#4
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Ne, wegen solchen Scheiss werde ich nicht rechtlich aktiv werden. mir geht es eher darum, dass man sich eben als Kunde etwas verarscht vorkommt. erinnert mich etwas an "Nepper, Schlepper, Bauernfänger..."
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#5
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Life is a bitch...
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Grüße Mike |
#6
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Egal wie die AGB sind, es besteht der Verdacht des Betruges.
Thema Reifenshop. Reifen verfügbar. Bestellt und mittels Pay Pal bezahlt. Innerhalb eines Tages kam das Geld zurück. Samt Mail, nicht lieferbar. Ein bekannte Problem. Juristisch ist mit der Geldüberweisung ein Vertrag zustande gekommen. Egal, wie oder was der da in seinen AGB hat. Und die gelten Europaweit. Das Problem ist nur, das Du das mittels Anwalt einzuklagen. Den die Justitz sammt der Gewerbeaufsicht kümmern sich einen Dreck um Recht und Gesetze zum schutze der Verbraucher. Leider ist Deutschland zu einem Rechtsmittelstaat verkommen. Nur mit Geld kannst Du dir einen Anwalt leisten, der dein Recht durchsetzt. Wenn Du nicht Geld in die Hand nimmst und mittels Anwalt erst eine Abmahnung und bei Wiederholung eine Unterlassung durchstetzt, wird der so weiter machen, wie die andern auch.. Das Reifenportal hat mir 4 Monate später nach die Reifen doch geliefert, samt Entschuldigung. Da war der Winter vorbei ..... Und weiter Schüsse hebe ich mir für schwerwiegendere Prozesse auf. Sonnst springt die Rechtsschutzversicherung ab. Grüße Frank
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#7
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Der Vergleich mit "deinem" Reifenshop ist so nicht korrekt:
Du hast eine Ware bestellt und bezahlt. Also wahrscheinlich gekauft. Ich habe lediglich etwas bestellt, für das ich statt einer Rechnung den Hinweis auf "vergriffen/nicht lieferbar" erhalten habe. Weiteres steht in meinen Eingangsposting.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#8
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bei einem bestimmten Reifenshop ist wirklich System dahin, da bestellt man hochwertige Markenreifen die einem auch zugesagt werden und dann wollen sie einem Reifen aus dem unteren Segment andrehen
![]() bei Zubehör Shops kommt es schon mal vor das gerade eben das letzte Teil verkauft wurde, da lohnt es sich nicht sich drüber aufzuregen, das ist nun mal so, wenn man die meisten Teile nicht selbst im Lager hat
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#9
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Weder der Einzelhändler um die Ecke, noch ein Onlineshop können permanent alle Artikel in unbegrenzter Menge auf Lager haben. Vergleiche das Angebot des Onlineshops mit dem Etikett auf dem Regal des Einzelhändlers. Ist das dann für Dich auch ein "Verdacht auf Betrug", wenn das Regal wo das Etikett eines Artikels dranhängt leer ist ? Zitat:
Zitat:
Deine Bestellung in einem Onlineshop ist nix weiter, als Deine Erklärung den (die) Artikel kaufen zu wollen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Shop liefert oder Dir z.B. eine Auftragsbestätigung schickt. Du kannst in einem Onlineshop Artikel bestellen und innerhalb der gesetzl. Frist ohne jede Begründung zurückschicken und bekommst Dein Geld zurück - was möchtest Du denn als Verbraucher noch mehr ???? |
#10
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Ich sehe derartige Verfahrensweisen eher als unlauteren Wettbewerb.
Dafür gibt es Aufsichtsorgane und Verbände, die durchaus aktiv werden können, sofern denen solche Inforationen vorliegen. Wettewerber können sicherlich direkt klagen und daraus womöglich noch einen Vorteil ziehen. Als Verbraucher, sofern nicht geschädigt, steht einem nur die Informationsweitergabe zur Verfügung, aber wen kann man in diesem speziellen Fall informieren? Michael |
#11
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Wenn die Shopsoftware am lagerstand hängt (und davon ist auszugehen), dann ist das Teil vergriffen, wenn das letzte aus dem Lager Ausgebucht ist!!!! Egal ob Verkauft oder Reserviert..... für den Computer ist "Lagerstand:0" So funktioniert egentlich jede Lagerhaltungs-Software die ich kenne. Auch Filialübergreifend...... Und der Online-Shop ist ja nix anderes als eine Filiale.
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#12
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Der Händler hat mit einer falschen Information zum Kaufantrag verführt und ist deshalb nach meinem Rechtsempfinden ein verachtenswerter Betrüger. Ich habe mich damit abgefunden, dass nicht jede Unehrlichkeit juristisch zu ahnden ist.
Ich kann aber meine Ausgaben auf Firmen konzentrieren, die mir als vertrauenswürdig bekannt sind, durch Erfahrung oder Empfehlung. Auch wenn sie mal etwas teurer sind - sich nicht ärgern zu müssen, ist m.E auch Geld wert. sea u in denmark
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#13
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#14
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So einfach ist es nicht. Internetshop und interne Warenwirtschaft/Lagerhaltung sind in der Regel unterschiedliche Systeme und liegen auf unterschiedlichen Servern in unterschiedlichen Netzwerkbereichen (Stichwort DMZ). Einen permanen Abgleich hat man nicht immer. Aber einmal am Tag sollte der mindestens stattfinden.
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Viele Grüße Michael
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#15
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Ein Kaufvertrag ist keine für mich keine Willenserklärung. ( wenn wir was bekommen, send ich Dir das weiter). Es ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, den man einzuhalten hat. Wenn den eine Seite aufkündigt, kann die eine Seite tun. Und mir steht in dem Falle das recht zu, auf Vertragserfüllung zu bestehen und das auch einzufordern. Kannst gerne auf deine AGB auf etwas anderes hinweisen, juristisch wird man dir spätestens im Zivilrecht auf Schadensersatz verklagen. § 263 Betrug Es ist nicht entscheident, was im BGB steht, viel entschiedener ist, wie es in Grundsatzurteilen diese Paragraf ausgelegt wird. Im Strafrecht wird bei den Grundsatzurteilen darauf verweisen, dass Dir ein erheblicher Schaden entstanden sein muss. Die Summen schwanken zwischen 1-3 Monatgehältern, jedoch über 3000 Euro. Es sei denn, es ist mehrfach passiertt , so das die Reglung "gewerbsmäßiger Betrug" angewendet werden kann. Jeder Staatsanwalt wird aufgrund dieser Urteile das Strafverfahren einstellen, wenn es , und so ist es mir gegangen , der Schaden bei nur 470 Euro liegt. Also hat mein Anwalt sich mittels des Zivilgerichtes an das Portal gewannt. Zitat „Wo ist da denn Betrug ?“ Weder der Einzelhändler um die Ecke, noch ein Onlineshop können permanent alle Artikel in unbegrenzter Menge auf Lager haben. Vergleiche das Angebot des Onlineshops mit dem Etikett auf dem Regal des Einzelhändlers. Ist das dann für Dich auch ein "Verdacht auf Betrug", wenn das Regal wo das Etikett eines Artikels dranhängt leer ist ?“ Im Laden um die Ecke sehe ich, es ist nicht da und gehe wieder. Fertig. Genau die selbe Möglichkeit wird mir von solchen online Shops genommen. Was anderes ist , wenn dadurch hingewiesen wird ( Siehe Ebay und Amazon ) das die Lieferzeit 14 Tage beträgt. Dann ist es ja im Kaufvertrag fixiert worden. Ich möchte nicht weiter drauf einsteigen, ich empfinde etwas anzubieten, was ev. nicht verfügbar ist, als Betrug. Solche Shops sind bei mir unten durch. Damit ist meine Meinung kundgetan und ich steige auf keine weiteren Diskussionen ein. Ich habe ich erfolgreich auf meinen Anwalt verlassen, gerade weil die deutsche Strafjustitz sich aus allem raushält. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (09.04.2016 um 19:28 Uhr)
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#16
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Deshalb erhöht man besser automatisch den Artikelpreis , wenn der Artikel zu ende geht. So kommt es , das ein Dose Wax mal bei Amazon für 10000€ angeboten wird. Im Hintergrung wird dann nähmlich von Mitarbeitern geprüft, ob auch wirklich der Bestand so ist , wie er im Programm hinterlegt ist. Grüße Frank |
#17
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Ich verstehe das ganze Problem überhaupt nicht. Wenn Shop "A" das Teil nicht liefern kann dann kaufe ich das bei Shop "B" und kontrolliere Shop "A" auch nicht noch nur um was schlechtes an ihm zu suchen und stelle den ganzen Shop auch nicht im Netz in Frage. Dazu ist mir die Zeit viel zu schade. Und verarscht würde ich mir auch nicht vorkommen. Kann ja sein das die Daten im Shop nicht gepflegt werden. Wer weiß was da noch alles nicht gepflegt wird.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#18
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Uli07:
Ich habe Shop "A" nicht schlecht gemacht, denn dazu hätte ich ja schreiben müssen um welchen Shop es sich handelt. Ich finde es eben nur seltsam, dass der Artikel jetzt immer noch als "lieferbar" gekennzeichnet ist (5 Werktage nach dem ich "Shop A" von meinen Kaufabsichten in Kenntnis gesetzt habe). Mal eben zu Shop "B" gehen, geht nicht, da der Preis bei Shop "A" um 35% reduziert worden ist. Für mich war das hier nur eine rein informative Frage und keine Problemstellung... das hast du wohl falsch verstanden.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#19
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Zitat:
Es war nicht mal ein Betrugsversuch, denn Du hast Dein Geld unverzüglich zurückbekommen. Du hatttest geschrieben, daß der Händler sofort zurücküberwiesen hat, dann ist Dir doch kein Schaden entstanden. |
#20
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Moinsen
Hmm, ich hab gestern abend mal mit den Jungs Glotze geguckt. Wenns danach geht: dürften so ungefähr 95% aller Firmen, deren Produkte im TV beworben werden, deine Defininition vom verachtenswertem Betrüger erfüllen.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#21
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![]() Zitat:
sächlich greifbaren Artikel nur an einem Tag exakt gleich... am Tag der Inventur... ![]() In manchen Lägern ist gar die Abgrenzung von "frei verfügbar", "in Qualitätsprü- fung" (Rückgaben), "Kundenbestand" so schlecht, dass selbst die Inventurzahlen falsch sind. Im laufenden Geschäftsjahr werden diese durch mangelhaft oder einfach fehlende Buchungen zu Wareneingänge, Warenausgänge, Rücknahmen, Verschrottungen, Entnahmen als Muster, Verluste durch falsche Greifvorgänge und den zugehörigen Korrekturbuchungen meist noch größer. Es ist auch eine Frage, welche Stückzahlen überhaupt gelagert werden, wieviele Artikel ein Lager hat (also letztlich die Lager- größe) und vor allem wie man damit umgeht, wie "aufgefallene Diskrepanzen" be- handelt werden: Sofort, irgendwann, oder am Jahresende per Inventurbeleg (= In- venturdifferenzverbuchung). Prinzipiell gilt, je wichtiger die Daten sind (z.B. durch eine automatische Nachbestellung beim Lieferanten), um so eher werden die Be- stände auch tatsächlich gepflegt. Shopsysteme sind oft nicht real-time an ein Lagerwirtschaftssystem angebunden. Wann werden Teile als Verfügbar angezeigt? Wann sind sie "nicht am Lager"? Wenn du sie in den Warenkorb legst? Wenn du sie dann tatsächlich bestellst? Oder erst wenn die Teile vom Kommissionierer gegriffen werden und ein entsprechender Lieferschein gedruckt wurde. Die Lösungen sind so vielfältig wie die Shopbetreiber und nicht immer kaufmännisch richtig oder sinnvoll. ![]()
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gregor ![]() |
#22
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Hier werden Händler zu entschuldigen versucht mit der Begründung, dass sie selbst gar nicht wissen, ob sie die angepriesene Ware liefern können.
Das ist m.E. völliger Unsinn, denn derartige Unfähigkeit entschuldigt nicht das ausdrückliche Belügen der Interessenten. Mir scheint es als eine Selbstverständlichkeit, dass ehrliche Menschen sich keine Vorteile zu verschaffen suchen, indem sie falsche Behauptungen aufstellen. Wer sich so verhält, wäre in meinem Bekanntenkreis (privat und geschäftlich) unerwünscht. sea u in denmark
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#23
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Der Bestand im Shop kann aus vielen Gründen, die @DickeLippe zum großen Teil beschrieben hat, nicht zu jedem Zeitpunkt mit dem realen Bestand übereinstimmen.
Wenn eine Abweichung gelegentlich vorkommt, ist das meines Erachtens entschuldbar, wenn sowas öfter, regelmäßig oder dauerhaft passiert, geht das in Richtung der Kundentäuschung.
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Viele Grüße Michael
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#24
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Ich entschuldige keine vorsätzlichen oder wissentlich falsche Angaben.
![]() Dieser Reifenhändler ist auch bekannt und da geht es def. um unlauteren Wettbewerb, damit die Suchenden des "letzten Preises" dort zuschlagen und regelmäßig zu diesem Preis die Reifen gar nicht erwerben können. Das ist eine Sache, wo Abmahnanwälte mal etwas Gutes tun könnten. Aber: Diese Lieferbar-Ampeln sehen für Kunden einfach Klasse und professionell aus, hat man doch das Gefühl, man könne direkt ins Lager gucken.... ![]() Dem ist aber nicht so. ![]() haben keinerlei Zugriff auf echte Lagerbestände. Viele haben nicht mal ein Lager. ![]() händler angeschlossen sein... Es gibt auch manche, die wenigstens täglich eine einspielbare Bestandsliste, (Ist da / kommt bald / ist ausverkauft), er- halten. Viele Shops ohne eigenes Lager haben die Ampeln immer auf grün, man verlässt sich einfach darauf, dass der Großhändler immer liefern kann. Erst wenn die Info von ihm kommt "Sorry, habe ich (momentan) nicht da!" wird die Ampel auf rot gesetzt und der eigene Kunde ggf. informiert, manchmal stellt man sich bis zur Reklamation gerne auch mal einfach "tot", setzt den Artikel auf gelb (im Zulauf) und sitzt das Problem aus. Da scheiden sich diese Sofa-Händler von denen, die noch ein eigenes Lager unterhalten und auch die Qualität und das Verständnis von "Service". Es ist nicht alles so fein geregelt wie in der Automotiv-Branche, die da - gerade bei der markeninternen Versorgung - mit völlig anderen Standards arbeitet, dass kann man von kleinen online-Krautern wirklich nicht erwar- ten... Aber um diese blöden Ampeln kommt man irgendwie kaum herum, sonst müsste man ja permanent Artikel einstellen, rausnehmen und macht sich damit auch noch selbst das Geschäft kaputt, sonst würden die Kunden, die am falschen Tag gesucht haben, ja sagen "Der hat das ja gar nicht!"
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