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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich möchte gerne eine Grundschuld in meinem Grundbuch löschen lassen. Geht das nur mit Hilfe eines Notars? Wie sieht es mit den Gebühren aus? Die getilgte Schuld belief sich auf 40.000€. Gibt es vielleicht auch mittlerweile eine Möglichkeit so etwas online zu machen?
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Gruß, Frank
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#2
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Nein. Du brauchst einen Notar und Gebühren kostet es auch.
Nur mal als Tipp: Man kann das stehen lassen. Wenn du mal einen Kredit brauchen solltest, kannst du problemlos zu deiner Bank gehen und dir eine Hypothek aufnehmen. Grundschuld ist ja schon eingetragen. Die Zinsen einer Hypothek sind ja immer günstiger als ein Konsumkredit. Selbst wenn du eine andere Bank nimmst, kann die Bank der Grundschuld ihre Rechte abtreten. Geht aber auch über den Notar. ist aber alles billiger als ein Kredit bei der XY Bank.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Ich habe mir das Geld von privat geliehen. Möchte jetzte umgehen das in einem Todesfall die Erben an mich rantreten und behaupten ich schulde noch Geld weil es in meinem Grundbuch vermerkt ist. Habe noch 2 weitere Einträge die absehbarer Zeit frei werden und die für etwaige Kredite zur verfügung stehen würden...
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Gruß, Frank
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#4
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kostet nur Geld (musste ich mir aber auch erst erklären lassen ![]() die Grundschuld dann nicht gelöscht). So mal kurz erklärt und auf den Punkt gebracht : http://www.welt.de/finanzen/article4...etig-Geld.html edit: Beitrag #3 wurde wohl gleichzeitig geschrieben, aber vielleicht ist der Link trotzdem interessant ...
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#6
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Die Berechtigten der Grundschuld müss(t)en ja eh unterschreiben, vor dem Notar. Gerade von Privat würde ich lieber sofort löschen lassen wie auch von nicht ganz vertrauenswürdigen Banken. Habt Ihr schon von Abtretungen gehört? Bank verkauft ihre Grundschuld, der Käufer ( andere Bank) versteigerte günstig unter Wert, den Überschußbetrag bekommt man, aber das Haus ist weg. Wenn die Schuld Null ist bekäme man rechnerisch den gesamten Versteigerungspreis, aber.....der Ersteigerer freut sich immer noch über sein Schnäppchen.
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#7
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Hallo Frank,
so wie Uli schon geschrieben hat.Vertraue keiner Bank die Verkaufen oder Beleihen deine Grundschuld und irgendwer verwertet sie,ohne das Du ein Mitspracherecht hast. (Google mal) Ich würde die Grundschuld immer löschen. Mit freundlichen Grüssen Kurt
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#9
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Grundschuld leider nur mit Notar löschen lassen... gut angelegtes Geld
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#10
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#11
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#12
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Aber der Käufer tritt ja in den Vertrag ein und solange man den Vertrag bedient, also vor allem die vereinbarte Tilgung plus Zinsen zahlt, ist alles gut. Damit, das einem das Haus flöten geht wenn die Abtragung in Schieflache gerät muss jeder rechnen der eine Hypothek aufnimmt. |
#13
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Mit der Tilgungsbestätigung kann man nichts anfangen. Zur Löschung der GS bei braucht man eine Löschungsbewillung und die kann nur der Notar bei der jew. Bank einholen da die Löschungsbewillung mit in Urkunde kommt.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#14
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könntest du bitte das mit 2008 näher erläutern? Das Thema interessiert mich auch. Danke und Gruß, Andrei |
#15
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Es gab im Jahr 2008 eine Gesetzesänderung die das einzelne Weiterverkaufen einer Grundschuld betrifft. Schau mal nach Risikobegrenzungsgesetz.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#16
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Wie du schon gelesen hast geht soetwas nur über einen Notar. Ich würde dir raten, gerade weil der Geldgeber keine Bank war, den Kredit im Grundbuch zu löschen. Du schreibst von mehreren Krediten die bald abgelöst sind. Wäre es dann nicht sinnvoller die anderen Kredite auch abzulösen und dann die komplette Grundschuld löschen zu lassen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#17
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Die Löschungsbewilligung gibt es Automatisch von der Bank, von wo der Kredit mal Bewillig wurde. Wenn der Kredit bei der Bank vollständig zurückgezahlt wurde, schickt die Bank die Löschungsbewilligung zu. Dann heißt es aber, gut aufheben so wie Bargeld. So kann man zu jeder Zeit nachweisen, das im Grund eingetragene Kredite bezahlt sind. Gruß Manfred
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#18
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Wenn die Grundschuld nicht von eine Spaßkasse oder einer seriösen deutschen Bank ist, auf jeden Fall löschen lassen. War jetzt mal nicht davon aus gegangen.
Besser kann man ein paar EUR nicht investieren. Alles andere wäre mir auch zu heikel.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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Moin Frank,
hier wird ganz schön theoretisiert, vermutet und Halbwissen weitergeben. Vorsicht! Zitat:
Gebühren fürs Grundbuchamt und den Notar ca. max. 200 EUR. Online ist nicht möglich. Aber du kannst zu einem Notar bei dir vorort gehen, auch wenn das Grundbuchamt irgendwo anders ist. Da die Grundschuld für einen privaten Gläubiger eingetragen ist, ist es auch dringend zu empfehlen, die Löschung zu beantragen. Denn die Grundschuld ist nicht an die Forderung gebunden. Die Löschungsbewilligung sollte deshalb der Notar aufsetzen und an den Gläubiger senden. Üblicherweise ist im Kreditvertrag bereits vereinbart, daß der Gläubiger bei Rückzahlung der Forderung und Zinsen zur Erteilung einer Löschungsbewilligung verpflichtet ist. Ich hoffe, daß ist bei dir auch so. Weitere Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Grunds...iefgrundschuld
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Gruß von Bord Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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