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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Auf unserem Boot ist eine automatische Feuerlöschanlage verbaut, da ja öfters mal Brände vermeldet werden, stellt sich mir die Frage wie oft muss diese gewartet bzw. überprüft und oder abgenommen werden ?
Am Steuerstand leuchten immer hübsch die grünen LED, aber ist das ausreichend ? Grüße Appel
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Alles wird gut |
#2
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Das es keine Ausrüstungspflicht für diese Teile giebt, gibt es auch keine Wartungsverpflichtung für bestehende Anlagen.
Aber du hast sicher fragen wollen wie oft man so eine Anlage Prüfen sollte. Dies kommt ganz darauf an was für ein System es ist. Dauerlöscher oder nicht, CO2 oder Pulver, wenns ne alte ist vielleicht noch Halon....... Dies kann dir nur ein Fachmann beantworten. am besten du machst Bilder von dem Teil mit Detailaufnahme des Typs und gehst damit zu einem Fachbetrieb welcher Feuerlöscher wartet und vertreibt. Die können dir Auskunft geben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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![]() Zitat:
Habe eine Fireboy verbaut auch mit grünem LED am Steuerstand (wenn es dann leuchten würde) ![]()
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#4
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Hallo Appel,
wir haben scheinbar die gleiche Anlage verbaut wie Du. Uns wurde erklärt, dass die Anlage, wie alle Feuerlöscher, alle zwei Jahre überprüft werden muss. Da wir eine Bodenseezulassung haben, wird dies auch überprüft. Da ansonsten aber keine Pflicht für Feuerlöscher besteht, musst Du keine Prüfung vornehmen lassen wenn Du es persönlich nicht für notwendig erachtest. Könnte mir aber vorstellen, wenn Du bei Deiner Kaskoversicherung Angaben dazu gemacht hast, dass im Falle einer Schadensregulierung die Wartungs- bzw. Prüfprotokolle angefordert werden und falls Du eine günstigere Prämie dadurch hattest es zu Abschlägen kommt falls sie fehlen.
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Grüße, ein Schwabe wieder in Schwaben. Dean Je älter der Bock, desto steifer das Horn! |
#5
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Hallo Appel - für Feuerlöschanlagen auf Privaten Booten, gilt der selbe Wartungsintervall wie für alle anderen Privaten Feuerlöschgeräte - 2 Jahre. Schau mal in Deinen Versicherungsvertag, wenn dort keine Klausel zur Wartung von FL Geräten drin ist, ist es auch keine pflicht. Aber wenn Du schon eine FL Anlage hast, würde ich sie auch regelmäßig Warten lassen ! Ist Deine Persönliche Sicherheit !!!!
![]() Grüße von FL Langer Berlin ...... ![]() Kai Geändert von wehmy (03.06.2015 um 08:13 Uhr) |
#6
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Danke, geht mir auch um das Thema Versicherung und wenn man es hat, so soll es auch wirksam sein.
Danke für die Antworten
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Alles wird gut |
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