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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo allerseits,
die Bundesnetzagentur hat sich bei mir angekündigt, die Funke auf meiner Bavaria 30 prüfen zu wollen (habe eine registrierte See- / Binnenschiffahrtsfunkstelle, weil ich ja ein braver Bürger bin). Hatte das schonmal jemand ? Was machen die Jungs da ? Viele Grüße Arndt |
#2
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Ist nicht schlimm und tut auch nicht weh.
![]() Die Jungs testen deine Funke in Betrieb (im Auto sitzt dann einer der sendet/empfängt), ob die sendeleistungsreduzierten Kanäle auch wirklich reduziert sind, ob deine Stehwelle passt, du die vorgeschriebenen Ein-Aus-Schalter verbaut hast und du die (Genehmigungs)-Urkunde im Original an Bord hast. Die Handbücher können sie auf Vorhandensein prüfen .... wurde aber bei den Abnahmen bei denen ich dabei war noch nie geprüft. Ansich geht das alles immer recht locker und auch freundlich über die Bühne ... ![]() |
#3
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Was für Ein- Ausschalter sind vorgeschrieben?
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#4
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Wolf,
Du hast doch hoffentlich einen Schalter, mit dem Du Deine Funke an- und ausschalten kannst?! Wenn nicht, dann aber doch immer noch einen Hauptschalter für die gesamte Elektrik? Notfalls musst Du das Plus-Kabel von der Batterie abschrauben! So kannst Du auch den Funk ein- und ausschalten. ![]() Es ist wirklich nicht mehr zu verstehen, mit welch' irrwitzigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wir unsere überbordende Bürokratie und ihre Mitarbeiter am Leben (ich sollte eigentlich "Fressen" schreiben) halten. ![]() Als ob wir unsere Funken selber basteln?! ![]() Aber nein, da müssen die Damen und Herren Beamten einen Dienstausflug machen, um auf einem Sportboot die vermutlich serienmäßige Funkanlage zu prüfen. Oder ob der begründete Verdacht besteht, dass Arndt mit einer illegalen Funkanlage den Schiffsfunk unsicher macht? Aber dann hätte er diese doch bestimmt nicht ordentlich angemeldet? ![]() Die Damen und Herren von der Bundesnetzagentur werden das jetzt mal persönlich prüfen! Kostet ja nur Dein und mein Steuergeld. ![]() Gruss Gerd
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#5
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2-poliger Schalter (+/-) in der Stromversorgung.
Über die sinnhaftigkeit hat sich ja Gerd schon ausgelassen! ![]() BTW: Bei ausrüstungspflichtigen Wasserfahrzeugen wird noch die Notstromversorgung geprüft. |
#6
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![]() Zitat:
ich kenne es nur so das die Jungs vorbei kommen wenn Beschwerden vorliegen, beziehungsweise wenn gemessen wurde und es wurde eine zu hohe Leistung festgestellt. Das können die auch ohne das sie an dein Gerät gehen. Vielleicht verursacht dein Funkgerät aber auch dir nicht bekannte Störungen, z.B. im Hafen. Gruß Udo |
#7
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![]() Zitat:
Die Zeiten, dass ein solcher Schalter vorgeschrieben war, sind seit ueber zehn Jahren vorbei (siehe u.a. Palstek 1/13). Du hast aber sicher wieder eine, natuerlich geheime, Quelle, die Deine Falschaussage belegen soll. |
#8
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![]() Zitat:
Ob zu Recht oder nicht ... legst du dich wegen sowas mit der Exekutive an? ![]() Wenn Ja, dann viel Vergnügen! ![]() BTW: Meine Quellen sind immer geheim. ![]() Du mußt nicht jedesmal nachfragen! ![]() ![]() |
#9
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Ich würde mir kein Kopf machen
die haben nur festgestellt das du mit deinen Funkwellen den Hafen aufwühlst so das andere Boote durch deine Wellenschlag gestört werden. Scherz beiseite Wenn du alles nach den Richtlinien Installiert hast, was ja nicht so schwer ist. Wollen die Damen / Herren nur mal wieder eine Kaffeefahrt in einen Hafen machen. Also Kaffee und Kuchen und alles wird gut
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Mit besten Grüßen Andreas |
#10
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Ok, vielen lieben Dank für die Antworten.
Meine Funke wurde schon bei Auslieferung vom Bavaria-Händler eingebaut, da unterstelle ich mal eine ordnungsgemäße Montage. Gemessen haben die bei mir tendenziell nichts, denn der Apparat steht seit Oktober in der Halle, da sendet dann doch keiner. Und auch in der Saison komme ich nicht mal auf 10 Benutzungen. Mal eine Anmeldung an einer Schleuse, mal Schiff-Schiff und mal eine Frage an die Rennleitung, das war´s auch schon. Dann packe ich mal ein paar Nespresso-Kapseln mehr ein und dann sollen die mal machen. LG Arndt |
#11
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![]() Zitat:
Sag' ich doch! ![]() ![]() ![]() Gruss Gerd |
#12
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Moin zusammen,
Zusatzfrage: Schiff ist in HH angemeldet, liegt aber seit letzter Saison in den Niederlanden (auch nicht so ganz direkt über die Grenze). Soll da auch die nächsten Jahre liegen bleiben, Stahleimerchen, um die 7 Tonnen, also auch nicht mal eben trailerbar. BNetzA weiß davon natürlich nix - wie sollten sie auch. Wenn ich so eine Ankündigung erhalten würde... Fällt aus wegen Nebel? Amtshilfe durch die niederländischen Kollegen (macht man dort sowas eigentlich, wenn kein konkreter Grund vorliegt)? Muss ich etwa "vorführen? Nicht dass mir das jetzt den Nachtschlaf rauben würde - aber interessieren tät´s mich doch. Weiß jemand was?
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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#13
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Wenn Du den Jungs einen Gefallen tun möchtest, verlegst Du es z.B. in die Karibik. NL ist da eher weniger interessant
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Liebe Grüße Mattze
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#14
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Guten Morgen zusammen
@Arndt Gründe für eine Kontrolle gibt es viele. Bei uns hat mal ein freundlicher Käufer das mit übernommene Funkgerät nicht auf seine Nummern umprogrammieren lassen und anschliessend wild gefunkt. ![]() War ja nicht seine Nummer.......... Da hatten wir auch Kontakt zur BNetzA. Vielleicht ist Deine Nummer aus Versehen ( Zahlendreher etc.) in einer anderen Funke aufgetaucht? @Methusalix ..oder die zig Boote, die in Kroatien liegen. Da machen die sicher keinen Kaffeeausflug hin. Nach meiner Erfahrung , auch aus anderen Funkbereichen, kommt ein Besuch nie ohne konkreten Grund. @all Falls jemand bei dieser Gelegenheit seine MMSI prüfen möchte: http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh Einfach die MMSI eingeben ( MMSI/VHF Handheld Id) und Ihr wisst ob der Vorgänger seine MMSI registriert hatte. ![]() ![]() ![]() Viele ![]() Joachim
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#15
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Ich war von ca. 2001-2012 verantwortlich für eine Sportboot (7m Segelboot) einer Hochschulsegelgruppe. Seit 2007 war ein Funkgerät sachgerecht verbaut und auch angemeldet. In 2014 war das Boot dann gar nicht im Wasser. Im ersten Halbjahr 2015 ist das Boot dann wieder gründlich Instand gesetzt worden. Seit Ende 2013 war der Mast incl. Antenne gelegt und das Funkgerät ausgebaut. Noch bevor 2015 der Mast gestellt und die Funke wieder eingebaut wurden, hatte ich einen Anruf bezüglich einer Kontrolle des Funkgeräts wie oben beschrieben(, da ich immer noch in der Frequenzzuteilungsurkunde als Ansprechpartner eingetragen war - wahrscheinlich auch noch bin). Da kann also über einen längeren Zeitraum gar nichts gestört haben. Muss also eine Routinekontrolle gewesen sein. Ich weiß jetzt auch nur, dass die Überprüfung wohl ohne Probleme gelaufen ist.
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Liebe Grüße Mattze |
#16
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![]() Und BNetzA müsste aufrüsten (Tauchroboter oder so ![]()
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#17
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Ja, das möchte ich noch mal ausdrücklich klarstellen: Die Messtrupps der Bundesnetzagentur sind zwar in erster Linie mit der Aufklärung von aktuellen Funkstörungen ausgelastet, aber wenn sie mal freie Kapazitäten haben, dann werden eben stichprobenartig alle möglichen Funkanlagen geprüft, für die man eine Urkunde benötigt. Also sie können kommen wegen drahtloser Mikrofonanlagen (wenn diese nicht über eine Allgemeinzuteilung abgedeckt sind), wegen Betriebsfunkgeräten (sofern keine genehmigungsfreien PMR-Geräte) und eben auch wegen Schiffsfunkstellen.
Ich hatte vor mehr als zehn Jahren mal eine Überprüfung meiner Betriebsfunkgeräte. Die tragen sich dann auch die Typenbezeichnung der genutzten Geräte in ihre Tabelle ein. Wenn das jetzt alte Schinken gewesen wären, bei denen regelmäßig Sollabweichungen zu erwarten sind, wären sie sicher inzwischen mal wieder aufgekreuzt. Da es sich aber um moderne Motorola-Geräte handelt, die für hohe Frequenz- und Leistungsstabilität bekannt sind, habe ich die Leute hier nie wieder gesehen. So ähnlich wird es bei den Schiffsfunkstellen auch sein: Wenn die mich mal per Zufall zur Prüfung auswählen, und dann an Bord ein Simrad RS90 sehen, kommen die nie wieder. Sind aber alles freundliche Leute, meist selbst auch Funk-Fans. Matthias |
#18
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#19
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So, die Kollegen von der BNETZA waren vorgestern bei mir an Bord. Die haben zur Erklärung zunächst einmal vorgetragen, dass sie grundsätzlich einmal mit allem, was nur im Entferntesten mit Funk zu tun hat (Pager in Krankenhäusern, UMTS, Feuerwehrfunk, Polizeifunk etc.), befasst sind. Prüfen, Abnahme, Störungen etc.
Stichprobenartig werden aber eben auch die in Hamburg angemeldeten Binnen- und Seefunkstellen bzw. die Kombinationsgeräte dafür geprüft. Und das war bei mir der Fall. Geprüft haben die bei mir an Bord: - Die Sendeleistung, mit der die Übertragungen im Seefunk bzw. Binnenfunk rausgeht (die ja im Binnenfunk im Vergleich zum Seefunk reduziert sein muß) - Die ordnungsgemäße Übertragung der vergebenen Kennungen (MMSI und ATIS) - Die Antenne, also die Frage, ob die Sendeleistung wirklich voll in die Antenne geht oder ob irgendwo ein Kabelbruch ist oder dergleichen - Meine Papiere (Original der Zulassungsurkunde mit der Zuteilung der Rufzeichens) Bei mir war alles in Ordnung, was nach Aussage der Prüfer die große Ausnahme darstellt. Mal wäre die ATIS-Nr. nicht einprogrammiert, mal sei die Sendeleistung nicht reduziert, manchmal würde die Leistung die Antenne nicht erreichen, mal sei das ganze System nicht richtig konfiguriert, weil nach dem Winterlager das Gerät alles "vergessen" hat. Letztlich ein netter Termin, wieder was gelernt, ein paar Tassen Kaffee an Bord losgeworden und noch einiges über die Möglichkeiten meiner Funke kennengelernt. LG Arndt
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#20
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Hallo Arndt,
falls noch eine Rechnung für den "Besuch" kommt, würden wir es gerne Wissen. Gruß Martin
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Martin |
#21
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Was pasiert eigentlich, wenn geprüft werden soll, aber der Kahn liegt im (EU)ausland, weiss da wer was?
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#22
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Das ist eine extrem gute Frage. Vor vielen Jahren hatte ich mal eine Überprüfung meiner Betriebsfunkgeräte. Da stand in der Ankündigung, dass ich die Geräte zum vereinbarten Termin betriebsbereit mit geladenem Akku am Sitz meines Unternehmens vorhalten muss.
Bei der Kontrolle von Schiffsfunkstellen darf man wohl davon ausgehen, dass die BNetzA dann zum Liegeplatz kommt, sofern dieser sich in Deutschland befindet. Ich glaube nicht, dass man ein Boot extra nach Deutschland holen muss, um eine Prüfung zu ermöglichen. Und die Messbeauftragten fahren auch nicht in ein anderes Land, weil sie dort nicht zuständig sind. Sie werden dann vielleicht die Bitte um Prüfung an die vergleichbare Behörde des anderen EU-Landes weitergeben, wenn überhaupt. Ein Boot, welches nicht in Deutschland funkt, sollte eigentlich für die BNetzA kein Thema sein, selbst wenn es eine deutsche Zuteilungsurkunde hat. Matthias |
#23
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![]() Zitat:
Anders mag es wohl sein, wenn etwas NICHT in Ordnung ist und eine Nachprüfung oder sowas erfolgen muß. Aber wenn alles ok ist, werden die wohl auch hoffentlich nicht die Hand aufhalten ![]() |
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