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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 17.12.2014, 14:25
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Sturmtaucher Sturmtaucher ist offline
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Standard Beleuchtung - Pflicht?

Hallo zusammen, gibt es bei uns in D oder in der EU eine Beleuchtungspflicht?

Schonmal Danke für die Antworten!
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Gruß aus Bayern - Markus
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  #2  
Alt 17.12.2014, 14:31
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Wenn du nur im Hellen und bei guter Sicht fährst, nicht. Das setzt aber auch voraus, dass du nie in Nebel oder starken Regen gerätst, und wie willst du das garantieren?
Siggi
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  #3  
Alt 17.12.2014, 15:07
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Servus Markus ,

wir Bayern sollten schon auch etwas nachdenken , wenn wir an den Rest der Republik Fragen stellen....

Es gibt doch für alles und jedes Vorschriften , warum sollte es für Boote keine Verordnung über die Beleuchtung geben ??

Schau mal hier rein und dann bist Du Experte und kannst selber Auskünfte geben ...

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Gruß aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #4  
Alt 17.12.2014, 15:09
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Zitat:
Zitat von Sturmtaucher Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, gibt es bei uns in D oder in der EU eine Beleuchtungspflicht?

Schonmal Danke für die Antworten!
Beleuchtungspflicht nur bei den gegebenheiten bei denen mann auch licht braucht (NAcht, unsichtiges Wetter).

Wenn beleuchtung muss diese natürlich in DEutschland eine zulassung haben. je nach Fahrgebiet gibts da unterschiede.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 17.12.2014, 15:24
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Sturmtaucher Sturmtaucher ist offline
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Danke für die schnellen Antworten.

Gefragt habe ich weil ich schon desöfteren mit einem Leihboot am Po in It. gefischt habe und außer einem Suchscheinwerfer war da nix am Boot verbaut.

Jetzt bei meinem Boot will ich das natürlich gleich richtig machen aber bei einem offenen Angelboot mit 4 Metern wird das Anbringen der Beleuchtung etwas schwierig. Das würde auch heißen ich muß zusätzlich zum Außenborder eine Batterie mitnehmen.
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  #6  
Alt 17.12.2014, 15:26
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Wenn das Boot langsam genug ist, reicht ein einfaches Rundumlicht.
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 17.12.2014, 15:29
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Hi Markus,

es gibt glaube ich auch LED Leuchten mit Batterien & Saugnapf.

Brauchst du nicht eh ein Echo usw? Batterie wird dann via Außenborder geladen. Alles easy. Wir sind schon oft später als erwartet los gekommen und Licht macht auch ohne Pflicht in meinen Augen Sinn.
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Grüße

Mike
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  #8  
Alt 17.12.2014, 15:37
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen
Hi Markus,

es gibt glaube ich auch LED Leuchten mit Batterien & Saugnapf.

Brauchst du nicht eh ein Echo usw? Batterie wird dann via Außenborder geladen. Alles easy. Wir sind schon oft später als erwartet los gekommen und Licht macht auch ohne Pflicht in meinen Augen Sinn.
Batterieleuchten gibt es mit sicherheit. Aber keine mit Zulassung, da die Beleuchtung laut Verordnung am Boot montiert sein muss.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 17.12.2014, 15:41
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Meine fest installierte Beleuchtung hat auch keine Zulassung und ist a, besser als keine und b, absolut ausreichend. UND ja, wenn was passiert habe ich eben Pech gehabt...
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Grüße

Mike
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  #10  
Alt 17.12.2014, 16:32
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen
Meine fest installierte Beleuchtung hat auch keine Zulassung und ist a, besser als keine und b, absolut ausreichend. UND ja, wenn was passiert habe ich eben Pech gehabt...
nicht nur wenn was passiert. auch bei einer Kontrolle.
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  #11  
Alt 17.12.2014, 16:58
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Sturmtaucher Sturmtaucher ist offline
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Ich hab mir die Broschüre vom BSH (danke an Josef) reingezogen. Danach darf ich als ungedecktes Maschinenfahrzeug ohne Lichtmaschine nicht bei Dunkelheit o.ä. fahren. oder ich darf bei Dunkelheit o.ä. mit den 4 festinstallierten Lampen und mit Lichtmaschine fahren. Da steht aber nichts über Batteriebetrieb.

Kann/darf ich dann mit Batterie nachts fahren, also nicht mit Batterieleuchten sondern mit BSH-zugelassen z.B. "LED-Leuchten", oder muß ich zwingend mit Lichtmaschine fahren?
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  #12  
Alt 17.12.2014, 17:29
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Hai-Bruce Hai-Bruce ist offline
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Im §10 steht das etwas genauer.

(3) Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 2, auf denen die hiernach vorgeschriebenen Lichter, und Maschinenfahrzeuge von weniger als 7
Metern Länge, auf denen die nach Regel 23 Buchstabe a und d der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht geführt
werden können, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. Für
diesen Fall ist eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig mitzuführen und rechtzeitig zu
zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.
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Gruß Wolfgang

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Grüße aus dem schönen Hamburg
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  #13  
Alt 17.12.2014, 17:58
JohnB JohnB ist offline
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Da die Frage auf D und EU gerichtet ist, wird der Seebereich relevant sein. Zudem hat's in oder nahe Traunreut keine motorisiert schiffbaren Binnengewässer.

Auf teutscher See und gemäß KVR gilt:

Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen.

Somit reicht ggf. das Rundumlicht, um nachts vom Angeln heimzuschippern.
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Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 17.12.2014, 18:13
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Da die Frage auf D und EU gerichtet ist, wird der Seebereich relevant sein. Zudem hat's in oder nahe Traunreut keine motorisiert schiffbaren Binnengewässer.

Auf teutscher See und gemäß KVR gilt:

Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen.

Somit reicht ggf. das Rundumlicht, um nachts vom Angeln heimzuschippern.
aber auch das mus zugelassen sein.
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  #15  
Alt 17.12.2014, 18:14
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Sturmtaucher Sturmtaucher ist offline
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Also hauptsächlich werde ich damit in Italien fahren/fischen, ggf. auch mal auf der Donau. Dazu habe ich folgende Varianten:

1. Italien Lago Superiore -> Erlaubt sind nur AB 4-Takt bis 5PS

2. Italien Fluß Po -> mit AB 35 PS

ich fürchte ich komm da bei beiden Varianten über die 7 Knoten - sind ja grad mal 13 km/h - Boot ist schon zugelassen.
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  #16  
Alt 17.12.2014, 18:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beleuchtungspflicht nur bei den gegebenheiten bei denen mann auch licht braucht (NAcht, unsichtiges Wetter).

Wenn beleuchtung muss diese natürlich in DEutschland eine zulassung haben. je nach Fahrgebiet gibts da unterschiede.
Aha. http://www.bootdepot.de/1284-Elektro...BSH-Zulassung/
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  #17  
Alt 17.12.2014, 18:51
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen

Aqua Signal LED Serie 23 ohne BSH Zulassung

Da ohne Zulassung nicht mal ansatzweise Diskussionswürdig.
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  #18  
Alt 17.12.2014, 19:02
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aqua Signal LED Serie 23 ohne BSH Zulassung

Da ohne Zulassung nicht mal ansatzweise Diskussionswürdig.
Erzähl das mal dem Pieper.
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  #19  
Alt 17.12.2014, 19:12
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Jip Jip ist offline
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Nehmt doch die Serie 34 mit BSH Zulassung, ist LED und kompakt:

http://www.bootdepot.de/1284-Elektro...BSH-Zulassung/
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Gruß Jens

Wasserfuhrpark--->
Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R
Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL
Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer
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  #20  
Alt 17.12.2014, 19:24
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Also Leute, erstmal "Danke" für die rege Diskussion. Find ich echt gut!

Wenn ich mir die Preise für die Serie 34 anschaue und zusammenrechne komm ich bald über den Bootspreis.
Fakt ist wohl, daß ich die Lichtlein brauche. LED´s werden es wohl oder übel sein, da sie weniger Strom brauchen.
Jetzt geht´s nur noch um die Frage ob ich nur mit Batterie fahren kann oder ob ich den AB(falls möglich) mit einer Ladespule, Gleichrichter und Regler aufrüsten muß.
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Gruß aus Bayern - Markus
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  #21  
Alt 17.12.2014, 19:26
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billi billi ist gerade online
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Die Leuchte muss zugelassen sein und zuverlässig leuchten. Wie du diese versorgst ist dein Ding.

Wenn du die Rundumleuchte der Serie 34 nimmst und diese auf einen Mast montierst, dann sollte es für deine Zwecke reichen.

Für die Versorgung reicht ne Ausreichend dimensionierte Batterie
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  #22  
Alt 17.12.2014, 19:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aqua Signal LED Serie 23 ohne BSH Zulassung

Da ohne Zulassung nicht mal ansatzweise Diskussionswürdig.

...Sagt wer???...eine BSH Zulassung ist doch garnicht nötig...!

Zitat:

Annerkennung anderer EU Zulassungen
Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. (siehe Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen).
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  #23  
Alt 17.12.2014, 19:32
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
...Sagt wer???...eine BSH Zulassung ist doch garnicht nötig...!

Zitat:

Annerkennung anderer EU Zulassungen
Durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassene Geräte werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. (siehe Verordnung (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen).
Dann finde mal für den Rhein zugelassene Beleuchtungen von RINA oder einer anderen Zulassungstelle der EU.
Übrigens für den Rhein ist die Steuerradzulassung (Früher ANkersymbol) vorgeschrieben. BSH alleine reicht nicht aus.
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  #24  
Alt 17.12.2014, 19:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann finde mal für den Rhein zugelassene Beleuchtungen von RINA oder einer anderen Zulassungstelle der EU.
Übrigens für den Rhein ist die Steuerradzulassung (Früher ANkersymbol) vorgeschrieben. BSH alleine reicht nicht aus.

jaja... die Rheinländer... wieder mal watt besonderes...
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  #25  
Alt 18.12.2014, 12:39
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Woody Woody ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: "Verkaufen sie auch Batterien???"
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Finde doch mal einen Sheriff, der sich auf Diskussionen über Deine Rina oder sonstwas geprüften Positionslaternen einlässt, bevor er den Quittungsblock zückt. Die 40,-- kannst Du ja vor Gericht zurückholen - wenn Du Glück hast.

Im übrigen: RINA ist eine Firma wie der Germanische Lloyd oder Norske Veritas und eben nicht italienische behördliche Zulassungsstelle.
Gruß,

Jörg
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