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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.01.2015, 15:21
NajadeOB NajadeOB ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 16.01.2015
Beiträge: 3
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard Mietminderung Liegeplatz ?

Als Neulinge hier im Forum haben wir direkt mal eine Frage zum o.g. Thema, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Wir sind reine Mieter eines Liegeplatzes, keine Vereinsmitglieder o.ä.
Nun sind im Laufe der Zeit an der Steganlage Mängel aufgetreten wie z.B. Holz morsch und rutschig, E-Anlagen teilweise ohne Abdeckungen, Holzleisten am Steg fehlen (die Fender reiben am Metall).
Und obwohl wir den Vermieter mehrmals auf die Mängel hingewiesen und um deren Abstellung gebeten haben ändert sich nichts.

Nun unser Frage: Können wir, so wie z.Bsp. Mieter einer Mietwohnung, einen Teil der Jahresmiete mindern und einbehalten bis die Mängel abgestellt sind?
Und falls ja, welchen Prozentsatz sollten wir da anstreben?
Oder gibts es da festgesetzte Sätze?

Viele Fragen vielleicht weiß ja jemand einen Rat.

DANKE im Voraus
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  #2  
Alt 16.01.2015, 15:24
Benutzerbild von haluterix
haluterix haluterix ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.09.2006
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Beiträge: 1.165
Boot: DeGroot Beachcraft36
947 Danke in 607 Beiträgen
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Ich denke mal, man wird Euch nahelegen einen anderen Liegeplatz zu suchen.

Gruß Hubert
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  #3  
Alt 16.01.2015, 15:58
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
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Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
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Habe ich noch nie gehört, aber ich denke das geht sofern es sich um einen Mietvertrag handelt. Da es sich nicht um eine Wohnung handelt kann das Recht auf Minderung bei Mängel der Mietsache nach BGB aber über den Vertrag eingeschränkt sein.
Voraussetzung ist das eine Beinträchtigung bei der Nutzung der Mietsache vorliegen. Worin besteht die ?
Am Ende der Saison sind zwei Fender (a 20Euro) oder so stärker abgenutzt als sonst, was willst Du da mindern ? Meiner Meinung nach nichts das sich der Ärger lohnt.

Wie haluterix geschrieben hat, wenn Du das durchziehst wirst Du bei nächster Gelegenheit den Liegeplatz los sein und bis dahin im Hafen auf der "Everybodys Darling" Hitliste Deinen Spitzenplatz einbüßen.

Entweder Ihr versucht weiter konstruktiv Verbesserungen zu erzielen oder nehmt es hin (weil nette Leute, Preisgünstig ?) oder Ihr sucht was Anderes und Bessers.
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  #4  
Alt 16.01.2015, 16:07
Benutzerbild von Eclipse197
Eclipse197 Eclipse197 ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Karlsruhe
Beiträge: 1.504
Boot: Abbate Primatist 23,Cranchi 700,Wellcraft Eclipse 197,Glastron SSV 239
1.845 Danke in 939 Beiträgen
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Da wird der Vermieter nur locker mit der Schulter zucken und Euch freistellen zu gehen.
Wenn der Platz günstig ist könntet Ihr evtl. die paar Bretter selbst instand setzen.
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  #5  
Alt 16.01.2015, 16:26
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
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Grundsätzlich gelten beim Liegeplatz dieselben Bestimmungen, wie bei einer Wohnung. Allerdings kann das Minderungsrecht vertraglich ausgeschlossen werden; bei Wohnungen geht das nicht.
§ 536
Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln


(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 16.01.2015, 16:29
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.839
Boot: derzeit keines
32.527 Danke in 12.301 Beiträgen
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Natürlich gibt es für alles Grenzen
und da wo die Gesundheit gefährdet ist sollten diese eng genug sein dass nichts passiert

Also morsche Bohlen ( Durchbruchgefahr ) gehen natürlich nicht,
da hingegen Befall von Moos und Rutschgefahr durch Nässe nun mal am Wasser dazu gehören.

Ich würde das Gespräch suchen und wenn ich merke das kein Interesse an einer Reaktion besteht mir eine Alternative suchen.
Wenn Du stänkers wird es auf die oben genannte Reaktion hinauslaufen .
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 16.01.2015, 16:35
achim1 achim1 ist offline
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Boot: Grand Banks 42 classic
988 Danke in 468 Beiträgen
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Hallo


Ich denke es ist die Frage wo der Liegeplatz ist. Es gibt Gegenden da ist es schwer überhaupt einen Liegeplatz zu bekommen, es gibt aber auch Gegenden wie z. B. in Holland wo man sich die Plätze aussuchen kann und die Häfen mit Rabatten etc locken. Je nach dem wo man ist kann man ein wenig Druck ausüben oder auch nicht. Ich finde aber die "sanfte" Methode, also mit Gesprächen und gutem Willen immer besser als drohen.

Gruß Achim
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  #8  
Alt 16.01.2015, 17:31
Schwimmer Schwimmer ist offline
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Boot: Hilter Royal SPM 660
Rufzeichen oder MMSI: 211696060
514 Danke in 289 Beiträgen
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Hallo NajadeOB,

zunächst einmal wilkommen im Forum.

NajadeOB ist bestimmt nicht Dein richtiger Name. Schöner wäre es, wenn Du Deinen Vornamen angeben würdest, dann könnten wir Hallo Peter oder Hallo Melanie schreiben.
Wenn Du Deinen Vornamen preis gibst, kennen wir immer noch nicht Deine Identität. Die brauchen wir auch nicht, aber es wird doch persönlicher.

Ich denke, dass der Eigentümer grundsätzlich mal eine Sorgfallspflicht hat. wenn etwas passiert und es zum Personenschaden kommt, muss er sicherlich bezahlen. hat man ihn vorher, am besten schriftlich, hingewiesen, dass es Gefahrenstellen gibt, kann er sich nicht rausreden.
Da es sich bei einem Liegeplatz nicht um einen Wohnraum handelt, bei dem ein Kündigungsschutz besteht, glaube ich nicht, dass man groß Druck ausüben kann, denn dann könnte u.U. postwendend die Kündigung ins Haus flattern.

Ich würde wahrscheinlich die Füße still halten und mich nach Alternativen umschauen um dann, wenn ich nicht mit der aktuellen Situation leben will, die Alternative in Anspruch nehmen.
anders ausgedrückt: Machst Du zu dicke Backen, stehst Du evtl ohne Liegeplatz da!

Wünsche Die, dass Du die richtige Entscheidung triffst.

VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day.
(David Bowie)
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  #9  
Alt 16.01.2015, 22:44
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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2.657 Danke in 1.314 Beiträgen
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@ NajadeOB

Ist doch ganz einfach.
Vorstand anschreiben und Mietminderung auf die Hälfte mitteilen.
Dann ab nächstem Zahltermin den Preis halbieren. Fertig.
Du musst dich dann um nichts mehr kümmern.
Was dann kommt , kommt ganz von alleine.
Gruss
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #10  
Alt 17.01.2015, 09:17
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
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Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.785 Danke in 2.873 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
@ NajadeOB
....
Was dann kommt , kommt ganz von alleine.
Gruss
Als erstes die Kündigung.......
__________________


Gruß

Berni
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  #11  
Alt 17.01.2015, 10:25
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Viel geschrieben hier, nur um welche Summen es dabei geht, das hab ich nicht lesen können.
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #12  
Alt 17.01.2015, 11:33
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Akki Akki ist offline
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52.367 Danke in 17.332 Beiträgen
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Ich denke, man müsste sich erst mal anschauen,
in welcher Position man selber ist.
Ist es eine voll belegte Anlage, ist die eigene Position
eher schlecht. Ist es eine mäßig bis schlecht belegte
Anlage, ist die Position besser, denn der Vermieter ist
auf jede Einnahme angewiesen.

Ich würde den Vermieter ansprechen und um einen
besser erhaltenen Liegeplatz bitten. Wenn das
nicht fruchtet, würde ich schriftlich eine Mängelliste
einreichen und dabei hauptsächlich auf die Verkehrs-
sicherheit hinweisen und aus Gaudi eine Kopie von
seinem Haftpflicht-Versicherungsvertrag anfordern,
nur um ihm mal zu zeigen, wo die Reise hin geht.
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #13  
Alt 17.01.2015, 11:36
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Eimer Wasser,Schrubber und Feuer frei!

Stolpergefahr,Rutschgefahr...will damit sagen,der Steg sollte schon sicher zu begehen sein.
Meiner ist durch den Winter,bei Nässe im Sommer etwas rutschig,ist in 10min erledigt.
Muß ich Angst haben,das ich einbreche,muß er tätig werden.
Für Fender am Steg(Puffer)muß ich selber sorgen.Bzw,der Hafenmeister besorgt die "Puffer",ich bezahle sie bloß.
__________________
Gruß,Matze

Geändert von Phantom-Matze (17.01.2015 um 11:50 Uhr)
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  #14  
Alt 18.01.2015, 16:42
NajadeOB NajadeOB ist offline
Deckschrubber
 
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3 Danke in 2 Beiträgen
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Also erstmal vielen Dank für die Antworten.

Für das Forum, ich bin Andreas!

Um die Situaton mal etwas zu erklären:
Es ist ein recht kleiner Hafen mit ca. 20 Liegeplätzen. Nach Alternativen haben wir uns schon umgeschaut und es gibt auch welche. Zwar nicht in unmittelbarer Nähe aber ein paar Kilometer würden wir in Kauf nehmen.

Zu eigentlichen Hafen: Besitzer des Hafens ist "angeblich" ein Verein. Es ist alles dubios und wenn man mal Fragen hat bekommt man keine richtigen Antworten. Es ist auch nicht erwünscht das man in diesem Verein Mitglied wird. Wir vermuten damit man keinen Einblick in die Finanzen bekommt. Die ganzen Mieten alles Lieger gehen an den Verein und wenn man das mal zusammen rechnet kommt ja schon was zusammen. An der Anlage wird aber nichts gemacht, geschweige denn repariert oder instand gehalten. Und wie sieht eine Steganlage aus an der mehrere Jahre nichts gemacht wird?
Wir liegen nun seit 2 Jahren mit unserem Boot dort.
Was uns aufgefallen ist, die "alten" Lieger die schon deutlich länger dort einen Platz haben sagen zu dieser Situation nichts, gehen wie die Lämmer zur Schlachtbank, sie zahlen brav ihre nicht geringe Miete ( für unser Boot 10,4x 3,45 ca.1100€/Jahr) nur dafür das Sie Ihrem Tampen am Steg festbinden dürfen. Anfrage nach Reparaturen werden ignoriert. Mittlerweile ist schon ein Gastliegersteg gesperrt weil er nicht sicher ist.

Und weil nichts passiert und wir nicht in den Verein aufgenommen werden sollen(alle haben nun einen Antrag gestellt) wollen wir den Verein nun ein bisschen "kitzeln" indem wir die Mieten rechtsicher kürzen und vorerst einbehalten. Gründe dafür gibt´s genug.
Sollte das alles nichts nützen werden wir dort natürlich nicht bleiben, wir wollen unser Hobby ja in Ruhe geniessen

@Akki
Die Idee mit der Kopie der Versicherungspolice ist nicht schlecht, schliesslich wurden auch wir aufgefordert eine vorzulegen.

DANKE
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  #15  
Alt 18.01.2015, 16:58
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Bin gespannt, wie das ausgeht.

Falls du einen Jahres oder Saisonvertrag hast, gibt dir das aber bestimmt ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Mängelanzeige mit Termin zur Instandsetzung etc. nix verbessert, bzw. keine Verbesserung ankündigt.

Frage mich auch was mit den ganzen Mieten passiert, wenn der Verein nichts repariert.
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #16  
Alt 18.01.2015, 17:07
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Bin gespannt, wie das ausgeht.

Falls du einen Jahres oder Saisonvertrag hast, gibt dir das aber bestimmt ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Mängelanzeige mit Termin zur Instandsetzung etc. nix verbessert, bzw. keine Verbesserung ankündigt.

Frage mich auch was mit den ganzen Mieten passiert, wenn der Verein nichts repariert.
Was passiert mit der Miete,einer überteuerten Wohnung,wo der Vermieter nichts reparieren will?Kann man ja mal erfragen,wenn die Vermieter aus ihrer Shoping-Weltreise wieder da sind
__________________
Gruß,Matze
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  #17  
Alt 18.01.2015, 17:23
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
Was passiert mit der Miete,einer überteuerten Wohnung,wo der Vermieter nichts reparieren will?Kann man ja mal erfragen,wenn die Vermieter aus ihrer Shoping-Weltreise wieder da sind
Na ist das denn nicht was Anderes?

Ich dachte Vereine machen üblicherweise keine Gewinne. Sonst müssten sie die Gewinne doch versteuern. Deshalb werden die Einnahmen für Instandhaltung, Feiern etc. ausgegeben.

Der Vermieter einer überteuerten Wohnung hat doch eine Gewinnerzielungsabsicht und versteuert die Überschüsse wie ein Gehalt.
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Gruß, Tom.
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  #18  
Alt 18.01.2015, 17:29
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Na ist das denn nicht was Anderes?

Ich dachte Vereine machen üblicherweise keine Gewinne. Sonst müssten sie die Gewinne doch versteuern. Deshalb werden die Einnahmen für Instandhaltung, Feiern etc. ausgegeben.

Der Vermieter einer überteuerten Wohnung hat doch eine Gewinnerzielungsabsicht und versteuert die Überschüsse wie ein Gehalt.
War nicht ganz ernst gemeint,deshalb auch dieser Kollege--->
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Gruß,Matze
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  #19  
Alt 18.01.2015, 17:33
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
War nicht ganz ernst gemeint,deshalb auch dieser Kollege--->
Ach so! Ich dachte der freut sich so, weil er soviel überteuerte Miete kassiert hat.
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Gruß, Tom.
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  #20  
Alt 18.01.2015, 18:20
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Du hast ne alternative, super, dann würde ich mein Bündel packen und den Gammelstall verlassen.
__________________
_________________________
LG
Frank
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  #21  
Alt 18.01.2015, 18:32
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Du hast ne alternative, super, dann würde ich mein Bündel packen und den Gammelstall verlassen.
So isses!
__________________
Gruß, Tom.
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  #22  
Alt 19.01.2015, 03:05
Benutzerbild von dampfer
dampfer dampfer ist offline
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Zitat:
Zitat von NajadeOB Beitrag anzeigen
Und weil nichts passiert und wir nicht in den Verein aufgenommen werden sollen(alle haben nun einen Antrag gestellt) wollen wir den Verein nun ein bisschen "kitzeln" indem wir die Mieten rechtsicher kürzen und vorerst einbehalten. Gründe dafür gibt´s genug.
Hallo Andreas,

wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du seit 2 Jahren einen Liegeplatz bei einem Verein gemietet, der Dich - aus Dir unbekannten Gründen - nicht als Mitglied aufnehmen will und wo es Dir auf Grund der Zustandes der Anlagen auch nicht gefällt und Du hast Optionen wo Du einen anderen Liegeplatz bekommen könntest, der Dir auch zu sagen würde.

Wieso setzt Du Dich dann überhaupt mit einer Mietminderung auseinander und wechselst nicht den Liegeplatz?

So etwas nur zu machen nur um die Vereinsleute zu ägern was soll Dir das bringen - und was erwartest Du da für Unterstützungen von uns hier, wenn wir nicht den Standpunkt vom Verein kennen?

Gruss
Detlef
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  #23  
Alt 19.01.2015, 09:28
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
(..) Ich dachte Vereine machen üblicherweise keine Gewinne. (..)
Bei Verein denkt man spontan an den gemeinützigen Verein. Der darf tatsächlich keine Gewinne machen.

Grundsätzlich kann ein Verein aber durchaus gewinnorientiert sein; das ist der sog. wirtschaftliche Verein. Er hat eine Gewinnerzielungsabsicht und ist z.B. gegenüber einer GmbH steuerlich bevorteilt. Zugleich ist seine Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt. Ein Einzelunternehmer würde hingegen mit seinem Privatvermögen haften.

So wie das hier aussieht, bist Du Mieter bei einem wirtschaftlichen Verein. Details kannst Du im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erfahren. Dort findest Du auch die frei einsehbare Satzung. Man muss keine Gründe angeben, um die Satzung einzusehen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 19.01.2015, 10:04
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Ich weiss ja nicht wie es bei euch mit den Gastverträgen gehanhabt wird.

unsere Gastverträge gelten immer nur ein Jahr und müssen danach wieder vom Gast beantragt werden bze. der Verein geht auf die Gäste zu ob sie im kommenden Jahr wieder einen Platz wollen und schickt ihnen den neuen Gastvertrag für ein Jahr zu.
Eine automatische verlängerung gibt es nicht.
Wenn ein Geast negativ auffält (was wir in den letzten Jahren mehrmals hatten) ist es sehr wahrscheinlich, dass der Gastvertrag nicht verlängert wird. Dann muss das boot bis zu einem Gewissen Termin weg um den Steg für einen neuen Mieter freizumachen.
Da bei uns 90% der Stege einem Eigner und nicht dem Verein gehören (Der Verein vermietet diese und der Eigner bekommt einen Teil der Stegmiete). kann es auch sein, dass der Eigner welcher vielleicht jahrelang kein Boot hatte wieder ein Boot bringt und der Steg somit nicht mehr zur Vermietung zur verfügung steht.

Also ein Mietminderung wegen einem Mangel wird es bei uns eh nicht geben, da unsere Steganlage in einem Topzustand ist. Dies ist schon daher der Fall, da jeder Stegeigner für seinen Steg verantwortlich ist, und die vorstandschaft sehr genau darauf achtet, dass alles in Ordnung ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #25  
Alt 19.01.2015, 10:16
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
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Wenn die Hauptleistung nicht zu 100 % erbracht wird ist es vollkommen legitim auch die Gegenleistung zu kürzen - allerdings nur wenn der Vermieter vorher aufgefordert wurde den Mangel zu beseitigen. Nur Rechtssicherheit über die Höhe wirst du hier nicht bekommen.

Gruß
Chris
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