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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.12.2014, 11:12
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Standard Mindestlohn Bürokratiemonster

Zitat:
Schlag ins Gesicht für die deutsche Bauwirtschaft: „Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bis zu einem Monatsverdienst von 6.324,00 € wäre ehrlicher!“

Als „Schlag ins Gesicht des Bauhandwerks“ bezeichnete der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, die heutige Kabinettsentscheidung, die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958,00 € monatlich aufrechtzuerhalten.
Damit werden ab 1. Januar 2015 allein hunderttausende Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes und hunderttausende von Angestellten völlig unnötig zusätzlich bürokratisch belastet.
Die merkwürdige monatliche Verdienstgrenze, welche auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles das Bundeskabinett passiert hat, ergibt sich rechnerisch bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden und 29 Arbeitstagen im Kalendermonat (das entspricht 348 Monatsstunden), multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Schneider: „Keiner unserer Angestellten arbeitet 348 Stunden im Monat. Es ist absurd, eine solche Stundenzahl zugrundezulegen, um darauf zukünftige Mindestlohnkontrollen aufzubauen. Wenn man schon den extrem denkbarsten Fall illegaler und gesetzeswidriger Arbeitszeiten zum Maßstab nehmen will, wäre es ehrlicher gewesen, die Verdienstgrenze, von der an eine Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht mehr erforderlich ist, bei einer Arbeitszeit von 24 Stunden täglich und 31 Kalendertagen im Monat anzusetzen; das sind 6.324,00 €. Mehr geht nicht; dann wäre die Bundesarbeitsministerin wirklich auf der sicheren Seite.“
Schneider fügte hinzu: „Selbst bei einer 60-Stunden-Woche wäre der gesetzliche Mindestlohn auch bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.210,00 € noch eingehalten.“ „Eine Orientierung an solchen sachlich begründbaren Zahlen ist aber offenbar in dieser Großen Koalition nicht möglich, sie ist nachweislich beratungsresistent“, so Schneider abschließend. Das Übermaßverbot und das Gebot der Verhältnismäßigkeit als grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien sind damit angesichts des verschwindend geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen nach Auffassung der BVB eindeutig verletzt worden. Die vom Bundeskabinett verabschiedete Rechtsverordnung werde daher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Quelle http://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/730...257DB1004BDCEC

Ach ja, den Restbestand an Stundenzetteln haben wir bundesweit aufgekauft, um gerüstet zu sein
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  #2  
Alt 18.12.2014, 11:50
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Mach dir ne Excel Tabelle und stell noch einen geringfügig Beschäftigten in Nachtarbeit ein. Die Stundenzettel müssen Tagaktuell in der Logischen Sekunde zwischen zwei Arbeitstagen gebucht sein. Ansonsten droht Bußgeld in nicht unerheblichem Maß. Zusätzlich müssen diese im selben Zeitraum an den Zoll via Mail versand werden. Damit ist zumindest der Archivierungsverpflichtung (NSA; hieß früher schon mal NichtSozialistisches Ausland) genüge getan.

Warum versteht man(n) trotz gesundem Menschenverstand kaum noch eine Entscheidung der Politik, geschweige denn kann ich sie nachvollziehen.

LG
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Marcus

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  #3  
Alt 18.12.2014, 12:00
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Der Mindestlohn ist festgestzt mit 8,5€ und sie haben einfach festgeschrieben, dass die Stunden bis zu einer Max. Monatlichen Zeit zu erfassen sind um sicherzustellen, dass kein Arbeiter unter den 8,5€ verdient.

wer mehr verdient hat eh einen höheren Stundelohn. (da ja die max. Arbeitszeit die festgelegt wurde nicht erreicht werden kann).
Bei denen die weniger Verdienen als die Grenze, kann überprüft werden, ob der Mindestlohn gezahlt wurde, da die Stunden ja erfasst sein müssen.
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  #4  
Alt 19.12.2014, 11:58
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Die 348 Stunden halte ich trotzdem für etwas irreal...
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  #5  
Alt 19.12.2014, 12:06
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Es kann aber doch nur Gehaltsempfänger betreffen.

In der Bauwirtschaft wird doch meistens nach Zeitstunden vergütet. Damit hat man doch am Lohnstreifen den Nachweis.
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Gruss Wolfgang
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