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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.10.2014, 06:56
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Frage zu einer Ebay-Auktion

Ich interessiere mich für einen Artikel, der bei Ebay versteigert wird.
Der (Privat-)Verkäufer schreibt im Text, dass auf den Ersteigerungspreis noch zusätzlich die MwSt. bezahlt werden soll, mit der Begründung, dass der Artikel von einer Firma verkauft wird ?!?!

In den Ebay-Regeln habe ich zwar nichts gefunden, bin aber der Meinung schon mal gehört/gelesen zu haben, dass der Versteigerungsendpreis tatsächlich Endpreis ist (logisch, evtl. zuzügl. Versandkosten...)

Außerdem könnte dieses Gerät auch eine Privatperson ersteigern und beim Verkauf an Privatpersonen ist die Preisauszeichnung grundsätzlich nur inkl. MwSt. zulässig.

Ich werde dieses Gerät aufgrund der mir unklaren Rechtslage sicher nicht ersteigern, aber mich interessiert dennoch, ob der Verkäufer mit dieser Begründung, zusätzlich zum Ersteigerungspreis noch die MwSt. fordern darf. Nach meinem Rechtsverständnis darf er nicht.
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  #2  
Alt 12.10.2014, 07:11
Warmwasserpaddler Warmwasserpaddler ist offline
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Standard

Nach meinem empfinden darf er das nicht...für Endverbraucher muss der Preis immer die Mehrwertsteuer enthalten...z.B. Supermarkt...die nettopreisangabe gibt es nur unter Gewerbetreibende...und die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen...
Und wenn das ein privat Verkäufer ist,kann und darf er die Mehrwertsteuer nicht ausweisen...denn dann müsste er sie ja ans Finanzamt abgeben...und das geht nur als Gewerbetreibende...
So sehe ich das...
__________________
Es Grüßt Uwe.K. aus U.
Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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  #3  
Alt 12.10.2014, 07:29
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Er verkauft anscheinend von einem Privataccount bei Ebay, beruft sich aber in der Artikelbeschreibung darauf, dass der Artikel von einer Firma verkauft wird
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  #4  
Alt 12.10.2014, 07:40
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Der link zu der Auktion wäre mal interessant oder habe ich den übersehen
Wenn er als gewerbetreibender verkauft und das ist er ja wenn er die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer haben möchte muss er ja auch Garantie auf den Artikel geben
Ich würde von ihm die Steuer ident Nr.verlangen die muss er dann ja auch haben.
__________________
Gruß
Frank
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  #5  
Alt 12.10.2014, 07:48
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Den Link habe ich bewußt noch nicht angegeben.

Garantie muß er weder als Gewerbetreibender noch als Privatverkäufer geben, Du meinst die gesetzl. Gewährleistung
Im Beschreibungstext schließt er Garantie aus, nicht aber die gesetzl. Gewährleistung. Der kennt den Unterschied vermutlich auch nicht. Die gesetzl. Gewährleistung kann er als Gewerbetreibender nicht ausschließen, als Privater könnte er, macht es aber nicht. Demnach wird der Artikel sowieso mit Gewährleistung verkauft.

Mir geht es um die Frage: Ebay-Privatverkäufer verkauft nach eigener Angabe als Gewerbetreibender und möchte zusätzlich zum Ebay-Endpreis noch die 19 % MwSt.
Nach meiner Auffassung völlig unmöglich !
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  #6  
Alt 12.10.2014, 07:59
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Hi!

Ich würde den Artikel mal an ebay melden. Hier geht es doch wohl darum, ebay Gebühren zu sparen (ja: hinterziehen!)

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #7  
Alt 12.10.2014, 08:19
gotoos gotoos ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Den Link habe ich bewußt noch nicht angegeben.

Garantie muß er weder als Gewerbetreibender noch als Privatverkäufer geben, Du meinst die gesetzl. Gewährleistung
Im Beschreibungstext schließt er Garantie aus, nicht aber die gesetzl. Gewährleistung. Der kennt den Unterschied vermutlich auch nicht. Die gesetzl. Gewährleistung kann er als Gewerbetreibender nicht ausschließen, als Privater könnte er, macht es aber nicht. Demnach wird der Artikel sowieso mit Gewährleistung verkauft.

Mir geht es um die Frage: Ebay-Privatverkäufer verkauft nach eigener Angabe als Gewerbetreibender und möchte zusätzlich zum Ebay-Endpreis noch die 19 % MwSt.
Nach meiner Auffassung völlig unmöglich !
Erstens, muss an Privatpersonen der Preis immer incl. MwSt angegeben sein und zweitens, muss er als Händler immer Garantie und Gewährleistung geben.
Dies muss übrigens auch jede Privatperson, die Privatperson kann es allerdings in der Artikelbeschreibung ausschließen.
Tut sie dies nicht, gewährt sie automatisch Garantie und Gewährleistung.
Ich würde den Artikel kaufen, aber keine MwSt zahlen.
sollte er den Artikel dann nicht versenden wollen, gäbe es einen netten Brief.
__________________
Gruß
Oliver
-------------------------------
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  #8  
Alt 12.10.2014, 08:34
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Ich würde den Artikel mal an ebay melden. Hier geht es doch wohl darum, ebay Gebühren zu sparen (ja: hinterziehen!)

Viele Grüße
blondini
Ich denke auch, dass er Ebay-Gebühren sparen will, ist aber eher für Ebay interessant, als für mich. Ob ich es an Ebay melde, überlege ich noch.

Zitat:
Zitat von gotoos Beitrag anzeigen
Erstens, muss an Privatpersonen der Preis immer incl. MwSt angegeben sein und zweitens, muss er als Händler immer Garantie und Gewährleistung geben.
Dies muss übrigens auch jede Privatperson, die Privatperson kann es allerdings in der Artikelbeschreibung ausschließen.
Tut sie dies nicht, gewährt sie automatisch Garantie und Gewährleistung.
Ich würde den Artikel kaufen, aber keine MwSt zahlen.
sollte er den Artikel dann nicht versenden wollen, gäbe es einen netten Brief.
Weder Händler noch Privatperson muss Garantie gewähren! Garantie ist eine freiwillige Zugabe. Du meinst die gesetzl. Gewährleistung !

Der Artikel interessiert mich zwar, aber auf dann folgende Rechtsanwaltsbesuche und Gestreite habe ich keinen Bock und keine Zeit. Der wird den Artikel vermutlich nicht nach einem Brief versenden, wenn er nicht den Preis bekommt den er gerne hätte (also mit seiner zu Unrecht verlangten MwSt.)
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  #9  
Alt 12.10.2014, 08:34
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sanicoe sanicoe ist offline
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Selbst wenn dort einer gewerblich verkauft (das tun einige, bei denen ich auch schon gekauft habe) ist immer der Preis incl. Mwst. anzugeben. Ich habs bisher noch nie anders gesehen. Versandkosten extra ist logisch aber Mwst. separat das ist mir neu.
__________________
Gruß Sascha
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  #10  
Alt 12.10.2014, 08:48
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Wäre denn der Preis ZZGL. 19% zu teuer?

Falls nein, verlange eine Rechnung und bezahle sie. Das Steuerproblem -sofern es eins gibt- hat er doch an der Backe.

Gehe doch einfach von einem gewerblichen Anbieter aus, egal was du ahnst. Die Gewährleistung hast Du schliesslich -privatanbieteruntypisch- auch, wie du schreibst.

Bei gewerblichen Anbietern wird die Rechnung ja meist der Ware beigelegt und darin ist der Netto Betrag zzgl. Mwst. separat ausgewiesen. Vielleicht sendet er sie dir ja auch vorab.

Die mglw. hinterzogenen Ebaygebühren sind doch nicht dein Problem, sondern wieder seins, wenn Ebay dahinterkommt.

Für Dich im Grunde ein ganz normales Geschäft netto plus Mehrwertsteuer.
So what?
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  #11  
Alt 12.10.2014, 09:00
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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@ Wolli 45
Es handelt sich um eine Auktion, wie sich der Preis entwickelt ist noch nicht bekannt, demnach auch nicht ob es zu teuer wird oder nicht.

Der Punkt der mich interessiert ist, ob es grundsätzlich überhaupt rechtlich zulässig ist, auf den Ebay-Endpreis zusätzlich noch die MwSt. zu fordern. Nach meinem Verständnis ist das definitiv unzulässig und ein Käufer müsste die demnach auch nicht bezahlen.

Nachdem der Verkäufer auch noch schreibt, dass er es "als Firma" verkauft, müsste der Endpreis dann eigentlich die MwSt. enthalten
und das macht für den Käufer schon einen Unterschied:

Beispiel: Endpreis 1.000 €
Nach meinem Verständnis bekäme der Käufer eine Rechnung: Netto 840,34 € + (19 % MwSt.) 159,66 € = Endpreis 1.000 €

Der Verkäufer möchte jedoch: Endpreis 1.000 € + (19 % MwSt.) 190 € = Gesamt 1.190 €

Kurios immer noch, dass der Privatverkäufer angeblich als Firma verkauft
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  #12  
Alt 12.10.2014, 09:02
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
...
So what?
Mein Gott, du hast aber auch gar nichts verstanden!

Hier geht es nicht um eine Auktion oder den Artikel, sondern um das "urdeutsche":
"Darf der das denn überhaupt?"

Nicht, dass man das selbst machen wollte, aber immerhin....
"Da macht der das doch einfach."

Nun stellt sich polemisch-rethorisch die Frage, (denn es ist ja jedem klar: Der darf das nicht!):
Melden oder nicht?

Moralische Unterstützung vor der Tat? - Och, nöö!

Eher mal schauen, ob man ihn nicht melden lassen kann. - Warte, bis der Link kommt!
__________________
gregor

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  #13  
Alt 12.10.2014, 09:15
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Mein Gott, du hast aber auch gar nichts verstanden!

Hier geht es nicht um eine Auktion oder den Artikel, sondern um das "urdeutsche":
"Darf der das denn überhaupt?"

Nicht, dass man das selbst machen wollte, aber immerhin....
"Da macht der das doch einfach."

Nun stellt sich polemisch-rethorisch die Frage, (denn es ist ja jedem klar: Der darf das nicht!):
Melden oder nicht?

Moralische Unterstützung vor der Tat? - Och, nöö!

Eher mal schauen, ob man ihn nicht melden lassen kann. - Warte, bis der Link kommt!
Du hast Dir Deinen Namen hier anscheinend zu Recht gegeben

Glaub mir, ich habe genug Eier in der Hose den bei Ebay zu melden, wenn das meine Motivation wäre.
Dazu brauche ich keine "moralische Unterstützung" aus dem Boote-Forum.
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  #14  
Alt 12.10.2014, 09:15
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Mein Gott, du hast aber auch gar nichts verstanden!

Hier geht es nicht um eine Auktion oder den Artikel, sondern um das "urdeutsche":
"Darf der das denn überhaupt?"

Nicht, dass man das selbst machen wollte, aber immerhin....
"Da macht der das doch einfach."

Nun stellt sich polemisch-rethorisch die Frage, (denn es ist ja jedem klar: Der darf das nicht!):
Melden oder nicht?

Moralische Unterstützung vor der Tat? - Och, nöö!

Eher mal schauen, ob man ihn nicht melden lassen kann. - Warte, bis der Link kommt!
Gewagte These !

@ Schnorps: Schreib den Verkäufer doch mal an, teile ihm deine Bedenken in Frageform mit und warte die Antwort ab.
__________________
Gruss Wolfgang
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  #15  
Alt 12.10.2014, 09:22
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von gotoos Beitrag anzeigen
Erstens, muss an Privatpersonen der Preis immer incl. MwSt angegeben sein und zweitens, muss er als Händler immer Garantie und Gewährleistung geben.
Dies muss übrigens auch jede Privatperson, die Privatperson kann es allerdings in der Artikelbeschreibung ausschließen.
Tut sie dies nicht, gewährt sie automatisch Garantie und Gewährleistung.
Ich würde den Artikel kaufen, aber keine MwSt zahlen.
sollte er den Artikel dann nicht versenden wollen, gäbe es einen netten Brief.
Gegenüber dem Endverbrauchern muss immer der Endpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden.
Garantie ist eine freiwillige Zusage.
Die Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt ist im BGB geregelt. Diese muss sowohl der gewerbliche und private Verkäufer übernehmen.
Der private Verkäufer kann diese bei Vertragsabschluss ausschließen,
der gewerbliche kann dies nur wenn es sich um einen Kaufvertrag unter
Kaufleuten handelt.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 12.10.2014, 09:24
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Nur der Vollständigkeit halber:

Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
...
In den Ebay-Regeln habe ich zwar nichts gefunden, bin aber der Meinung schon mal gehört/gelesen zu haben, dass der Versteigerungsendpreis tatsächlich Endpreis ist (logisch, evtl. zuzügl. Versandkosten...)
...
Zitat:
Zitat von AGB der eBay Europe S.à r.l
...
§3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte
1
...
...
9 Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
10 ...
...
Quelle (PaidLink)
__________________
gregor

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  #17  
Alt 12.10.2014, 09:36
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@ Dicke Lippe
Hast ja auch was sinnvolles beizutragen, danke ! Ich hatte es leider nicht gefunden.

Geändert von schnorps40 (12.10.2014 um 09:41 Uhr)
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  #18  
Alt 12.10.2014, 10:03
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Das ist natürlich nicht erlaubt und verstößt gegen die Ebay Grundsätze. Nur interessiert Ebay das überhaupt nicht, als privater kannst du dort machen was du willst...von Fälschungen verkaufen, über leere Verpackungen bis hin zu 100 Neuen und original verpackten Artikeln.

Gewerblichen Verkäufern werden immer mehr Hürden in den Weg gestellt, die Mängelquote ist der neueste Auswuchs. Wer also bei Ebay kauft, sollte das bei gewerblichen Händlern machen und per Paypal zahlen. Wer keine Skrupel kennt, kann dann umsonst einkaufen, Ebay machts möglich....
__________________
Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza
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  #19  
Alt 12.10.2014, 10:04
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Mork Mork ist offline
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Wenn ich Interesse an dem Artikel hätte würde ich den einfach ersteigern und exakt den Gebotspreis zzgl. Versandkosten überweisen.

Auf die 19% muss der liebe Verkäufer leider verzichten.
Dann hast Du auch was Gutes getan: Den Horizont eines Erwachsenen erweitert, der hat dann nämlich etwas gelernt...
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #20  
Alt 12.10.2014, 10:09
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist gerade online
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Ja, Zahlungsabwicklung einfach über ebay und dann kann er gerne
versuchen die Mwst. separat zu erhalten...
__________________
gregor

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  #21  
Alt 12.10.2014, 10:32
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Wenn ich Interesse an dem Artikel hätte würde ich den einfach ersteigern und exakt den Gebotspreis zzgl. Versandkosten überweisen.

Auf die 19% muss der liebe Verkäufer leider verzichten.
Dann hast Du auch was Gutes getan: Den Horizont eines Erwachsenen erweitert, der hat dann nämlich etwas gelernt...
Und wenn der sich querstellt, darf man dann sich den Aufwand machen mit einem Anwalt seinem Geld hinterherzurennen. Zwar reizvoll, aber ich glaube man will vielmehr den Artikel als einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer.

Würde ich so nicht empfehlen.

Beste Grüße
Alex
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  #22  
Alt 12.10.2014, 10:34
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Wenn ich Interesse an dem Artikel hätte würde ich den einfach ersteigern und exakt den Gebotspreis zzgl. Versandkosten überweisen.

Auf die 19% muss der liebe Verkäufer leider verzichten.
Dann hast Du auch was Gutes getan: Den Horizont eines Erwachsenen erweitert, der hat dann nämlich etwas gelernt...
Als gewerblicher Ebayverkäufer würde ich sagen...ja, genau, mach das so. Das würde mir nämlich die Paypalgebühren ersparen.

Als Booteforumsmitglied muß ich aber sagen, bei Ebay niemals per Überweisung zahlen, da man dann keinen Käuferschutz hat. Nur Paypal nutzen, das ist zu 99% sicher und bei Nichtlieferung, Schrott im Paket o.ä. bekommst du problemlos dein Geld zurück
__________________
Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

Marion, Micha und die 2 Irish Soft Coated Wheaten Terrier Nero und Breeza
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  #23  
Alt 12.10.2014, 10:41
uli07 uli07 ist gerade online
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ZITAT: Auf die 19% muss der liebe Verkäufer leider verzichten.

Und der Käufer dann auf die Ware.

Wenn jemand auf so eine Art und Weise sein "Gehalt" aufbessern will wird er das Ersteigerte wohl nicht losschicken und der Käufer hat wieder die Ars..karte und die Laufereien

Ganz einfach, Finger weg von solchen dubiosen "Händlern".
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #24  
Alt 12.10.2014, 10:48
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Mork Mork ist offline
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Okay, klar, Paypal - der Tenor meiner Aussage lag nun nicht auf dem Zahlungsweg sondern darauf, dass das erfolgreiche
Gebot letztlich der Preis ist, der zu zahlen ist.
Versand dazu, klar.

Und wenn der das nicht will, dann kriegt er halt Post - das ist eine so klare Sache, das kommt gar nicht erst vor Gericht.

Wenn Leute meinen sie könnten sich so oberschlau hintenrum durch's System schlängeln, dann müssen sie auch in Kauf
nehmen dass ein anderer genau diese Mauschelei für sich ausnutzt.
Es hat sie ja keiner gezwungen so zu handeln, es ist das Produkt ihrer eigenen Überlegung, ihr eigener Wunsch, das Ziel
hierbei ist ganz klar: Gebühren sparen, evtl. bissl Asche auf die Seite packen.
Dass sie dabei kackfrech erstmal ALLE Artikelinteressierten pauschal für zu blöd halten die Ebayregeln zu lesen und zu
verstehen kommt ja noch obendrauf, löste bei mir ein Schaunmermalgrinsen aus.

Nochmal: Würde ich den Artikel haben wollen, böte ich.
Und ich bin mir sicher, dass ich den Artikel dann auch zum Gebotspreis zzgl. evtl. anfallender Versandkosten auch bekäme,
ersatzweise ggfs. Schadenersatz.

Dem VK hilft ja noch nichtmal der Hinweis dass da noch MwSt draufkommt, die Ebayregeln lassen da keinen Spielraum zu.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #25  
Alt 12.10.2014, 10:57
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Breezer Breezer ist offline
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710 Danke in 291 Beiträgen
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Hab ich aber auch schon öfter ausserhalb E-Bay erlebt.

Neulich verschiedene Autovermieter angerufen um den Preis für einen Transporter zu erfragen, ein renommierter Vermieter sagte mir, 99 ,- plus MwSt..
Auch bei Handwerkern hab ich das Gefühl, das sich dies immer mehr durchsetzt und mir Preise mit dem Zusatz, plus MwSt. genannt werden.

Achim
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