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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute früh, auf dem Weg zur Arbeit, ist meiner Tochter ein
(betrunkener) Radfahrer ins Motorrad gefahren. Polizei hat alles aufgenommen, der Radfahrer war Schuld. Das Ergebniss der Alkoholprobe wurde meiner Tochter nicht genannt. Meine Tochter wurde im Krankenhaus durchgecheckt, zum Glück nichts weiter passiert. soll morgen noch mal vorsprechen. Morgen wird erst mal eine tel. Rechtsauskunft eingeholt, und nochmals versucht von der Polizei Auskunft zu bekommen. Hab ich noch irgendwas übersehen ? Oder gibt es eine Möglichkeit rauszukriegen ob der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung hat ? Ich denke mal, ich werd auf den Kosten sitzenbleiben, aber damit will sich meine Tochter nicht so richtig abfinden. ![]() Das Motorrad läuft auf meinen Namen und hat nur Teilkasko. (und der Verursacher ist wohl ein Stadtbekannter Trinker) Ich möchte von euch jetzt keine Rechtsauskunft, nur evtl. noch ein paar Denkanstösse.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#2
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Ich würde auf keinen Fall zu früh aufgeben, ein hier Ortsbekannter Trinker war Eigentümer eines 5 Familien-Hauses.
Da hätte man locker den Schaden geltend machen können. Trotzdem viel Glück .... du wirst es brauchen. Und hauptsache die Gräten deiner Tochter sind heile ![]() ![]() Gruß Barny |
#3
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Ja, das ist war wichtigste.
![]() Das Mopped bekomme ich auch mit überschaubaren Mitteln wieder Fahrbereit. Ich seh das nicht so eng. Aber das Töchterchen ist etwas angepisst. ![]() Erst mal sehen was die Polizei noch dazu sagt. Der Beamte vor Ort sagte was von vorsätzlicher Körperverletzung. (wegen dem Alkohol) Aber ob da nun automatisch etwas nachkommt ? Ich denk mal morgen Abend bin ich schlauer.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#4
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"....sagte was von vorsätzlicher Körperverletzung. (wegen dem Alkohol)"
Da kommt dann automatisch was, da es eine Straftat ist und der SAnwalt sich dessen annimt, Töchterchen ist dann allerdings nur Zeugin und es behandelt nicht Euren Anspruch gehen Monsieur Radler aber ist trotzdem schon mal was. Um Eure Intetessen durchzusetzen: ab zum RA! Die dann von der SAnwaltschaft behandelte Tatsache des Betrunkenseins ist dann Wasser auf Eure Mühlen. Allerdings gilt der Berliner Spruch: jreif ma n nackten Mann inne Tasche. Trotzdem: Rechtsmittel nutzen.
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#5
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Also , meiner Meinung nach muss die Polizei dir die Daten des Mannes geben!
Aber wie gesagt , meine Meinung ![]()
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#6
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Im STGB steht, das bei Körperverletzung ein Strafantrag / Anzeige erfolgen muss.
Die automatische Strafverfolgung erfolgt wohl nur in bestimmten Fällen (Quelle : http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html ) : § 230 Strafantrag (1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Da sollte man vielleicht mal bei der Pol nachfragen ob die da in dieser Richtung schon tätig geworden sind. Ansonsten halt selber anzeigen, wenn ihr das wollt. Ich denke aber auch das diese Geschichte ohne Anwalt nicht zu beherrschen ist, allein wegen Fristen etc. Außerdem sind die zivilrechtlichen Ansprüche, also Schadensersatz, evtl. Schmerzensgeld und Verdienstausfall, von dem Strafverfahren unabhängig. Will sagen das sind dann glaube ich zwei Prozesse die auf euch zukommen. Wenn die medizinischen Folgen klein sind und der materielle Schaden ebenfalls überschaubar ist würde ich mir das zweimal überlegen ob ich da einen Prozess anstregen möchte. Das Deine Tochter innerlich kocht kann ich gut verstehen, ginge mir genauso. Nur ist Ärger leider ein schlechter Ratgeber. Andererseits haben wir ja wieder Platz im Forum für Gerichtsberichterstattung ![]()
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#7
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![]() Zitat:
Recht kriegen ist das eine, die Rechnung das andere... Zitat:
nur der Alkoholspiegel war 'geheim'. aber der Mensch war nicht wirklich ansprechbar, jetzt wird es noch komplizierter, meine Tochter war jetzt mal bei ihm klingeln, fragen ob er eine Haftpflicht hat. Er hat ihr die Nummer von seinem Vormund/Betreuer gegeben. ![]() Der war am Tel. wohl recht reserviert. RA ist so eine Sache. Meine Tochter hat jetzt erst ausgelernt, und hat noch keine Rechtschutzversicherung. Und ob meine greift, erfahre ich erst morgen... alles doof. Ich trau mich auch noch nicht das Mopped wieder zu reparieren, falls das noch ein Gutachter sehen will. Wenn der RA uns morgen auch keine Hoffnung macht, wird's abgehakt.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#8
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Und der Säufer kommt ungeschoren davon
![]() ![]() ![]() Geht ja gar nicht , die Sauferei kann er sich ja auch kaufen , dann muss er es selber bezahlen ![]() ![]()
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#9
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![]() Zitat:
Sie kann/konnte es nur nicht verstehen das man mit sowas durchkommt ohne dafür belangt zu werden. Jetzt wo sie das mit dem Vormund weiß, tut er ihr schon fast wieder Leid... ![]() wie gesagt, mal sehen was der RA morgen sagt...
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#10
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Du sagtest das es dein Mopet ist , als sollte doch deine Rechtschutz greifen .
Musst halt du ihn Anzeigen.
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#11
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![]() Zitat:
![]() so viel wie heut, hab ich noch nie am Stück telefoniert. ![]()
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#12
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Nicht vergessen, AG zu informieren! Stichwort Wegeunfall. Der AG kann/will seinen Schaden durch die verletzungsbedingte Ausfallzeit Deiner Tochter evtl. beim Schuldigen geltend machen.
Gruß Mario |
#13
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Krankgeschrieben ist sie nicht und war heute schon wieder auf Arbeit.
Mit dem AG ist alles geklärt. Morgen soll sie deswegen noch zur Berufsgenossenschaft. Mein Kind hört ja, Gott sei Dank, ab und zu mal auf mich, und zieht trotz Hitze die Moppedkombi an... ![]() so sind die Kratzer auf der Kombi, und nicht auf meiner Tochter... ![]()
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#14
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![]() Zitat:
![]() Mit dem Vormund ist möglicherweise gar nicht so schlecht. Man sollte jedenfalls meinen das dass ein normal vernunftbegabter Mensch ist mit dem man evtl. reden kann. Wenn der Verurssacher unter Vormundschaft steht hat der wahrschinlich eh keine Entscheidungsmöglichkeiten mehr, oder nur sehr eingeschränkt. Ich würde jetzt erstmal einen Strich unter die Kosten machen und dem Vormund diese sachlich präsentieren, am besten mit einer Frist als Zahlungsziel, das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Da muss er ja drauf reagieren. Im Zweifel hättet ihr damit bei einem evtl. Zivilprozess schonmal Goodwill bewiesen.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#15
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Nur nebenbei unabhängig der Rechtlichen Geschichten...
wenn dein Anspruch gegenüber dem Verursacher entsprechend hoch ist dann schau mal in deine bzw die Haftpflicht deiner Tochter ob dort eine Forderungsausfalldeckung hinterlegt ist denn dann übernimmt deine/ihre Haftpflicht die Kosten für z.b. Gesundheitliche Ansprüche wenn der Verursacher nicht zahlen kann und keine HP hat
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#16
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Den Alkohol Pegel müssen bzw. dürfen dir
die Polizisten nicht mitteilen. Der ist sozusagen Privateigentum. Was du aber verlangen musst, ist, dass er gerichtsverwertbar festgestellt wird. Und dass heisst in vielen Fällen nicht nur blasen, sondern zapfen. ![]()
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#17
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![]() Zitat:
Sollten die Sherrifs das nicht direkt veranlasst haben, is das jetzt wohl eh durch ![]()
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Gruß Andreas
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#18
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Kurzform:
Es gibt ein Strafverfahren und ein Zivilverfahren. Im Strafverfahren geht es um die Sauferei. Das ist ein Straftatbestand und der Staatsanwalt wird selbständig ein Verfahren anleiern. Die Polizei gibt dir nur den Namen von dem Kandidaten. Willst du mehr wissen, brauchst du Akteneinsicht. Die bekommt aber nur ein beim AG zugelassener Rechtsanwalt. Das brauchst du aber für deine Zivilansprüche nicht. Es liegt vermeintlich ein rechtlich begründeter Schadenersatzanspruch (von dir? dein Moped?) vor, was den Sachschaden angeht. Den musst DU gegen den Verursacher geltend machen. Deine Rechtsschutz würde dir den Anwalt bezahlen, den üblicher Weise der Verursacher mit auf die Rechnung bekäme. Deine Tochter muss ihre eigene Ansprüche geltend machen. Eine evtl. Lohnfortzahlung der Arbeitgeber selbst. Die Krankenkasse wegen der Heilbehandlungskosten auch selbst. Wie oben geschrieben, sollte die gesetzliche Unfallkasse (Arbeitgeber) auf jeden Fall informiert werden. Man weiß ja nie! Da es einen Vormund gibt, gehe ich zu 99% davon aus, dass es eine Privathaftpflicht gibt. Dazu ist der Typ schließlich da. Der Unfall muss dort nur gemeldet werden. Hoffe, dass der Typ nicht ganz verpeilt ist, da es evtl. Probleme mit der Deliktsfähigkeit geben könnte. Dann habt ihr die echte Arschkarte. Das könnte auch das Rumdrucksen des Vormunds erklären. Die Sauferei hat erst mal mit der Schuldfrage nichts zu tun. Entweder hat er einen Fehler gemacht (ist schuld) oder nicht. Man kann auch nüchtern einen Unfall verursachen und so einen rechtlich begründeten Anspruch eines Dritten auslösen. Auf Reparaturkosten, Nebenkostenpauschale 25 EUR, Reparatur ja/nein, Nutzungsausfall, gehe ich jetzt mal nicht ein. Fragen? Gern.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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erst mal Danke für deine Mühe.
evtl. kommen noch einige Fragen nach den heutigen Telefonaten. die werde ich erst mal abwarten. Aber so wie ich das bis jetzt sehe, nützt der beste RA nichts, wenn der Verursacher keine Privathaftpflicht hat. Ich hoffe, ich werde heut Abend mehr wissen.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#20
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![]() Zitat:
...bei Vormund und ohne Haftpflicht, dann wäre es ja evtl. eine Pflichtverletzung des Vormundes... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#21
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Soweit ich das raushöre ist der tatsächliche Schaden eher marginal.
Wenn deine Tochter nix hat und der Schaden unter 250€ ist würd ich gar nix unternehmen... lohnt die Mühe, Zeit und Ärger nicht. Wie komme ich darauf: Allein was du jetzt schon rumtelefoniert hast usw. hättest das Geld vermutlich annähernd schon wieder einnehmen können, wenn du produktiv statt reaktiv agierst... deine Zeit ist nämlich so oder so weg ob du telefonierst/dich kümmerst oder was Produktives machst. Der Rechtsweg ist ein anstrengender, langer, mit vielen Leuten die zwischendurch die Hand aufhalten, mit ungewissen Ausgang (z.B. wenn er nix auffer Naht hat). Du wirst noch viel mehr Zeit verbraten mit Gesprächen, Klärungen, Gutachten, evtl. Gerichtsterminen und und. Vielleicht bist aber auch Privatier oder Rentner und dir is langweilig -> in dem Fall kannstes natürlich als Hobby betreiben ![]() Soll keine Anmache sein, nur ein (angeforderter) Denkanstoss... Grüße, Tom Geändert von Arboretus (30.07.2014 um 11:52 Uhr)
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#22
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Es könnte aber auch sein, dass er Privathaftpflicht versichert ist, sein Vormund den Schaden bei der Versicherung angemeldet hat und nach vorgelegter Reparaturbelege/Ersatzteilrechungen den Schaden schnell reguliert wird.
Das erlebe ich in der Mehrzahl der Fälle, die ich kenne.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#23
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![]() Zitat:
Mit den Dellen und Kratzern muss ich dann halt leben. Lieber wäre mir natürlich es gibt eine Versicherung, das Mopped ab in die Werkstatt. Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab, und ich bekomme es fertig wieder. Kein Plus, kein Minus, aber wieder ein ganzes Mopped. Zitat:
![]() hab aber tagsüber etwas mehr Zeit als meine Tochter. (zum tel.) Zitat:
aber erst mal abwarten was er heute sagt. Das einzige wo ich heute schlauer bin, meine Rechtsschutzversicherung würde den RA übernehmen. ![]() der Anruf bei dem RA und dem Vormund steht allerdings noch aus.
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#24
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Erst mal Danke für die vielen Tips und Ratschläge.
![]() Aber, wir lassen es auf sich beruhen. Der RA meint ''kein Problem, das Geld bekommen wir schon irgendwo wieder'' Aber wir müssten erst mal mehr vorstrecken, als die ganze Sache wert ist. Der Gutachter würde schon den halben damaligen Neupreis vom Motorrad kosten. Der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung und lebt vom minimalen staatlichen Zuschuß (Rente), und würde, laut seinem Betreuer, evtl. 5 € pro Monat abzahlen können. Der Betreuer ist kein Vormund, sondern wirklich nur ein Betreuer von irgendeiner sozialen Einrichtung, der für ihn den Schriftverkehr etc. regelt. Meine TK würde den Schaden wohl auch übernehmen, und sich das Geld dann irgendwo wiederholen. Aber da wären 150 € SB, und meine Schadensfreiheitsklasse... Mit dem Töchterchen gestern beratschlagt, und entschieden das sie mit den Kratzern lebt. Die kaputen Teile hatte ich noch in meinem Fundus, so das die reinen Materialkosten gen 0 gehen. ![]() Nun ist nur noch die Sache mit der vorsätzlichen Körperverletzung. Sie bekommt noch ein Schreiben von der Polizei, und kann/muss dann selbst entscheiden ob sie eine Anzeige macht oder nicht...
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...
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#25
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Den Anwalt zahlt die Rechtsschutz. Ein Kostenvoranschlag koste 75 (?) EUR. Wo ist das Risiko?
Und der Penner läuft besoffen dem nächsten Unschuldigen vor 's Auto und jemand kommt dabei ernsthaft zu Schaden? Dann sorgt wenigstens dafür, dass er ordentlich verknackt wird.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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