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Woanders Für die anderen schönen Reviere!

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  #1  
Alt 02.07.2014, 09:50
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Peter Sipos Peter Sipos ist offline
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Standard Ungarn

Vorsicht die vom WSA ausgestellte Bootsbrief ist in Ungarn ungültig!! Die Polizei kontrolliert jede auslÄndische Schiffe und macht Zirkus.
bb
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  #2  
Alt 02.07.2014, 10:02
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Auf der Donau?

Donaufahrterlaubnisschein war vorhanden? Dieser ist ab Österreich Flußabwärts erforderlich bei WSA Zulassung. Erteilt das WSA Regensburg.
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  #3  
Alt 02.07.2014, 12:34
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na ja, soviel zu Theorie und Praxis.
Theoretisch sind alle in der EU ausgestellten Dokumente auch in jedem Land der EU gültig.....
Hat sich in der "Provinz" entweder noch nicht rumgesprochen oder es wurde halt ein kreative Verdienstmöglichkeit gesucht, so nach dem Motto legal? illegal?- scheißegal!!

Und was, bitte, ist ein Donaufahrerlaubnisschein?

Gruß Lutz

Geändert von grünauer (02.07.2014 um 13:14 Uhr)
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  #4  
Alt 02.07.2014, 18:58
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Nennt sich Fahrterlaubnisschein:

Für Kleinfahrzeuge die ausschließlich Sport- und Vergnügungszwecken dienen und deren Eigentümer ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird für das Befahren der Donau weder ein Schiffsattest noch eine sonstige behördliche Genehmigung benötigt. Lediglich für Fahrten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Donaustaaten - mit Ausnahme von Österreich - ist ein Fahrterlaubnisschein erforderlich, der auf Antragsformular vom Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg erteilt wird.

Jetzt fragt bitte nicht warum der notwendig ist! Es ist einfach so.
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  #5  
Alt 02.07.2014, 19:37
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Zitat:
Zitat von grünauer Beitrag anzeigen
na ja, soviel zu Theorie und Praxis.
Theoretisch sind alle in der EU ausgestellten Dokumente auch in jedem Land der EU gültig.....
Hat sich in der "Provinz" entweder noch nicht rumgesprochen oder es wurde halt ein kreative Verdienstmöglichkeit gesucht, so nach dem Motto legal? illegal?- scheißegal!!

Und was, bitte, ist ein Donaufahrerlaubnisschein?

Gruß Lutz
Wer von der Theorie keine Ahnung hat, kann sich doch über die Praxis nicht beschweren.

Und nicht nur theoretisch hat man sich über sein Fahrgebiet vorab zu informieren. Dann brauch ich danach nicht jammern.
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  #6  
Alt 03.07.2014, 07:45
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Standard Ungarn

Hallo franc!
bis du zufällig in die ungarische Bundesbehörde tätig? Dort die linke Hand weiß nicht was die rechte macht. Im letzte Jahr wegen die WSA Dokument die Polizei noch nicht beschwert hat. Nur jetzt spinnen die. Dem internen polizeilichen Befehle kann man nicht folgen. Die sind nicht publik, es sind nicht Auffindbar auf die NKH Seiten. Wie können die deutschsprachigen Kollegen klar kommen, in diesem chaotischen Zustand??
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  #7  
Alt 03.07.2014, 12:30
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Zitat:
Wer von der Theorie keine Ahnung hat, kann sich doch über die Praxis nicht beschweren
Gut dass wenigstens Du weist, wovon ich (keine) Ahnung habe.....

Solche Kommentare qualifizieren einen für meine i- Liste.
Zitat:




Lediglich für Fahrten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
anderen Donaustaaten - mit Ausnahme von Österreich - ist ein
Fahrterlaubnisschein erforderlich, der auf Antragsformular vom Wasser- und Schifffahrtsamt
Regensburg erteilt wird.
Danke Klaus, wieder was gelernt, wusste ich echt nicht.


Gruß Lutz
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  #8  
Alt 03.07.2014, 12:34
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Wer von der Theorie keine Ahnung hat, kann sich doch über die Praxis nicht beschweren.

Und nicht nur theoretisch hat man sich über sein Fahrgebiet vorab zu informieren. Dann brauch ich danach nicht jammern.
ich frage mich auch was das mit der Situation zu tun hat das ein EU-Papier nicht in einem Mitgliedsstaat der EU annerkannt wird.

Obwohl Ungarn seit 2004 in der EU und seit 2007 dem Schengener Abkommen beigetreten ist.
und spätestens da haben sie die Annerkennnung der Papiere zugestimmt.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 03.07.2014, 16:18
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Hallo Volker,

das kann ich dir nicht erklären, aber es ist ja beileibe nicht alles in der EU allgemein anerkannt. Siehe Bootsführerscheine, Angelscheine usw. Das da nicht alle Zulassungsmöglichkeiten für Boote den gleichen Stellenwert beigemessen bekommen ist doch nicht verwunderlich. Und obwohl zum Beispiel die Niederlande uns Deutschen viel geläufiger sind, erinnere ich mich an die immer wiederkehrenden Diskussionen um Führerscheinpflicht und so weiter.

Wenn sihc jemand in Ungarn von dir ein Auto leiht im Bekanntenkreis muss er zum Beispiel auch ein Papier mit sich führen, in dem du das Nutzen des Autos erlaubst. Die Papiere allein reichen da nicht.

Die EU ist ganz schön groß geworden, ich mag mir nicht ausmalen welche Stilblüten da in Rumänien oder Bulgarien möglich wären.

Es zeigt aber, das man sich über seine Reiseziele informieren sollte, wie wir es auch tun wenn wir mit dem PKW fahren und dann auch tagsüber Lich einschalten, oder Warnwesten mit uns führen. Beim Auto heute bekannt beim Boot für manche überraschend .
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  #10  
Alt 04.07.2014, 06:31
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Die individuellen Bestimmungen (Tagfahrlicht, Warnwesten) sind was anderes als die Annerkennung von Fahrzeugpapieren.
das ein anderer Fahrer wie der Halter probleme bekommen klann mit einem KFZ ist auch in Deutschland so und nicht nur in Ungarn. Solange er aber einen Schlüssel für das Fahrzeug hat wird er hier nicht Pauschalverdächtigt. Dies mag in Ungarn anders sein. In Polen ist vermutlich jeder polnische Staatsbürger mit deutschem KFZ erstmal verdächtig

Die Führerscheinregelungen sind klar geregelt und dies ist in Holland ebenfalls klar. Da versteh ich deine Einwände nicht.

Binne braucht man den Binnneschein und auf See den Seeführerschein.
Wo und wie weit der Eine Führerschein gilt ist Ländersache.
Das steht auch nicht zur Diskusion

Aber ein NAtionales Kennzeichen ist und bleibt ein Nationales Kennzeichen und das WSA kennzeichen ist neben dem Fallgenzertifikat das einzige Nationale Kennzeichen welches es in Deutschland gibt. Daher ist auch der Bundesadler darauf abgebildet.
Das Autokennzeichen muss ja auch annerkannt werden.

Es geht schlicht und ergreifend um die annerkennung eines von der Bundesrepublik ausgestellten amtlichen Dokumentes und dieses muss auch von jedem EU-land annerkannt werden.

Ich kann und werden es nie verstehen wie ein von einem Verein ausgestelltes Papier einen höheren Stellenwert hat, als ein Papier welches von der Bundesregierung ausgestellt wurde.
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  #11  
Alt 04.07.2014, 07:43
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Ist es nicht so daß auch die WSA Zulassung für Boote im Ausland
alle 2 Jahre aktualisiert werden muß?
Vielleicht liegt da der Hund begraben und die Behörden sehen die
Zulassung als abgelaufen und deßhalb nicht gültig.
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Gruß Jürgen
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  #12  
Alt 04.07.2014, 08:02
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Zitat:
Zitat von JOS Beitrag anzeigen
Ist es nicht so daß auch die WSA Zulassung für Boote im Ausland
alle 2 Jahre aktualisiert werden muß?
Vielleicht liegt da der Hund begraben und die Behörden sehen die
Zulassung als abgelaufen und deßhalb nicht gültig.
IBS Muss verlängert werden.

WSA-kennzeichen gilt unbegrenzt. Eine Aktualliesierung ist nur bei änderungen (anderer Motor und dadurch andere Motornummer) erforderlich.
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  #13  
Alt 04.07.2014, 08:13
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Hallo Volker,
der IBS gilt in D ja auch unbegrenzt, nur fürs Ausland
muß man alle 2 Jahre. Mir war, ich hätte das auch für
die WSA-Zulassung irgendwann mal gelesen.
Interessant ist auch der Artikel bei Fred auf der Seite,
ist zwar Kroatienspezifisch, aber vielleicht liegt auch
darin die Ursache. Hier der Link:
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...anmeldung.html
Da ergibt dann auch der Donaufahrerlaubnisschein fürs Ausland Sinn....
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Geändert von JOS (04.07.2014 um 08:24 Uhr)
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  #14  
Alt 04.07.2014, 08:26
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Der Eintrag von Fred auf seiner Seite ist seit dem EU-Beitritt überholt. (er sollte ihn mal überarbeiten)

Davor war es tatsächlich so, dass das WSA-Kennzeichen in Kroatien nicht annerkannt werden musste aber immer annerkannt wurde.
Das WSA kennzeichen ist ein Bundesdokument und muss nach gültigem EU-Recht innerhalb der EU annerkannt werden. Das ist fakt.

Dies gilt für alle Eu Staaten. Dies wurde übrigens ich meine 1991 eingeführt als wir, und alle EU Staaten, das blaue Länderkennzeichen ans Nummernschild vom Auto bekamen. Damals wurde die gegenseitige annerkennung von kennzeichen und dokumenten innerhalb der EU beschlossen. Daher sehen auch die Führerscheine jetzt EU-weit alle gleich aus.
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  #15  
Alt 04.07.2014, 08:33
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Wenn es so gehandhabt würde hätte er aber vermutlich keine
Probleme in Ungarn.....
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  #16  
Alt 04.07.2014, 08:44
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naja manche polizisten kennen dies nicht und sind halt auch nur Menschen.

als ich letzt nochmal bei einem WAPO polizisten in Germersheim nachgefragt hatte warum Handfunkgeräte nicht erlaubt sind (nur für internen Verkehr), hat er mich ganz Verdutzt angeschaut.

Er wusste es nicht das diese verboten sind. Konnte mir aber auch nicht sagen wo ein RIB ein Funkgerät verbauen soll.

Du siehst es ist nicht immer einfach mit den Regeln und deren umsetzung.

genau das Thema hatten wir ja bei den Trailern mit den 3650kg zulässigem gesammtgewicht.
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  #17  
Alt 04.07.2014, 09:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Ich kann und werden es nie verstehen wie ein von einem Verein ausgestelltes Papier einen höheren Stellenwert hat, als ein Papier welches von der Bundesregierung ausgestellt wurde.
Hallo Volker ich teile dein Unverständnis, aber ich habe nicht den Anspruch solche Regelungen zu verstehen. Es ist einfach so und ich füge mich dem,damit ich keine Probleme bekomme.

Und da das Thema kaum hier vertreten ist scheint es ja nur wenige zu geben, die damit ein Problem haben.
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  #18  
Alt 04.07.2014, 10:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Eintrag von Fred auf seiner Seite ist seit dem EU-Beitritt überholt. (er sollte ihn mal überarbeiten)

Davor war es tatsächlich so, dass das WSA-Kennzeichen in Kroatien nicht annerkannt werden musste aber immer annerkannt wurde.
Das WSA kennzeichen ist ein Bundesdokument und muss nach gültigem EU-Recht innerhalb der EU annerkannt werden. Das ist fakt.

Dies gilt für alle Eu Staaten. Dies wurde übrigens ich meine 1991 eingeführt als wir, und alle EU Staaten, das blaue Länderkennzeichen ans Nummernschild vom Auto bekamen. Damals wurde die gegenseitige annerkennung von kennzeichen und dokumenten innerhalb der EU beschlossen. Daher sehen auch die Führerscheine jetzt EU-weit alle gleich aus.
Sorry billi, aber der Eintrag auf meiner HP ist nach wie vor aktuell.
Die WSA-Zulassung ist eine deutsche Binnenzulassung und lediglich in Deutschland voll gültig. Was auf der genannten Seiter meiner HP unter Abs. 1 aufgeführt ist
gilt auch weiterhin in vollem Umfang.Mit EU-Recht hat das nichts zu tun.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich kann und werden es nie verstehen wie ein von einem Verein ausgestelltes Papier einen höheren Stellenwert hat, als ein Papier welches von der Bundesregierung ausgestellt wurde.
Das ist ganz einfach zu erklären und zu verstehen - wurde auch bereits mehrfach im Forum geschrieben. Die von mir genannten "Vereine" wurden vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) beauftragt, diese internationalen Bootszulassungen auszustellen.
Entgegen Deiner Beschreibung ist die WSA-Zulassung keineswegs eine Bootszulassung von der Bundesregierung, sondern Zulassungen von den jeweiligen Landrats- bzw. Schifffahrtsämtern. Der Bundesadler auf einem Stück Papier wertet dieses keineswegs auf.
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Geändert von Fred (04.07.2014 um 11:06 Uhr)
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  #19  
Alt 04.07.2014, 11:17
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Sorry billi, aber der Eintrag auf meiner HP ist nach wie vor aktuell.
Die WSA-Zulassung ist eine deutsche Binnenzulassung und lediglich in Deutschland voll gültig. Was auf der genannten Seiter meiner HP unter Abs. 1 aufgeführt ist
gilt auch weiterhin in vollem Umfang.Mit EU-Recht hat das nichts zu tun.

Das ist ganz einfach zu erklären und zu verstehen - wurde auch bereits mehrfach im Forum geschrieben. Die von mir genannten "Vereine" wurden vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) beauftragt, diese internationalen Bootszulassungen auszustellen.
Entgegen Deiner Beschreibung ist die WSA-Zulassung keineswegs eine Bootszulassung von der Bundesregierung, sondern Zulassungen von den jeweiligen Landrats- bzw. Schifffahrtsämtern. Der Bundesadler auf einem Stück Papier wertet dieses keineswegs auf.
Das WSA-kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen.

der IBS ein amtlich annerkanntes Kennzeichen.

Die WSA´s sind Wasser- und Schiffahrtsämter des Bundes und nicth der Länder. sie unterstehen dem Bundesministerium für Verkehr und es ist ein Bundesdokument genau wie dein Personalausweis.
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 04.07.2014, 13:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Die WSA´s sind Wasser- und Schiffahrtsämter des Bundes und nicth der Länder. sie unterstehen dem Bundesministerium für Verkehr und es ist ein Bundesdokument genau wie dein Personalausweis.
Das habe ich auch nicht behauptet.

Aber sie sind trotz allem Ortsbehörden (sonst würde es ja auch nicht soviele davon geben) und sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen (also Binnen)
für Wasserfahrzeuge zuständig.
Die Wasserschifffahrtsämter nehmen in Deutschland die Hoheitsaufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen (= national, also Binnen) wahr. In diesem Zusammenhang unterstehen sie,
wie Du sehr richtig geschrieben hast, dem BMVI.

Für die Ausstellung der internationalen Bootszulassungen hat das BMVI die genannten Verbände beauftragt. Damit sind die Aufgaben klar getrennt.

.
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Geändert von Fred (04.07.2014 um 13:21 Uhr)
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  #21  
Alt 04.07.2014, 13:10
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Sorry billi, aber der Eintrag auf meiner HP ist nach wie vor aktuell.
Die WSA-Zulassung ist eine deutsche Binnenzulassung und lediglich in Deutschland voll gültig. Was auf der genannten Seiter meiner HP unter Abs. 1 aufgeführt ist
gilt auch weiterhin in vollem Umfang.Mit EU-Recht hat das nichts zu tun.

Das ist ganz einfach zu erklären und zu verstehen - wurde auch bereits mehrfach im Forum geschrieben. Die von mir genannten "Vereine" wurden vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) beauftragt, diese internationalen Bootszulassungen auszustellen.
Entgegen Deiner Beschreibung ist die WSA-Zulassung keineswegs eine Bootszulassung von der Bundesregierung, sondern Zulassungen von den jeweiligen Landrats- bzw. Schifffahrtsämtern. Der Bundesadler auf einem Stück Papier wertet dieses keineswegs auf.
Die Ungarn sehen dies scheinbar genauso.....warum sollte denn sonst das WSA Regensburg einen Donaudingensfreifahrtschein zusätzlich ausstellen.
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  #22  
Alt 04.07.2014, 13:42
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Zitat:
Aber sie sind trotz allem Ortsbehörden (sonst würde es ja auch nicht
soviele davon geben) und sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf
den Bundeswasserstraßen (also Binnen)
Das ist nicht richtig. Das WSA ist insgesamt eine Bundesbehörde mit Zweigstellen in den Ländern, also keine Ortsbehörde. Und es ist im Auftrag des BMfV tätig, es steht nirgends, dass es nur Binnen irgendwelche Kompetenzen hätte. Es stellt eben mal eine amtliche Zulassung aus. Geht da irgendwas drüber? Ich meine nicht.
Nach Deiner Logik dürfte auch die Zulassungsbehörde in Deinem Kreis Autos nur für den Gebrauch in Deutschland zulassen dürfen, das ADAC- Kennzeichen (oder anderen Motorsportverband) wäre uneingeschränkt international gültig....
Aber der Streit ist alt und falsche Ansichten werden durch Wiederholung nicht wahrer.

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 04.07.2014, 14:43
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Das ist nicht richtig. Das WSA ist insgesamt eine Bundesbehörde mit Zweigstellen in den Ländern, also keine Ortsbehörde. Und es ist im Auftrag des BMfV tätig, es steht nirgends, dass es nur Binnen irgendwelche Kompetenzen hätte. Es stellt eben mal eine amtliche Zulassung aus. Geht da irgendwas drüber? Ich meine nicht.
Nach Deiner Logik dürfte auch die Zulassungsbehörde in Deinem Kreis Autos nur für den Gebrauch in Deutschland zulassen dürfen, das ADAC- Kennzeichen (oder anderen Motorsportverband) wäre uneingeschränkt international gültig....
Aber der Streit ist alt und falsche Ansichten werden durch Wiederholung nicht wahrer.

Gruß Lutz
Es hilft doch gar nicht groß herum zu lamentieren, denn es ist das WSA Regensburg welches diese Scheine erteilt und somit sieht das WSA offensichtlich die Notwendigkeit dies zu tun, auch wenn du die Notwendigkeit in Frage stellst.
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  #24  
Alt 04.07.2014, 19:31
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Das ist nicht richtig. Das WSA ist insgesamt eine Bundesbehörde mit Zweigstellen in den Ländern, also keine Ortsbehörde. Und es ist im Auftrag des BMfV tätig, es steht nirgends, dass es nur Binnen irgendwelche Kompetenzen hätte.
Hallo Lutz,
es wäre nett wenn Du Dich mal richtig informieren würdest.
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  #25  
Alt 05.07.2014, 11:08
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So Jungs,

genug gepöpelt, kommt mal wieder runter vom Mast!

Die Donau ist ja ziemlich lang (so ca. 3000 km) und durchfließt nicht nur EU- und/oder Schengen-Länder:

Österreich - Slowakei - Ungarn - Kroatien - Serbien - Rumänien - Bulgarien -
Moldawien - Ukraine und Deutschland natürlich

Vielleicht liegt es daran?
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