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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moderne Zeiten
![]() Wollte eben die Zulassungsstelle anrufen um zu fragen wie ich an ein grünes Kennzeichen für einen Trailer komme. Ja.... denkste! Da musst du jetzt 11859 wählen und Schalter 2 sagen. Dann wirst du für 2.99.-€ / Minute mit jemandem verbunden, der keine Ahnung hat. Davon aber ne ganze Menge! ![]() Also frag ich lieber hier. Soll ich einfach mit dem Brief zur Zulassungsstelle? Oder brauch ich irgendwas zusätzliches? Muss der Trailer versichert werden? Oder ist die Versicherung beim Auto dabei? Danke Euch.... es sei denn ihr sagt jetzt: "Wähl doch einfach die 11859 und sag Schalter 2!" ![]()
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#2
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![]() Zitat:
Versichern mußt du nicht, aber wenn du nach HR, SLO, I, damit willst, dann mußt du doch. (Kannst aber auch an der Grenze eine Vers. abschließen ![]() |
#3
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Wenn Du alle Papiere hast
Hierfür brauchst Du keine Haftpflichtversicherung, da der Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert ist, so lange er am Auto angekuppelt ist. Weiterführende Versicherungen stehen Dir frei. Zur Zulassung musst Du auch Deinen Personalausweis vorlegen sowie das alte Kennzeichen, wenn der Trailer derzeit noch zugelassen ist. Ansonsten ist in der Zulassungsbescheinigung ein Abmeldevermerk. Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]()
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#4
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Geh direkt zum StVA . Es liegt in deren Ermessen, ob du ein grünes Kennzeichen (auf Nachfrage) bekommen kannst.
Hatte gleiches Spiel in 2012 -> http://www.boote-forum.de/showpost.p...48&postcount=7
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Mit maritimen Gruß ........... Achim ---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? ----- |
#5
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Hallo Janus,
Woraus ergibt sich die Versicherungspflicht des Anhängers mit grünem Kennzeichen unabhängig vom Zugfahrzeug in Italien. |
#6
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![]() Zitat:
Richtig, Trailer Versicherung ist kein MUSS -aber es beruhigt ungemein. Und die Kosten sind vernachlässigbar ! such mal ein bißchen im Forum, wie z.B. http://www.boote-forum.de/showthread...r+versicherung grüße armin
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viele Grüße Armin Es ist ein Brauch von alters her: Wer Sorgen hat, hat auch Likör! (frei nach Wilhelm Busch) |
#7
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![]() Zitat:
Erlebt habe ich es aber selber schon (I, SLO), daß Urlauber ohne grüne Vers-Bestätigung aus der Kolonne gewunken wurden und vor Ort eine Versicherung abschließen mussten. Ich war vorgewarnt und konnte sie vorzeigen. Sich mit den Grenzern anzulegen, dazu hab' ich keine Lust und man wird auch in jedem Fall verlieren. Über Bootstransporte ans Mittelmeer quer durch die angrenzenden Länder könnte ich ein Buch schreiben. Einmal z.B. fuhren wir zu Zweit als Fahrer, mein Freund saß (gottseidank) am Steuer als uns in I. die Polizei anhielt. Wegen eines vergessenen Scheins wurde mein Fahrerfreund verhaftet, das Gespann stillgelegt (am Pannenstreifen) und wir beide in die Direktion verbracht. Da ich nicht verhaftet war konne/durfte ich telefonieren und nach 7 Std. konnten wir unsere Fahrt fortsetzen. ![]() |
#8
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Hi Frank, was hast Du denn für einen Trailer ( KG )?
Bei der grünen Nummer bist Du steuerbefreit. Entscheidet dann der Zoll - ja richtig, der Zoll ist jetzt zuständig - wenn Du dann Pech hast ( hast Du aber bei einem Bootsanhänger nicht ) dann muss Du hinterher auf ein schwarzes, zu versteuerndes - Kennzeichen umsteigen, zu Deinen Lasten. Also, nehme die Papier mit zum STVA und melde den Hänger an...sage: ICH will Grüne Nummer...und schon werden dir geholfen...ganz easy. beim gebremsten Anhänger musst Du entsprechend versichern...der ungebremste Trailer ist beim PKW mitversichert. ( den Versicherungscode mitnehmen, nicht vergessen )
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Gruß Klaus
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#9
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Bei mir ist der Trailer, wenn er abgekoppelt vom Auto steht, über die Bootsversicherung versichert. Einfach mal in die Unterlagen Deiner Bootshaftpflichtversicherung nachschauen.
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#10
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![]() Zitat:
das ist aber inzwischen sicher ein paar Jährchen her ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#11
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![]() Zitat:
(nur wegen einem fehlendem Schein wird nicht gleich verhaftet) wir leben alle in der EU, und hier gilt: grüne Versicherungskarte muß für das Fahrzeug mitgeführt werden der Bootsanhänger ist angekoppelt immer mit dem Fahrzeug versichert (im abgekoppeltem Zustand aber, besteht kein Versicherungsschutz)
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Trailer ist 2to, 100er Zulassung, mit Stoßdämpfern, Zwillingsachse und Antischlingerkupplung. Da brauch ich jetzt doch nen Versicherungscode? |
#13
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![]() Zitat:
Ob gebremst oder nicht ist egal.... ![]() Ein SDAH für Sportgeräte-Bootstransporter ist nicht versicherungspflichtig!
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]()
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#14
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![]() Zitat:
![]() Und " und nur wegen einem Schein....", gut, es war ein Sattelzugtransport ![]() Zitat:
BTW: Ich gurke schon über 30 Jahre Bootstechnisch auf dem Wasser und der Straße rum. Da kommt schon was an Erfahrung zusammen. Geändert von Janus (01.04.2014 um 13:44 Uhr) |
#15
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![]() Zitat:
![]() ![]() Mein Versicherungsvertreter hat mich inzwischen zurückgerufen und es mir auch nochmal bestätigt. Ausserdem sagte er mir, dass der Trailer im ABGEKOPPELTEN Zustand über die Bootshaftpflicht mitversichert ist. Danke Euch allen! |
#16
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![]() Zitat:
Ich habe erst vor 3 Wochen einen Vers. Trailer zugelassen und werde diese Woche noch einen 750kg ungebremsten Anhänger zulassen...den Code brauchst Du...ohne den lassen die nicht zu
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Gruß Klaus |
#17
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![]() Zitat:
Es geht hier um einen "Sportbootanhänger". |
#18
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Auch die Dame von der Zulassungsstelle sagte: "Kein Code" solange es sich um einen Hänger für ein Sportgerät handelt. Ich fragte dann auch nach einem Hänger für ein Motorrad. Antwort: Wenn nur für die Rennstrecke, dann Sportgerät, also grün und keine Versicherung. Wenn mit Staßenzulassung dann schwarzes Kennzeichen, steuer- und versicherungspflichtig. |
#19
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![]() Zitat:
Die Masche ist seit langem bekannt und eine kompetente Auskunft bekommst du, hast es ja selbst erlebt, nicht. Die sind nur auf Standardfragen eingestellt oder die Info über Öffnungszeiten der jeweiligen Zulassungsstellen. Holen die sich auch nur über die echte Internetseite. Buch es einfach unter Erfahrung ab und sei das nächste mal vorsichtiger. Gruß Andreas
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#20
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Sportboot-Trailer habe ich schon einige zugelassen (zuletzt vor zwei Wochen).
Versicherungsnummer ist nicht erforderlich. Aber ich hänge mich hier mal mit rein und stelle folgende Frage: Ich habe letztes WE einen Trailer gekauft und möchte den morgen zulassen. Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und TÜV-Schein habe ich. Was ich nicht habe ist eine Abmeldung und auch das alte Kennzeichen habe ich nicht (hat der Verkäufer behalten wollen). Muss ich damit rechnen, dass das zum Problem wird? Beim letzten Trailer habe ich nicht bewusst mitbekommen, dass da explizit drauf geachtet wurde. Wenn das Kennzeichen vorzulegen ist, dann könnte ich doch auch einfach theoretisch schnell eines prägen lassen. Das verbiege und verbeule ich etwas, damit's gebraucht aussieht. Anstelle der Plaketten zerkratze ich die Stellen, dafür gibt's bei uns nämlich zum Entstempeln einen SB-Automaten - da kuckt eh kein Mensch dabei zu. ![]()
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#21
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Beim Trailer kann ich es dir nicht beantworten. Beim Auto haben sie mich vor einiger Zeit wieder nach Hause geschickt. Und dabei wars sogar mein eigenes Auto. Musste nur umgemeldet werden. Ich durfte die Kennzeichen dann auch wieder mitnehmen. Aber vorzeigen musste ich sie.
Ein Freund von mir hat mal nen ähnlichen Trick bei nem Motorrad gemacht. Er wollte ein kleines Nummernschild bekam dieses aber nicht genehmigt. Da hat er es kurzerhand im Frühjahr drucken lassen, etwas verdreckt und verbeult und mit Kleber die abgeschabten Plaketten imitiert. Bei ihm hats geklappt. Aber rechtlich ist das zumindest mal fraglich ![]() |
#22
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![]() Das alte Kennzeichen muss vorgelegt und dann entwertet werden durch Abkratzen der Landesplakette. ![]() Lass Dir das alte Kennzeichen vom Verkäufer schicken. ![]() ![]() Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]() |
#23
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![]() ![]() Man begründete den Code damit, da der Zoll erst die Freigabe geben muss. Ich werde es aber diese Woche nochmal machen und dann werde ich es ( wieder ) sehen Ich habe morgen früh um 9:10 Uhr einen termin bekommen....ich berichte dann
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Gruß Klaus Geändert von klausim (01.04.2014 um 15:42 Uhr) |
#24
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Wenn auf der Zulassungsbescheinigung Teil I die Abmeldung vermerkt ist, reicht das so.
Wenn der Trailer noch angemeldet ist, muss das gestempelte (ja, nicht entwertet, ist zumindest seit neuestem bei uns so) Kennzeichen vorgelegt werden.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#25
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Ich versuchs einfach mal so und nehme morgen früh sicherheitshalber eine eidesstattliche Versicherung mit, die ist auch explizit als Möglichkeit vorgesehen: http://www.frankfurt.de/sixcms/detai...d=2947&_ffmpar[_id_inhalt]=446414 Werde nachberichten.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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