boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.12.2015, 14:44
Benutzerbild von Habag
Habag Habag ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.09.2004
Ort: CH 8626 Ottikon
Beiträge: 27
Boot: Saga 27
Rufzeichen oder MMSI: Marco Polo TG 5025
21 Danke in 6 Beiträgen
Standard Funk aus dem Bodensee


Seefunk auf demBodensee
Zusammenfassung der Nachfragen bei Behörden und Polizeidienste



ImHeft 8/15 der IBN wurde unter dem Titel „Silence fini“ über die Situation derFunkdienste am Bodensee berichtet. Grundlage dafür ist dieBodenseeschifffahrtsordnung (BSO) und die

FernmelderechtlicheVereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee

(sieheIBN Online)



Indieser Vereinbarung sind die zulässigenFrequenzen folgendermassen festgelegt:



Kanal Frequenz Verwendungszweck

06 156,300 MHz Event

11 156,550 MHz Gaienhofen Hafen

12 156,600 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg

14 156,700 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg

15 156,750 MHz Event

16 156,800 MHz Notalarmierung (weiterer Notverkehr auf Kanal 77)Radarfahrt

17 156,850 MHz Event, es gilt folgende Einschränkung:

Östlich einer Linie Romanshorn – Friedrichshafenist die Benutzung von Kanal 17 nicht gestattet

69 156,475 MHz Event

77 156,875 MHz 1. Notverkehr
2. Behörden untereinander
3. Schiff – Schiff



Ich habemich darum bei den zuständigen Ämtern nachgefragt was für Bedingungen für einesolche Konzession gültig ist.

Nachverschiedenen Hinweisen auf Internetseiten und diversen detaillierten Nachfragenbekam ich folgende verbindliche Informationen:



Gerätezulassung:



Schweiz:



Auf schweizer Booten sind Mobilstationen zu verwenden.

Diese sind auf dieentsprechenden Frequenzen programmierbar.



Seefunkgeräte dürfen eigesetztwerden wenn die andern Kanäle gesperrt sind.

Auf Anfrage beiHändlern konnte niemand konkret sagen welche Geräte so eingestellt werdenkönnen.



Für den Betrieb einer Mobilstation ist kein Zeugnis notwendig



Deutschlandund Österreich:



Hier sind Marinefunkgeräte zugelassen. Für den Betrieb ist einSeefunkzeugnis notwendig,















Nachfragenbei Polizei und Funkbehörden:



Dasolche Kosten in der Schweiz sehr hoch sind. habe ich mich gefragt ob man alldiese Kanäle braucht und diese auch von der Wasserschutz- und Seepolizei überhauptverwendet werden.











Hierdie Informationen der Polizeidienste:



SeepolizeiThurgau:



Aufden Schiffen der Seepolizei ist ein Funkgerät während der Fahrt auf Kanal 16eingeschaltet. Auf dem Hauptstützpunkt in Kreuzlingen ist ein Gerät immereingeschaltet. Gespräche werden jedoch in der Regel nur während der Bürozeitabgehört.



SeepolizeiSt. Gallen:



Die Schiffe der Seerettung und der Seepolizei imKanton St. Gallen sind mit je einem 2m-Funkgerät ausgerüstet, auf welchem derKanal 16 bei jeder Fahrt hör- und sendebereit eingeschaltet ist.

Bei unserem Stützpunkt in Rorschach haben wirwährend den ordentlichen Bürozeiten zusätzlich ein Funkgerät auf Kanal 16sende- und hörbereit.



Wasserschutzpolizei Bayern und Baden-Württemberg:

Die Kanäle 12 und 14 werden nicht ständigabgehört, da dies in der Praxis nicht durchführbar ist. Die Kanäle sind für dieWasserschutz- und Seepolizeidienste reserviert und können allenfalls alsAusweichkanäle in einem Einsatzfall verwendet werden.

Sicherheitsmeldungen wie z. B. Starkwind- undSturmwarnungen, Warnungen vor Treibholz etc. werden in der Regel von der Wasserschutzpolizeiin Friedrichshafen auf Kanal 16 durchgegeben. Es handelt sich hierbei genau umdie Art. 14.05 Abs. 2 BSO erwähnten Nachrichten, die die Sicherheit derSchifffahrt betreffen.

Nach der Funkvereinbarung soll der Notruf aufK 16 begonnen werden (z. B. mit der in der Funkvereinbarung vorgesehenenMayday-Meldung), der weitere Funkverkehr mit dem Havaristen sollte aber auf K77durchgeführt werden. Ob in der Praxis tatsächlich eine Umschaltung auf K77erfolgt, wage ich zu bezweifeln. Diese Regelung wurde im Kreis der Leiter derWasserschutz- und Seepolizeien noch nicht besprochen. Aus eigener Erfahrungwird diese Verfahrensweise eher die Ausnahme sein. Ich erachte die Regelunginsbesondere bei größeren Bergungs- und Rettungsseinsätzen allerdings fürsinnvoll, da dann der K 16 wieder frei für die anderen Teilnehmer ist. Beieinem weiteren Notfall wäre es dann natürlich sinnvoll für den weiterenNotverkehr die Kanäle 12 und 14 als Ausweichkanäle zu verwenden

Auch die Absprache bei Radarfahrt erfolgt aufK 16.

Nicht geregelt ist der Anruf auf K 16. Für denSchiff-Schiff-Verkehr ist lediglich K77 vorgesehen. Mit Sicherheit wird es keinProblem sein, sich kurz auf dem K16 anzurufen und den weiteren Funkverkehr, derdie Sicherheit der Schifffahrt nicht betrifft, auf K77 zu wechseln.Funkverkehr, der die Sicherheit der Schifffahrt nicht betrifft, ist auf K 16nicht zugelassen und stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.



Kosten:



NachRückfragen bei den zuständigen Stellen ergibt sich folgende Kostensituation:



Schweiz: Auskunft BAKOM



Konzession: Jährlich je Kanal Fr 230.40

EinmaligeGebühr: Nach Aufwand ca 0.5 Std ca Fr. 105.00

(StundenansatzFr 230.00)





Österreich: Auskunft BMVIT Bereich Schifffahrt



Frequenznutzungsgebühr: monatlich € 10.90

EinmaligeGebühr €51.00

Eingabegebühreinmalig €14.30





Deutschland: Tabelle Bundesnetzagentur 2011



Zuteilungvon Nummer (Ship Station Licence) €51.00

TKGBeitrag €13.10

EMVGBeitrag € 3.49





Schlussfolgerung:



Radar ist bei unsichtigem Wetter nur fürSchiffe vorgeschrieben wenn der Abstand zwischen Bug und Steuerstand mehr als15 Meter ist. Für diese gilt auch die Funkbereitschaft auf Kanal 16. Alleandern Schiffe müssen die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnisse anpassen. Obschonin der BSO nicht besonders erwähnt ist die Radarregelung auch auf Sportbooteanwendbar.



Für Notfälle ist ein Funkgerät sicherempfehlenswert. Nach Aussagen der Polizeidienste ist für solche Fälle der Kanal16 genügend. Auf diesem werden auch Starkwind, Sturmwarnungen undTreibholzwarnungen verbreitet.

Die 12 und 14 werden von derWasserschutzpolizei nicht ständig abgehört.

Die Umschaltung eine Notrufes auf Kanal 77wird auch von der Wapo bezweifelt.

Wenn dieser Kanal zur Verfügung steht ist esjedoch wünschenswert.



Wer das Funkgerät nur für nautische Zweckeauf dem Boot hat ist mit Kanal 16 bedient.



Für Regatten, Clubanlässe, andere Events undSchiff-Schiff Geplauder stehen die andern Kanäle zur Verfügung. Für solcheAnlässe können auch befristete Konzessionen gelöst werden



Hans Baumann
__________________
Grüsse vom Bodensee
Hans

habagmarine@bluewin.ch
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 18.12.2015, 14:56
Benutzerbild von ArgoNautica
ArgoNautica ArgoNautica ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.10.2015
Ort: Bodensee
Beiträge: 185
Boot: Stingray 240 CR
106 Danke in 54 Beiträgen
Standard

Hallo Hans,

vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Da die Mobilfunkabdeckung am See durch die unmittelbare Nähe zum Ufer recht gut ist bleibe ich lieber beim Handy!
__________________
Grüsse Martin
___________________________________________
Die Bitterkeit schlechter Qualität wirkt noch lange nach auch wenn die Süße des günstigen Preises längst verflogen ist!
___________________________________________
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.