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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo!
Ich beschäftige mich mit dem Gedanken das Bodenseeschifferpatent A zu erwerben, um gelegentlich am Bodensee Urlaub zu machen. Nun kommt jedoch die komplizierte Bootszulassung hinzu... Über den 30PS Honda AB mache ich mir keine Sorgen, der entspricht der Richtlinie 2003/44/EG. Doch wie sieht es mit der Beleuchtung aus? Mein Boot hat keine BSH-zugelassene Beleuchtung, dafür aber ab Werk eine Zweifarbenlaterne + weiße Rundumleuchte gem. "1972 COLREG". Ist es möglich mit dieser Ausstattung eine Bodenseezulassung zu bekommen (notfalls mit Einschränkung auf Betrieb bei Tageslicht)? |
#2
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Hallo Mario
BSH ist keine Vorschrift, den Rest findest hier: http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...schriften.html
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Servus Willi
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#3
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![]() Zitat:
Je nach Böötlesgröße brauchst mehr oder weniger Lampen (Zweifarbenlaterne und Rundumlicht in sinniger Höhe ist schonmal gut). Vorne und hinten brauchst m.M. auch noch ein weisses Licht. Ruf beim Landratsamt an und lass dir nen TÜV-Ing. zuordnen der später die Abnahme und Zulassung machen soll. Mit dem sprechen was es alles braucht, ist ganz einfach. (Auch anderes aus dem rauslocken, Bsp. Tankerdung, etc. wird sehr genau genommen)......Motorwartungsprotokoll brauchst auch. |
#4
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Ich dachte immer, für einen Urlaub braucht man kein Bodenseeschifferpatent
![]() Gut das Boot muss eine Bodenseezulassung haben, aber das ist ja etwas Anderes und betrifft nur das Boot.
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die besten Grüße von Uschi |
#5
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![]() Zitat:
Hier kann man sehen, wie so ein Antrag ausschaut: http://www.landkreis-lindau.de/media...1188_135_1.PDF
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#6
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Jetzt bin ich aber verwirrt. Laut Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis dürfen LED-Laternen "in Deutschland nur dann angebracht werden, wenn diese vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSO) zugelassen sind. Erkennbar sind die zugelassenen Leuchten an der Kennzeichnung "BSH".".
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#7
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Servus Willi |
#8
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Auf der Seite befindt sich noch ein Merkblatt, ich denke also, Du darft das so lassen, wie es bei Dir ist, ausser, Du hast LED Beleuchtung.
http://www.bodenseekreis.de/uploads/...erfuehrung.pdf
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#9
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Es sind LED-Lampen an meinem Boot.... ich finde aber keine Vorschrift die darüber etwas aussagt
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