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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#1
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Demo AUF der Potzdamer Havel?
Hallo zusammen,
soeben habe ich folgende meldung erhalten. Es soll eine Demonstration (Konvoi mit Sportbooten) auf der Potsdamer Havel (am Potsdamer Hafen) geben. Im Internet finde ich dazu nix. Weiß jemand was da los ist? http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=0773/2013
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#2
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Hihi, vllt. eine Demo gegen die neue 15PS Regelung ? In Potsdam ist ja immer besonders viel los mit Charterbooten auf Wohnwagenbasis....
von Franks Handy
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beste Grüße vom Frank Viele Grüße von der Gatower Havel Das größte Ankermanöver Deutschlands - https://stern-von-berlin.jimdosite.com - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! |
#3
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Warum äußern in den Internetforen eigentlich immer irgendwelche Unbeteiligten und Nichtwissende ihre Vermutungen???
Warum wird die Allgemeinheit befragt, wenn doch in dem Schreiben des angefügten Links sowohl die Tel.-Nr. als auch die email-Adr. des Verfassers steht. Einfach anrufen und hier den wahren Hintergrund verkünden. |
#4
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http://www.berlin.de/aktuelles/berli...-bei-boot.html
http://www.maerkischeallgemeine.de/c...erlin-und.html
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#5
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Zitat:
Danke, Google hat dazu heute morgen nix ausgespuckt und ich war neugierig.
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Martin ----------------------------------------------- [X] <- hier Bohren für einen neuen Monitor |
#6
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Soso, wenn die Mieter die Boote selber steuern, wird's also sicherer. Wer soll denn so einen Schwachsinn glauben?
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Grüße von Horst
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#7
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Zitat:
darum geht es nicht wirklich. Hier versuchen die Lobbyisten der Fahrgastschifffahrt den kleinen, -mit Skipper zu charternden Sportbooten- den Garaus zu machen. Hintergrund ist, das in einigen -meist neuen Bundesländern- Sportboote den Fahrgastschiffen Konkurrenz machen oder besser gesagt machen sollen und somit der Fahrgastschifffahrt die Passagiere ausgehen...
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#8
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Zitat:
Na, das Ganze wird wohl ausgehen wie das Hornberger Schießen. Dann werden wohl die betroffenen kleineren Mietboote bareboot an Selbstfahrer vermiette, und der Eigner / Vermieter ist einfach als Gast mit an Bord. Allen ist Genüge getan, und ein paar Leute mit Rechts-, aber ohne Sachkenntnis haben wieder eine neue Verordnung auf den Weg gebracht.
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#9
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Zitat:
Durch erfolgreiche Lobbyarbeit wurde die Sportbootvermietungsordnung dahin geändert dass die Vermietung nur noch an Selbstfahrer gestattet ist. Vermietung: die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes zum Gebrauch an wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne, dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt; wird ein Sportboot ausschließlich zu Testzwecken einem Kaufinteressenten überlassen, liegt keine Vermietung im Sinne dieser Verordnung vor, wenn die Testfahrt den Zeitraum von 48 Stunden nicht überschreitet. https://www.elwis.de/Freizeitschifff...V/2/index.html Wird Personal gestellt, egal ob Schiffsführer oder Servicepersonal, das kleine Häppchen reicht oder ein Glas Brause, greifen die Bestimmungen der gewerblichen Fahrgastschifffahrt u.a. mit den Auflagen: zwei Maschinen, keine Holzaufbauten etc., pp.. Hochzeitsfeier im kleinen Kreis auf der Spree ist nicht mehr, nun muss man sich einen Tisch auf der "Moby Dick" reservieren. Zu beachten ist dass diese Regelung in von der Fahrgastschifffahrt wenig erschlossenen Gebieten, zb. dem Spreewald, nicht zur Anwendung kommt. P.S.: Ausbildungstörns auf Charterbooten fallen damit auch flach.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (22.04.2013 um 22:44 Uhr) Grund: P.S.:
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#10
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Zitat:
Und dass man manche Arten von Booten nicht ohne Skipper verchartern will, ist für mich durchaus nachvollziehbar. Ich halte es übrigens für verfassungsmäßig geboten, dass man das darf: Stichwort Freie Berufsausübung. Wenn der Staat das wegen Sicherheitsbedenken beschränken will, muss er die sauber begründen können. Und auch, dass die Beschränkung die Sicherheit tatsächlich verbessert. Jedenfalls stellt es keine Sicherheitsprobleme ab, wenn der Skipper weniger erfahren ist. Und genau das unterstelle ich für fast alle Hobbyskipper im Vergleich zu Profis. Also Verfassungsbeschwerde. Im Gegensatz zu einer Klage kostet die nichtmal was...
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Grüße von Horst Geändert von hyman (23.04.2013 um 07:02 Uhr) |
#11
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Zitat:
Bin kein Jurist, aber wie sieht es beim Bundesverfassungsgericht mit den RA Anwaltskosten aus ? Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#12
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Anwaltskosten wirst Du wohl selber zahlen müssen. Besonders im Fall der Abweisung. Genaueres weiß ich aber auch nicht...
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Grüße von Horst |
#13
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Moin.
für alle Interessenten: hier gibts eine Reihe von Infos aus erster Hand: Wirtschaftsverband Wassersport e.V. Verlorene Vielfalt Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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