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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
wollte gern wissen ob ich meinen neuen 15PSer in meinem Fahrzeugschein umtragen muss da mein alter Yamaha F6 derzeit eingetragen ist! Oder spielt das keine Rolle was da eingetragen ist. Vielen Dank im vorraus Twentyfour |
#2
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Jau, das mach man...
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#3
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ist das schlimm wenn das nicht gemacht ist und ich morgen Boot fahren will?
Ich meine ich darf eh laut Typenschild nur 13,6 PS dranhängen und ich fahre mit 15... passt das oder kann da die Polizei Ärger machen? |
#4
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Auf jeden Fall eintragen lassen ! Mich hats trotz vorhandenen Kaufvertrag an Bord, bei der Rennleitung 15 € gekostet !
lg Frank |
#5
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Ich sags mal so. Wenn du bei deinem Auto einen stärkeren Motor einbaust... Würdest du dann auch damit fahren wenn du es nicht eingetragen hast???
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#6
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okay vielen Dank,... und wie ist es denn zwecks meiner genannten über PS Zahl von 1,4 PS??? Spinnen die da rum?
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#7
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![]() Zitat:
Würdet Ihr damit rumfahren? |
#8
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![]() Zitat:
Du warst nur verpflichtet, Änderung an Baujahr, Hersteller und Nummer sowie Kennzeichenänderungen eintragen zu lassen. Dies wurde erst im Gesetzblatt Nr. 47 vom 16.10.2012 in Art. 3 der Sportbootänderung auf die wichtigen Angaben zum Boot korrigiert. Man darf den Grünmützen nie glauben - Wissen ist Macht, Nichtwissen kostet 15 €. Gruß Michael |
#9
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Ich würde das wegen den 1,4 PS mal mit der Wassersporthaftpflichtversicherung, welche du hoffentlich hast, klären. Falls nicht, bitte abschließen, das kostet im Jahr fast nichts für so ein Boot.
Ansonsten würde ich den Motor definitiv eintragen, macht am wneigesten Ärger und kostet doch nicht die Welt... Gruß Hannes |
#10
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Okay danke erstmal werde morgen ohne Umtragung fahren und danach werde ich es eintragen lassen. ;)
Und Haftpflicht habe ich nicht, wusste nicht das man das braucht. |
#11
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Eine normale Privathafptlicht beinhaltet das in der Regel nicht.
Für ein Boot deiner Klasse kostet eine Haftpflicht mit 3 Mio. Deckung für Personen und Sachschäden +/- 35 € im Jahr. Empfehle ich dringend! Suche im Forum nach Norman alias "blaue elise", er ist Versicherungsfachmann und kann dir was maßgeschneidertes anbieten. Viele aus dem Forum haben ihre Versicherungen über ihn. Gruß Hannes |
#12
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![]() Zitat:
Die 1,4 PS sind generell auch nicht so entscheidend. Wichtig ist das Gewicht (falls eins angegeben ist). Da kommt es dann oft vor, dass ein 2-Takter noch erlaubt bzw. fahrbar ist und ein 4-Takter (weil schwerer) mit gleicher PS-Zahl eben nicht mehr. Du musst immer bedenken, dass die erlaubten PS bzw. kg ja aus verschiedenen Faktoren zusammengesetzt sind. Zum Einen natürlich wieviel kg und Geschwindigkeit das Boot (vor allem beim Schlauchboot) vertragen kann und zum Anderen die Kräfte, welche auf den Spiegel wirken, wenn der Motor daran zerrt. Bei Booten mit Außenbordern kommt dann nochmal der Tiefpunkt am Heckspiegel dazu, wann dort das Wasser reinschwappt. Und Norman (wegen der Haftpflichtversicherung) findest du hier http://www.boote-forum.de/member.php?u=799
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Viele Grüße Thomas |
#13
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![]() Zitat:
Gruß Thorsten |
#14
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Bombard!!! Und es richtet Sich nach KW Zahlen! Und dann kommen wir auf eine ungerade Zahl ;)
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#15
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13,6 Ps kommen bei Tante Google raus, wenn du 10 KW eingibst in der Umrechnung.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#16
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![]() Zitat:
besteht denn eine Pflicht einer Sportbootversicherung? |
#17
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Sorry, aber ich würde mal darüber nachdenken, warum du dir die Frage überhaupt stellst.
Tu dir selbst, deinen Mitfahrern und den anderen Wasserfahrzeugen den Gefallen und schließ wenigstens eine Haftpflicht ab. Denk an Personenschäden welche aus der Benutzung hervorgehen, oder ein Rempler bzw Zusammenstoß mit einem anderen Boot. Hier enstehen sehr schnell sehr hohe Schäden! Wenn du das alles selbst bezahlen kannst, brauchst du keine Versicherung.... Ich weiß dass man sich heutzutage überversichern kann, aber wir reden hier vom absoluten Mindestmaß! Gruß Hannes
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#18
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Hallo HannesK,
da Sportboote keiner Gefährdungshaftung unterliegen, greift die hoffentlich vorhandene Haftpflicht leider nicht immer. Wenn der Unfallverursacher alles richtig gemacht hat, besteht keine Haftung und der Geschädigte geht leer aus. Zumal der Verursacher ungern die Schuld zugibt. Konstruiertes Beispiel: Ruderschaden, deshalb Kollision: Der Verursacher behauptet steif und fest, vor Fahrtantritt alles kontrolliert zu haben - der Geschädigte geht leer aus. Der Verursacher gibt zu, seit letztem Jahr nicht mehr kontrolliert zu haben, fängt ein Ticket deshalb - der Geschädigte bekommt aber Schadenersatz. Was ist wahrscheinlcher? Gruß Michael, der trotzdem eine Haftpflichtversicherung hat und empfiehlt. Edit: Ich meine die Sportboothaftpflicht, wohl wissend, dass einige Privathaftpflichtversicherungen auch Boote inkludieren, jedoch meist begrenzt in PS, m², Länge, Gewicht
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (06.03.2013 um 16:04 Uhr) Grund: Edith hat klargestellt |
#19
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![]() Zitat:
![]() lg Frank |
#20
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Hallo Frank,
wann verjähren solche feherhaften Bußgeldbescheide bzw. Ordnungswidrigkeiten? Biste da noch drinne? Ich sehe nicht ein, wegen der Ordnungsgeldgier mir alles gefallen zu lassen. Du benötigst natürlich Zeit und Lust zum Streiten, rechnen tuts sich nicht - die haben aber auch Aufwand, der andere vor der übertriebenen Ordnungsgeldgenerierung verschont. Die haben schließlich den Streit angefangen und gerade die sollten die Gesetze kennen, die sie durchsetzen. Gruß Michael |
#21
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![]() Zitat:
HannesK meint keine Privathaftpflicht sondern eine Yacht-Haftpflicht ![]() Und so einfach wie du schreibst kommst du als Schadenverursacher in vielen Fallkonstellationen auch nicht raus.
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Viele Grüße Thomas |
#22
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![]() Zitat:
Beispiel: dein Motor/Tank leckt (Öl/Benzin). Wenn du Pech hast bekommt es jemand mit, zeigt dich an wegen Gewässerverschmutzung und du zahlst der Feuerwehr den Einsatz für das Absaugen. Du fährst mit deinem Boot und übersiehst z. B. einen Schwimmer/Taucher und rasierst ihn.... Beschädigung von anderen Booten beim An- und Ablegen, Schleusen, usw.... Alle Beispiel sind schon mehrfach vorgekommen. Natürlich ist die Gefahr mit einem kleinen Schlauchboot mit kleinem AB geringer als mit größeren bzw. schnelleren Booten, aber dafür ist auch die Prämie viel geringer ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#23
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Eine gesetzliche Pflicht, wie beim Kfz besteht nicht, aber lies Dir mal BGB §249 durch.
Das ist m.E. einer der wenigen Paragrafen, der wenig "Interpretationsspielraum" bietet. Im Fall der Fälle haftest Du mit Deinem gesamten Privateigentum und allen jetzigen und zukünftigen Einnahmen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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So ist es. Und weil sehr viele Leute gar nicht wissen, was man selbst mit einem kleinen Schlauchboot für einen Schaden verursachen könnte, würde ich eine Pflichtversicherung befürworten.
Es fahren einfach zu viele Leute nach wie vor ohne eine Haftpflicht... Übrigens ist ein kleines Schlauchboot mit 15 PS kein langsames Boot... Gruß Hannes
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#25
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![]() Zitat:
Es war im August 2012 in Dresden, auf der Elbe ! Die Jungs waren einfach pflichtbewußt und der Freistaat benötigt Geld ! Ich bin auch schon ganz ohne Papiere dort unterwegs gewesen . Zum Glück haben die mich dabei nicht erwischt ! Ich wäre sicherlich bei Wasser und Brot im gelben Elend, in Bautzen, inhaftiert worden ![]() ![]() lg Frank Ps.: Ich sehe gerade auf der Quittung vor mir, es waren sogar 20€ ! ![]() |
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