Ärger mit schlecht beschriebenem Boot in einer Auktion?
Soeben las ich das in der Rheinischen Post:
Karlsruhe:
Online-Verkäufer muss korrekt beschreiben
zuletzt aktualisiert: 30.01.2013
Karlsruhe (RP). Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 96/12). Es gab einer Frau Recht, die auf der Online-Plattform Ebay ein Boot für mehr als 2000 Euro ersteigert hatte und vom Kauf zurücktreten wollte, als sich herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit nicht fahrtauglich war.
Quelle: dpa
Das wurde auch mal Zeit!
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