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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mann / Frau hat einen Arbeitsvertrag mit der Klausel: einsetzbar in Deutschland.
Danach Anerkennung einer Behinderung zu 30 % Alter 55 Jahre Betriebszugehörigkeit 22 Jahre Unter fadenscheinigen Begründungen wird jetzt eine Versetzung seitens des Unternehmens angestrebt. Ist das rechtens ![]()
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#2
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Wenn die hier als "fadenscheinig" bezeichnete Begründung von einem Gericht als "willkürlich" gewertet wird, dann könnte womöglich die Versetzung abgewendet werden. Wenn das Gericht meint, die Versetzung sei "betriebsbedingt", dann wohl kaum.
Da das im Einzelfall zu betrachten und entscheiden ist, ist eine generelle Antwort nicht leicht möglich.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Hallo Peter,
eine Schwerbehinderung liegt gemäß Teil 2 SGB IX erst ab 50 Prozent vor. Sofern mindestens 30 Prozent (wie hier) vorliegen, kann man einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Gleichstellung betragen...dient zur Absicherung des Arbeitsplatzes sowie der Arbeitsbedingungen. Generell, da der Passus " einsetzbar in Deutschland" in dem Arbeitsvertrag steht, hat der AG die Möglichkeit einer Versetzung...aber - und jetzt Bedarf es Hintergrundwissen: - Wie viele Beschäftigte hat die Firma? - Größe der einzelnen Filialen (Anzahl gleichwertiger Mitarbeiter)? - Betriebsrat vorhanden? Kannst dich auch gerne per PN bei mir melden... Gruß Frank |
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