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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Das lief irgendwie nicht
Eine Erzählung über den Bootsverkauf vor ca. 11 Wochen hier im Forum.
Wir stellten hier hier unser Boot zum Verkauf ein, denn wir wollen ( inzwischen haben wir ) uns vergrößern. Ein Interessent meldete sich, es folgten Emails mit Detailbildern und Telefonate. Der Preis wurde verhandelt, bis Summe X feststand. Es folgte ein spontaner Besichtigungstermin, Probefahrt und am Ende die Aussage, wir kaufen es. OK, Ich habe es dann per Kran aus dem Wasser geholt und mit einem Kärcher schnell gereinigt, beim Verzurren und Ankuppeln fasste ich natürlich auch mit an. Es wurde wie vereinbart bar bezahlt, allerdings fehlten 5,7 % wurde aber vorher in Gesprächen geklärt, das die fehlende Summe bis spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt überwiesen werden sollte. In der folgenden Zeit bemerkte ich, das der Käufer einige Teile aus dem Boot hier im Flohmarkt verkaufte und die fehlende Summe auch schon eingenommen hatte. Es passierte aber nix. Am 4.12 war nun aber das Geld auf dem Konto, Ok 4 Tage zu spät, denn es steht im Vertrag bis spätestens 01.12. vorher wäre nicht schlimm gewesen. Heute am 6.12 bekommen wir ein Verwarngeldbescheid irgendwo aus der Mitte der Republik. Parken auf dem Gehweg am 27.11. HALLO kann man es nicht weinigstens mal ummelden.. Irgendwie schwindet der Glauben an faire Zeitgenossen, aus dem Forum Gruß die Enttäuschten
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Gruß Bernd Neue Saison, neues Video, starke Truppe http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA |
#2
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Bernd, ich glaube, es wäre ein fataler Fehler, diese Vorgehensweise (das Nicht-ummelden des Trailers) zu verallgemeinern.
Wenn Du einen ordentlichen Kaufvertrag gemacht hast mit Übergabetermin, dann ist es ohnehin für Dich ja kein Problem, der ausstellenden Bußgeldstelle dieses mitzuteilen und damit zu rechtfertigen. Natürlich würde ich dem Käufer mal auf die Füße treten und Ihn auf seine Vertraglich unterzeichnete Pflicht des Ummeldens hinweisen
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Gruß Heinz,
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#3
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Parkverstöße = Halterhaftung
dto. im übrigen bei TüV-Überziehung. Knöllchen zahlen. Verwarnungsgeld und Restzahlung unter Setzen einer letzten Frist einfordern (so kommunizieren, dass Zugang nachweisbar.) Wenn nach Fristablauf keine Kohle da, Mahnbescheid beantragen.
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Beste Grüße John
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#4
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Naja,dass lässt sich ja alles noch regeln!-gibt schlimmeres
Auch die Mitglieder im sind nur ein Abbild der Gesellschaft!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#5
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Melde doch den Trailer einfach selber ab. Gehe zur Versicherung und sage das der Trailer seit .... verkauft ist und gut ist das macht dann deine Versicherung. Habe ich sogar mal bei einem PKW so gemacht ging problemlos. Das knöllchen geht dann wieder zurück mit neuer Adresse.
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Gruß und Ahoi Martin
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#6
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Zitat:
Parverstoss ist Halterhaftung ist Richtig. Aber Halter ist ab Kaufdatum mit Kaufvertrag der neue Halter. Dies kann man der Busgeldstelle mitteilen. Somit wendet diese sich an den neuen Halter. Dieser ist verpflichtet den Trailer auf sich umzumelden. @ Miss Sophie Kopie des Kaufvertrags mit der Rückweisung des Knöllchens zurückschicken und zurücklehnen. Den Neuen Halter darüber am besten schriftlich Informieren und eine Frist zur Ummeldung setzten. Eventuell das Boot beim WSA abmelden (hab ich auch shcon bei einem Verkauf gemacht). Der neue Besitzer Fährt dann eventuell ohne Kennzeichnung (am Boot) rum. Der Trailer kann auch ohne Papiere nur mit dem Kaufvertrag abgemeldet werden. Kopie des Strafzettels und Kaufvertrag zum Landratsamt gehen und den Trailer abmelden. Nachteil Kosten für dich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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das ist doch echt mal Kinderkram!
wegen ein paar Tage überzogener Frist, wirst Du zum Stalker (Verkaufskontrolle ect.) und denunzierst hier einen vom BF! Und zum noch nicht umgemeldeten Trailer - Es gibt Leute die haben halt die Ruhe weg Der Käufer wird den sicher OHNE diskutieren den Strafzettel begleichen - hast den überhaupt schon mal gefragt? Ich finden diesen THREAD mehr als überflüssig SORRY - m.M. GEH MAL IN DICH - Hast bestimmt ne Menge Geld gemacht - NACHSICHT in der Vorweihnachstzeit
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#8
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Zitat:
wenn er für dich Überflüssig ist, verstehe ich nicht warum du dir noch die mühe machst, was zu schreiben. Ein Fax an das Ordnungsamt da unten werden wir wohl schicken
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Gruß Bernd Neue Saison, neues Video, starke Truppe http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA
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#9
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Zitat:
Eine Veräusserungsanzeige kann man inzwischen auch online tätigen. Dauert keine zwei Minuten und der Drops ist gelutscht. Einfach mal vor der eigenen Haustür kehren.
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Gruss Vestus
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#10
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Zitat:
Kann den Trööteröffner schon verstehen...... Fahrzeugübergabe angemeldet auf Verkäufer ist eine Art Vertrauensbasis, die leider immer öfter missbraucht wird, wird auch immer schwieriger, das Thema. Von mir kriegt ein Käufer nur ein angemeldetes Fahrzeug mit, wenn er mir persönlich bekannt ist. Risikoübergang hin oder her..... Wer hier was abschleppen will, bringt gefälligst KZK mit.......
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#11
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Klar kann sowas Riesenärger nach sich ziehen.
Beim Pkw oder LKW noch viel mehr als bei "nur" einem Hänger. Ein Parkzettel, den ich nichtmal begleichen muss, nervt zwar, aber ist viel näher an "Nichts" denn an "Riesenärger". Was mich tatsächlich stört ist die Verallgemeinerung (dadurch fühle ich mich selbst betroffen) einerseits und andererseits ist das von einem 11er für mich irgendwie so wie wenn meine Tochter "von früher" spricht...
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#12
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Zitat:
wobei die 7.ner schon noch deutlich bessere Jahrgänge sind, ganz zu schweigen von den 6.er, 5.er, 4.er, und 3.er
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gruß peter |
#13
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Zitat:
Sollte der Erwerber mit dem Ding Mist bauen, Unfall etc., bist Du trotzdem aussen vor, selbst bei der Versicherung. Diese zahlt, aber der Altbesitzer wird nicht hochgestuft. Wichtig ist nur das Übergabeprotokoll mit Datum und Uhrzeit, that´s it.
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Gruss Vestus
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#14
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Genau Vestus....
Wenn ich richtig überlege, hätte ich keine 5% von meinem Fuhrpark in meinem ganzen Leben verkauft, wenn die KFZ/Hänger nicht angemeldet übergeben wurden. Das "ABMELDEN" wird überbewertet. Ja, und ich habe auch ein Boot (Draco) vor 3 Jahren nach Dänemark verkauft. Hey, der Hänger ist bis heute nicht von denen abgemeldet (und das war ein hoher Beamter/Polizist) Das interessiert mich NULL. Wurde 3 Tage nach Überführung der Zulassungstelle geldet - und gut! THEMA erledigt Einfach mal den Hörer in die Hand nehmen - und klären... geht ja immerhin ums
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#15
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@TE
poste mal bitte den Verkaufslink. Langsam werde ich neugierig. PS: und ich poste solange und wo ich will - Diese Mühe mach ich mir - bzw. diese Freiheit nehme ich mir. ... bis das der Weg mit Cyrus/Bernd mich scheidet!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#16
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@ Style: schön geschleimt
@all: der TE hat doch nur erzählt was passiert ist und hat dann noch seine Enttäuschung darüber kundgetan weshalb muss er sich denn jetzt hier dafür verantworten und auch noch um die Parktickets eines anderen BF-Mitglieds kümmern?
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Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
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#17
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Zitat:
Jetzt fühl ICH mich gleich persönlich angegriffen. Ist ja nicht so, dass man nur mit Booten zu tun hat, seit dem man hier angemeldet ist. VG Stephan Zum Thema noch: Die Uroma meiner Frau sagt immer: "Mei, je höher die Zeit, desto gspinnerter d'Leut." Die Dame ist 94 Lenze erfahren und hat Zeiten und Gesellschaften hinter sich, die wir hoffentlich nicht alle so miterleben müssen..
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#18
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Zitat:
Tscha, auch bei diesem Trööt muss ich wieder an die kürzlich gelesene Auffassung eines Bootsfreundes denken: Dass nämlich die User dieses Forums auch nur ein Abbild der Gesellschaft darstellen.
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Gruß Wilfried
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#19
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Wenn der Verkäufer einen schlechten Kaufvertrag aufgesetzt hat, wird es mit der Zwangsabmeldung echt schwierig.
Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#20
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Er ist ein Bootsfreund, sonst hätte er ja keins.
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Gruß Wilfried |
#21
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Zitat:
Hier muss man zwischen Pkw und Trailer unterscheiden. Alle Mechanismen, die bei Pkw greifen, beruhen i.d.R. darauf, dass der Käufer ganz schnell ohne Versicherung rumfährt. Da wird die Staatsmacht dann aktiv, um Dritte zu schützen. Beim Trailer ist es ihr eher egal, da Haftpflichtversicherung über Auto. Ergänzung: Das ist halt auch der feine Unterscheid zwischen "zugelassen" (Auto) und "Kennzeichen erhalten" (Trailer). Ein Trailer wird nicht zugelassen, spielt also für die Zulassungsbehörde in einer anderen Liga.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (07.12.2012 um 10:28 Uhr) Grund: Ergänzung |
#22
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Ich benutze immer die vorgefertigten Verträge von ADAC oder den üblichen Verdächtigen.
Der wird komplett ausgefüllt, meistens sogar noch die genaue Uhrzeit der Übergabe eingetragen und von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Eine Kopie schicke ich immer an Versicherung/ WSA/ Zulassungsstelle. Abgemeldet habe ich beim Verkauf noch nie. Das sollte doch eigentlich sicher sein? Gruß Johnny
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#23
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Also lasst doch mal die Kirche im Dorf. Es wird mir wohl keiner erzählen, daß es Ihn nicht ärgern würde, wenn er Strafzettel bekommt weil der Käufer nach drei Monaten immer noch mit der alten Zulassung rumfährt. Ich kann mich hier an Tröts erinnern, da sind manche BF-Mitglieder wegen ungerechtfertigten Strafzetteln so richtig zur Hochform aufgelaufen
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#24
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Zitat:
Wir haben ein ganz normalen Gebrauchtboot Kaufvertrag aus dem Internet ausgedruckt. Diesen und den Einspruch gegen das Bußgeld werden wir Montag an Ordnungsamt faxen
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Gruß Bernd Neue Saison, neues Video, starke Truppe http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA
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#25
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Ich habe auch mal eine angemeldetes Auto verkauft.
Leider habe ich im Kaufvertrag nicht erwähnt, das die Kennzeichen, der KFZ-Schein und der Brief übergeben worden ist. Auf dem Amt sagte man mir, ich müsste belegen können, das der neue Halter auch um melden kann und das geht nur mit den Kennzeichen, KFZ-Schein und dem Brief. Ruhe hatte ich erst, als der neue Besitzer die Karre zu Klump gefahren hat.
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