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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage an das BF: Wie sieht es eigentlich mit dem Nachweis aus, dass für ein Boot in Deutschland die MwST erbracht wurde?? Ich kenne einige Boots-Freunde, die an der Nord-Ostsee vom Zoll diesbezüglich kontrolliert wurden - weiß da jemand etwas genaueres zum Thema MwST beim Kauf eines gebrauchten Bootes innerhalb oder außerhalb Deutschland mit anschließender Einfuhr nach Deutschland??!! Es geht genau um den Nachweis, das irgendwann einmal in Deutschland für ein Boot MwSt bezahlt wurden ( bei Neukauf oder Einfuhr nach nach Deutschland ) !?! Wie verhält sich dieses beim Kauf von Privat /Gewerblich?? Oder ist es egal, wenn ich zum Beispiel in den Niederlanden ein Boot kaufe und dieses mit deutscher Flagge in Deutschland fahre / anmelde / registriere...?? ![]() ![]() |
#2
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Hi, es geht hier nicht um den Nachweis das in Deutschland sondern in der EU
bezahlt wurde. Die Grenze, Verjährungsgrenze, liegt meines erachtens bei Schiffen die nach 1982 Erstzulassung haben. |
#3
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Es gibt z.B. Finanzierungsmodelle, wobei eine Yacht über Frankreich
finanziert wird. Dadurch kommt ein geringerer MwSt. Satz zum tragen. (Ich meine ca. die Hälfte der deutschen MwSt.) Hintergrund ist, dass Frankreich dadurch diesen Witschaftszweig gezielt subventioniert. Das geht auch in anderen EU Staaten. Ich stecke allerdings nicht so tief in der Materie dass ich sofort dagen könnte wo überall. Reiner Lobbyismus! Genau wie mit der MwSt. im deutschen Hotelgewerbe.
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Das muss das Boot abkönnen! |
#4
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Stichtag ist der 1.1.1985
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#5
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Moin,
es muss der Nachweis erbracht dass innerhalb der EU die Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde und, falls der Nachweis älter als drei Jahre ist, das Boot innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal in der EU gewesen ist. Das gilt übrigens auch für andere Wertgegenstände wie Kameras, Uhren, etc. Bei Booten, die erstmalig vor dem 01.01.1985 in Betrieb genommen wurden, wird vorausgesetzt, dass sie bereits versteuert sind, es bedarf also nicht des Nachweises. Nice to read: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
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Gruss Vestus |
#6
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Ich versuchs mal, weil ich mich in letzter Zeit auch mit dem Thema befasst habe (Zusammenfassung aus obigem Boote-Artikel).
1. Gilt die Umsatzsteuer-Nachweispflicht für alle gebrauchten Boote? Für Boote die vor dem 1.1.1985 in der EU in Betrieb genommen wurden gilt die MWSt als bezahlt. Für spätere EU-Beitrittsländer gilt: 1.5.1996 für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen, Estland 1.1.1997 für Schweden, Finnland, Österreich 1.1.1999 für Bulgarien, Rumänien 2. Was ist ein geeigneter Nachweis? Heikles Thema, da die Rechtslage in den unterschiedlichen Ländern es unterschiedlich regelt. Unbestritten ist, daß die Verkaufsrechnung eines Händlers mit ausgewiesener MWSt ausreicht. In der Rechnung muss auch die Rumpfnummer der Yacht vermerkt sein. Selbstverständlich gilt auch Verzollungsunterlagen, aus denen sich die bezahlte Einfuhrsteuer ergibt (bei Importen aus Drittländern, wie Schweiz, USA z.B.). Definitiv nicht ausreichend ist die Erklärung einer Privatperson (z.B. des Vorbesitzers) das die Umsatzsteuer irgendwann bezahlt wurde. 3. Gibt es eine Verjährung? Für den Fall das ein Schiffsführer nicht nachweisen kann, daß sich das Sportboot im "zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" befindet, werden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Gemäß gesetzlicher Festsetzungsfrist max 3 Jahre zurück. Die Frist verlängert sich auf 5 Jahre wenn Steurn leichtfertig hinterzogen wurden und auf 10 Jahre, wenn dies vorsätzlich erfolgte. 4. Wie ist das bei einem Privatkauf zu werten? Kauft heute ein Privatmann vom anderen eine gebrauchte Yacht (mit oder ohne Vertrag) ist ein geeigneter Nachweis nur durch die ursprüngliche erste Händlerrechnung, Importeuerrechnung zu führen. Diese hat der Verkäufer beizubringen. 5. Kauf in Holland: Dabei handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die ursprüngliche Rechnung ist wieder ausschlaggebend.
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Gruß von Bord Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << Geändert von Fronmobil (11.09.2012 um 20:13 Uhr) |
#7
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Jein,
ein Steuernachweis von z.B. 2005 ist wertlos wenn nicht nachgewiesen wird dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen ist. Hier reicht aber im Allgemeinen eine Liegeplatzquittung oder Reparaturrechnung, oder das berühmt berüchtigte Inf3. Nachweispflichtig ist immer der Steuerpflichtige.
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Gruss Vestus |
#8
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Richtig, wichtige Ergänzung von Vestus!
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Gruß von Bord Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#9
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Super, dann bin ich ja schon einmal ein Stück weiter!
Was ist, wenn der Verkäufer (privat oder gewerblich) nicht die original Rechnung vom z.B Neukauf des Bootes hat?? Und somit kein Nachweis hat?? Finger weg und nicht kaufen??? Oder selber verzollen?? Auf was wird der Zollin % angerechnet -auf den Neuwert /Ist-Wert ?? ![]() ![]() ![]() Geändert von Elbe (12.09.2012 um 13:31 Uhr) |
#10
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Ganz verstehe ich es noch immer nicht!
Wir wollen uns jetzt ein Boot in Kroatien von einem Österreicher kaufen. Er besitzt es schon seit 10 Jahre und hat es immer in Kroatien es ist Bj 1989 also schon alt. Es steht ja vor 2005 dess is ja bei diesem Boot der Fall. Es muss aber in denn letzten 3 Jahren trozdem einmal in Österreich bzw. der EU gewesen sein? Oder wie? |
#11
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Also wenn die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde, gibt es vom Finanzamt eine Steuerbescheinigung die dieses Ausweist. Nur diese Bescheinigung im Original gilt als Nachweis vor den Behörden. Bei einem Gebrauchtbootkauf immer darauf achten. Ist die Bescheinigung nicht mehr vorhanden hat man Pech (großes) bei einer Kontrolle gibt es dann richtig Ärger und die Nachzahlung der Mehrwertsteuer wird fällig. Dem Verkäufer des Bootes der die Bescheinigung nicht vorweisen kann, ist sehr schwer mit Schadenersatz beizukommen. Es sei denn man hat es schriftlich im Kaufvertrag vereinbart, dass dieser Nachweis (vom Verkäufer) erbracht wird. Ist aber auch sehr langwierig und fordert gute Nerven. Geht bei uns schon fast 5 Jahre, trotz 2er Urteile und Urteilsanerkennung (Verkäufer) geht dieser in Revision. Dritte Verhandlung steht noch aus.
Also immer vor Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer Bescheinigung zeigen lassen. Das sind unsere Erfahrungen und schwarze Schafe gibt es in dieser Branche mehr als genug. |
#12
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ein Steuernachweis von z.B. 2005 ist wertlos wenn nicht nachgewiesen wird dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen ist. Hier reicht aber im Allgemeinen eine Liegeplatzquittung oder Reparaturrechnung, oder das berühmt berüchtigte Inf3.
![]() Wo steht das ?? Hier die aktuellen Infos des ADAC: EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechnung muss generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer! Eine ausführliche Information zur Umsatzsteuer für Bootsbesitzer innerhalb der EU erhalten Sie auch unter www.adac.de/sportschifffahrt Ratgeber Wassersport, FAQ. Alternativ beim Kauf von einem Händler: Rechnung mit Differenzbesteuerung: http://www.steuertipps.de/lexikon/d/...enzbesteuerung oder Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#13
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![]() Zitat:
das ist mir neu ![]() Wer/welches Finanzamt stellt solch einen Nachweis aus?
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#14
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Moin
Ich habe die Bescheinigung in NL zum Boot dazubekommen, ist ein rotes A5 Blatt, international beschriftet, gestempelt und eingeschweißt.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#15
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![]() Zitat:
Hallo Feddo, in den NL ist dies ja möglich ![]() ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#16
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Na, das Finanzamt bei dem die Steuer entrichtet wurde.
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#17
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![]() Zitat:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...ngen_node.html. Die Eingangsfrage bezog sich auf Nord- und Ostsee, und das sind nun mal EU-Aussengrenzen. Wer diese nicht verlässt, für den ist das Thema -zugegebenermassen- ohne Relevanz.
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Gruss Vestus
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#18
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![]() Zitat:
Und du kaufst ein Boot vom einen Österreicher, welches seit 10 Jahren in HR ist, richtig? Dann ist dieses Boot ganz grundsätzlich mehrwertsteuerlich UNVERSTEUERT, es sei denn, dass es nachweislich innerhalb der letzten drei Jahre in der EU war UND dass seinerzeit (oder irgendwann) die Mehrwertsteuer nachweislich bezahlt wurde. Wenn das Boot aber tatsächlich BJ 1989 ist, dann gilt die MwSt als bezahlt, unabhängig von einem Nachweis. Ab 1.7.13 ist dann HR auch EU, dann ist bereits dort der Nachweis zu führen, dass das Boot seinerzeit versteuert wurde etc. Fristen und Sätze dazu sind noch nicht heraußen, möglicherweise ist es sogar günstiger dann in HR zu versteuern. Aber JETZT kaufen und in die EU bringen OHNE MwSt-Nachweis kann an der slowenischen Grenze schnell zu einem lästigen Stopp führen, zumal die Hauptreisezeit nun vorbei ist und die Jungs und Mädels wieder mehr Zeit haben, sich um solche Fragen zu kümmern... ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#19
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![]() Zitat:
In diesen Fällen muss man also zum aktuellen Kaufpreis der Gebrauchtyacht im Zweifel immer 19% vom Neuwert der Yacht in Gedanken dazurechnen.
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Gruß von Bord Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#20
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Hallo Sina,
das kann ich negieren, denn das wurde bereits mit dem hiesigen Finanzamt besprochen. Solch eine Bescheinigung kann leider nicht ausgestellt werden.... ![]() Rechnung des Erstkaufs => beim Kauf von Privat oder Rechnung mit Differenzbesteuerung => beim Kauf des Gebrauchtbootes von einem Händler, sollen mitgeführt werden.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#21
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![]() Zitat:
Das wird wohl schwer möglich gewesen sein (Baujahr 1989). Jo! Und bei seiner Einführung in die EU (HR nach Öterreich z.B.) auch die Einfuhrsteuer(grundsätzlich so hoch wie der gültige Mehrwertsteuersatz) gezahlt wurde.Nachweis nötig. Wenn er das Boot seit 10 Jahren besitzt (Kauf in 2002) dann muss es einen oder mehrere Vorbesitzer gegeben haben. Hat er es außerhalb der EU erworben (z.B. in HR) oder in der EU? Zitat:
Wegen der Höhe siehe oben, im Zweifel wird vom Finanzamt geschätzt.
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Gruß von Bord Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << Geändert von Fronmobil (12.09.2012 um 18:41 Uhr) |
#22
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#23
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Andreas, gut aufgepasst!
![]() Wenn es ein "österreichisches" Boot ist.
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#24
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![]() Zitat:
legal unversteuert sind in HR nur Boote die in Zolldepots lagern und regelmässig ein- und einklariert wurden. Das sind aber die wenigsten ![]() Ein Boot muss in HR spätestens dann versteuert werden wenn es länger als 18 Monate im Land ist. Die Annahme, dass ein älteres Boot (meist acht Jahre vor Aufnahme in die EU) bereits versteuert wurde, bezieht sich bei den bisherigen Beitrittsländern nur auf Boote die im Aufnahmestaat bereits zugelassen gewesen sind, nicht aber auf "Gastlieger". Und wie die Kroaten das handhaben werden steht noch in Sternen. Der aktuelle Steuersatz liegt in HR bei 25%
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Gruss Vestus |
#25
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![]() Zitat:
ihr redet aneinander vorbei. In Deutschland gibt es bei dem Finanzamt, wo die MWST bezahlt wurde, selbstverständlich einen Beleg, der das dokumentiert. Hatte ich auch! Und den gibt man beim Verkauf des Bootes weiter. Und genau danach wird bei Kontrollen gefragt. Die Originalrechnung mit separatem MWST Ausweis wird auch akzeptiert. Nachträglich wird Dir natürlich kein Finanzamt ne Bescheinigung ausstellen, ohne das Du den Nachweis der Bezahlung führen kannst. Da hilft evt. noch der Überweisungssträger mit Text und Summe. Aber ganz ohne, wie soll das denn gehen. gruesse Hanse |
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