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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
ich hatte eine Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Kaskoversichert waren der Außenbordmotor 15PS mit 1500 Euro und "Boot ( kleiner Bootskörper Zweisitzer BJ. 1976), Einrichtung, technische Ausrüstung, Zubehör" für 500 Euro. Also insgesamt 2000 Euro. Nicht viel, aber bei uns in der Anlage wurde/wird geklaut ohne Ende. Ich bin zum Glück verschont geblieben. Aufgrund der Motorleistung bestand Kennzeichnungspflicht. Aufgrund meiner finanziellen Situation musste ich mein Hobby nun doch aufgeben. Den Motor habe ich bereits verkauft (1300 Euro). Wie sieht es nun mit der Kündigung der Versicherung aus. Im Internet finde ich die Information, dass eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung grundsetzlich bei Wegfall des versicherten Risikos und Veräußerung des versicherten Gegenstands möglich ist. Gilt dieses auch bei Haftpflicht und Kasko für Sportboote ? Müssen hierzu Nachweise der Versicherung vorgelegt werden? Den Kaufvertrag des Motors kann ich vorlegen? Wie sieht es mit dem Bootskörper aus? Geld kann ich aus dem alten Schinken nicht mehr machen. Daher wird er wohl erstmal eingelagert, bis wieder bessere Zeiten kommen. Der Versicherung kann ich dann aber bezüglich des Bootkörpers kein Kaufvertrag oder keine Entsorgungsbescheinigung vorlegen. Oder muß ich das Boot in Lauenburg sogar abmelden??? und der Versicherung hierzu eine Bescheinigung vorlegen. Wie sieht es bezüglich |
#2
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...ich würde mal sagen, mit dem Verkauf des Motors und dem Hinweis, dass das Boot stillgelegt wurde, müsste ein guter Vers. Vertreter die Kündigung
annehmen.... falls nicht, kann man immer noch das Boot beim WSA abmelden und dies nachreichen, zumindest ist dann schon mal der Termin (von der esten Kündigung) fest .... aber warte mal bis Norman im Netz ist, er kennt sich da bestens aus... ![]() ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#3
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das ist wegfall des versicherten interesses. nichts anderes, als wenn das auto verkauft wird.
also versicherung benarichtigen vom verkauf der geschichte und gut ist.
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#4
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Danke!
Man muß ja immer gut vorbereitet an solche Sachen rangehen. Daher frage ich lieber vorher hier nach ![]() |
#5
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Hallo Mali,
die Kasko geht normalerweise (wenn das Boot "als Ganzes" verkauft wird) auf den Käufer über und kann dann von ihm entweder mit sofortiger Wirkung (innerhalb von 4 Wochen nach Kauf), oder zum Schluß der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. In Deinem Fall geht das aber auch einfacher. Sprich doch einfach mal mit Deinem Makler oder Vertreter. Der regelt das für Dich. Gruß Norman ![]() |
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