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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.09.2012, 14:55
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Standard Rechtsfrage - Motorboot schleppt einen Schwarm Segelboote

Hallo, ich habe mal eine Rechtsfrage. Neulich beobachtete ich mehrere Motorboote, die mehrere Segelboote hinter sich her schleppten. Ist sowas erlaubt? Dass es passiert, weiss ich, aber wie sieht das Rechtlich aus? Es ist mir klar, dass andere in der Praxis einem solchen Zug ausweichen, aber wieder mal die Frage, wie ist das Rechtlich?

Tom
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  #2  
Alt 10.09.2012, 15:01
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wolf b. wolf b. ist offline
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An "meinem" See macht das sogar hochoffiziell die Seerettung bei Sturmwarnung.
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  #3  
Alt 10.09.2012, 15:06
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Moin

Sportboot schleppt Sportboot, ist absolut IO.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #4  
Alt 10.09.2012, 15:57
AllesReparierMann AllesReparierMann ist offline
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Hi zusammen,

es sind doch mehrere Sportboote!

Finde die Frage von Zzindbad interessant.
Man könnte ja noch weiter überlegen:
Ab wieviel geschleppte Boote
wird man zum Schleppverband?
Und welche Kennzeichnung muß dann geführt werden?

Viele Grüße
AllesReparierMann
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  #5  
Alt 10.09.2012, 16:05
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Die Kennzeichnung ist vorgegeben... Zylinder und Ball

Nur, sobald der Schlepper ein zugelassenes Schleppfahrzeug für den Zweck: Schleppen ist, bedarf es sämtlicher Zulassungen und Abnahmen für den Schleppverband.

Egal ob Kleinfahrzeug oder nicht.

Es handelt sich um die Freigabe Sport----> Sport.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #6  
Alt 10.09.2012, 16:07
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Ist man nicht sofort ein Schleppverband sobald einer schleppt und ein anderer geschleppt wird?

Sorry aber bei aller Neugierde und gewiss berechtigtem Intetesse an der Lösung dieser Frage finde ich das hier " typisch Deutsch".

Welche Vorschriften gelten, wo ist die Rechtsgrundlage etc....

Ich habe mir weder als Segler noch als Schlepper je Gedanken darüber gemacht. Meine Sorge war immer nur "wie schnell darf geschleppt werden ohne das etwas kaputt geht"




Zitat:
Zitat von AllesReparierMann Beitrag anzeigen
Hi zusammen,

es sind doch mehrere Sportboote!

Finde die Frage von Zzindbad interessant.
Man könnte ja noch weiter überlegen:
Ab wieviel geschleppte Boote
wird man zum Schleppverband?
Und welche Kennzeichnung muß dann geführt werden?

Viele Grüße
AllesReparierMann
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Gruß
Christoph
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  #7  
Alt 10.09.2012, 16:32
AllesReparierMann AllesReparierMann ist offline
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Hi zusammen,

hmmm:@She`s a lady:
Steht doch in der Überschrift:
Rechtsfrage-Motorboot schleppt.....
Und darum gehts ja dann hier.
Auch wenn ess für dich "typisch deutsch "zu sein scheint.

Also, ich finde die Fragestelleung des TE nachwievor interessant!

Viele Grüße
AllesReparierMann
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  #8  
Alt 10.09.2012, 16:34
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Sach ich ja, bin doch auch neugierig

Zumal ich oft genug sowohl in der Situation des Schleppenden oder des geschleppten als auch des begegnenden von solchen Schleppverbänden bin.

Zitat:
Zitat von AllesReparierMann Beitrag anzeigen
Hi zusammen,

hmmm:@She`s a lady:
Steht doch in der Überschrift:
Rechtsfrage-Motorboot schleppt.....
Und darum gehts ja dann hier.
Auch wenn ess für dich "typisch deutsch "zu sein scheint.

Also, ich finde die Fragestelleung des TE nachwievor interessant!

Viele Grüße
AllesReparierMann
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Gruß
Christoph
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  #9  
Alt 10.09.2012, 17:02
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Manche haben echt langeweile das kenne ich schon seid meiner Kindheit...
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #10  
Alt 10.09.2012, 17:13
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vestus vestus ist offline
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Ich bin ja an Rechtsfragen normalerweise auch sehr interessiert, aber hier weigere ich mich in den entsprechenden §§ zu suchen.

Die Jollensegler werden seit jeher nach Regatten bei ungünstigen Windverhältnissen im Schlepp in den Hafen reingezogen, ich kann mich nicht entsinnen jemals Zylinder oder Ball gesehen zu haben.
__________________
Gruss Vestus
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  #11  
Alt 10.09.2012, 17:58
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Für alle di es wissen wollen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__3_09.html

Interessant ist hier der letzte Satz mit dem Verweis auf die Kennzeichnung bei Kleinfahrzeugen. Blättert man weiter, wird man erkennen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...12/__3_13.html
Es gibt keine Besonderheiten. Nachts ein weißes Rundumlicht auf jedem Anhang.

Es ist übrigens der Binschstro scheißegal ob man ein Boot schleppt, oder eine ganze Jollenmeute.

Edith: Aus dem Bild und dem Wohnort des Fragestellers habe ich geschlußfolgert, daß es um Berlin und Binnen geht. Daher mein Verweis auf die Binschstro.

Geändert von Pusteblume (10.09.2012 um 20:50 Uhr)
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  #12  
Alt 10.09.2012, 18:29
Benutzerbild von Palsteg
Palsteg Palsteg ist offline
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Ich finde die Frage zu den KVR nicht schlecht.

Bisher habe ich derartige Verbände mit sicherem Abstand umfahren.

Wer zur Kieler Woche mal in Schilksee war, der weiss was da abgeht.
Da fahren nur solche Verbände herum, auch durch den Hafen. Mit
Gebrüll und Gepöbel oder elegant cool Millimeter aneinander vorbei.
Wer da nicht genau weiss wie er sich verhalten soll hat verloren.

Wer gut durchgefedert ist schwingt einfach mit, dann klappt´s
auch mit dem Nachbarn.

Wer meint der stärkere gewinnt hat verloren.

Ich vermute wenn es um spezielle Lichterführung geht, die einem
auf dem Wasser begegnet, oder um spezielle Kennzeichnung von
Schleppverbänden oder Besonderheiten, KVR, dann zückt doch
fast jeder noch einmal schnell zur Sicherheit, oder weil er es genau
wissen will, aus der Backskiste das Lehrbuch zum Sportbootführerschein und
schaut besser schnell noch einmal nach.........sicher ist sicher!

Oder geht das nur mir so?

Beste Grüße

Palsteg
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Das muss das Boot abkönnen!
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  #13  
Alt 11.09.2012, 08:43
Bernd66 Bernd66 ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Meine Sorge war immer nur "wie schnell darf geschleppt werden ohne das etwas kaputt geht"
Ist eine Prüfungsfrage: nicht schneller, als die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Bootes. Schneller wird es nicht, da reißt es dir eher die Bugklampe raus.

Bernd
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  #14  
Alt 11.09.2012, 08:56
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Palsteg Beitrag anzeigen
Ich finde die Frage zu den KVR nicht schlecht.
Wäre mir neu daß die KVR in Berlinern Gewässern zur Anwendung kommt.
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  #15  
Alt 11.09.2012, 12:39
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wäre mir neu daß die KVR in Berlinern Gewässern zur Anwendung kommt.

...nur für Flugzeugträger
__________________
Lg
Ingo
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https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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  #16  
Alt 11.09.2012, 15:50
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Es ist mir klar, dass andere in der Praxis einem solchen Zug ausweichen, aber wieder mal die Frage, wie ist das Rechtlich?
Abgesehen davon, das ein Sportboot, welches andere Sportboote schleppt ausdrücklich kein schleppendes Fahrzeug im Sinne der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften ist:

Schleppende Fahrzeuge weichen ganz normal wie einfache Maschinenfahrzeuge aus. Sie geniesen keinerlei Sonderrechte.
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  #17  
Alt 11.09.2012, 19:50
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Zwei Piraten kann man locker gleitend schleppen, Schwert hoch und konzentriert gesteuert

J24 hab ich mit 10,8 kn geschleppt, dürfte deutlich über Rumpfgeschwindigkeit sein aber aber gleiten wollte sie da noch nicht und mein Motor wollte nicht höher drehen ABER ----> erste unterm Kran, nicht unwichtig nach der letzten KiWo Regatta.


Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Ist eine Prüfungsfrage: nicht schneller, als die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Bootes. Schneller wird es nicht, da reißt es dir eher die Bugklampe raus.

Bernd
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Gruß
Christoph
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  #18  
Alt 11.09.2012, 19:57
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Ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, Na ja, Hauptsache bestanden.
__________________
Gruss Vestus
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  #19  
Alt 11.09.2012, 20:30
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
...... Schneller wird es nicht, da reißt es dir eher die Bugklampe raus.

Bernd

http://www.youtube.com/watch?v=edIswbVnI5Q
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #20  
Alt 11.09.2012, 20:58
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Wenn das die SBF-Prüfer sehen. Dann müssen ja ganze Lehrbücher neu geschrieben werden.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 11.09.2012, 21:12
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Man kann natürlich als Oberverdachtschöpfer irgendwas unrechtmäßiges
daran suchen,aber ich binde mir so viele Boote dran bis die Maschine qualmt
und habe einen heiden Spaß daran
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.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #22  
Alt 11.09.2012, 23:41
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Ist eine Prüfungsfrage: nicht schneller, als die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Bootes. Schneller wird es nicht, da reißt es dir eher die Bugklampe raus.

Bernd
Nö, das sollte eine Bugklampe wegstecken. Bei Jollis wird der Schwertkasten zum Springbrunnen....
Habe mich mal mit einem 15er Jollenkreuzer vom Berufsschiff(leer und offenbar unter Zeitdruck) die Oder hochzerren lassen, war schon interessant. Ganz interessant war ein entgegenkommender Zollkreuzer, der mir schwarzes Wasser übers Vorschiff und die Kajüte bescherte. Der Blutdruck und Adrenalinspiegel stieg etwas....
Seitdem befestige ich die Schleppleine ungern an der Bugklampe, weil man die dort im E-Fall nicht kappen kann.
Gruß
Michael
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  #23  
Alt 12.09.2012, 07:06
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Schleppleinen gehören doch eh um den Mast, hab ich beim BR Schein gelernt....
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Gruß
Christoph
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  #24  
Alt 12.09.2012, 07:47
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Schleppleinen gehören doch eh um den Mast, hab ich beim BR Schein gelernt....

.... und dann durch den Bugkorb um das Stag rumwickeln?

Wär mir neu!

Beim Trockenfallen kann man den Mast in die Sicherungsroutine einbinden, damit das Schiff nicht kippt.
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  #25  
Alt 12.09.2012, 07:52
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Abgesehen davon, das ein Sportboot, welches andere Sportboote schleppt ausdrücklich kein schleppendes Fahrzeug im Sinne der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften ist:

Schleppende Fahrzeuge weichen ganz normal wie einfache Maschinenfahrzeuge aus. Sie geniesen keinerlei Sonderrechte.
Na na, ... natürlich geniessen sie die Sonderrechte des Rudels. Ob sie ihnen zustehen, steht auf einem anderen Blatt, deswegen auch meine Eingangsfragen. Wenn du gemächlich nahe am steuerbordseitigen Ufer entlang fährst und backbordseitig voraus ändert eine größere Yacht mit Booten im Schlepp den Kurs. Es sieht so aus, als ob man aneinandergeraten würde. Doch erscheint dir das unwahrscheinlich, denn hinter dir ist das Ufer. Wahrscheinlich will die Yacht in einem größeren Schwung zu einem Kurswechsel ausholen ... So richtig erkennst du nicht, was die vorhaben. Irgendwann merkst du endlich, dass die auf die Marina zuhalten, an der du gleich vorbeifährst. Vom Deck der nahenden großen Motoryacht, die offentsichtlich eine Menge Power hat und deren Besatzung den Crews auf den anderen Booten hohe prophetische Fähigkeiten beimißt, brüllt jemand ungeduldig rüber, man möge Gas geben, um den Weg freizumachen. Du stehst auf einem behäbigen Verdränger mit einem 15 PS Diesel, der träge von 4 Knoten auf 6 Knoten gebracht werden kann, dann ist so eine Situation nicht lustig. Aufstoppen gehe nicht mehr, Ausweichen auch nicht, mit hohem Gas schafft man es gerade aus der Trefferzone und stoppt gleich kräftig auf, weil vor einem eine Autofähre vom Ufer ablegt.




Tom
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