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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin ,
Ich habe vor 1.5 Jahren im November einen R129 gekauft . Vor dem Kauf - also auch im November - hat der Wagen frischen TÜV bekommen . Nun habe ich das gute Stück aber mit Saisonkennzeichen 03 - 10 angemeldet . Was ist nun mit dem TÜV ?? Im November darf ich ja nicht mehr fahren ! Wird der automatisch auf März verlegt ? Wären ja 4 Monate nach eigentlicher Fälligkeit ![]() Es kann mich ja keiner zwingen schon im Oktober zum TÜV zu gehen . Würde auch keinen Sinn machen denn wenn ich zu einer Nachprüfung müsste würde diese ja schon in die neue Saison fallen .. Kennt sich jemand aus ? Wenn ich in D wäre könnte ich ja mal schnell zum nächsten Prüfer meines geringsten Vertrauens fahren - bin aber in Kiev ..
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Gruss Jürgen ![]() |
#2
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hallo Jürgen,
wenn du ihn wieder mit Saisonkennzeichen im März zulassen möchtest, sollte dies ohne 20 % Zusatzgebühr,weil über Fälligkeit,möglich sein. heisst doch nicht umsonst Sasionkennzeichen. gruß swen |
#3
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Es funktionierte bei meinem Reisemobil so:
Erstzulassung im Dezember 12/98, also HU 12/99 (nur 1-jährig, weil 5,2 Tonner!) Dann umgemeldet in 1999 auf Saisonkennzeichen 3-10 Erstmalig dann im März 2000 wieder vorgeführt, HU erhalten für 3/2001 Da das Fahrzeug nach Ablauf des "erste" TÜ ja durch das Saisonkennzeichen quasi stillgelegt ist, kannst Du auch erst danach zur Vorführung, das ist kein Problem.
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Gruß Heinz, ![]()
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#4
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Ha llo Bushrider,
der Tüv wird jetzt nicht mehr rückdatiert, fahr einfach im März zum Tüv wenn du das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen möchtest, du bekommst dann 2 volle Jahre und hast in Zukunft keine Probleme mehr
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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