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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 28.06.2012, 11:41
Benutzerbild von schmiddi
schmiddi schmiddi ist offline
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Hallo liebe Leutz,

ich habe ein Problem das Heisst ein sehr guter freund von mir hat eins...
Kann mir jemand einen guten Gutachter für Motorenschäden sagen und dann vielleicht auch gleich nen Guten Rechtsanwalt um Recht zu bekommen?
Hintergrund ist das ein "Fachbetrieb" eine Motorenüberholung in Rechnung gesetzt hat allerdings ist kein Handschlag an dem Motor gemacht worden,
nun es kam wie es kommen musste die Maschine ist ihm Auseinander geflogen...

Vielen dank schon mal im Voraus
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  #2  
Alt 28.06.2012, 11:52
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Definiere mal "Motorenüberholung" und "kein Handschlag".
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #3  
Alt 28.06.2012, 12:08
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Unter dem Begriff "Motorenüberholung" an sich ohne Berücksichtigung weiterer Umstände würde man mindestens eine Grundinstandsetzung (analog den RAL Richtlinien) definieren.

Die weiteren Umstände sind aber im Einzelfall zur Definition sehr wichtig. Z. B. Art des Betriebes und seiner Werbung, Angebot, Preis, Rechnungsinhalt etc. etc.

Wenn "kein Handschlag" am Motor gemacht, also nichts repariert wurde, dann ist das ja recht einfach nachzuweisen.

W
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  #4  
Alt 28.06.2012, 13:45
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Kein Handschlag heisst, das er alle Teile und Handbücher von meinem Kollegen bekommen hat (weil er nichts hatte) dann ist er Augenscheinlich bei der BB Maschine beigewesen zumindest sieht es da so aus Genaueres wird erst beim Neuerlichen Zerlegen Zutage kommen... Bei dem anderen Diesel hat er die Kühlwasserübertritte mit Hochtemperatur Silikon Eingesezt wohl damit er nicht Leckt... Kolbenringe sind Definitiv die Alten und die Kopfpackung ist auch nicht erneuert worden...
Dann hat er auf Drängen hin die Motoren "Fertig" gemacht. Und dafür Kassiert hat nicht zu Knapp weigerte sich aber die Motoren Einzubauen und inbetriebzunehmen...
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  #5  
Alt 28.06.2012, 14:26
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Ich hoffe doch dein Kumpel hat eine Rechnung erhalten.
Such Dir übers Internet einen Rechtsanwalt der Ahnung von der Materie hat. Der wird dann auch einen Sachverständigen an der Hand haben.
__________________
Gruß

Jochen
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  #6  
Alt 28.06.2012, 14:32
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Als Sachverständiger ist Herr Strüfing sehr gut, wenn er auf deiner Seite ist!
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Gruss Malte
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  #7  
Alt 29.06.2012, 04:51
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morgen wichtig ist was auf der rechnung steht ausgefuehrte arbeit ersatzteile weil es steht aussage gegen aussage .dan wuerde ich die vesicherung dabei rufen und die haben meistens einen gutachter
__________________
wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael
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  #8  
Alt 29.06.2012, 08:41
nickel nickel ist offline
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der weg sollte folgender sein:

1.anwalt
2. mit anwalt gutachter suchen der DEINE version auch unterstützt
3.mit anwalt klage einreichen
4. gericht bestimmt nochmals gutachter, es sei denn: du hast vorher einen bei gericht vereidigten sachverständigen bereits beauftragt der auch zugelassen ist. denn KANN das gericht auf ein neues gutachten eventuell verzichten. sonst droht gefahr das der gegner ein gegengutachter präsentiert.

wichtig ist, wie die vorschreiber auch schrieben: das es eine rechnung für die arbeiten gibt. sonst kann man sich den aufwand und die nerven sparen. berücksichtige auch: wie teuer ist es den Motor zu reparieren/neu zu kaufen? da sich das prozesskostenrisiko (bei wert 4000 euro) vor gericht auf ca. 1500 euro anwalt, ca. 400 euro gerichtskosten und auf kosten für den gutachter zusammenadiert. eine idee für einen gutachter: vielleicht mal beim TÜV/DEKRA usw. nachfragen. vielleicht können die weiterhelfen.
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  #9  
Alt 02.07.2012, 05:43
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schmiddi schmiddi ist offline
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Hallo an alle, ersteinmal vielen dank für alle eure Antworten. Soweit ich weiß gibt es einen Auftrag und auch eine Ausgewiesene Rechnung... Wir werden Kontakt mit einem Anwalt Aufnehmen und diesen Prüfen lassen ob wir eine Chance haben. Immerhin stehen weit über 30.000€ im Raum...

LG
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  #10  
Alt 02.07.2012, 06:12
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chrisma chrisma ist offline
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Bevor Kosten entstehen empfehle ich die Kreishandwerkerschaft einzuschalten. Die wissen ob der Betrieb von einem Meister geführt wird und ob es ähnliche Klagen gibt. Falls der Betrieb Innungsmitglied ist gibt es meistens die Möglichkeit eines kostenfreien Schiedsverfahrens.
__________________
Andreas
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