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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Suchbild: Wer kriegt wohl einen Strafzettel?
Neulich, bei uns vorm Haus gabs einen einzigen Strafzettel.
Meiner ist der schwarze Golf, am oberen linken Bildrand. Nach dem Einparken fuhr mich ein Polizist barsch an, verlangte die Papiere, verschwand für 10 min und sagte: " Sie hören von uns" Danach düste er von dannen, ohne sich um die kreativen urban power Parker weiter zu kümmern. (So siehts bei uns in letzter Zeit ständig aus) Das Rätsel lautet: warum ich? Andreas |
#2
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Nicht angeschnallt?
Wenn nur du einen Strafzettel bekommen solltest würde ich Einspruch einlegen. Mit dem Bild und dem Hinweis das das von diesem Datum ist und es so da zur diesem Zeitpunkt aussah.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#3
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Du hast über einem Gullideckel geparkt.
Nee, im Ernst, erstmal abwarten.
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Gruss Vestus |
#4
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Weil Du den Polizist freundlich winkend mit dem nach oben gestreckten Mittelfinger begrüsst hast ?
Weil Du rückwärts in die Einbahnstraße gefahren bist oder der Polizist das gemeint hat ? W |
#5
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Hmmm.. ich sehe auf anhieb mal 4 Strafzettel. der Golf Links oben gehört NICHT dazu (es sei denn er verparkt einen Hydranten/Einfahrt die auf dem Foto nicht zu sehen sind)
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#6
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ne ganze Reihe-im Kreunzungsbereich, auf dem Bürgersteig(gleichzeitg gegen die Fahrtrichtung)...dann steht da im Hintergrund noch das Baustellen Schild...es bleibt spannend
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#7
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Rettungswagen und Kinderwagen kommen durch. Der Zugang zum Biergarten vom Taubenussstüble ist auch frei. Parken alle korrekt.
Allerdings stört der schwarze Golf, ich weiß nur nicht genau warum...
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#8
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Ich würde auch darauf tippen
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#9
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rückwärts reingefahren, richtisch....
und das darf man nicht. basta! Allerdings hat er sich an den ganzen Falschparkern im Kreuzungsbereich nicht gestört. Auch nicht an denen, die die Einfahrten zu parken. Auch nicht an denen, die zwangsabgemeldet seit mehr als 6 Monaten da rumstehen, dar weiße Japanbus vor mir hat sich bereits seit Frühjahr 2012 nicht mehr bewegt... Nun gut. Mal schauen, was noch kommt... Andreas |
#10
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Zitat:
Naja, die ganze Burg soll eh verkauft werden. Täuberich, die Hütte kaufst Du Dir, reisst sie ab und machst schöne Parkplätze draus. Dann sind Deine Parkprobleme Geschichte. W |
#11
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Woher willst du wissen ob er die kreativen urban power Parker nicht schon alle erfaßt hatte, und damit sein Tagessoll bis auf ein einziges zusätzliches Ticket beinahe erfüllt hatte?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#12
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Weil die Kreativparker vorrangig in das Revier der kommunalen Strafzettelschreiber (ruhender Verkehr) fallen und sich die Polizei um den fließenden Verkehr kümmern muß.
"Kümmern muß", weil die das mehr oder weniger wirklich müssen. Auch dank fleißiger Mitbürger die Beschwerden schreiben, weil die vorbeifahrende Polizei einen offensichtlichen Verkehrsverstoß nicht geahndet hat. W |
#13
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Auf dem Foto sind reichlich Parksünder zu entdecken-
Sofern ich mich noch richtig entsinne, ist laut $12 StVO jeweils 5M vor und hinter einer Einmündung/ Kreuzung Parkverbot Einspruch kannste Dir aber schenken, denn es gibt im deutschen Recht keinen sog. Gleichbehandlungsgrundsatz im Unrecht... Du schmeisst höchstens schlechtem Geld gutes hinterher (in Form von Anwaltsgebühren o.ä.)
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#14
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20 € und der Drops ist gelutscht.
Da sie dich die letzten 19 mal nicht erwischt haben, hast du sozusagen 380 € erspart.
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Gruss Vestus |
#15
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Ich hätte mindestens 7 Fahrzeuge abschleppen lassen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#16
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Hähh ?
Bist Du Politesse in Freiburg ? Ach so, nein, denn dann hättest Du mindestens 14 Fahrzeuge abschleppen lassen... W |
#17
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Ich wohne zwar nicht in D, aber aus Neugierde habe ich mal ein bisschen ge-gurgelt.
Was ich so gefunden habe, gemäss StVO ist in Einbahnstrassen das Fahren nur in eine Richtung erlaubt. (Punkt) Ausnahmen sind nicht aufgeführt. Man findet aber im Internet viele Hinweise, wo Gerichte das Rückwärtsparkieren in einer Einbahnstrasse tolerieren. Die Frage ist, wie aufwendig ist der Weg bis zu so einem Gericht Da haben wir es ein bisschen einfacher, bei uns ist das geregelt.
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#18
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Hmmm... Einbahnstrasse Rückwärts... eine Autolänge weit ... eben zum Rückwärts einparken !!!!
Straffrei... es sei denn du bist NICHT in der Einbahnstrasse gefahren, sondern hast von der Kreuzung aus rückwärts eingeperkt, das wäre wirklich unkorrekt. wie schon gesagt, ohne Nachmessen mal 4 Strafzettel, mit nachmessen (5 Meter vom Kreuzungsbereich) evtl. sogar noch mehr... WAS war denn nun das vergehen ?? (steht ja am Strafzettel)
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#19
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Ja, bei Euch zahlt man dann einfach 1.000 Franken Strafe, und schon ist die Sache geregelt, od'r ?
W
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#20
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Jo, gell so eifach isch es bü üs, od'r
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#21
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Aber von Kanton zu Kanton verschieden, od'r ?
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#22
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Zitat:
Hast Du Infos, die ich nicht habe? Wo steht was von Verkauf? |
#23
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Zitat:
Eigentlich parke ich nie aussen, wir haben eine Tiefgarage. Aber just da war mein dortiger Parkplatz duch einen anderen besetzt. Shit happens! Andreas |
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