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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
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|  Urteil Bootsliegeplatz 
			
			Heute morgen stand ein Artikel in der Zeitung, bei dem ich denke daß der Inhalt für manchen hier interressant sein dürfte. Hab den Link angehängt. Gruß Jürgen http://vghmannheim.de/servlet/PB/men...l?ROOT=1153033 
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			#2  
			
			
			
			
			
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			Ach Gott, Deutsche Bürokratie. Die Leute wohnen seit 1988 da, dann zieht 2004 irgend so ein NEIDER zu und fängt einen Anwaltskrieg an, wahrscheinlich weil er auch gerne so ein Boot hätte. Wenn das mein Nachbar wäre, würde der bald freiwillig wieder weg ziehen.  ...also UNMÖGLICH...und so ein Ar... bekommt noch recht   
				__________________ Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! 
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			#3  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
  Gruß Ralph | 
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			#4  
			
			
			
			
			
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			Das ist wieder typisch deutsch  Solange er den Mast nicht stellt und das Segel spannt kann ich keine Störung für einen Nachbarn erkennen. Dazu dient der Stellplatz ja nur als Winterlager und da hält man sich doch eh nicht so häufig im Garten auf. Na da kauf ich mir doch lieber ein Wohnschiff, da kann ich wenigstens vor solchen Nachbarn fliehen   
				__________________ Gruß MIMO  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
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			Armes Deutschland!
		 
				__________________ Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst   
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			#6  
			
			
			
			
			
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			Na dass nenn ich mal bürgernahen Bürokratismus!  Aber eigentlich hört sich das an, als ob es nicht um das Abstellen des Bootes an sich, sondern um die befestigte Fläche an sich geht. Also warum nicht einfach auf die Wiese stellen und gut?  Grüße Christian 
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			#7  
			
			
			
			
			
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			Oh man das ist natürlich bitter. Muss ich jetzt meine Nachbarn bestechen, weil ich mein Boot unterm Carport habe? 
				__________________ Viele Grüße Falk | 
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			#8  
			
			
			
			
			
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			Versucht doch Sohn oder Enkel zum Segelsport zu ziehen, schon wird der Kläger einen Bauantrag für SEINEN Bootshafen stellen.  Neid ist doch eine schlimme Eiterbeule    MvG Gert 
				__________________  Was i mog is mei Boot und der Unimog   | 
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			#9  
			
			
			
			
			
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			Da stand doch was von, ausgenommen PkW und deren Anhänger. Soll er doch ein Altes Schrottauto kaufen und davor hängen..   | 
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			#10  
			
			
			
			
			
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			Dann ist es doch wieder gut, dass ich für meinen Carport 8m x 6m (Einfahrthöhe 3,6m) einen Bauantrag brauchte und mich keiner fragte, was ich drunter stelle. Somit ist der Bau genehmigt und dem Nachbar kann es am Ar... vorbeigehen, was darunter steht. Werde aber demnächst erweitern, weil das Wohnmobil davor noch etwas mehr Platz braucht. Ist nicht auch ein Trailer ein PKW-Anhänger? Gruß Jürgen | 
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			#11  
			
			
			
			
			
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			Das dürfte ein Sonderfall gewesen sein, der da entscheiden wurde:   
   
				__________________ Beste Grüße John | 
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			#12  
			
			
			
			
			
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			Dier Nachbar hätte an mir keine Freude mehr, es gibt so viele kleine Dinge, die man legal anwenden kann, um einen solchen Vogel zu ärgern.  Ich habe mich von so einem Typen mal vertreiben lassen und mir geschworen, das nächste Mal geht der Andere. Willy 
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			#13  
			
			
			
			
			
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			Wenn ich so überlege: Nordwest-Seite vom Nachbarn ist meine Südseite. Wenn ich mir vorstelle ich hätte jeden Winter für ein halbes Jahr eine 4 m hohe und 10 m lange knatternde blaue Plastikwand vor meinem Wohnzimmerfenster und meine Blumen vertragen den Schleifstaub der Antifouling nicht ...  Jetzt hast du einen Giligan als Nachbarn, möglicherweise ist der auch noch Stadtrat ...   
				__________________ Gruß Wolfgang | 
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			#14  
			
			
			
			
			
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			Moin, auch wenn ich ganz sicher kein Freund übertriebener Klagerei bin (hab in meinem ganzen Leben noch keine Rechtsschutzversicherung gehabt), aber in diesem Fall würde ich wohl tatsächlich bis vor den BVGh gehen und die Sache ausfechten. (Oder mir behelfsweise einen ausgemusterten Möbeltransport-Anhänger zulegen, in 80cm hohen beleuchteten Lettern "RIESEN*RSCHLOCH !" an die entsprechende Seitenwand kleben und den dann dort parken.) mfg Martin | 
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			#15  
			
			
			
			
			
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|  Keine Boote im Garten 
			
			Der VGH Bad-Württbg. hat entschieden dass Bootsbesitzer ihre Segeljacht nicht in einem Wohngebiet lagern dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück ohne Baugenehmigung einen Platz errichtet um sein 9m-Segelboot dort im Winter abzustellen. Ein Nachbar fühlte sich belästigt.... (AZ.:5S194/10) Quelle 
				__________________ Gruß vom Oberrhein.   | 
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			#16  
			
			
			
			
			
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			da können ja auf so manchen Trailerkapitänm richtige Probleme zukommen
		 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map | 
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			#17  
			
			
			
			
			
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			...in Bad-Württbg. vielleicht. Ich denke nicht, dass dies übertragbar ist.   
				__________________ Gruß vom Oberrhein.   | 
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			#18  
			
			
			
			
			
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			meinte ich je eigentlcih auch. des isch mol wieder en scheeene schwobestreich !!!     
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map | 
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			#19  
			
			
			
			
			
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			Geht´s noch... Also zum Glück hab ich kein Segelboot...
		 
				__________________ Gruß, Alex Endlich wird´s warm... | 
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			#21  
			
			
			
			
			
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			Ich hab das mal zusammengefügt.
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			#22  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
  ), sondern darum, dass jemand in einem Gebiet ohne B-Plan einen LAGERplatz genehmigt bekommen hat. An Lagerplätze werden andere Kriterien angelegt, als an einem Stellplatz für einen Anhänger. Zum Wohnen gehört eben nicht das Lagern von irgendwas, sondern max. das Abstellen eines Fahrzeuges/Trailers. Wehret den Anfängen. Heute ein Boot, morgen das Schrottauto und übermorgen der ausgemusterte Silotank aus der Firma. Insofern macht das Urteil Sinn und ihr werdet mir zustimmen. Ich weiß jetzt nicht, warum man nicht hingeht und einen Stellplatz genehmigt. Dann wäre man frei in der Wahl des abgestellten Fahrzeuges. Anscheinend stand das Boot auf einem Bock? Diese Anregung immer unter dem Hinweis, dass derexakte Inhalt des Urteils, sowie der Streitgegenstand, nicht bekannt sind. 
				__________________ Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha 
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			#23  
			
			
			
			
			
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			Häh??????
		 
				__________________ Liebe Grüße  eysmann  Christian   Als gesunder Mensch hast du tausend Wünsche! Als kranker nur einen! Drum lass uns immer gesund bleiben!!  | 
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			#24  
			
			
			
			
			
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			Er hat doch Recht!   Willy | 
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			#25  
			
			
			
			
			
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			Das ist mal wieder nur in DEUTSCHLAND möglich
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