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  #1  
Alt 23.08.2011, 07:31
Benutzerbild von hermannfwalde
hermannfwalde hermannfwalde ist offline
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Standard Frontscheibe beschädigt - Versicherungsfall?

Hallo -Freunde,

leider ist meinem Freund gestern ein Mißgeschick passiert. Er semmelte eine Ladung Sprit auf meine Frontscheibe. Die Scheibe war gerade neu und aus Polycarbonat. Sie wurde sofort gereinigt...ohne Erfolg.Nun hat sie tausend Risse.

Trägt das seine normale Haftpflichtversicherung? Oder könnte es da Probleme geben? Es gibt doch sicherlich Bootsbauer die die Scheibe incl. Ein/Ausbau neu machen... Das Material ist ja nicht so teuer, aber ich habe eine Menge Schweiß und Liebe investiert, so dass ich die Prozedur nicht selbst wiederholen möchte.

Gruss Majo


Geändert von hermannfwalde (23.08.2011 um 09:17 Uhr)
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  #2  
Alt 23.08.2011, 07:39
Skibbää Skibbää ist offline
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Standard

Wenn er nicht mit dir Verwand ist und der Schaden eindeutig belegt werden kann sollte das seine Privat-Haftpflicht auf jeden Fall bezahlen. ( wenn er eine hat) Ob die Bootshaftpflicht dafür aufkommt kann ich nicht mit letzter Gewissheit sagen, da es da auch diverse Sonderregelungen gibt. Da aber der Schaden an deinem Boot ja nicht direkt durch das Boot deines Bekannten verursacht worden ist ( und nur das ist ja versichert) könnte ich mir schon vorstellen, das es Versicherungen gibt die sich da quer stellen-----vorallem dann, wenn er den Vertrag erst ganz frisch abgeschlossen hat.
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  #3  
Alt 23.08.2011, 07:44
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hermannfwalde hermannfwalde ist offline
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Edit....

Geändert von hermannfwalde (23.08.2011 um 09:18 Uhr)
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  #4  
Alt 23.08.2011, 08:33
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Standard

In der Privathafpflicht sind Schäden mit Wasserfahrzeugen gurndsätzlich ausgeschlossen.

Du kannst ihn aber auch so in Anspruch nehmen. Ob er eine Versicheurng hat oder nicht. Wenn er so dämlich ist, und sein Boot unversichert ins Wasser wirft, kann man ihm nicht helfen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 23.08.2011, 08:33
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Standard

Schwierig - meist sind Haftpflichtschäden die aus der Benutzung eines Wassersportfahrzeuges herruhen ausgeschlossen. Hängt aber im Einzelfall von der POlice ab, die er abgeschlossen hat. In älteren Policen fehlt teilweise noch der Ausschluss.
Was soll passieren, wenn er es meldet? Wenn es heute abgelehnt wird, dann wird es auch in 10 Tagen abgelehnt.....
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  #6  
Alt 23.08.2011, 08:47
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hermannfwalde hermannfwalde ist offline
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Es ist ein guter Freund...und ich kann mir vorstellen was eine Neuanfertigung kostet Danke für den Hinweis mit dem Ausschluß...

Auch wenn ich stinksauer bin will ich ihm helfen einen passablen Weg zu finden.

Geändert von hermannfwalde (23.08.2011 um 09:18 Uhr)
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  #7  
Alt 23.08.2011, 08:57
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Naja,

wenn du die Geschichte jetzt so hindrehen willst das ne Versicherung bezahlt dann würde ich hier jetzt nicht mehr weiter schreiben...
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #8  
Alt 23.08.2011, 09:11
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von hermannfwalde Beitrag anzeigen
...Wäre es nicht der beste Weg, zu erklären, dass er als Mitfahrer auf MEINEM Boot saß und dann der Mist passiert ist um allen `Gefahren` aus dem Weg zu gehen?
Ich glaube nicht dass ein öffentliches Forum der richtige Ort ist um Tipps zum Versicherungsbetrug einzuholen...

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 23.08.2011, 10:07
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jeder Rat hier geht immer nur von dem jeweiligen Wissensstand aus. Ich rate dringend die Versicherungsbedingungen SELBST zu prüfen und zwar bevor der Schaden gemeldet wird. Bei uns wäre der Schaden versichert über die PH. Das muss aber nicht sein. Dann IMMER den Schaden beim Vertreter melden und nicht bei der Gesellschaft direkt.
Gruss
Jürgen
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ich brauche was für die seele und dachte an ein boot.....
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  #10  
Alt 23.08.2011, 10:34
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Zitat:
In der Privathafpflicht sind Schäden mit Wasserfahrzeugen gurndsätzlich ausgeschlossen.
Es ist aber kein Schaden MIT einem Wasserfahrzeug. Es ist an Schaden AN einem Wasserfahrzeug.
Ich meinen Augen eine Sachbeschädigung. Genau so, als hätte er den Sprit versehentlich auf deinen Esszimmertisch gekippt. Versicherung anrufen und Fragen schlage ich vor....

LG
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  #11  
Alt 23.08.2011, 10:54
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Zitat:
Zitat von Toby Beitrag anzeigen
Es ist aber kein Schaden MIT einem Wasserfahrzeug. Es ist an Schaden AN einem Wasserfahrzeug.
Ich meinen Augen eine Sachbeschädigung. Genau so, als hätte er den Sprit versehentlich auf deinen Esszimmertisch gekippt. Versicherung anrufen und Fragen schlage ich vor....

LG
bis auf Versicherung anrufen gebe ich dir recht....
Gruss
Jürgen
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  #12  
Alt 23.08.2011, 11:42
Toby Toby ist offline
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Naja - er als Geschädigter kann ja mal bei SEINER Privat-Haftpflicht-Versicherung fragen, wie die den Schaden betrachten. Hat ja nix mit der Versicherung des Verursachers zu tun - oder lieg ich falsch?

Lg
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  #13  
Alt 23.08.2011, 12:15
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Zitat:
Zitat von Toby Beitrag anzeigen
Naja - er als Geschädigter kann ja mal bei SEINER Privat-Haftpflicht-Versicherung fragen, wie die den Schaden betrachten. Hat ja nix mit der Versicherung des Verursachers zu tun - oder lieg ich falsch?

Lg
Wenn alle Privathaftpflichtversicherungen die gleichen Bedingungen hätten, hättest Du Recht. Haben sie aber nicht.

Ohne die Bedingungen der Privathaftpflicht des Schädigers zu kennen ist alles Weitere wie "Blinde-Kuh-Spielen".

Gruß
Norman
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  #14  
Alt 23.08.2011, 12:17
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also generell sollte man das immer über den Vertreter machen, weil er ein hohes Interesse daran hat dich als Kunden zu behalten. Wenn du mit der Gesellschaft direkt telefonierst, hast du immer einen Angestellten der Versicherung dran, dessen Interesse daran liegt, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Das gilt natürlich nur für Versicherungen mit einem Aussendienst.
Gruss
Jürgen
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  #15  
Alt 23.08.2011, 12:18
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Wenn alle Privathaftpflichtversicherungen die gleichen Bedingungen hätten, hättest Du Recht. Haben sie aber nicht.

Ohne die Bedingungen der Privathaftpflicht des Schädigers zu kennen ist alles Weitere wie "Blinde-Kuh-Spielen".

Gruß
Norman
jep... so isses...
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