![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo ich bräuchte mal einen Experten-Rat
Bin seit neuestem Besitzer eines Jetski Seadoo GTI130. Benötigt man um auf der Ostsee fahren zu dürfen eine Zulassung. Wenn ja, welches WSA wäre dann für mich zuständig? Wäre schön wenn mit jemand fachkundige Auskunft geben könnte. |
#2
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Hallo, ja,dein Jet ist zulassungspflichtig. Unser Jet ist beim WSA Hamburg zugelassen.
__________________
![]() Gruß Frank |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Moin,
welche Art von Zulassung braucht man denn auf der Ostsee??? Ich fahre da seit Jahrzehnten mit dem Segelboot ohne bei irgendeinem WSA angemeldet zu sein und seit zwei Jahren mache ich das genau so mit meinen Motorboot. Habe ich etwas falsch gemacht oder braucht man diese Zulassung nur für Jetski's?
__________________
Gruß Christoph
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
das hör´ ich auch zum ersten Mal, dass ein Jet "zulassungspflichtig" sein soll
![]() Im Bereich der SeeSchStrO brauchst Du den SBF-SEE (bei entspr. Motorleistung), aber ne Bootszulassung gibt es für Segel- und Motorboote nicht. Wo soll da für nen Jetski ´ne Sonderregelung stehen ? Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (14.02.2012 um 18:41 Uhr) Grund: Motorleistung ergänzt, denn sonst ruft gleich einer wieder "5 PS"
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
nur jets müssen gemeldet werden!
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#6
|
|||
|
|||
![]()
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#7
|
||||
|
||||
![]()
__________________
"Nur wer erwachsen wird und Kind bleibt, ist ein Mensch.".
|
#8
|
||||
|
||||
![]()
Ich meine mich zu erinnern das wir vor 10 Jahren nachgefragt haben bei der Wapo.
Alle Wassermotorräder müssen ein amtliches Kennzeichen haben. Und seitdem hat unser ein Kennzeichen und ich habe auch noch nie einen Jet ohne Kennzeichen auf der Ostsee gesehen ![]()
__________________
![]() Gruß Frank |
#9
|
||||
|
||||
![]()
Hallo
Hatte mich auch gewundert und gerade gegoogelt: "...Beachten Sie, dass nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.1996 (BGBl. I Seite 1341) Wassermotorräder nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I Seite 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769) geändert worden ist, versehen sind..." http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sen/index.html Ist scheinbar wirklich Pflicht! ![]() Viele Grüße, Oliver
|
#10
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Rüdiger
|
#11
|
||||
|
||||
![]()
Ich gehe mal davon aus, wenn man sich ein Jetski in der Größenordnung zulegt, daß man auch im Besitz eines SBF ist. Von aber weiss man auch, daß keine Zulassungspflicht auf der Ostsee besteht.
Man kann auch mit einer 250 PS motorisierten Luftmatratze auf der Ostsee kacheln, ohne das es auch nur Irgend einen Toten Heizer interessiert. Man sollte sich lieber Gedanken um eine vernünftige Haftpflichtversicherung machen bei solchen Geräten. Ich vermute mal, daß die Frage nicht ganz ernst gemeint war. Gruß Thorsten P.S. Rechtschreibfehler sind Special effects in meiner Tastatur. |
#12
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
"Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich " http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html Das Wort "sowie" bedeutet nach meinem Verständnis soviel wie "darüber hinaus". Danach würde die Verordung für die Inbetriebnahme gelten und zusätzlich auch für die Vermietung. Das es nur um Vermietung geht,erkenne ich daraus nicht ![]() Viele Grüße, Oliver |
#13
|
||||
|
||||
![]()
Nachtrag:
"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht" http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ Also: Auch ein privat genutzter Jetski an der Küste braucht ein Kennzeichen, ein privates Sportboot nicht (vermietet müssen beide gekennzeichnet sein). Viele Grüße, Oliver
|
#14
|
||||
|
||||
![]()
das scheint doch zu stimmen
![]() ![]() http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html § 4 regelt schon (allein) die Inbetriebnahme, die Regelungen für "Unternehmer", also die Vermieter, folgen erst im nächsten Abschnitt ! Das hab ich auch vorher noch nicht gehört ![]() Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
|
#15
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#16
|
||||
|
||||
![]()
ist ratlos
![]() aber im ernst,nur die wenigsten wissen das.
__________________
![]() Gruß Frank |
#17
|
||||
|
||||
![]()
ja war auch teuer!
ich hasse das wenn die udels recht haben ![]()
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#18
|
||||
|
||||
![]()
auf der Trave ist das richtig teuer
![]()
__________________
![]() Gruß Frank |
#19
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
denn der weiß auch das man sich nach Besonderheiten und sonstiges in seinem Fahrtgebiet zu erkundigen hat! ![]() ![]() ![]() ![]()
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#20
|
||||
|
||||
![]()
"Wassermotorräder dürfen nur in Betrieb genommen werden , wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769) geändert worden ist, versehen sind."
Dies betrifft aber nur Fahrzeuge, die nach § 2 Abs.2 der Verordnung über die Inbetriebnahme u n d die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich genutzt werden. Demnach gilt es nur für gewerbesmäßig genutzte Wassermotoräder Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Gruß Thorsten |
#21
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Nun darf er "Bootfahren" und kauft sich einen Jetski und fährt harmlos und unter Beachtung aller Geschwindigkeitsvorschriften ("örtliche Befahrensregelungen"), über die er sich auch noch gewissenhaft informiert hat und das auch noch - weil so vorgeschrieben - "ausserhalb des Fahrwassers". Dann kriegt der ´ne OWi, weil er keine WSA-Zulassung hat ... Germany live ![]() ![]() Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#22
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Den Elwis Link hast Du aber auch gesehen, oder? Da es sich bei "Elwis" um ein System der "Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" handelt, würde ich das durchaus eine "offizielle Aussage" nennen. Und diese Stelle liest die Verordnung scheinbar anders, als Du ![]() Viele Grüße, Oliver |
#23
|
||||
|
||||
![]()
was steht denn unter §2 abs2?
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#24
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Die Einschränkung auf auf Gewerbetreibende kommt daher das im Text oben steht (.....verkehrende kleinfahrzeuge....) . keine ahnung wie ich es verständlich schreiben soll ![]() Kleinfahrzeuge .
__________________
How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Ich hab jetzt auch noch mal die SeespBootMietv Überflogen. In § 1 Ist explizit aufgeführt, daß sowohl Die Inbetriebnahme o d e r Gewerbsmäßige Vermietung gilt.
Demnach würde ich sagen, daß nach § 2 (2) der Verordnung Jet-Skis für den Küstenbereich kennzeichnungspflichtig sind. Muß meine Vorherige Ausführung in den Beiträgen wohl revidieren, Sorry. Ich frag morgen nochmal einen Bekannten. Der dient bei der Wsp. Mal hören, wie seine Auslegung ist. Gruß Thorsten |
![]() |
|
|