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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.07.2011, 19:40
Benutzerbild von Mucke
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Hallo Forum

Ich würde gerne mein Boot abmelden,bei der Meldestelle haben sie mir gesagt ich solle den Kleinfahrzeug-Ausweis hinschicken mit der bitte um Abmeldung.

Aber auf Anfrage ob ich dann den Ausweis irgendwie "Entwertet" wiederbekomme,wurde das verneint.Wieso dieses?
Wenn ich das Boot verkaufe,ist das doch ein amtliches Dokument,worin die Daten des Bootes stehen,also quasi verifiziert????

Gruß Mucke
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  #2  
Alt 19.07.2011, 20:23
Paul der 4
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Standard kopieren ist das zauberwort

hey
mach dir einfach eine farbkopie
und schon haste deine daten
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  #3  
Alt 19.07.2011, 20:24
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Moin,

der Kleinfahrzeug-Ausweis hat keine Aussagekraft, weil da nur das drinn steht, was der Inhaber dem WSA mitgeteilt hat.

Gruß
Willy
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  #4  
Alt 19.07.2011, 20:25
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Hallo Mucke,

beim Verkauf wird nur eine Kopie des Kleinfahrzeugausweises mitgegeben, die Nummer kann gegebenenfalls vom Käufer beibehalten werden.

Es ist aber nicht auf jedem Gewässer zwangsläufig eine Anmeldung pflichtig.
Der Ausweis ist auf dich ausgestellt, und dementsprechend von dir wieder abzumelden.

Fahrzeugschein vom Auto bekommt man auch nicht wieder.
Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag.

Viele Grüße,
Azura
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  #5  
Alt 19.07.2011, 20:28
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Der neue Eigentümer kann die alte Nummer vom WSA nur behalten, wenn ihm der Registrierschein ausgehändigt wird, das hab ich schon durch...........

Öhmm, wieso willst Du abmelden.....? Iss doch Quatsch, die Registrierung beim WSA gilt doch lebenslänglich und kostet nur einmalig...........
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  #6  
Alt 19.07.2011, 20:35
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Hallo Mucke,
wenn du den Bootsschein verloren hast, oder gerade nicht finden kannst
brauchst du den auch nicht zurück schicken
das Boot wird dann trotzdem abgemeldet
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #7  
Alt 19.07.2011, 20:44
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Mucke,
wenn du den Bootsschein verloren hast, oder gerade nicht finden kannst
brauchst du den auch nicht zurück schicken
das Boot wird dann trotzdem abgemeldet
nein ich will nur mein boot verkaufen...
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Semper Fidelis
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  #8  
Alt 19.07.2011, 20:45
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Der neue Eigentümer kann die alte Nummer vom WSA nur behalten, wenn ihm der Registrierschein ausgehändigt wird, das hab ich schon durch...........

Öhmm, wieso willst Du abmelden.....? Iss doch Quatsch, die Registrierung beim WSA gilt doch lebenslänglich und kostet nur einmalig...........
Ging bei mir auch anders.

Haben beim Kauf/Verkauf mit dem WSA telefoniert und die Rücksendung des Ausweises angekündigt. Am Folgetag habe ich meine Brocken gemailt, der sehr freundliche WSA-Mitarbeiter hat geantwortet, das er es fertig macht, sobald der Ausweis bei ihm ist.

So ist es dann passiert, die alte Nummer konnte am Boot verbleiben, alles nur eine Frage der höflichen Kommunikation.

Gruß
Willy
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  #9  
Alt 19.07.2011, 21:17
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Oder Entwerten lassen,

Drum bitten den Schein zu entwerten und dann zurück schicken lassen!
war bei einen Bekannten kein Problem
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Gruß Katja u. Boris
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Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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  #10  
Alt 19.07.2011, 21:44
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naja,die dame am anderen ende war recht unfreundlich...kann ich das ding bei jedem beliebigen wsa machen???
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Semper Fidelis
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  #11  
Alt 19.07.2011, 22:00
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
naja,die dame am anderen ende war recht unfreundlich...kann ich das ding bei jedem beliebigen wsa machen???
Zulassen kannst du bei jeder beliebigen WSA
Abmelden vermutlich nur dort wo es angemeldet ist
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Servus Willi
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  #12  
Alt 20.07.2011, 00:49
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alaska alaska ist offline
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Wieso überhaupt abmelden?

Ich hatte dem Käufer meine WSA Anmeldung mitgegeben und darum gebeten, das Boot innerhalb einer Woche umzumelden.
Vorsichtshalber hatte ich beim zuständigen WSA noch angerufen und den Kaufvertrag gefaxt. Alles problemlos. Es werden ja keine Steuern oder Versicherungskosten wie beim Auto fällig.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #13  
Alt 20.07.2011, 10:37
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Wenn der Käufer damit aber Mist macht (nen Kanufahrer umkachelt oder so) klingelt die WSP aufgrund des Kennzeichens als erstes bei mir.
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Semper Fidelis
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  #14  
Alt 20.07.2011, 10:44
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer damit aber Mist macht (nen Kanufahrer umkachelt oder so) klingelt die WSP aufgrund des Kennzeichens als erstes bei mir.
Deshalb...

Zitat:
Vorsichtshalber hatte ich beim zuständigen WSA noch angerufen und den Kaufvertrag gefaxt. Alles problemlos.
Ich sehe da kein Problem.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #15  
Alt 20.07.2011, 10:45
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer damit aber Mist macht (nen Kanufahrer umkachelt oder so) klingelt die WSP aufgrund des Kennzeichens als erstes bei mir.
Moin Moin,

du läßt dir beim Verkauf vom Käufer die Übergabe bestätigen - mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift. Diesen wertvollen Tipp gab mir der freundliche Herr beim WSA in Köln.

Du hast dann 2 Möglichkeiten:
1) Schein kopieren und Original dem Käufer aushändigen oder
2) Schein kopieren, Kopie aushändigen und Boot selber abmelden

Ich habe beim letzten Verkauf Möglichkeit 2 gewählt, da ich das neue Boot eh anmelden mußte. Der Käufer kann die Registrierung behalten, wenn er möchte!

Gruß
Stefan
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  #16  
Alt 20.07.2011, 10:56
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer damit aber Mist macht (nen Kanufahrer umkachelt oder so) klingelt die WSP aufgrund des Kennzeichens als erstes bei mir.
dann hast du immer noch den Kaufvertrag und kannst damit Nachweisen, dass das Boot nicht mehr dir gehört. Somit ist der neue Halter in der Pflicht.
Also wie Stefan schon geschrieben hat Übergabe dokumentieren und gegenzeichnen lassen.
In den Vertrag schreiben das das boot binnen 1 Woche oder auch 2 Wochen vom Neubesitzer zugelassen werden muss und du bist fein raus.
Sollte er es auf See betreiben und keine Zulassung benötigen kannst du Ihn Vertraglich zur Abmeldung binnen verpflichten.

Ich hatte auch ein Boot verkauft und hab dann 2 Wochen später beim WSA angerufen und nachgefragt ob das Boot abgemeldet wurde. Da dies nicht geschehen war hab ich den Kaufvertrag eingescannt und ihn per Mail mit Kopie meines Personalausweises an das WSA geschickt und um Abmeldung gebeten. 1h Später hatte ich schon eine Bestätigungsmail über die Abmeldung des Bootes.
Ob der Käufer immer noch mit meinem Kennzeichen Rumfährt interresiert mich herzlich wenig. Er macht sich strafbar.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #17  
Alt 20.07.2011, 15:17
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Ist doch nicht so schwer, es steht extra drauf, das er zurückgeschickt werden muss.

Gruß
Willy
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  #18  
Alt 20.07.2011, 16:13
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Zitat:
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Ist doch nicht so schwer, es steht extra drauf, das er zurückgeschickt werden muss.

Gruß
Willy
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MfG Thorsten

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