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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Forum
Ich würde gerne mein Boot abmelden,bei der Meldestelle haben sie mir gesagt ich solle den Kleinfahrzeug-Ausweis hinschicken mit der bitte um Abmeldung. Aber auf Anfrage ob ich dann den Ausweis irgendwie "Entwertet" wiederbekomme,wurde das verneint.Wieso dieses? Wenn ich das Boot verkaufe,ist das doch ein amtliches Dokument,worin die Daten des Bootes stehen,also quasi verifiziert???? Gruß Mucke
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Semper Fidelis ![]() |
#2
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hey
mach dir einfach eine farbkopie und schon haste deine daten |
#3
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Moin,
der Kleinfahrzeug-Ausweis hat keine Aussagekraft, weil da nur das drinn steht, was der Inhaber dem WSA mitgeteilt hat. Gruß Willy |
#4
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Hallo Mucke,
beim Verkauf wird nur eine Kopie des Kleinfahrzeugausweises mitgegeben, die Nummer kann gegebenenfalls vom Käufer beibehalten werden. Es ist aber nicht auf jedem Gewässer zwangsläufig eine Anmeldung pflichtig. Der Ausweis ist auf dich ausgestellt, und dementsprechend von dir wieder abzumelden. Fahrzeugschein vom Auto bekommt man auch nicht wieder. Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag. Viele Grüße, Azura |
#5
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Der neue Eigentümer kann die alte Nummer vom WSA nur behalten, wenn ihm der Registrierschein ausgehändigt wird, das hab ich schon durch...........
![]() Öhmm, wieso willst Du abmelden.....? ![]() ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#6
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Hallo Mucke,
wenn du den Bootsschein verloren hast, oder gerade nicht finden kannst brauchst du den auch nicht zurück schicken das Boot wird dann trotzdem abgemeldet ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
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Semper Fidelis ![]() |
#8
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Haben beim Kauf/Verkauf mit dem WSA telefoniert und die Rücksendung des Ausweises angekündigt. Am Folgetag habe ich meine Brocken gemailt, der sehr freundliche WSA-Mitarbeiter hat geantwortet, das er es fertig macht, sobald der Ausweis bei ihm ist. So ist es dann passiert, die alte Nummer konnte am Boot verbleiben, alles nur eine Frage der höflichen Kommunikation. Gruß Willy |
#9
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Oder Entwerten lassen,
Drum bitten den Schein zu entwerten und dann zurück schicken lassen! war bei einen Bekannten kein Problem ![]()
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt ![]() ![]() |
#10
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naja,die dame am anderen ende war recht unfreundlich...kann ich das ding bei jedem beliebigen wsa machen???
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Semper Fidelis ![]() |
#11
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![]() Abmelden vermutlich nur dort wo es angemeldet ist ![]()
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Servus Willi |
#12
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Wieso überhaupt abmelden?
Ich hatte dem Käufer meine WSA Anmeldung mitgegeben und darum gebeten, das Boot innerhalb einer Woche umzumelden. Vorsichtshalber hatte ich beim zuständigen WSA noch angerufen und den Kaufvertrag gefaxt. Alles problemlos. Es werden ja keine Steuern oder Versicherungskosten wie beim Auto fällig.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#13
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Wenn der Käufer damit aber Mist macht (nen Kanufahrer umkachelt oder so) klingelt die WSP aufgrund des Kennzeichens als erstes bei mir.
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Semper Fidelis ![]() |
#14
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#15
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du läßt dir beim Verkauf vom Käufer die Übergabe bestätigen - mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift. Diesen wertvollen Tipp gab mir der freundliche Herr beim WSA in Köln. Du hast dann 2 Möglichkeiten: 1) Schein kopieren und Original dem Käufer aushändigen oder 2) Schein kopieren, Kopie aushändigen und Boot selber abmelden Ich habe beim letzten Verkauf Möglichkeit 2 gewählt, da ich das neue Boot eh anmelden mußte. Der Käufer kann die Registrierung behalten, wenn er möchte! Gruß Stefan
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#16
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Also wie Stefan schon geschrieben hat Übergabe dokumentieren und gegenzeichnen lassen. In den Vertrag schreiben das das boot binnen 1 Woche oder auch 2 Wochen vom Neubesitzer zugelassen werden muss und du bist fein raus. Sollte er es auf See betreiben und keine Zulassung benötigen kannst du Ihn Vertraglich zur Abmeldung binnen verpflichten. Ich hatte auch ein Boot verkauft und hab dann 2 Wochen später beim WSA angerufen und nachgefragt ob das Boot abgemeldet wurde. Da dies nicht geschehen war hab ich den Kaufvertrag eingescannt und ihn per Mail mit Kopie meines Personalausweises an das WSA geschickt und um Abmeldung gebeten. 1h Später hatte ich schon eine Bestätigungsmail über die Abmeldung des Bootes. Ob der Käufer immer noch mit meinem Kennzeichen Rumfährt interresiert mich herzlich wenig. Er macht sich strafbar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#17
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Ist doch nicht so schwer, es steht extra drauf, das er zurückgeschickt werden muss.
Gruß Willy |
#18
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack ![]() ![]() |
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