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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hi erst mal an alle,
ich bin neu hier und ich hoffe ma ich hab die frage richtig plaziert. Ich hab ein Befähigungszeugnis M den Motorrettungsbootsführer beim BRK und weiß früher konnte man die ja gegen eine Gebühr für den privatgebrauch umschreiben. Meine Fragen sind jetzt: 1. Geht das noch 2. Giebts ne Frist bis wann nach dem Erwerb 3. Wo geht das Danke euch Gruß Joe |
#2
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Hallo,
meines Wissens kann man diese Befähigungsnachweise immer noch zum Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen. Dies ist über den Deutschen Motoryachtverband möglich: Deutscher Motoryachtverband e. V. Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Telefon (02 03) 8 09 58 24 Fax: (02 03) 8 09 58 56 Bis dann Dominic |
#3
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1. Ja, die "Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung", umgangssprachlich Umschreibung, ist im §8 SportbootFüV-Binnen geregelt.
In den §§ 3 und 5 stehen die Bedingungen hierzu. 2. Nein, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. 3. Bei der von Dominic genannte Stelle. Wenn der Antrag dazu nicht gerade überarbeitet werden würde könntest Du ihn hier downloaden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#4
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Danke für die schnelle Antwort der Antrag wird zur Zeit wohl überarbeitet aber ich ruf da einfach ma an
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#5
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Ich mir erlaubt deinen höchst aussagekräftigen Titel zu ändern.
Wähle bitte das nächste mal die Überschrift so aus, das sie zum Thema passt. Danke!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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