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  #1  
Alt 02.04.2011, 21:14
Wohnbusfahrer
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Standard Hausboot ohne Antrieb zulassen?

Hallo,

ich finde mich mit den Gesetzen nicht zurecht, kann mir jemand sagen, wie man ein Hausboot anmelden muss und ob es regelmäßigen Untersuchungen unterliegt? Maße werden max 20 x 6 m sein.
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  #2  
Alt 03.04.2011, 13:11
swath swath ist offline
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Standard Wohnboot

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hausboot* ohne Antrieb zulassen?

ich finde mich mit den Gesetzen nicht zurecht, kann mir jemand sagen, wie man ein Hausboot* anmelden muss und ob es regelmäßigen Untersuchungen unterliegt? Maße werden max 20 x 6 m sein.
*ein Hausboot ohne Antrieb waere eher ein -> de.wikipedia.org/wiki/Wohnboot
(auch die Galerie u.l. beachten )
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  #3  
Alt 03.04.2011, 16:17
Wohnbusfahrer
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Ja, das wäre die bessere Bezeichnung. Und, muss so etwas in irgendeiner Form zugelassen werden?
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  #4  
Alt 03.04.2011, 16:27
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nimmerland nimmerland ist offline
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Also,
man nennt es einen Lieger. Das sind schwimmende Bauwerke ohne eigenen Antrieb. Und die brauchst Du auch nicht zulassen. Was regelmäßig gemacht werden muss, ist ein Schwimmfähigkeitszeugnis. Dort wird der Rumpf geschallt und so seine Dicke gemessen. Dieses Zeugnis benötigst Du, um es versichern zu können und wird i.d.R. von der Hafenbehörde oder dem Hafenmeister verlangt.
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  #5  
Alt 03.04.2011, 16:41
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Interessant ... da ich in keinen Hafen liegen würde, ist also möglicherweise nichts nötig?
Wenn es aber nötig ist - was kostet das Schwimmfähigkeitszeugnis und wie oft muss das gemacht werden?
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  #6  
Alt 03.04.2011, 16:49
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Den Preis kann ich Dir nicht sagen, das war damals im Werftpaket mit drinne. Es hat eine Länge, je nach Zustand des Rumpfes. Von einem Jahr, bis zehn. So 5-6 Jahre sind eher die Regel. So weiß man dann auch gleich, wie der Zustand ist und kann einen neuen Anstrich machen. Die Anoden müssen ja eh in Abständen erneuert werden. Ich habe 22 Stück, a`300 Gramm (Magnesium) am Rumpf.
Für das Schallen muss der Rumpf aus dem Wasser.
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  #7  
Alt 03.04.2011, 21:13
Wohnbusfahrer
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Naja, zum Anoden-erneuern muss der Rumpf ja nicht aus dem Wasser. 22 Stück, dein Schiff ist, glaube ich, auch wesentlich größer als das was mir vorschwebt
Und ich habe nicht einmal vor, die ganze Fläche zu "bebauen" ...
Wer verlangt bei dir die Untersuchung? Nicht das WSA?
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  #8  
Alt 04.04.2011, 19:15
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Das schiff muss aus dem Wasser, außer man will unter Wasser schweißen. Ja, mein Schiffchen ist etwas größer. 25x5m
Damit ich hier liegen darf, will einmal der Hafenmeister das Schwimmfähigkeitszeugnis sehen und die HPA (Hamburg Port Autority). Die Strom und Hafen Behörde. Ohne bekommst Du nicht mal eine Duldung. Das kommt daher, dass schon genügend abgesoffen sind und die Bergung dann an der Stadt hängen blieb, da die Eigner kein Geld hatten. Darum muss man auch a. eine Haftpflicht haben ( z.B. auslaufendes Heizoel usw..) und eine Kasko (Bergeversicherung, die dann die Kosten z.B. für die Bergung übernimmt). Ach ja, die Versicherung gibts nur, wenn man das Zeugnis hat.
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  #9  
Alt 04.04.2011, 20:20
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wie würde es denn aussehen wenn ein 5ps motor drannen hängt ?

also nur mal aus interesse. wie ist dann die rechtliche lage?


berge und haftpflichversicherung sollte natürlich immer bestehen.
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  #10  
Alt 04.04.2011, 21:20
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Dann ist es ein Schiff und muss untersucht werden, wenn es mehr als 20m lang ist oder ein volumen von mehr als 100m³ hat. Das hat mir heute die WSV-Bund mitgeteilt.
Außerdem muss natürlich an den passenden FS gedacht werden ...
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  #11  
Alt 04.04.2011, 22:50
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Wenn du nicht in einem Hafen liegen willst, solltest du dich bei dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt erkundigen und auch bei der zuständigen Gemeinde. Ich könnte mir vorstellen, daß da außerhalb von Häfen zuerst mal geklärt werden muß, ob du da überhaupt nicht nur vorübergehend liegen darfst. Der Besitzer des Ufergrundstücks wird sicher auch etwas dazu zu sagen haben.
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  #12  
Alt 05.04.2011, 11:11
Wohnbusfahrer
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Danke almdudi, das ist in Klärung, prinzipiell am vorgesehenen Platz aber problemlos.
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  #13  
Alt 05.04.2011, 14:40
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Zitat:
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ein... Lieger. Das sind schwimmende Bauwerke ohne eigenen Antrieb.
Zitat:
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... in keinem Hafen liegen ...
wie wird es eigentlich mit dem Wasser/u.v.a. Abwasser in der BRD, im Bezug auf Wohnboote, behoerdlich geregelt ?
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  #14  
Alt 05.04.2011, 17:17
Wohnbusfahrer
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Also, ich kenne zwei Wohnboote hier in Berlin die einfach rauspumpen ...
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  #15  
Alt 05.04.2011, 19:05
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nimmerland nimmerland ist offline
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Das ist mit dem Abwasser ganz einfach geregelt. Sie dürfen nicht eingeleitet werden. Das ist wie bei Sportbooten.... die würden ja auch nieeeeeeemals einfach so außenbords pumpen
Ich habe ein Bioklo und mein Grauwasser findet seinen Weg in die Grube an Land. So habe ich meine Ruhe und keinen Ärger.

Einfach einen AB ans Hausboot zu hängen macht daraus noch kein Sportboot. In Hamburg nimmt sich die HPA das Recht heraus, selber zu entscheiden, was ein Hausboot und was ein Sportboot ist.
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