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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 13.11.2010, 20:40
Benutzerbild von PictonRapidov6
PictonRapidov6 PictonRapidov6 ist offline
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Standard Was kostet eine Trailerzulassung

Hallo Gemeinde,

Ich habe jetzt die Papiere (Dekra Gutachten) von einem Nagelneuen Pfaff Trailer und will den Montag zulassen. Der hat noch keinen Brief, oder so... Was kostet mich diese Erstinbetriebnahme???
__________________
Jens

"Einfachheit ist das Resultat der Reife"
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  #2  
Alt 14.11.2010, 11:38
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Standard

Du brauchst die Zulassung und Nummernschilder + Plaketten, wird wohl so ca. bei 50 - 60 Euro liegen.
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #3  
Alt 14.11.2010, 12:23
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Raffi1963 Raffi1963 ist offline
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Hallo Jens,
ich habe meinen Trailer vor 8 Wochen zugelassen.
Bei einem Grünen Nummernschild bekommst Du keinen Brief.
Es fallen Kosten für das Nummernschild an 16,40 €, und die Kosten für die Zulassung 26,20 €
Das war`s
Versicherungskosten und Steuern fallen auch nicht an.
Gruß Thorsten
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  #4  
Alt 14.11.2010, 13:35
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Du brauchst die Zulassung und Nummernschilder + Plaketten, wird wohl so ca. bei 50 - 60 Euro liegen.

... da hamse mich aber beschixxen, denn ich habe vor einem halben Jahr für die Erst-Zulassung mit Erteilung Zulassungsbestätigung Teil... (früher Brief), einer 100km/h Plakette und dem grünen Nummernschild knapp 100 € bezahlt.

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
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  #5  
Alt 14.11.2010, 13:42
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Dich hat keiner beschissen, dazu muss es ja noch eine Prüfung gegeben haben. Die kosten in der Regel immer um die 100€

Ich habe meinen holländischen auch dieses Jahr angemeldet, benötigte, da Erstzulassung auch eine Vollabnahme - 100€ ;)
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  #6  
Alt 14.11.2010, 23:53
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Die 100 Km/h Zulassung (seitens der Zulassungstelle) für meinen Wohnwagen hat auch schon alleine 30 Euro gekostet...
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Gruß, Alex


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  #7  
Alt 15.11.2010, 09:56
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PictonRapidov6 PictonRapidov6 ist offline
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So heute war es denn soweit, Neuzulassung kostet 64,20€ plus 12,50€ fürs Kennzeichen...
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Jens

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  #8  
Alt 16.11.2010, 14:45
joebro joebro ist offline
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Standard Wegelagerei....

Neuzulassung Trailer vor einem Monat ...

100er Zulassung, grüne Nummer...

105 Euro komplett....


Verstehen tu ich nicht, warum die Kosten-Bandbreite so hoch ist...
Können die Kommunen das selbst festlegen ?

Dann könnten Sie ja eigentlich auch 200 Euro verlangen...


Ach ja... NIX PRÜFUNG... Die haben den Trailer nicht zu Gesicht bekommen....
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  #9  
Alt 16.11.2010, 16:22
Dicker Dicker ist offline
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Hallo,

ich könnte einen gebrauchten Trailer bekommen der im Moment nicht zugelassen ist.
Wie bekomme ich den jetzt zu mir?
Muß ich mir da jetzt ein Kurzkennzeichen besorgen? Versicherungskarte? oder ... ?
Ich glaub mich zu erinnern das man nach einem Kauf ohne Zulassung direkt nach Hause fahren kann - gilt das noch?
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Gruß Claus
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  #10  
Alt 16.11.2010, 16:52
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Zitat:
Zitat von Dicker Beitrag anzeigen
Hallo,

ich könnte einen gebrauchten Trailer bekommen der im Moment nicht zugelassen ist.
Wie bekomme ich den jetzt zu mir?
Muß ich mir da jetzt ein Kurzkennzeichen besorgen? Versicherungskarte? oder ... ?
Ich glaub mich zu erinnern das man nach einem Kauf ohne Zulassung direkt nach Hause fahren kann - gilt das noch?
NEIN

Du hast drei Möglichkeiten:

1: Kurzzeitkennzeichen, Versicherung brauchs keine, da Sportanhänger.

2: Du läßt dir die Betriebserlaubnis/Zulassungsbecheinigung II und die Zulassungsbescheinigung I schicken, meldest den Trailer auf dich an und holst ihn dann ab. Das geht aber nur, wenn noch eine gültige HU besteht. Manche Zulassungstellen lassen auch ohne gültige HU zu und geben dir eine Frist um die HU nachzuholen, meine macht das zB nicht.

3: auf einen anderen Anhänger aufladen.

Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen


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  #11  
Alt 16.11.2010, 16:58
Dicker Dicker ist offline
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Danke Jürgen
Das Kurzkennzeichen geht auch ohne Versicherung?
Da wäre ja nur Zulassung und Schild fällig.
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Gruß Claus
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  #12  
Alt 17.11.2010, 09:42
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Soweit mir bekannt ist, braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen eine Deckungskarte, sonst stellt das Amt keins aus. Da bleiben die stur ...

Gruß
Jörg
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  #13  
Alt 17.11.2010, 09:45
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Zitat:
Zitat von Dicker Beitrag anzeigen
Ich glaub mich zu erinnern das man nach einem Kauf ohne Zulassung direkt nach Hause fahren kann - gilt das noch?

Das gilt nur, wenn Du ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmeldest für den Tag der Abmeldung. Das hat aber nichts mit dem Kauf zu tun, sondern mit der Abmeldung oder Stilllegung.

Am besten, du lädst das Teil auf einen anderen Hänger, dann ist Hänger und Ladung (der Trailer) über das ziehende Fahrzeug versichert. Selbst mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen kommst du , wenn was passiert und der Hänger war nicht verkehrssicher (Bremsen, Beleuchtung, etc...), in Teufels Küche. Bei roter Nummer schauen die Blauen (früher waren's die Grünen) gerne auch mal genauer hin.

Gruß
Jörg
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Geändert von joebro (17.11.2010 um 09:53 Uhr)
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  #14  
Alt 17.11.2010, 09:48
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Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt ist, braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen eine Deckungskarte...
Um das zu ändern, kannst Du die Suchfunktion des Forums nutzen.
Ist oft erklärt, wie sich das zB. mit Sportgeräteanhängern verhält, tolle Sache.
__________________
Gruß aus Berlin
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Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #15  
Alt 17.11.2010, 10:03
joebro joebro ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Um das zu ändern, kannst Du die Suchfunktion des Forums nutzen.
Ist oft erklärt, wie sich das zB. mit Sportgeräteanhängern verhält, tolle Sache.
Ich kenne die Suchfunktion.... Kennst du den Amtsschimmel ?

Hab eben nochmal interessehalber am Amt nachgefragt... Eine Versicherungskarte ist ZWINGEND erforderlich, sonst gibt's kein Kurzzeitkennzeichen. unabhängig davon, ob der später mit grüner Nummer versicherungsfrei unterwegs ist oder nicht. Also zumindest hier beim örtlichen Amt ist das so. Aber wenn die gebührentechnisch schon so eine große Bandbreite haben, vielleicht dann ja auch in der Auslegung der Gesetze und Verordnungen.

Gruß
Jörg
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  #16  
Alt 17.11.2010, 10:12
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Zitat:
Zitat von joebro Beitrag anzeigen
Hab eben nochmal interessehalber am Amt nachgefragt... Eine Versicherungskarte ist ZWINGEND erforderlich, sonst gibt's kein Kurzzeitkennzeichen. Also zumindest beim örtlichen Amt. Aber wenn die Gebührentechnisch schon so eine große Bandbreite haben, vielleicht dann ja auch in der Auslegung der Gesetze und Vorordnungen.

Gruß
Jörg
Die Ämtern beschäftigen oft Hilfskräfte,
die nicht genügend informiert sind.
Wenn Du alle nötigen Daten für einen Sportgeräteanhänger hast (ein Muß),
werden diese vor Ort in das Begleitheft eingetragen,
womit dann sicher gestellt ist, dass nur dieser Anhänger damit
überführt werden kann.
Oft hilft es, wenn man nett nach der Diensstellenleitung fragt.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 17.11.2010, 11:07
MarkusP MarkusP ist offline
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Hallo,
ich hab mal eine Frage zur 100er Zulassung...
Im Schein meines Trailers steht: technisch geeignet für 100km/h

Am Trailer sind aber weder Stoßdämpfer noch eine Anti-Schlinger-Kupllung montiert. Kann ich nun eine 100er Plakette bekommen oder nicht? Zugfahrzeug hat kein ASP für die AHK oder sowas...
Es ist ein 2to Trailer.
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  #18  
Alt 17.11.2010, 11:32
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Hallo,

geeignet heißt nicht, daß alles dran ist, was dran muß für eine 100er Zulassung.

Ich habe neulich auch nachgefragt, ob mein Trailer für 100 geeignet ist.

Grundsätzlich ist er geeignet, muß aber mit Stoßdämpern nachgerüstet werden.

Es gibt auch 100er-Zulassungen ohne Stoßdämpfer. Dann muß das Zugfahrzeug aber eine sehr hohe Leermasse haben.

Ich kenne nicht den genauen Faktor, der liegt irgenwo bei 3,??. Bei mir mit einem 1000kg Trailer müßte das Zugfahrzeug ca. 3400kg Leermasse haben, um den Trailer ohne Stoßdämpfer mit 100 zu ziehen.

Gruß Jürgen
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  #19  
Alt 17.11.2010, 11:40
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hab mal eine Frage zur 100er Zulassung...
Im Schein meines Trailers steht: technisch geeignet für 100km/h

Am Trailer sind aber weder Stoßdämpfer noch eine Anti-Schlinger-Kupllung montiert. Kann ich nun eine 100er Plakette bekommen oder nicht? Zugfahrzeug hat kein ASP für die AHK oder sowas...
Es ist ein 2to Trailer.
Schau mal hier rein, Suche ist Klasse.
Vor den Umbauten diese dann möglichst mit "Deinem" "TÜV-Mann"
absprechen.

http://www.boote-forum.de/showthread...%2Fh+Zulassung
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #20  
Alt 17.11.2010, 16:04
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Hallo,

ich hab bis jetzt immer Versicherung für meinen Anhänger bezahlt. Wie melde ich den Trailer denn an damit keine Vericherungskosten anfallen=
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  #21  
Alt 17.11.2010, 17:47
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

steuer- und versicherungsfrei Anmelden als Sportanhänger.
Auf dem Bild siehst du wie das im Fzg-Schein eingetragen ist.

Gruß Jürgen
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  #22  
Alt 17.11.2010, 17:49
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jessig1 jessig1 ist offline
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Warum kam das jetzt 2x ???
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  #23  
Alt 31.03.2011, 08:54
benosch1982 benosch1982 ist offline
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Hallo an alle,


zum Thema Kurzzeitkennzeichen und Versicherungsnachweis (Doppelkarte) was ja immer sehr interessant ist da überall was anderes steht und die Frage hier im Forum auch schon öffter vorgekommen ist.
Habe gerade da ich auch am Montag eins benötige bei meinem Bürgerbüro Stadt Lehrte Angerufen (gehört zu Region Hannover ) Abteilung KFZ Zulassung.

"Ja wir brauchen dingend einen Versicherungsnachweis sonst geht das nicht"

sagte die (nette) Dame am anderen Ende, auch nachdem ich nochmals gesagt hatte das die Versicherungsfrei sind!!
daraufhin habe ich Im Bürgerbüro der Region Hannover in Hannover angeufen:

auf die Gleiche frage ob ich einen Versicherungsnachweis für einen Bootstransporter für Sportboote brauch sagte der gestresste Herr nach kurzer nachfrage beim Kollegen:

"Nein brauchen sie nicht Bootstransporter sind Versicherungsfrei"!!!

hmmm..

entweder sind das wirklich alles nur Hilfskräfte oder es gibt da Regionale Unterschiede.

wer soll den da noch durschsteigen.

mfg Benny
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  #24  
Alt 31.03.2011, 09:21
Benutzerbild von Frilu
Frilu Frilu ist offline
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Das ist in D einheitlich geregelt.
Letztes Jahr wollte ich aus ... einen Bootstrailer nach Schwerin überführen. Die dortige Zulassungsstelle kannte sich nicht aus und hat, trotz Rückfrage bei der Zulassungsstelle Schwerin, das Kurzzeitkennzeichen verweigert. Geht nur mit Versicherung war die Aussage. Ich habe den Hänger stehen lassen und die Geschichte meinem Anwalt erzählt. Der hat ein nettes Schreiben an den Landkreis geschickt. Darauf hat mir die Behörde die Fahrtstrecke mit 0,25 Cent pro Kilometer erstattet.
__________________
Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #25  
Alt 31.03.2011, 10:58
benosch1982 benosch1982 ist offline
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sooo neuer stand:

Musste unbedingt nochmal anrufen und fragen warum es unterschiedliche Aussagen gibt.

Der sehr nette Herr (diesmal wirklich ) hatte sich der sache angenommen und gesagt das er sich kümmert und mich zurückruft......

Eben gerade zurückgerufen sagte er:

Herr Müller.. wir haben beide recht!!

es gibt dort den unterschied zwischen:

1.-
Kurzzeitkennzeichen für einen Bootstrailer mit Papieren d.h. Tüvbericht ,EBE oder ABE, Fahrzeu- brief/schein der dann die Kurzzeitkennzeichen ohne Versicherungsnachweis bekommen kann.

2.-
Kurzzeitkennzeichen für einen Bootstrailer ohne Papiere d.h. keinen Tüvbericht keine ABE oder EBE hier wird ein Versicherungsnachweis benötigt.

3.-
und zu den Kosten:
10,50€ für die Kurzzeitanmeldung 5 Tage und ca 16 € für ein Schild.
Trailer mit Papiere = 26,50€ für 5 tage
Trailer ohne Papiere = 26,50€ + 56,00€ für Versicherung (je nach Versicherer) = 82,50€ für 5 Tage


Stand 31.03.2011 11:30 Region Hannover

Ob das jetzt wirklich überall so ist keine Ahnung aber zumindest wohl hier in Raum Hannover
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