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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.03.2011, 19:58
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45meilen 45meilen ist offline
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Standard GW LKW ummelden als PKW ?

Ich interessiere mich für einen GW der als LKW zugelassen ist .

Steuerlich werden die nicht mehr anerkannt, also trotzdem bei 2,5 ltr ca 380 Eu´s an Steuern.

Versicherungsmäßig besteht bei gleichem Auto ein Unterschied von ca 380 Eu´s Haftpflicht und Teilkasko ( als PKW )
zu ca 550 Eu´s fürs Gleiche ( als LKW )

Als LKW sind die Verluste des SFR ungleich höher als wenns nen PKW wäre. ( bei Schaden )


Sonntagsfahrverbot, etc sind weitere Points die gegen eine Anschaffung eines LKW´s sprechen.

Also, was für einen Aufwand muß man treiben um daraus wieder einen PKW zu machen

( Es ist ein LR Def. 90 als Cabrio, 3 Sitzer )
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  #2  
Alt 28.03.2011, 20:02
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dieter dieter ist offline
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ist er wirklich als LKW zugelassen oder nur als Kombinationsfahrzeug (das war die damalige exakte Bezeichnung)...
Kombinationsfahrzeuge hattenen nämlich den Status eines PKW und die pauschale Besteuerung
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 28.03.2011, 20:04
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ist er wirklich als LKW zugelassen oder nur als Kombinationsfahrzeug (das war die damalige exakte Bezeichnung)...
Kombinationsfahrzeuge hattenen nämlich den Status eines PKW und die pauschale Besteuerung
L K W
aber wo wäre der Unterschied ??
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  #4  
Alt 28.03.2011, 20:07
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ist er wirklich als LKW zugelassen oder nur als Kombinationsfahrzeug (das war die damalige exakte Bezeichnung)...
Kombinationsfahrzeuge hattenen nämlich den Status eines PKW und die pauschale Besteuerung
ok den Unterschied habe ich kapiert, danke
Aber der lief mal für ca 150 Eu´s, steuermäßig
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  #5  
Alt 28.03.2011, 20:25
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Hat der zul. Ges.gew. über 2800kg?
Dann könnte eine Ablastung zum Ziel führen.

Ansonsten würde ich zum TÜV fahren bzw. zunächst mal anrufen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #6  
Alt 28.03.2011, 20:36
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Ohne jetzt alle Gesetzestexte rauszusuchen, das was ich aus bisherigen Erfahrungen weiß: Das Fahrzeug muß bauartbedingt vornehmlich zur Personenbeförderung gedacht sein (eindeutiges Indiz wenn nicht bekannt, Zulassungsstatistiken zum Fahrzeug, TÜV und LRA bzw Finanzämter sind sich da meist etwas uneinig). Bei Fahrzeugen mit einer Ladefläche (Pickups oder diverse offene Jeeps mit herausnehmbaren Sitzen hinten) müssen in vielen (keine Ahnung ob in allen) Bundesländern einen abschließbaren geschlossenen Kofferraum haben (Harttops gültig Softtops oder Planen nicht). Sicherheitsgurte für alle Personen sind je nach Baujahr selbstverständlich. Aber natürlich kann dir für dein Einsatzgebiet, alle aktuell geltenden Vorschriften deine örtliche Prüfstelle Auskunft geben, die wissen idR auch was das enstprechnde Finanzamt oder LRA dazu sagt.
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  #7  
Alt 29.03.2011, 07:00
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Fahr zum TÜV, lass umschrieben und am Landratsamt die Eintragung machen und fertig. Ohne irgendwas völlig problemloser Ablauf.
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Manchmal tut einfach ein Boot Not!
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  #8  
Alt 29.03.2011, 07:14
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Schau mal hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...51#post2170351
Vielleicht hilft das
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #9  
Alt 29.03.2011, 19:00
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Zitat:
Zitat von chevyuser Beitrag anzeigen
Fahr zum TÜV, lass umschrieben und am Landratsamt die Eintragung machen und fertig. Ohne irgendwas völlig problemloser Ablauf.
War Heute beim TÜV und beim KÜS
Umschreiben vom PKW auf LKW theoretisch möglich,
zurück nicht
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  #10  
Alt 30.03.2011, 10:32
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Standard Ich war heut auch beim TÜV deswegen

Möglich ist alles, wenn du die erforderlichen Vorschriften einhältst. War wie versprochen beim TÜV heut und hab dir die Paragraphen mitgebracht.

Die Abgastabelle zur Einstufung hab ich allerdings nur für Benziner bekommen. Hier musst du auch beachten, das Euro X LKW nicht gleich Euro X PKW. Das entsprechende Datenblatt zur Abgaseinstufung "MUSS" deine TÜV-Prüfstelle haben.

Im PDF ist §18 STVZO drin, als erstes Umbau LKW --> PKW alles andere ist PKW --> LKW das dann entsprechend verkehrtherum anwenden (Aussage vom TÜV).

Was hier nirgends steht aber mir noch mitgeteilt wurde, das Fahrgeräusch darf 74dB/A nicht überschreiten.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf PKW-LKW-§18.pdf (896,3 KB, 164x aufgerufen)
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  #11  
Alt 30.03.2011, 19:05
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Danke war auch nochmal unterwegs
Umschreibung nach einigen Maßnahmen in der Tat bei den meisten Wagen möglich,
allerdings nicht beim LR 90 Softtop da das immer ein 2 Sitzer mit Ladefläche bleibt

Versicherungsmäßig, gibts wohl ein oder zwei Gesellschaften die so eine Art " Kompromiss " eingehen und eine Art Zwitter aus LKW / PKW drauss machen

Die Steuer soll ( im Falle LKW ) bei ca 120 Euro liegen
Die Versicherung wäre im obigen Fall bei ca 500 / 550 inkl Teilkasko

Mal sehen ob die blaue-elise dazu was sagt
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  #12  
Alt 30.03.2011, 19:09
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2 Sitzer mit Ladefläche ja, aber... für den LKW muss die Ladefläche größer als der Innenraum(Fahrgastraum) sein, gemessen vom Blech unter dem Gaspedal bis Rückseite Rückenlehne. Um die Ladefläche zu verkürzen kann/darf man eine nicht nutzbare Kiste hinter den Sitzen einsetzen die schlichtweg nur Raum ausfüllt (darf nicht zur Beladung genutzt werden).
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