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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin Sportsfreunde,
das war ein schlechter Start in die Wintersaison. Bei der Überführung unseres Hafentrailers (leer) musste mein Miteigner eine Bahnschranke überqueren und kurz dahinte anhalten, um sich auf eine Vorfahrtsstraße einzuordnen. Der Hafentrailer stand noch auf den Gleisen, als das Unglück seinen Lauf ging. Schranke geht runter, genau zwischen den vorderen und hinteren Stützen. Autos von hinten hupen, Kolllege bekommt Panik wegen Zug und gibt Gas. Die Schranke drückt es quer über die Schienen, wir konnten sie glücklicherweise vor Zugeintreffen zurückbiegen, Hafentrailer bleibt unversehrt. Welche Versicherung zahlt? Private Haftpflicht vom Miteigner oder müssen wir uber die Versicherung des Zugfahrzeuges gehen, das wir uns von einem Freund ausgeborgt haben. Was wir natürlich gerne vermeiden würden. Gruß skegjay Nur noch 7 Monate bis zum Saisonbeginn! |
#2
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meines wissens nach zahlt eine privathaftpflicht keinerlei durch KFZ verursachten Schäden.
Stellt sich auch noch die Frage ob der Trailer überhaupt überführt werden durfte (kennzeichen dran?) Ist natürlich dumm für alle parteien. der fahrzeugbesitzer kann aber evtl die dadurch entstehenden mehrkosten der versicherung beim verursacher einklagen |
#3
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![]() Zitat:
6 km/h-Trailer brauch meines Wissens kein Kennzeichen, man muss die Überführung aber vorher beantragen, Bundesgrenzschutz hat gücklicherweise nix moniert. Dem befreundeten Halter werden wir die Höherstufung natürlich erstatten. Gruß s.j. |
#4
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Hallo "skegjay",
Du hast zwar Pech, dass Dein Freund in der KFZ-Haftpflicht hochgestuft wird und Du ihm die entstehenden Kosten ersetzen musst. Aber sieh es mal positiv: - was wäre, wenn Ihr den Trailer nicht mehr rechtzeitig von den Schienen bekommen hättet? - was wäre, wenn es sich nicht um einen Hafentrailer sondern um einen Strassentrailer (ohne Trailerversicherung) gehandelt hätte? (Für den hat nämlich im Januar 2003 der Gesetzgeber klammheimlich die Gefährdungshaftung eingeführt. Das heißt beide Halter (der vom Trailer und der vom KFZ) haften gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden. Intern verfolgt ein Ausgleich nach dem Grad der Ursächlichkeit, der in diesem Fall wohl stark Richtung Trailer gehen würde, denn das KFZ stand ja sicher ausserhalb des Schienenbereichs...) Alles in Allem bist Du also nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen, also ärgere Dich nicht so sehr. Gruß Norman ![]() |
#5
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Habt ihr mal erwogen den Schaden direkt zu bezahlen und nicht über die Versicherung laufen zu lassen? Die Höherstufung deines Freundes wirkt sich auch noch in die Folgejahre aus. Möglicherweise ist die Begleichung des Schadens auf die Jahre betrachtet günstiger?
Lothar |
#6
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![]() Zitat:
die Schranke wurde noch am gleichen Tag mit Gebrauchtteilen wiederhergestellt. Scheint recht häufig an dieser Stelle vorzukommen... Wir aber wohl trotzdem ein Betrag über 1000 €. Gruß skegjay |
#7
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nuja 1000,- kann sich durchaus lohnen das so zu zahlen wenn man die mehrkosten durch aufstufung zusammenrechnet kommt da leicht mehr raus ja nach Zugfahrzeug
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