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  #1  
Alt 17.09.2010, 11:28
Carsten81 Carsten81 ist offline
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26 Danke in 19 Beiträgen
Standard Versicherung Vertragsrecht für Wasserfahrzeuge

Hier war der Ursprungsthread
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=106271

Hier war der Ursprungsbeitrag

Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Nach einer Woche würde ich noch keine Panik bekommen.
Viele verkaufen ihr Zeug kurz vor dem Urlaub, also sind 14Tage noch normal.
Es kann viele Gründe haben und nicht immer wird man vorher Informiert.
Z.B. wenn ich auf Montage bin kann ich auch erst zusenden wenn ich zurück komme. Das kann auch bis zu 14Tage dauern!

Aber Infos über ihn würde ich vorsorglich schon laaaaangssssaaaammm zusammen holen.
Wenn du den vollen Name und Bankdaten hast, bekommt man manchmal auch raus, wo er wohnt und die Telefonnummer über Netz.
Nach 14 Tagen werde ich nervös und spreche mit meinem Rechtsanwalt.

Das mit dem zurückholen der eigenen Überweisung bei der Sparkasse
ist machbar, aber den Zeitraum weiß ich nicht genau.
Musste es auch schon mal machen, da ich aus versehen doppelt gezahlt hatte.

Hab eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, damit ich wegen jedem Cent klagen kann. Meist reicht das Anschreiben des Rechtsanwalt und die Auflistung der Mehrkosten für ihn, wenn er nicht darauf reagiert.
Gibt viele die versuchen Leute zu bescheißen, mit dem Hintergedanken das sie wegen kleinen Summen eh nicht klagen. Bei mir nicht und wenn ich 100€ ausgeben muss um mir 10 € persönlich ab zu holen.
Verbinde ich halt mit einem schönen Wochenende, würde sich ja am Bodensee anbieten.
Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Hab eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen,

Gibt es so etwas noch (bezahlbar) ? Oder ist der Vetrag schon älter ?
__________________
Acuh mrwgrüikdee Digne knneön eenin Snin eegrebn

Geändert von Cooky-Crew (21.09.2010 um 17:42 Uhr)
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  #2  
Alt 18.09.2010, 10:20
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Kamikaze Kamikaze ist offline
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Zitat:
Zitat von Carsten81 Beitrag anzeigen
Gibt es so etwas noch (bezahlbar) ? Oder ist der Vetrag schon älter ?
Hab die schon eine Weile, aber ob das alt ist, glaub ich kaum. Bezahle um die 200 für Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz + Haftpflicht im Paket pro Jahr. Ist das viel?
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MFG
-------- Silvio
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  #3  
Alt 18.09.2010, 21:10
Arno Arno ist offline
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Hab die schon eine Weile, aber ob das alt ist, glaub ich kaum. Bezahle um die 200 für Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz + Haftpflicht im Paket pro Jahr. Ist das viel?
Hoffentlich ist auch VERTRAGSRECHT(Streitigkeiten z.B.aus Kauf ,Verkauf usw.) eingeschlossen.Wenn vorhanden,nachprüfen ob Auseinandersetzungen wegen Wasserfahrzeugen nicht dennoch ausgeschlossen sind.Kommt häufiger vor! Gruß Arno

Geändert von Arno (18.09.2010 um 21:26 Uhr)
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  #4  
Alt 18.09.2010, 22:27
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Kamikaze Kamikaze ist offline
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Zitat:
Zitat von Arno Beitrag anzeigen
Hoffentlich ist auch VERTRAGSRECHT(Streitigkeiten z.B.aus Kauf ,Verkauf usw.) eingeschlossen.Wenn vorhanden,nachprüfen ob Auseinandersetzungen wegen Wasserfahrzeugen nicht dennoch ausgeschlossen sind.Kommt häufiger vor! Gruß Arno

Vertragsrecht ist auf jeden Fall dabei, da ich es schon in Anspruch nehmen musste. Ausschluss von Wasserfahrzeugen glaub ich nicht, aber ich kann ja noch mal nachlesen zur Sicherheit.
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  #5  
Alt 19.09.2010, 10:46
Arno Arno ist offline
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Vertragsrecht ist auf jeden Fall dabei, da ich es schon in Anspruch nehmen musste. Ausschluss von Wasserfahrzeugen glaub ich nicht, aber ich kann ja noch mal nachlesen zur Sicherheit.
Es muß stehen: Fahrzeuge zu Lande,Wasser und in der Luft.Heisst es lediglich"Landfahrzeuge" gilt der Schutz nur dafür.
Gruß Arno
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  #6  
Alt 19.09.2010, 11:57
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Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Ich habe zwar nicht nachgelesen, aber habe neulich eine Kostenübernahmezusage von meiner Rechtsschutz erhalten in Sachen Vertragsrecht und Boot.

Scheint also nicht grundsätzlich ausgeschlossen zu sein bei den Versicherungen.
__________________
Gruß Birgit


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  #7  
Alt 19.09.2010, 12:12
Arno Arno ist offline
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee Beitrag anzeigen
Ich habe zwar nicht nachgelesen, aber habe neulich eine Kostenübernahmezusage von meiner Rechtsschutz erhalten in Sachen Vertragsrecht und Boot.

Scheint also nicht grundsätzlich ausgeschlossen zu sein bei den Versicherungen.
Grundsätzlich nicht,wird aber häufig gemacht, um "billiger"anbieten zu können! Für 200,-€ gibt
meines Wissens kein Rechtsschutz-Komplettpaket,lediglich "Ausschnittversicherungen"!
Gruß Arno

Geändert von Arno (20.09.2010 um 09:27 Uhr)
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  #8  
Alt 21.09.2010, 17:43
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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So, hier könnt ihr euer Wissen und "Vermutungen"
freien lauf lassen

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #9  
Alt 21.09.2010, 20:15
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Arno Beitrag anzeigen
Es soll auch Fachleute unter den "Usern"geben,die nicht nur vermuten sondern auch über das entsprechende Wissen verfügen.
Gruß Arno
Es soll auch User geben, die hier Vermutungen niederschreiben,
ohne "Fachwissen" zu haben

Soll ich zitieren

Gruß
UWE
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  #10  
Alt 21.09.2010, 22:50
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chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.331
Boot: Tretboot
675 Danke in 482 Beiträgen
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Verkehrsrechtsschutz reicht nicht, weil in der Regel bei Fahrzeugen unterschieden und dann Vertragsrecht für Boote ausgeschlossen wird. Selbst beim ADAC gilt für starke Motorboote "Direktionsanfrage". Vertragsrechtsstreitigkeiten können nicht nur wegen Zubehörkauf, Werkstattaufträge, Garantie, Liegeplatz oder Kaskoschutz entstehen. Es wird der schlimmste Versicherungsfall vermutet, der Kauf oder Verkauf einer für die meisten Wassersportler unbezahlbaren Luxusyacht. Da der Kaufpreis in der Regel Streitwert ist und danach Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden ist dann das Risiko durch alle möglichen Instanzen unkalkulierbar. Eine verbraucherfreundliche Kalkulation für normale Streitfälle wäre sicherlich möglich, aber es ist einfacher nach der Leistung des Motors bzw. der Motoren zu fragen und im wahrsten Sinne des Wortes unbillige Prämien zu fordern oder abzulehnen. Böse Absicht darf man aber nicht unterstellen, denn die Versicherungsmanager haben nur keine Ahnung von den Risiken der Wassersportfreunde.
__________________
Andreas

Geändert von chrisma (21.09.2010 um 23:14 Uhr)
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