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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.08.2010, 11:33
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Standard Reifengrösse Fahrzeugpapiere

Wir haben für unseren bald 18-jährigen ein Autolein gekauft.

Fiat Punto, damit´s ned schad ist wenn´s Deformationen geben sollte

Nun: Auf dem Auto sind 185/..... Reifen drauf.

Ind den technischen Daten der Betriebsanleitung stehen 2 Reifengrössen 165/.... und eben die montierten 185/.....

Nun zugelassen, und in den Papieren Teil 1 und 2 stehen nur die 165/.....

Jetzt will ich ja net, dass der Bub Pünktchen bei der erstbesten Fahrzeugkontrolle kriegt.....zumindest nicht deshalb

Rückfrage beim Landratsamt und persönliche Vorsprache beim TÜV ergab nach einigem Rumdrucksen:

"Ist heute normal, eingetragen wird nur die kleinste Serienmässige Bereifung, jede andere Serienmässige Bereifung darf ohne Eintrag montiert werden......"


So richtig überzeugend sicher aus der Pistole geschossen kamen die Antworten aber nicht.

Würdet Ihr sowas glauben?
Weiss einer was genaues??

Edit: Im alten "Fahrzeugbrief" stehen noch beide Reifen und die jeweiligen Felgen dazu.....warum hat die Landratsamt-Tante das nicht einfach abgetippt
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  #2  
Alt 25.08.2010, 11:35
Water Water ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wir haben für unseren bald 18-jährigen ein Autolein gekauft.

Fiat Punto, damit´s ned schad ist wenn´s Deformationen geben sollte

Nun: Auf dem Auto sind 185/..... Reifen drauf.

Ind den technischen Daten der Betriebsanleitung stehen 2 Reifengrössen 165/.... und eben die montierten 185/.....

Nun zugelassen, und in den Papieren Teil 1 und 2 stehen nur die 165/.....

Jetzt will ich ja net, dass der Bub Pünktchen bei der erstbesten Fahrzeugkontrolle kriegt.....zumindest nicht deshalb

Rückfrage beim Landratsamt und persönliche Vorsprache beim TÜV ergab nach einigem Rumdrucksen:

"Ist heute normal, eingetragen wird nur die kleinste Serienmässige Bereifung, jede andere Serienmässige Bereifung darf ohne Eintrag montiert werden......"


So richtig überzeugend sicher aus der Pistole geschossen kamen die Antworten aber nicht.

Würdet Ihr sowas glauben?
Weiss einer was genaues??
Ja!
Das ist so.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 25.08.2010, 11:38
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alaska alaska ist offline
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Das ist richtig so.
Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du den Hersteller eine Mail senden, Fahrzeugdaten angeben und du bekommst eine PDF mit der Freigabe.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 25.08.2010, 11:38
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ja!
Das ist so.

Gruß Walter
Soo einfach, Danke
Aber:
wie kann der freundliche Kostümierte dann die Bereifung kontrollieren
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  #5  
Alt 25.08.2010, 11:42
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das ist richtig so.
Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du den Hersteller eine Mail senden, Fahrzeugdaten angeben und du bekommst eine PDF mit der Freigabe.
Mail an Fiat, das will ich sehen. (wo ist der Smiley der Tränen lacht)
Ich kenn den Schriftverkehr mit Piaggio von der Vespa (wollte ne Betriebsanleitung mit Serviceheft nachbestellen).......die wollen gar nix verstehen. Kostet 30€ hab ich bezahlt, kam aber über 2 Jahre nicht. Ich hab´s abgeschrieben

Trotzdem Danke
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  #6  
Alt 25.08.2010, 11:54
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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also ich hab letztes Jahr eine reifengröße nachtragen lassen die zuvor nicht drin stand (größer und breiter), da ich zuvor immer so damit rumgeeiert bin und immer ein schlechtes gewissen hatte
Der TÜVer musste für seine Euros ganz schön schwitzen und suchen bis er die ABE in seinem Compi dafür gefunden hat, danach musste ich noch zur zulassungsstelle und den ganzen Quatsch eintragen lassen.

Also von wegen die Aussage "jede andere serienmäßige Bereifung geht so" würde ich nicht glauben, welchem Bullen willstn das erklären, die kommen ja schon mit den Führerscheinklassen durcheinander (durfte ich denen mal erklären).

Achja die Felgen waren ORIGINAL vom Hersteller also nicht mal irgendwas nachgekauftes von ATU oder so, mit eingprägter Nummer drin und Emblem des Herstellers drauf. Das ist die Serienbereifung für die nächstgrößere Motorisierung. Hat mich einen ganzen beschissenen tag gekostet.....
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  #7  
Alt 25.08.2010, 11:58
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Soo einfach, Danke
Aber:
wie kann der freundliche Kostümierte dann die Bereifung kontrollieren
Das ist sein Problem. Wenn der Polizist Zweifel an der Zulässigkeit der Bereifung hat, muss er bei der Homologationsabteilung beim Hersteller, beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation nachfragen, ob für das Fahrzeugmodell die entsprechende Reifenfreigabe besteht.

Das ist eben seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 so.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 25.08.2010, 12:01
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
[..] Der TÜVer musste für seine Euros ganz schön schwitzen und suchen bis er die ABE in seinem Compi dafür gefunden hat[..]
Die ABE mitzuführen, hätte gereicht.
Habe ich schon bei Kontrollen durchexerziert.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 25.08.2010, 12:03
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das ist sein Problem. Wenn der Polizist Zweifel an der Zulässigkeit der Bereifung hat, muss er bei der Homologationsabteilung beim Hersteller, beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation nachfragen, ob für das Fahrzeugmodell die entsprechende Reifenfreigabe besteht.

Das ist eben seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 so.

Gruß Walter
da glaub ich immer noch nicht dran
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  #10  
Alt 25.08.2010, 12:03
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die ABE mitzuführen, hätte gereicht.
Habe ich schon bei Kontrollen durchexerziert.
hatte ich ja keine
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  #11  
Alt 25.08.2010, 12:05
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen

Also von wegen die Aussage "jede andere serienmäßige Bereifung geht so" würde ich nicht glauben, welchem Bullen willstn das erklären, die kommen ja schon mit den Führerscheinklassen durcheinander (durfte ich denen mal erklären).
.
Das ist ja auch meine Befürchtung, wobei, wenn´s definitv so ist (Walter Water scheint ja sehr sicher zu sein) kann ja nicht viel passieren, ausser das man das nachträglich klären muss wenn einer doof nen Ticket deswegen ausstellt.

Ich fahr mal (in nüchternem Zustand) zum nächstbesten Polizeiposten.....bin mal gespannt

P.S.: Welche Klassen Führerschein ich genau hab nach neuer Lesart kann ich mir jeweils auch nur wenige Stunden merken
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  #12  
Alt 25.08.2010, 12:05
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
da glaub ich immer noch nicht dran
Mit dem Glauben ist das auch so eine Sache.
Wissen ist besser. Ich weiß es.

Gruß Walter
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  #13  
Alt 25.08.2010, 12:07
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Mit dem Glauben ist das auch so eine Sache.
Wissen ist besser. Ich weiß es.

Gruß Walter

Und wissen kommt von beweisen nicht von behaupten.

Ich bitte um eine (seriöse) Quelle:....
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  #14  
Alt 25.08.2010, 12:08
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das ist sein Problem. Wenn der Polizist Zweifel an der Zulässigkeit der Bereifung hat, muss er bei der Homologationsabteilung beim Hersteller, beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation nachfragen, ob für das Fahrzeugmodell die entsprechende Reifenfreigabe besteht.

Das ist eben seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 so.

Gruß Walter
Da gibt´s wohl lange Listen in Computern, nur ob die Polizei am "Tatort" darauf zugreifen kann weiss ich nicht.

Und dann lass das mal in Italien hinter Rimini zum Thema werden.....
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  #15  
Alt 25.08.2010, 12:09
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Mit dem Glauben ist das auch so eine Sache.
Wissen ist besser. Ich weiß es.

Gruß Walter
Ich glaub´s dir schon
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  #16  
Alt 25.08.2010, 12:09
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
da glaub ich immer noch nicht dran
Jan, Olga hat auch nur 175/80-16 im Fahrzeugschein stehen, obwohl 185/75-16 auch freigegeben und als Erstausrüstung drauf ist.....
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #17  
Alt 25.08.2010, 12:09
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Und wissen kommt von beweisen nicht von behaupten.

Ich bitte um eine (seriöse) Quelle:....
Hast Du kein Google, wo Du Suchbegriffe eingeben kannst?

http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559

Gruß Walter
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  #18  
Alt 25.08.2010, 12:09
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
also ich hab letztes Jahr eine reifengröße nachtragen lassen die zuvor nicht drin stand (größer und breiter), da ich zuvor immer so damit rumgeeiert bin und immer ein schlechtes gewissen hatte
Der TÜVer musste für seine Euros ganz schön schwitzen und suchen bis er die ABE in seinem Compi dafür gefunden hat, danach musste ich noch zur zulassungsstelle und den ganzen Quatsch eintragen lassen.

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der Prüfer hat sicher nach dem Gutachten gesucht ....

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die ABE mitzuführen, hätte gereicht.
Habe ich schon bei Kontrollen durchexerziert.

ne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) braucht nicht eingetragen zu werden ..
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  #19  
Alt 25.08.2010, 12:09
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
"Ist heute normal, eingetragen wird nur die kleinste Serienmässige Bereifung, jede andere Serienmässige Bereifung darf ohne Eintrag montiert werden......"



Edit: Im alten "Fahrzeugbrief" stehen noch beide Reifen und die jeweiligen Felgen dazu.....warum hat die Landratsamt-Tante das nicht einfach abgetippt
Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das ist sein Problem. Wenn der Polizist Zweifel an der Zulässigkeit der Bereifung hat, muss er bei der Homologationsabteilung beim Hersteller, beim TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation nachfragen, ob für das Fahrzeugmodell die entsprechende Reifenfreigabe besteht.

Das ist eben seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 so.

Gruß Walter
Ja, so ist das heute,

wir haben auch schon zwei Fahrzeuge mit den neuen Zulassungsbeschein.,
nur die kleinste mögliche Bereifung wird noch eingetragen, aber es
sind breitere Reifen jeweils montiert. Bei Kontrollen muss z.b. die Polzei selbst auf den Datenbestand zugreifen und nachsehen.
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #20  
Alt 25.08.2010, 12:13
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Ja, so ist das heute,

. Bei Kontrollen muss z.b. die Polzei selbst auf den Datenbestand zugreifen und nachsehen.
Also, dann sag ich dass dem Fahrzeugführer, dass er sich da im Zweifelsfall auch mal gegen die durchsetzen muss

Danke schön euch allen
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  #21  
Alt 25.08.2010, 12:13
icheben82
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Also die Aussage ist falsch... Bei unserem Bmw sind 195/65R15 eingetragen... wenn die Aussage stimmen würde dann dürfte ich also ohne Probleme zb 195/50R14 oder 205/45R17 drauf machen und müsste diese nicht eintragen lassen???

Das ist blödsinn... Es dürfen nur die Reifen/Rad kombinationen gefahren werden die genauso Eingetragen sind... sonst gibt es Strafe und dazu eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungschutzes...

Da wenn das Fahrzeug verändert wurde und dazu gehören auch die Reifen, ist die Versicherung nicht Zahlungspflichtig wenn man ein Unfall hat und man bekommt Teilschuld zugewiesen...
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  #22  
Alt 25.08.2010, 12:16
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Also die Aussage ist falsch... Bei unserem Bmw sind 195/65R15 eingetragen... wenn die Aussage stimmen würde dann dürfte ich also ohne Probleme zb 195/50R14 oder 205/45R17 drauf machen und müsste diese nicht eintragen lassen???

Das ist blödsinn... Es dürfen nur die Reifen/Rad kombinationen gefahren werden die genauso Eingetragen sind... sonst gibt es Strafe und dazu eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungschutzes...

Da wenn das Fahrzeug verändert wurde und dazu gehören auch die Reifen, ist die Versicherung nicht Zahlungspflichtig wenn man ein Unfall hat und man bekommt Teilschuld zugewiesen...
Hallo Hendrik!

Lies mal.

http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559

Gruß Walter
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  #23  
Alt 25.08.2010, 12:17
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Wiki:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) [Bearbeiten]
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere.
So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15 (Bereifung) beispielsweise nur noch eine Reifengröße eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird aber offensichtlich regional nicht einheitlich gehandhabt.
Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des ehemaligen Fahrzeugscheins.
Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Manche Zulassungsstellen füllen dieses Feld mit einer Ausfüllhilfe aus, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz-Scheines automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I überführt, sodass die Referenzierung wieder stimmt.
Es wird empfohlen, sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen lassen und ihn sorgfältig aufzubewahren, damit zu einem späteren Zeitpunkt recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen und – wenn notwendig – noch unmittelbar in der Zulassungsstelle zu reklamieren.
( Das hätt ich machen sollen )
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  #24  
Alt 25.08.2010, 12:22
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Also die Aussage ist falsch... Bei unserem Bmw sind 195/65R15 eingetragen... wenn die Aussage stimmen würde dann dürfte ich also ohne Probleme zb 195/50R14 oder 205/45R17 drauf machen und müsste diese nicht eintragen lassen???

Das ist blödsinn... Es dürfen nur die Reifen/Rad kombinationen gefahren werden die genauso Eingetragen sind... sonst gibt es Strafe und dazu eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungschutzes...

Da wenn das Fahrzeug verändert wurde und dazu gehören auch die Reifen, ist die Versicherung nicht Zahlungspflichtig wenn man ein Unfall hat und man bekommt Teilschuld zugewiesen...
gilt so nicht mehr bei den neuen Zulassungsbescheinigungen.
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Gruß
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  #25  
Alt 25.08.2010, 12:23
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hallo Hendrik!

Lies mal.

http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559

Gruß Walter
Ja da steht alles drin,

auch dass es bei ner Kontrolle "problematisch" ist.
Bürokratie Warum ändert man was, dass gar keine Probleme gemacht hat
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