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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wir haben für unseren bald 18-jährigen ein Autolein gekauft.
Fiat Punto, damit´s ned schad ist wenn´s Deformationen geben sollte ![]() Nun: Auf dem Auto sind 185/..... Reifen drauf. Ind den technischen Daten der Betriebsanleitung stehen 2 Reifengrössen 165/.... und eben die montierten 185/..... Nun zugelassen, und in den Papieren Teil 1 und 2 stehen nur die 165/..... Jetzt will ich ja net, dass der Bub Pünktchen bei der erstbesten Fahrzeugkontrolle kriegt.....zumindest nicht deshalb ![]() Rückfrage beim Landratsamt und persönliche Vorsprache beim TÜV ergab nach einigem Rumdrucksen: "Ist heute normal, eingetragen wird nur die kleinste Serienmässige Bereifung, jede andere Serienmässige Bereifung darf ohne Eintrag montiert werden......" ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() So richtig überzeugend sicher aus der Pistole geschossen kamen die Antworten aber nicht. Würdet Ihr sowas glauben? Weiss einer was genaues?? Edit: Im alten "Fahrzeugbrief" stehen noch beide Reifen und die jeweiligen Felgen dazu.....warum hat die Landratsamt-Tante das nicht einfach abgetippt ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Das ist so. Gruß Walter |
#3
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Das ist richtig so.
Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du den Hersteller eine Mail senden, Fahrzeugdaten angeben und du bekommst eine PDF mit der Freigabe.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#4
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Soo einfach,
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#5
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Ich kenn den Schriftverkehr mit Piaggio von der Vespa (wollte ne Betriebsanleitung mit Serviceheft nachbestellen).......die wollen gar nix verstehen. Kostet 30€ hab ich bezahlt, kam aber über 2 Jahre nicht. Ich hab´s abgeschrieben ![]() ![]() Trotzdem Danke |
#6
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also ich hab letztes Jahr eine reifengröße nachtragen lassen die zuvor nicht drin stand (größer und breiter), da ich zuvor immer so damit rumgeeiert bin und immer ein schlechtes gewissen hatte
Der TÜVer musste für seine Euros ganz schön schwitzen und suchen bis er die ABE in seinem Compi dafür gefunden hat, danach musste ich noch zur zulassungsstelle und den ganzen Quatsch eintragen lassen. Also von wegen die Aussage "jede andere serienmäßige Bereifung geht so" würde ich nicht glauben, welchem Bullen willstn das erklären, die kommen ja schon mit den Führerscheinklassen durcheinander (durfte ich denen mal erklären). Achja die Felgen waren ORIGINAL vom Hersteller also nicht mal irgendwas nachgekauftes von ATU oder so, mit eingprägter Nummer drin und Emblem des Herstellers drauf. Das ist die Serienbereifung für die nächstgrößere Motorisierung. Hat mich einen ganzen beschissenen tag gekostet.....
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#7
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Das ist eben seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 so. Gruß Walter |
#8
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![]() Habe ich schon bei Kontrollen durchexerziert. ![]()
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Beste Grüße John
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#9
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#10
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#11
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Ich fahr mal (in nüchternem Zustand ![]() ![]() ![]() P.S.: Welche Klassen Führerschein ich genau hab nach neuer Lesart kann ich mir jeweils auch nur wenige Stunden merken ![]() ![]() |
#12
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Mit dem Glauben ist das auch so eine Sache.
![]() Wissen ist besser. Ich weiß es. Gruß Walter |
#13
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Und wissen kommt von beweisen nicht von behaupten. Ich bitte um eine (seriöse) Quelle:....
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#14
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Und dann lass das mal in Italien hinter Rimini zum Thema werden..... |
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#16
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Jan, Olga hat auch nur 175/80-16 im Fahrzeugschein stehen, obwohl 185/75-16 auch freigegeben und als Erstausrüstung drauf ist.....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#17
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![]() http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559 Gruß Walter |
#18
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Zitat:
ne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) braucht nicht eingetragen zu werden ..
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#19
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![]() Zitat:
Zitat:
wir haben auch schon zwei Fahrzeuge mit den neuen Zulassungsbeschein., nur die kleinste mögliche Bereifung wird noch eingetragen, aber es sind breitere Reifen jeweils montiert. Bei Kontrollen muss z.b. die Polzei selbst auf den Datenbestand zugreifen und nachsehen.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#20
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![]() Zitat:
![]() ![]() Danke schön euch allen |
#21
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Also die Aussage ist falsch... Bei unserem Bmw sind 195/65R15 eingetragen... wenn die Aussage stimmen würde dann dürfte ich also ohne Probleme zb 195/50R14 oder 205/45R17 drauf machen und müsste diese nicht eintragen lassen???
Das ist blödsinn... Es dürfen nur die Reifen/Rad kombinationen gefahren werden die genauso Eingetragen sind... sonst gibt es Strafe und dazu eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungschutzes... Da wenn das Fahrzeug verändert wurde und dazu gehören auch die Reifen, ist die Versicherung nicht Zahlungspflichtig wenn man ein Unfall hat und man bekommt Teilschuld zugewiesen... |
#22
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![]() Zitat:
Lies mal. http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559 Gruß Walter |
#23
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Wiki:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) [Bearbeiten] Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15 (Bereifung) beispielsweise nur noch eine Reifengröße eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird aber offensichtlich regional nicht einheitlich gehandhabt. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des ehemaligen Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Manche Zulassungsstellen füllen dieses Feld mit einer Ausfüllhilfe aus, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz-Scheines automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I überführt, sodass die Referenzierung wieder stimmt. Es wird empfohlen, sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen lassen und ihn sorgfältig aufzubewahren, damit zu einem späteren Zeitpunkt recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen und – wenn notwendig – noch unmittelbar in der Zulassungsstelle zu reklamieren. ( ![]() ![]() ![]() ![]() |
#24
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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auch dass es bei ner Kontrolle "problematisch" ist. Bürokratie ![]() ![]() ![]() ![]() |
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