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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Liebes BF
![]() Hat da jemand konkrete Erfahrung? Kann man einer Behörde seinen eigenen Aufwand, nachweislich ungerechtfertigt in Rechnung stellen? Konkret: ich erhalte zum zweiten mal von einer Deutschen Behörde ein Bussgeld für ein Strassenverkehrsvergehen. Nachweislich bin ich nicht der Täter, die Deutsche Behörde ermittelt das Fahrzeugverkehrszeichen nicht richtig, daher bekomme ich die Busse. Nun bedeutet das ja für mich Aufwand, ich muss mich bei dieser Behörde melden und denen meine Unschuld beweisen. Aufwand wie Telefongebühren aus dem Ausland, Sammeln und Zusammenstellen von Fakten, meine Zeit. Daher meine Überlegung, kann ich diesen Aufwand der Behörde in Rechnung stellen? Hat da jemand konkrete Erfahrung? Danke für alle Tipps und Hinweis
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#2
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Nein, mangels Rechtsgrundlage.
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#3
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Schreibe doch einfach mal eine rechnung.
![]() Wenn nicht reagiert wird eine mahnung. Den spaß würde ich mir auf jedenfall machen. ![]() Kostet dich ein paar minuten zeit und ein wenig porto |
#4
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Und viel mehr Aufwand als eine simple Richtigstellung. Je nach Art des Verfahrens könnte es auch sein, daß Du per Gesetz verpflichtet bist, mitzuwirken.
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Gruß, Jörg! |
#5
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Dat stimmt. Sowas gehört zum üblichen Pflichtenkreis des Bürgers.
Ist zwar ärgerlich; ist aber so. Wenn du ärgern willst, kannst du sie ja anschreiben. Dann darf der Haussyndikus sich hinsetzen und sich was aus den Fingern saugen. Mehr aber auch nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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So einen Fall hatte ich auch mal.
Ich brauchte sogar einen Rechtsanwalt dazu. Gott sei Dank hatte ich eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernommen hat. Deinen Verdienstausfall kannst du nur geltend machen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und du als Zeuge geladen wirst, sonst nicht. Leider! Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#7
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![]() Zitat:
Die eigenen Kosten werden dagegen, wie Du ja bereits geschrieben hast, nur ersetzt, wenn es eine Verhandlung und einen Kostenentscheid gegeben hat.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Hallo!
Auch dazu kann ich eine Story erzählen. Ein Kollege von mir hatte in der Nacht in Wien eine Autopanne und telefonierte mit seinem Handy. Nach der Reparatur fuhr er nach Hause und legte sich schlafen. Kurz darauf stürmte die Polizeispezialeinheit seine Wohnung, indem sie die Türe eingetreten hatten und standen mit anvisierten Pistolen im Schlafzimmer. Der arme Kerl ist bei seinem Handytelfonat (wie sich später herausstellte) in eine Rasterfandung gekommen und die Beamten meinten, sie hatte den Übeltäter gefunde. Auf den Kosten des Schadens der kaputten Wohnungstüre ist mein Kollege sitzen geblieben. Nach einer kurzen Entschuldigung sind die Beamten abgezogen. Gruß loki |
#9
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Ach ja, die lieben Ämter mit ihren lieben Beamtinnen...
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#10
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![]() Zitat:
![]() Es sollte doch reichen, daß Bußgeld nicht zu bezahlen ggf. mit kurzem Hinweis auf Amtsfehler. Wenn dann eine Verhandlung angesetzt wird, gibt's auch eine Entschädigung.
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Beste Grüße John |
#11
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... normalerweise gibt es vorab einen Anhörungsbogen. Den ausfüllen zurückschicken (per
Fax). Wenn das Ding nochmal kommt, den Neuen und den Alten zurückfaxen, u.s.w. Gruß Ralph
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#12
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![]() Zitat:
Nur stellt sich die Frage, ob der sich der Aufwand lohnt oder ob man nicht besser seine Unschuld beweist und damit das Verfahren aushebelt. ??! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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Ich würde mir an deiner Stelle einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Hilfe holen. Aber erst sprich mal selber mit dir und sieh ein dass dein Fahrzeugschein nicht einfach aus dem Auto fallen kann. Entweder veräppelst du uns hier oder du warst nicht ganz bei Bewusstsein während dieser fahrt.
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Anwalt Bodensee |
#14
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Die Behörde macht sich schadenersatzpflichtig. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Artikel 34 GG.
Gruß Walter Anmerkung: Das ist hier aber keine Rechtsberatung. Ich bin kein Rechtanwalt. Das ist nur die unmaßgebliche Meinung eines ehemaligen Kaufmanns. Ps.: Den möglichen Schaden musst Du aber substantiiert vortragen. Geändert von Water (13.08.2010 um 18:31 Uhr) |
#15
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Da hast du dann aber Glück gehabt, ein Vorwurfsdelikt ist nicht über jede Rechtsschutz gedeckt...
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gregor ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Ich musste und konnte beweisen, dass mein Fahrzeug nachweislich zu besagtem Termin nicht in Österreich war und ich in Reutlingen gearbeitet habe und deshalb nicht zu schnell in Wien unterwegs gewesen sein konnte. Der andere Fahrer war aber auch richtig schnell unterwegs gewesen, mir drohte damals der Führerscheinentzug und eine richtige saftige Strafe, deshalb habe ich auch einen Anwalt gebraucht. Es kann sein, dass sich meine Rechtschutzversicherung ihre Auslagen von der Behörde geholt hat, aber das weiß ich nicht. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#17
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Grüsse Ulli |
#18
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Mach Artikel 34 draus. Habe es oben schon verbessert.
Gruß Walter |
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