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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hi,
jemand um den wir uns kümmern müssen, geht ins Pflegeheim. Nun versuchen wir den Papierkram hintereinander zu kriegen, etliches haben wir in der Reihe aber da ist Chaos, alles ungeordnet in Schubladen..... Miete und Nebenkosten sind kein Problem, die Wohnung gehört uns. Ausräumen und bisschen renovieren auch nicht. Wir gehören nicht zu denen die jeden Kniff nutzen um an Steuergeld zu kommen, wenn uns aber etwas für diese Ausgaben zusteht, wollen wir es beantragen. Mit dem Selbstbehalt rätsele ich aber noch herum. 10000€ ist klar, so viel ist aber nicht ansatzweise vorhanden, auch nicht in anderen Werten, wie Schmuck, Möbel usw. Rente reicht nicht für das Pflegeheim, also Sozialamt weil wir (Rentner) weit unter dem Grenzbetrag liegen. Auf dem Giro sind um die 3000€, ..... kann die Sozialkasse das einfordern oder können wir das Geld für die irgendwann zu erwartende Beisetzung zurück legen? Verschenken wollen wir natürlich auch nichts. Habe schon Google befragt aber so richtig hat es mich nicht weiter gebracht. Gruß Willy |
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#2
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Such Dir professionelle Beratung zu diesem Thema. Rentenkasse, Krankenkasse usw. Hier im Forum wirst Du richtige von falschen Aussagen dazu nicht unterscheiden können.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#3
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Zitat:
Das Forum ist da absolut ungeeignet und die Antworten verunsichern nur.
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Gruss, Dirk |
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#4
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Geht ja nur um die Frage im vorletzten Satz.
Mit den Profis und den intelligenten Hotlines vergnüge ich mich schon den ganzen Tag, habe zur Zeit auch wieder Wartemusik im Ohr.... |
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#5
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Wende dich an die kommunale Pflegeberatung deiner Gemeinde. Die können dir die Fragen alle beantworten.
https://www.mags.nrw/pflegeberatung?...ce=chatgpt.com |
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#6
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hier noch ein nützlicher link
Da geht es u.a. um das Schonvermögen und das Angehörigen-Entlastungsgesetzes https://www.pflege.de/altenpflege/pf...enheim/kosten/
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
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#7
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Das habe ich im letzten Jahr durch. zunächst einmal benötigt Du eine Vollmacht, den Jenigen.
Dann müsstet Du erstmal als Vermieter deine Ansprüche sichern. Machts Du das nicht, seihst Du nichts mehr an Geld. Erst mit der Vollmacht kann man sich um alles weitere kümmern. Die Zuzahlung für ein Pflegeheim pro Monat liegt je nach Wohnort und Heim zwischen 5 bis 9T Euro im Monat Das erste ist ja die Pflegeversicherung zu kontaktieren. Denn die muss das Geld dann ans Heim überweisen. Und die Differenz, im günstigsten Fall 3500 Euro muss von der Rente abgedeckt werden. Da die Rente ( im Schnitt 1400 Euro) nicht reichen wird, muss das Amt für Grundsicherung eingeschaltet werden. Diese Stellen dann die Vermögen fest, ziehen alles ein (auch Girokonto) und kümmern sich dann zum die Zuzahlung für den Rentner. Da wird nach Verwandten und Kindern gesucht, die Zahlungskräftig sind, um sich von da her das Geld einzuholen. (Wenn das Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt) Im Grunde genommen ist der Jenige dann " Insolvent" es wird ein Zwangsverwalter ( Betreuer) vom Amt eingesetzt. Es kann auch sein, dass das Amt ein günstigeres Heim im weiterer Umgebung aussucht. Das die Behörde dafür zahlt, entscheidet diese nun, wie weiter mit dem Rentner verfahren wird. Ich weis aus eigner Erfahrung, das Deine Einflussmöglichkeiten ab dem Zeitpunkt sehr begrenzt sind. Ein Heim ist nichts weiter in D als eine Verwahrstation. Meistens abgeschoben im Rollstuhl in einer Ecke , sediert um Ruhe zu haben. Alles Legal in Deutschland Ich hatte einem Freund geholfen mitles Anwalt so einen Rentner wieder da raus zu bekommen, weil seine Kinder die geistige Verwahrlosung dort nicht mehr ansehen konnten. Und haben sich am Ende dazu entschlossen, den wieder nach Hause zu holen. Und da hat der in dem Falle der vom Sozialamt eingesetzte Rechtspfleger sich quer gestellt. Der Kämpft um sein Geld, was er verliert, wenn er den Jenige Ihn wider abgeben muss. Das hat sich über 18 Monate hingezogen und Nerven und Geld für Anwälte gekostet. Zu Thema Beerdigung: Entweder hat er da eine Versicherung für abgeschlossen, welche das Geld schon hat, oder er hat Pech, auch das Geld wird eingezogen. Und im Falle der Beerdigung wird das das Sozialamt ein Sozial Beerdigung anweisen. Das ist verbrennen und je nach Region anonym in einer Urne beisetzen. Ein Anspruch auf eine Trauerfeier gibt es nicht Man kann lediglich bei an der Beisetzung Teil nehmen. Da ist dann der zuständige Pfarrer verantwortlich eine Andacht zu ermöglichen, wenn der Jenige in der Kirche war. Denk daran, hast Du ne Vollmacht, bist Du juristisch auch mit Deinem Vermögen haftbar! Bei jedem Fehler der passiert. Nimm Dir Hilfe das ist alles sehr komplex Grüße Frank Geändert von corvette-gold (30.03.2026 um 18:39 Uhr)
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#8
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OK,
denke dass ich jetzt im Bilde bin was das Schonvermögen angeht. Danke für die Links! Damit erledigt. Frank, du meinst also, also kein Schonvermögen? Vollmacht ist vorhanden. Gruß Willy |
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#9
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damit kein falscher Eindruck verbleibt hier noch einmal etwas hoch offizielles vom Bundesgesundheitsministerium.
https://www.bundesgesundheitsministe...gefinanzierung Zitat:" Muss ich alles verkaufen, um meine Heimkosten zu finanzieren? Nein. Bei Barvermögen gibt es für Pflegebedürftige einen Freibetrag von 10.000 Euro (seit 01.01.2023). Zusätzlich gilt für Pflegebedürftige, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, ein Betrag von bis zu 25.000,00 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend aus eigenem Erwerbseinkommen während des Leistungsbezugs stammt. Auch eine Immobilie zählt zum Schonvermögen, wenn sie noch von beiden Ehepartnern bewohnt wird, etwa bei Inanspruchnahme ambulanter Pflege durch einen der beiden Ehepartner. Ob eine Immobilie angemessen ist, bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücks- beziehungsweise der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes ggf. mit weiteren Angehörigen."
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
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#10
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Zitat:
- Sozialamt setzt keine Rechtsplfeger ein - General-/Vorsorgevollmacht macht einen gesetzlichen Betreuer entbehrlich - Sozialamt zieht auch kein Geld ein, solange Vermögen (abzüglich Schonvermögen) vorhanden ist, ist der Heimbewohner Selbstzahler. Solange er kann verwaltet er sein Vermögen selbst, kann er das nicht greift die Vollmacht oder eben die Betreuung. - Sozialamt weist auch kein Heim zu. - Richtig ist, dass aus Mitteln der Grundsicherung keine alten Verbindlichkeiten übernommen werden müssen (unterhalb der Pfändungsfreigrenze). bis denne, Rainer Der Papierkram ist Umfangreich, aber beherrschbar. |
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#11
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Zitat:
Stationäre Heimplätze liegen hier im Freistaat bei 4700 bis 5700/Monat, bzw. bei exklusiven Heimen auch weit weit drüber. Ich habe seit Weihnachten 2025 bzw. seit Februar 2026 dieses Problem mit meinem Vater. Ja ist Schreibkram, aber gerade noch zu bewältigen. Beste Grüße von der Elbe Thomas
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#12
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Hi,
waren beim Amt und der Krankenkasse, Schonvermögen bis 10000€ wird nicht angetastet, egal wo es sich befindet. Zurückgelegte Beerdigungsgelder, wenn zweckgebunden, bis zu einem Betrag der mich aber nicht interessiert, weil halt kein solches Geld existiert, für uns uninteressant. Zum Vermögen zählt auch eine Lebensversicherung, irgendwas mit Rückkaufwert, wissen wir aber noch nicht ob überhaupt vorhanden. Sterbegeld, wenn ich es richtig verstanden habe, fließt auch mit ein. 50€ die monatlich auf ein Sparkonto für ihre Urenkelin eingezahlt wurden, belegbar durch Kontoauszüge, zählt mit ins Schonvermögen, die Kleine müsste sich also von dem was innerhalb der letzten 10 Jahre floss, wieder trennen. Wäre es Taschengeld, dann nicht weil Verbrauchsgeld oder so ähnlich. Aber wer glaubt dass eine Ein- bis Sechsjährige monatlich 50€ Taschengeld ausgibt? Nach Ostern haben wir auch einen Fachmann dabei, jetzt in Osterurlaub, der sich auskennt. Heimkosten verschlingen die komplette Rente, wenn es nicht reicht, gleicht das Sozialamt aus, oder halt das eigene Vermögen bis es auf 10000€ geschmolzen ist. 152 oder 162€ stehen dem Insassen an Taschengeld und 30€ für Klamotten zu. Was bin ich froh dass wir uns nicht auch noch um eine Wohnungsauflösung kümmern müssen! Die kann erst mal bleiben wie sie ist....da machen wir vielleicht zwei Spielzimmer für die Enkelkinder rein. |
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#13
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Schön, dass es bei Euch das Klamottengeld pauschal gibt. Bei uns musste das für Mutter beantragt werden. Funktionierte natürlich nicht, denn die Dame wollte einkaufen wenn sie meinte sie braucht was, - oder gerade was im Angebot war......
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#14
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Mit den 180€ kann man keine Sprünge machen.
Wir legen einiges für die letzte Reise weg und ansonsten zahlen wir ihr was sie an Klamotten, Pflegemittel und so, braucht. |
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#15
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Zitat:
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#16
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Den ein oder anderen Hinweis kann man aber immer mal brauchen. Selbst denken ist natürlich geboten.
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#17
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Zitat:
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#18
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Wenn es einen tatsächlich betrifft, könnte man natürlich auch mal auf die Idee kommen, einen (zunächst nicht als sicher bekannten) Sachverhalt zu prüfen. Wenn man weiß wonach man fragen/suchen muss, geht das auch erheblich einfacher.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#19
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Ist nicht einfach, vor allem wenn die Papiere nicht geordnet sind und man beispielsweise nicht mal weiß ob es eine Sterbe- oder Lebensversicherung gibt....man Versicherungen oder Vereinsbeiträge anhand der, unsortierten, Kontoauszüge heraussuchen muss.
Wer weiß dass er mal einen Heimfall haben wird, dem rate ich sich dann kundig zu machen, wenn der zukünftige Insasse noch gut beieinander ist und man die Brocken schon dann auf die Reihe bekommt. |
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#20
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Zitat:
Auf der anderen Seite, Vereinsbeiträg, Lebensversicherung etc. kommt da nicht eh innerhalb eines Jahres irgendeine Mitteilung - dann wäre immer noch Zeit zu handeln,... Bis denne, Rainer |
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#21
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Wenn die Rente ab Einzug komplett ans Pflegeheim geht?
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