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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 15.12.2009, 10:35
simergy simergy ist offline
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Zitat:
Zitat von loki Beitrag anzeigen
Hallo! Also da setzt für mich als gelernten Österreicher aber die Logik aus. Ich kann mir doch um Gottes Willen 300 Fahrzeuge ohne TÜV (bei uns §57a Plakette) auf mein Grundstück stellen, sofern ich keinen Umweltschaden damit anrichte. Wozu sollte bitte ein Fahrzeug alle Bedingungen erfüllen, um im Verkehr zugelassen zu sein, dass ich mir dieses auf meinem Grundstück abstelle. Also ehrlich gesagt möchte ich das gerne sehen, dass ein Exekutivbeamter über meinen Zaun springt und dann eine Strafe verfügt. Der wird bis zu seinem Lebensende einen Schulweg absichern, dass könnt ihr mir glauben.
Ich denke, da sind ein paar Geschichten sehr Nahe an Baron Münchhausen.
CIAO loki
Hallo Loki,

da ich sehr grenznahe wohne, hat er mich auch gleich gefragt in Deutschland oder Österreich.

In Österreich darfst du die Fahrzeuge so abstellen, aber leider in Deutschland nicht. Da sind die Gesetzgebungen unterschiedlich.
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  #27  
Alt 15.12.2009, 10:51
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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........und den Trailer gut festbinden

http://www.youtube.com/watch?v=_ZIyqpSPyFw
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #28  
Alt 15.12.2009, 11:13
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Wenn du Geld dafür haben möchtest dann machst du entweder einen Einlagerungsvertrag oder das ganze ist durch das HGB geregelt.
BGB, Anneke macht das ja nicht gewerblich, dann würde das HGB gelten. Privat gilt das Bürgerliche GesetzBuch...

Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Wenn es nicht EInsehbar ist, dann wirds auch keine Strafzettel geben, meine Autos stehen bei mir auf dem Grundstück, und wenn der Tüv abgelaufen ist dann steigt der Polizeibeamte übern Zaun und hängt mir einen Zettel an die Scheibe.
Wenn es hinterm dem Zaun ist, ist es offensichtlich kein öffentlicher Verkehrsraum, damit ist seine Amtshandlung unzulässig. Genauer gesagt amtsmißbräuchlicher Hausfriedensbruch, es sei denn Dein Nachbar hat ihm gesteckt, dass Du damit gestern noch auf der Straße unterwegs war - man weiß ja nie...

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Den Strafzettel bekommt der Halter nach Haus geschickt.
... und schickt diesen zurück mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug weder zum genannten Zeitraum, noch in der Zeit seit ablaufen der HU/AU am öffentlichen Verkehr teilgenommen hat aber aus versicherungstechnischen Gründen angemeldet sein muß. So schon lange praktiziert.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #29  
Alt 15.12.2009, 13:23
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Wieso fährt der Halter eigentlich nicht mit dem Anhänger zum Tüv?
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  #30  
Alt 15.12.2009, 13:31
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Wieso fährt der Halter eigentlich nicht mit dem Anhänger zum Tüv?
Der muss sich erst im BF anmelden und einen "Zugfahrzeug-Trööt" aufmachen.


@glumpo:
Das war garantiert nicht rechtens. Auf deinem Privatgrundstück darf jede Art von Fahrzeug stehen....mit oder ohne TÜV. Das geht den netten Herren einen Schei$$ an.


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #31  
Alt 15.12.2009, 13:31
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Rebell25R Rebell25R ist offline
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Und was mache ich wenn ich wie bei meinem damaligen BMW Cabrio Saisonkennzeichen habe. Da habe ich auch die Möglichkeit zu fahren.
dann zieh die kerzenstecker ab^^ dann hast die möglichkeit nicht so ohne weiteres^^
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  #32  
Alt 15.12.2009, 14:29
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Den Strafzettel bekommt der Halter nach Haus geschickt.
Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen


... und schickt diesen zurück mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug weder zum genannten Zeitraum, noch in der Zeit seit ablaufen der HU/AU am öffentlichen Verkehr teilgenommen hat aber aus versicherungstechnischen Gründen angemeldet sein muß. So schon lange praktiziert.
Hab Dir mal dazu etwas rausgesucht.
Wenn Du ein Schreiben von der Justiz, mit dem Termin
des Antritts Deiner Erzwingungshaft erhältst,
denkst Du nicht mehr so locker darüber.


Zitat:Die Mail des Ministeriums....
zum Thema TÜV und Garage....

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2006.


Die Vorschriften über die so genannte Fälligkeits- oder Rückdatierung
gehen zurück auf die 28. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und sind am 01.12.1999 in Kraft getreten. Diese
Vorschrift ist enthalten in Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Vorschrift war aufgrund von
Stellungnahmen einiger Länder im Anhörverfahren zur o. g. Verordnung aufgenommen
worden.

Überschreitungen der Untersuchungsfristen werden darüber hinaus
geahndet.

Für die Anwendung der Vorschriften kann es nicht darauf ankommen, aus
welchen Gründen die Fristen von Fahrzeughaltern nicht eingehalten wurden
oder werden.

Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch "Abmeldung" aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #33  
Alt 15.12.2009, 14:31
simergy simergy ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
dann zieh die kerzenstecker ab^^ dann hast die möglichkeit nicht so ohne weiteres^^

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  #34  
Alt 15.12.2009, 14:41
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Galaxy 1860 Galaxy 1860 ist offline
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Hallo Loki

Bei mir fehlt jegliche art der Logik wenn ein Polizist aus Östereich die geschwindigkeit eines fahrenden PKW schätzen darf.

Nobi
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  #35  
Alt 15.12.2009, 14:52
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
...Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch "Abmeldung" aufzuheben.
Moin Checki,
sooooooooo, nun hab ich mir auch mal etwas Mühe gemacht und eben mit Polizei und TÜV telefoniert.

Aussage Polizei: Dat geit mi gornix an, wir würden gar nicht auf die Idee kommen, ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück zu überprüfen.
Die "Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr oder nicht" sieht er nur in Bezug auf aktiv (also fahrend) oder passiv (also auf öffentlichem Weg/Platz parkend) als gegeben, jedoch nicht auf Privatgrund, wo ich ja selbst ohne Führerschein fahren darf.
Aussage TÜV: Dat geit die gornix an , einzig zu beachten wäre, dass die erste Fahrt nach der Standzeit unverzüglich und auf dem direkten Wege zur HU/AU-Vorführung geschehen muss.

Komischer Weise konnten beide keinen entsprechenden Paragraphen nennen und auch die STVZO drückt sich da nicht eindeutig aus.
Damit das aber mal geklärt wird, fahre ich nachher mal zu meinem Haus- und Hofanwalt (Gebiet: Verkehrsrecht) im Ort und fühle ihm mal ein wenig auf den Zahn...der wird das ja wohl wissen.

Gruß, Frank.
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  #36  
Alt 15.12.2009, 15:16
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Mo

Komischer Weise konnten beide keinen entsprechenden Paragraphen nennen und auch die STVZO drückt sich da nicht eindeutig aus.
Damit das aber mal geklärt wird, fahre ich nachher mal zu meinem Haus- und Hofanwalt (Gebiet: Verkehrsrecht) im Ort und fühle ihm mal ein wenig auf den Zahn...der wird das ja wohl wissen.
Diese Aussagen kenne ich zur Genüge.
Die StVzO erklärt das aber im Paragraph 29 Abs. 2.3 in Verbindung mit 2.7 der Anlage VIII mE eindeutig.
Zusammengefasst besteht in D eine Untersuchungspflicht und in Abs. 2.7 steht eindeutig,
zu welchen Zeiten (abgemeldet...) man von dieser Pflicht entbunden ist.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #37  
Alt 15.12.2009, 15:23
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
....................
@glumpo:
Das war garantiert nicht rechtens. Auf deinem Privatgrundstück darf jede Art von Fahrzeug stehen....mit oder ohne TÜV. Das geht den netten Herren einen Schei$$ an.
Franki, wenn das Fahrzeug angemeldet ist,
muss es zur Hauptuntersuchung rechtzeitig
vorgestellt werden, ansonsten stellt es eine
Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel
geahndet, egal wo das Fahrzeug steht!

Im Bussgeld-Katalog heißt es
Zitat:
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um ....
und da ist es nicht relevant, wo die Frist überschritten wird

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #38  
Alt 15.12.2009, 15:30
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Moin Uwi ,

schön, dass ich dich grad dran habe: Kennst du den TÜV-Prüfer?

Er sagte nämlich: "So´n Blödmann, einfach auf´n Hof gehen und anzeigen, warum sagt der nix? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden".



Kam mir irgendwie bekannt vor...


Gruß, Frank.
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  #39  
Alt 15.12.2009, 15:52
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Na denn soll die Rennleitung mal bei uns auf den Stellplatz der Wowa schauen, da stehen mindestens 50 zugelassene OHNE Tüv!
Und die ganzen Dauercamper auf den Campingplätzen erst, das ist ja ein mGeldsegen für die Gemeinden.
Grüße

PS: Die Ösis ziehen einen sogar raus wenn man von einen Ösi-Lkw überholt wird und sagen man war zu schnell...
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #40  
Alt 15.12.2009, 16:01
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loki loki ist offline
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Von Snackman:

PS: Die Ösis ziehen einen sogar raus wenn man von einen Ösi-Lkw überholt wird und sagen man war zu schnell...

Das sagt loki dazu:

Das mag ja schon sein, was du da behauptest, dafür wohnen wir in einem freien Land, in dem ich auf meinem Grundstück hinstellen kann, was immer ich will ( auch ohne TÜV).
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  #41  
Alt 15.12.2009, 16:08
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Genau so kenne ich es auch,
bin jedes Jahr mindestens zwei mal dran,
er geht zwar nicht auf das Grundstück um nachzusehen, aber wnen er es von der Strasse aus sieht ...ist der Zettel dran
Mittlerweile kennen wir uns schon ganz gut und er klingelt mit netter mündlciher Erinnerung wegen Tüv
Mein Gott seid ihr einfallslos, dann bedeckt doch das Kennzeichen oder noch besser mach es ab und andersrum wieder dran
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Geändert von Picton16ft (15.12.2009 um 16:16 Uhr)
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  #42  
Alt 15.12.2009, 16:20
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Mein Gott seid ihr einfallslos, dann bedeckt doch das Kennzeichen oder noch besser mach es ab und andersrum wieder dran
Dann ist die Kiste aber immer noch zugelassen.
Und vielleicht sogar noch Kennzeichenmißbrauch.
Weißt ja was die sich alles einfallen lassen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #43  
Alt 15.12.2009, 16:51
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Und die ganzen Dauercamper auf den Campingplätzen erst...
Das würde ich mir auch gern mal ansehen...gutes Argument.



Gruß, Frank.
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  #44  
Alt 15.12.2009, 17:10
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Ähm - könnte hier mal jemand aufräumen????

Den Hinweis darauf, dass der Trailer evtl. trotzdem er auf privatem Grundstück dann steht, TÜV-pflichtig sein könnte finde ich ja wichtig, aber mir war bisher auch nur bekannt, dass das erst auf der STraße gilt, auf dem privaten Grundstück hat das keinen zu interessieren - oder???

Hab mir die Kiste mal angeguckt, ist ein kleines Segelboot auf einem kleinen Trailer, der aber wohl trotzdem ca. 6 m lang ist. Ich glaube, der schafft es gar nicht in die Ecke vom Grundstück, in der er stehen sollte, er müßte rückwärts durch die Einfahrt und die ist eng - sehr eng. Und dann hinten an Bäumen und Hecken vorbei - ich glaub nicht daß das was wird.

Aber schönen Dank erstmal, das mit dem Unterschreiben werde ich machen.

Anneke
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  #45  
Alt 15.12.2009, 17:21
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Doch, doch, das ist schon so. Wen das stört, der meldet einfach ab. Und schon darf das Fahrzeug ohne HU auf dem Grundstück stehen. Bis jemand kommt und euch illegale Müllentsorgung vorwirft ...

@Loki
Alleine dadurch, dass du Österreicher bist, bist du so vom Schicksal geschlagen, dass ich dir den kleinen Triumph von Herzen gönne.
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  #46  
Alt 15.12.2009, 17:37
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Moin Uwi ,

schön, dass ich dich grad dran habe: Kennst du den TÜV-Prüfer?

Er sagte nämlich: "So´n Blödmann, einfach auf´n Hof gehen und anzeigen, warum sagt der nix? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden".



Kam mir irgendwie bekannt vor...


Gruß, Frank.
Frank, mir ist bekannt, dass ein Sachverständiger
es zur Anzeige gebracht hat, wie jemand mit einem
Fahrzeug vorgefahren ist, dass 8 Monate die HU
überzogen hatte

IMHO, das stellt sicherlich NICHT den Regelfall da


Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Na denn soll die Rennleitung mal bei uns auf den Stellplatz der Wowa schauen, da stehen mindestens 50 zugelassene OHNE Tüv!
Und die ganzen Dauercamper auf den Campingplätzen erst, das ist ja ein mGeldsegen für die Gemeinden.
Grüße
.........
Die WW von Dauercamper, die auf einem Festplatz stehen, sind in den
wenigsten Fällen angemeldet Warum sollten sie auch, werden ja nicht
mehr bewegt, außerdem muss man ja dann noch Kfz Steuer bezahlen

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #47  
Alt 15.12.2009, 19:14
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Dann ist die Kiste aber immer noch zugelassen.
Und vielleicht sogar noch Kennzeichenmißbrauch.
Weißt ja was die sich alles einfallen lassen.
Grüße
Wenn das Kennzeichen abgebaut in irgendeiner garagenschubladeliegt undder Schampel einen Hänger/Auto/Sonstwas ohne Kennzeichen auf deinem Gelände stehen sieht, woher will er wissen ob es an/abgemeldet ist? Unter was will er in irgendeiner Datenbank nachgucken?
Dazu muss er aufs Gelände rauf = Hausfriedensbruch = DAB/Anzeige.
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  #48  
Alt 15.12.2009, 19:22
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Ähm - könnte hier mal jemand aufräumen????
Wieso, war/ist doch alles themenbezogen und vor allem interessant. Du fragst hier immer tausend Dinge. Gibt es dann einmal ein wichtiges Thema von Dir , soll es anschließend auch noch durchgefegt werden, warum
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Grüsse Ulli
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  #49  
Alt 15.12.2009, 21:27
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Zitat:
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Diese Aussagen kenne ich zur Genüge.
Die StVzO erklärt das aber im Paragraph 29 Abs. 2.3 in Verbindung mit 2.7 der Anlage VIII mE eindeutig.
Zusammengefasst besteht in D eine Untersuchungspflicht und in Abs. 2.7 steht eindeutig,
zu welchen Zeiten (abgemeldet...) man von dieser Pflicht entbunden ist.
Moin Checki & Goran,

es wäre interessant zu erfahren was bzw. mit welchem Paragraphen eure "Ordnungswidrigkeit gem. STVZO" begründet wurde. §29 bezieht sich auf den Geltungsbereich der STVZO und dein Privatgrundstück, vorausgesetzt, es ist nicht öffentlich befahrbar, liegt nicht in diesem Geltungsbereich, genauso wenig wie der Campingplatz mit den Dauercampern.
Dies war eben die Aussage meines Anwalts, die er mal eben aus dem Ärmel geschossen hat. Um das ganze Hieb- und Stichfest zu machen, würde er um den entsprechenden Paragraphen in der Zahlungsfestsetzung von euch bitten.


Gruß, Frank.
__________________
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  #50  
Alt 15.12.2009, 21:37
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Moin Checki & Goran,

es wäre interessant zu erfahren was bzw. mit welchem Paragraphen eure "Ordnungswidrigkeit gem. STVZO" begründet wurde. §29 bezieht sich auf den Geltungsbereich der STVZO und dein Privatgrundstück, vorausgesetzt, es ist nicht öffentlich befahrbar, liegt nicht in diesem Geltungsbereich, genauso wenig wie der Campingplatz mit den Dauercampern.
Dies war eben die Aussage meines Anwalts, die er mal eben aus dem Ärmel geschossen hat. Um das ganze Hieb- und Stichfest zu machen, würde er um den entsprechenden Paragraphen in der Zahlungsfestsetzung von euch bitten.


Gruß, Frank.
§ 29 sagt doch eindeutig, daß es in D eine Untersuchungspflicht für zugelassene KFZ.. gibt. Abs. 2,7 beschreibt das noch genauer.
Das Zitat des Verkehrsministeriums kommentiert das noch zusätzlich,
daß es unabhängig vorm Ort des KFZ gilt,
was brauchst Du noch?
Mein Fall ist Jahre her, da hab ich nichts mehr von.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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