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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.12.2009, 22:40
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Trailer unterstellen

Ich bin heute gefragt worden, ob ich einen Trailer bei uns auf dem Grundstück unterstellen lassen würde - derjenige hat wohl den TÜV verpennt und das Ding muss von der Strasse. Größe usw. weiß ich noch nicht, scheint aber ziemlich lang zu sein.

Was muss man dabei beachten? Vertrag machen, was muss da drin stehen? Was ist, wenn dem Trailer auf unserem Grundstück was passiert oder wenn der Mensch den wohlmöglich nicht abholt? Ich kenne den Trailerbesitzer selber nicht, nur seinen Vater.

Bin für Tipps dankbar!

Anneke
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  #2  
Alt 15.12.2009, 06:47
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Lasse Dir unterschreiben, dass du für Schäden jeglicher Art nicht haftest und der Trailer auf eigenes Risiko untergestellt ist.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #3  
Alt 15.12.2009, 06:59
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
Captain
 
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Hallo.
Auf jeden Fall einen Zeitrahmen eintragen. Bei Nichtabholung geht der Trailer in Dein Eigentum über. MvG Gert
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  #4  
Alt 15.12.2009, 07:15
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
.......wenn der Mensch den wohlmöglich nicht abholt? ......
Dan meldest du dich bei mir.
Ich hol den dann kostenlos bei dir ab.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #5  
Alt 15.12.2009, 09:00
Benutzerbild von stummelchen1972
stummelchen1972 stummelchen1972 ist offline
Lieutenant
 
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Bilder? Preis?
__________________
Björn

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  #6  
Alt 15.12.2009, 09:26
simergy simergy ist offline
Lieutenant
 
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Schau dass der Hänger eine eigene Versicherung hat und nicht mit den grünen Kennzeichen übers Fahrzeug. Bist du wenigstens bei Schäden durch den Hänger etwas abgesichert.

Gruss Sepp
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  #7  
Alt 15.12.2009, 09:33
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Ich bin heute gefragt worden, ob ich einen Trailer bei uns auf dem Grundstück unterstellen lassen würde - derjenige hat wohl den TÜV verpennt und das Ding muss von der Strasse. Größe usw. weiß ich noch nicht, scheint aber ziemlich lang zu sein.

Was muss man dabei beachten? Vertrag machen, was muss da drin stehen? Was ist, wenn dem Trailer auf unserem Grundstück was passiert oder wenn der Mensch den wohlmöglich nicht abholt? Ich kenne den Trailerbesitzer selber nicht, nur seinen Vater.

Bin für Tipps dankbar!

Anneke
Das ändert nichts an der Tatsache daß der Tüv abgelaufen ist, und er trotzdem einen Strafzettel auf Deinem Grundstück bekommen wird.
Ausser der Hänger ist nicht sichtbar und oder durch ein Tor versperrt
Abschleppen werden sie ihn sicher nicht.
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  #8  
Alt 15.12.2009, 09:44
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Huch, ich musste meinen Thread erstmal wieder suchen, warum ist der denn verschoben worden???

Naja ich hab ihn ja gefunden. Erstmal vielen Dank für die Tipps, das werde ich machen. Heute bekomme ich die genauen Abmessungen, erstmal sehen ob der überhaupt durch die Einfahrt passt und dann ganz nach hinten aufs Grundstück, da muss er ganz schön zirkeln.

Einsehbar ist das so ohne weiteres wohl nicht. Aber da kann er dann trotzdem einen Strafzettel bekommen??? Das wußte ich auch nicht.

Anneke
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  #9  
Alt 15.12.2009, 09:45
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mue mue ist offline
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Wenn du Geld dafür haben möchtest dann machst du entweder einen Einlagerungsvertrag oder das ganze ist durch das HGB geregelt.
__________________
Gruß
Christian
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  #10  
Alt 15.12.2009, 09:48
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Huch, ich musste meinen Thread erstmal wieder suchen, warum ist der denn verschoben worden???

Naja ich hab ihn ja gefunden. Erstmal vielen Dank für die Tipps, das werde ich machen. Heute bekomme ich die genauen Abmessungen, erstmal sehen ob der überhaupt durch die Einfahrt passt und dann ganz nach hinten aufs Grundstück, da muss er ganz schön zirkeln.

Einsehbar ist das so ohne weiteres wohl nicht. Aber da kann er dann trotzdem einen Strafzettel bekommen??? Das wußte ich auch nicht.

Anneke

Wenn es nicht EInsehbar ist, dann wirds auch keine Strafzettel geben,
meine Autos stehen bei mir auf dem Grundstück, und wenn der Tüv abgelaufen ist dann steigt der Polizeibeamte übern Zaun und hängt mir einen Zettel an die Scheibe.
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  #11  
Alt 15.12.2009, 09:50
simergy simergy ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das ändert nichts an der Tatsache daß der Tüv abgelaufen ist, und er trotzdem einen Strafzettel auf Deinem Grundstück bekommen wird.
Ausser der Hänger ist nicht sichtbar und oder durch ein Tor versperrt
Abschleppen werden sie ihn sicher nicht.
Also ich hatte mal ein Auto ohne Tüv auf der Strasse vorm Haus stehen, der war sogar abgemeldet.

Wie die Polizei gekommen ist da sich ein Nachbar aufgeregt hat musste ich ihn nur auf mein Grundstück stellen bzw. in die Garage, auch wenn diese immer offen war und dann hatten sie schon keine Handhabe mehr.
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  #12  
Alt 15.12.2009, 09:52
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Also ich hatte mal ein Auto ohne Tüv auf der Strasse vorm Haus stehen, der war sogar abgemeldet.

Wie die Polizei gekommen ist da sich ein Nachbar aufgeregt hat musste ich ihn nur auf mein Grundstück stellen bzw. in die Garage, auch wenn diese immer offen war und dann hatten sie schon keine Handhabe mehr.

Komisch, bei mir wird sofort geschrieben, egal wo das Auto steht, er hats mir so erklärt" ich habe die Möglichkeit damit zu fahren" und das zählt anscheinend
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  #13  
Alt 15.12.2009, 09:54
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Also ich hatte mal ein Auto ohne Tüv auf der Strasse vorm Haus stehen, der war sogar abgemeldet.

Wie die Polizei gekommen ist da sich ein Nachbar aufgeregt hat musste ich ihn nur auf mein Grundstück stellen bzw. in die Garage, auch wenn diese immer offen war und dann hatten sie schon keine Handhabe mehr.
Ich habe für einen abgelaufenen TÜV meines Anhängers,
der auf privatem Grundstück stand, Strafe zahlen müssen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #14  
Alt 15.12.2009, 09:55
simergy simergy ist offline
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Und was mache ich wenn ich wie bei meinem damaligen BMW Cabrio Saisonkennzeichen habe. Da habe ich auch die Möglichkeit zu fahren.
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  #15  
Alt 15.12.2009, 09:58
simergy simergy ist offline
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Werden wir mal rechtlich. Deine Garageneinfahrt ist im Sinne des Gesetzes ein öffentlich zugängliche Verkehrsfläche.

Sobald aber der Hänger z. B. im Garten steht und dieser durch ein Tor verschlossen ist und ist es nur 20 cm hoch. Bekommt der liebe Herr Kollege Probleme wenn er Strafzettel verteilt.
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  #16  
Alt 15.12.2009, 10:00
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Bekommt der liebe Herr Kollege Probleme wenn er Strafzettel verteilt.
Den Strafzettel bekommt der Halter nach Haus geschickt.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 15.12.2009, 10:06
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Stimmt, aber es ist trotzdem nicht rechtens.

Sobald das Grundstück nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Sprich durch Zaun oder Schranke oder Absperrseil abgesperrt ist, hat er absolut keine Handhabe mehr.
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  #18  
Alt 15.12.2009, 10:14
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
Stimmt, aber es ist trotzdem nicht rechtens.

.
Dachte ich auch.
Als ich nicht zahlen wollte, hat man mir ersatzweise
Logie in einem nette "Hotel" angeboten.
Zahnbürste, 3 Zigaretten pro Tag...mitbringen.
Ist kein Witz, nu rauch ich nicht mehr
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #19  
Alt 15.12.2009, 10:18
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hmigor hmigor ist offline
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Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
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...solange das Fahrzeug angemeldet ist, kann damit (theoretisch) am Straßenverkehr teilgenommen werden. Somit ist es egal, wo das Teil abgestellt wird. Wenn es nicht soviel Arbeit machen würde, würden die Zulassungsstellen definitiv alle Halter anschreiben und einen regelmäßigen Nachweis der Hauptuntersuchungen anfordern...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #20  
Alt 15.12.2009, 10:20
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Das mit dem Trailer wird immer lustiger. Nun habe ich die Abmessungen bekommen - 1,7 m hoch, 1,3 m breit - und der Mast sei 7 m lang. Der liegt auf der Zeichnung auf dem Boot. Das heißt ja wohl, es ist kein leerer Trailer, sondern einer mit Boot drauf????

Ich werde mir das nachher mal angucken, steht angeblich ein paar Straßen weiter. Ein Boot mit einem 7-m-Mast muss doch breiter sein als 1,3 m, oder täusche ich mich da?????

Vielleicht komm ich so ja günstig zu einem Boot......

Anneke
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  #21  
Alt 15.12.2009, 10:22
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ich habe für einen abgelaufenen TÜV meines Anhängers,
der auf privatem Grundstück stand, Strafe zahlen müssen.

Genau so kenne ich es auch,
bin jedes Jahr mindestens zwei mal dran,
er geht zwar nicht auf das Grundstück um nachzusehen, aber wnen er es von der Strasse aus sieht ...ist der Zettel dran
Mittlerweile kennen wir uns schon ganz gut und er klingelt mit netter mündlciher Erinnerung wegen Tüv
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  #22  
Alt 15.12.2009, 10:24
simergy simergy ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Den Strafzettel bekommt der Halter nach Haus geschickt.
Ich hab jetzt mal mit meinem Kollegen in Passau telefoniert und jetzt weiss ich auch warum ich keinen Zettel bekommen habe.

Sieht als folgendermaßen aus:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist brauchst du auch keinen Tüv und kann keinen Strafzettel verteilen. Also HÄNGER abmelden fertig.

Steht das Fahrzeug auf dem Grundstück und ist angemeldet, auch in einem abgeschlossenen Raum, hat die Polizei das Recht sich auf dem Grundstück Zugang zu verschaffen und zu strafen. Da man ja die Möglichkeit hätte jederzeit zu fahren.

Bei mir war in beiden Fällen das Fzg. abgemeldet, also daher keine Strafe.

Hoffe das war jetzt für alle Beteiligten hilfreich
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  #23  
Alt 15.12.2009, 10:25
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loki loki ist offline
Commander
 
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Hallo! Also da setzt für mich als gelernten Österreicher aber die Logik aus. Ich kann mir doch um Gottes Willen 300 Fahrzeuge ohne TÜV (bei uns §57a Plakette) auf mein Grundstück stellen, sofern ich keinen Umweltschaden damit anrichte. Wozu sollte bitte ein Fahrzeug alle Bedingungen erfüllen, um im Verkehr zugelassen zu sein, dass ich mir dieses auf meinem Grundstück abstelle. Also ehrlich gesagt möchte ich das gerne sehen, dass ein Exekutivbeamter über meinen Zaun springt und dann eine Strafe verfügt. Der wird bis zu seinem Lebensende einen Schulweg absichern, dass könnt ihr mir glauben.
Ich denke, da sind ein paar Geschichten sehr Nahe an Baron Münchhausen.
CIAO loki
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  #24  
Alt 15.12.2009, 10:30
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checki checki ist offline
Checkmate fanatic
 
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen

Bei mir war in beiden Fällen das Fzg. abgemeldet, also daher keine Strafe.

Hoffe das war jetzt für alle Beteiligten hilfreich
Jau, vom angemeldeten bin ich ausgegangen.
Wenn er länger als 8 Monate (waren es acht?)abgelaufen ist,
gibt es dafür sogar Punkte.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #25  
Alt 15.12.2009, 10:32
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von loki Beitrag anzeigen
Hallo! Also da setzt für mich als gelernten Österreicher aber die Logik aus.
Ein angemeldetes Fahrzeug hat stets verkehrssicher
zu sein, dazu gehört die gültige HU.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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