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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.12.2008, 19:33
jensen jensen ist offline
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Standard Überführung auf nicht zugel.Trailer?

Hallo!

Ich habe mir einen Traum erfüllt und mir ein schönes altes Boot gekauft. Im Frühjahr möchte ich es überführen (gut 400 km).Der Trailer der zum Boot gehört hat zwar ein Typschild, aber keinen Brief und war bis jetzt noch nicht zugelassen.(wurde nur mit roter Nummer bewegt)Das Boot ist kaskoversichert.
Für mich stehen jetzt ein paar Fragen im Raum:

1. bekomme ich für den Trailer Kurzzeitkennzeichen?

2. Wie sieht es mit dem Versicherungschutz bei der Überführung aus? (also auch wenn Schaden am Boot entsteht?)-Kaskoversicherung Boot?

3. das Boot ist 2,80m breit und ich brauche eine Sondergenehmigung für den Transport. Was muss ich dafür vorlegen - und wo?(geht das auch ohne Brief?)

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Grüße - Jens
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  #2  
Alt 28.12.2008, 19:41
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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Standard

Kurzzeitkennzeichen ist kein Problem. Du gehst mit der Doppelkarte zur Zulassung und hoslt dir eins. Gib weder dem Versicherungsmenschen noch der zulassungstante zuviele Info´s. Du willst ne Doppelkarte und ein Kurzzeitkennzeichen. Punkt.

Uberführung wegen der breite sollte kein Problem sein. warntafeln an die Seietn und gut. bis 2.85 m darfst du ohne Genehmigung. wenn du auf Nummer Sicher gehen willst. Frag bei der Rennleitung nach.

In einer guten Bootskasko sollten auf die Überführungstransportschäden drin sein. Das kann dir aber genau dein Makler sagen, oder dein Versicherungsvertrag.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 28.12.2008, 19:45
jensen jensen ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Spitzgatt
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
bis 2.85 m darfst du ohne Genehmigung. wenn du auf Nummer Sicher gehen willst. Frag bei der Rennleitung nach.
Vielen dank für Deine Hilfe!!! Ich habe irgendwo gelesen, das es maximal bis 2,55m ohne Sondergenehmigung geht - kann mich aber auch täuschen!

Gruß Jens
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  #4  
Alt 28.12.2008, 19:45
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Mit Deinen Voraussetzungen wirst Du weder Kurzzeitkennzeichen ( jedenfalls nicht wenn Du ein ehrliches Gewissen haben willst ) bekommen,
noch einen Versicherungsschutz,
und schon gar keine Sondergenehmigung

Achso, willkommen hier im

PS.: Ich habe mehrfach mit " illegalen " Trailern überführt, aber 400 km wär mir zu heiß
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 28.12.2008, 19:46
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Ingo,
darf denn ein Kurzzeitkennzeichen benutzt werden,
um ein Boot mit Überbreite zu überführen
Evtl. wird das die Polizei etwas anders sehen
Ich habe da was anderes in Erinnerung!

Gruß
UWE
PS
Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
...........
PS.: Ich habe mehrfach mit " illegalen " Trailern überführt, aber 400 km wär mir zu heiß
Danke Sven
solche Tipps wollen wir hier aber nicht geben!!
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #6  
Alt 28.12.2008, 19:50
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Gruß
UWE
PS


Danke Sven
solche Tipps wollen wir hier aber nicht geben!!
Hast ja recht

Ich hatte gehofft das es als abraten gewertet wird
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 28.12.2008, 19:52
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Achso, willkommen hier im
...Vielen Dank!

Na das sind ja tolle Neuigkeiten! Wie soll ich nun das Boot mit Trailer herbekommen? Ist es denn nun ÜBERBREITE???

Jens
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  #8  
Alt 28.12.2008, 19:54
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Hallo
In meinem Fall war folgendes.
Ich hatte damals allerdings einen Bootstransporter und ein Boot mit Überbreite das ich überführen wollte.
Ein Kurzzeitkennzeichen war dafür da um den LKW zu überführen aber ich durfte nichts transportieren auch kein Boot.
Bei dem Antrag auf überbreite musste der LKW angemeldet sein.
Also nicht mit Kurzzeitkennzeichen.
Gruß Susi
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  #9  
Alt 28.12.2008, 19:55
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Ein Kurzzeitkennzeichen dient meines Wissens nach doch dazu, ein momentan nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr legal zu bewegen.

Bei den Maßen für die Breite bin ich mir nicht ganz sicher, aber bis 2,85 m bist du als Privatperson ohne Sondergenehmigung unterwegs. Aber diesbezüglich würde ich nochmal nachfragen.

Ich unterstelle einfach mal, daß der Trailer technisch i.O. ist.

Bei der zulassungsstelle mußt du nur noch die Doppelkarte abgeben, keine Papiere...dann bekommst du die Kennzeichen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #10  
Alt 28.12.2008, 19:55
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
...Vielen Dank!

Na das sind ja tolle Neuigkeiten! Wie soll ich nun das Boot mit Trailer herbekommen? Ist es denn nun ÜBERBREITE???

Jens
Richtigen , zugelassenen Trailer mieten, Deinen nachholen und als Hafentrailer benutzen.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #11  
Alt 28.12.2008, 19:57
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Ein Kurzzeitkennzeichen dient meines Wissens nach doch dazu, ein momentan nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr legal zu bewegen.

Bei den Maßen für die Breite bin ich mir nicht ganz sicher, aber bis 2,85 m bist du als Privatperson ohne Sondergenehmigung unterwegs. Aber diesbezüglich würde ich nochmal nachfragen.

Ich unterstelle einfach mal, daß der Trailer technisch i.O. ist.

Bei der zulassungsstelle mußt du nur noch die Doppelkarte abgeben, keine Papiere...dann bekommst du die Kennzeichen...
Solange es verkehrstauglich und zulassungsfähig ist
__________________
Gruß 45meilen

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  #12  
Alt 28.12.2008, 20:00
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
...Vielen Dank!

Na das sind ja tolle Neuigkeiten! Wie soll ich nun das Boot mit Trailer herbekommen? Ist es denn nun ÜBERBREITE???

Jens
Hallo Jens
Ganz einfach.
Ich mußte erstmal meinen LKW durch den TÜV bringen dann anmelden danach den Antrag auf Überbreite stellen und dann das Boot überführen.
Gruß Susi
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  #13  
Alt 28.12.2008, 20:01
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von SUSISEARAY Beitrag anzeigen
Hallo
In meinem Fall war folgendes.
Ich hatte damals allerdings einen Bootstransporter und ein Boot mit Überbreite das ich überführen wollte.
Ein Kurzzeitkennzeichen war dafür da um den LKW zu überführen aber ich durfte nichts transportieren auch kein Boot.
Bei dem Antrag auf überbreite musste der LKW angemeldet sein.
Also nicht mit Kurzzeitkennzeichen.
Gruß Susi
Na super! Dann muss ich eine Spedition beauftragen?Oder geht es auch anders? Wenn ja, was würde das ungefähr kosten? (400 km)Habt Ihr Adressen für mich?Das Boot liegt nahe "Heide" an der Nordsee.

gruß Jens
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  #14  
Alt 28.12.2008, 20:07
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Liebertee Liebertee ist offline
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Warum nicht auf eigenem Kiel, oder so gar nicht schwimmfähig?

Ansonsten vermute ich mal, das bei der Breite eh das Gewicht schon zum trailern mit normalen Fahrzeugen zu hoch ist, oder ist das nur der nackte Rumpf?

Gruß, Norbert
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  #15  
Alt 28.12.2008, 20:08
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Na super! Dann muss ich eine Spedition beauftragen?Oder geht es auch anders? Wenn ja, was würde das ungefähr kosten? (400 km)Habt Ihr Adressen für mich?Das Boot liegt nahe "Heide" an der Nordsee.

gruß Jens
Bis jetzt wissen wir ja nicht mal so richtig was zum Boot ( außen wie breit es ist )
Wie lang,
wie schwer,
hast Du Zugfahrzeug selbst,
__________________
Gruß 45meilen

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  #16  
Alt 28.12.2008, 20:12
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SUSISEARAY SUSISEARAY ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Na super! Dann muss ich eine Spedition beauftragen?Oder geht es auch anders? Wenn ja, was würde das ungefähr kosten? (400 km)Habt Ihr Adressen für mich?Das Boot liegt nahe "Heide" an der Nordsee.

gruß Jens
Hallo Jens
Wenn du das Boot über Wasser überführst und den Trailer mit Kurzzeitkennzeichen. Ist allerdings umständlicher.
Adressen von Speditionen kannst du hier im Forum unter suchen eventuel bekommen.
Gruß Susi
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  #17  
Alt 28.12.2008, 20:23
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Hast ja recht

Ich hatte gehofft das es als abraten gewertet wird
So hatte ich und hoffe andere User auch, es verstanden

Gruß
UWE
__________________
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #18  
Alt 28.12.2008, 20:27
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Hallo Jens
Sag mal Gesamthöhe und Gewicht.
Ob das Gespann auf einen Abschleppwagen oder Tieflader passt.
__________________
Servus Willi
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  #19  
Alt 28.12.2008, 20:28
jensen jensen ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Bis jetzt wissen wir ja nicht mal so richtig was zum Boot ( außen wie breit es ist )
Wie lang,
wie schwer,
hast Du Zugfahrzeug selbst,
Sorry! Hatte gerade einen Anruf!

Das Boot ist 7,9m lang, 2,85m breit und soll 2,4 t wiegen.

Gruß Jens
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  #20  
Alt 28.12.2008, 20:30
otok otok ist offline
Captain
 
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boot vom Trailer
mit dem Trailer zum Tüv eine Eizelabnahme machen
wenn alle Typenschilder vorhanden sind und dann anmelden
__________________
Thomas
-------------------
Gruß vom Rhein
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  #21  
Alt 28.12.2008, 20:31
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Sorry! Hatte gerade einen Anruf!

Das Boot ist 7,9m lang, 2,85m breit und soll 2,4 t wiegen.

Gruß Jens

bei 7,9 m länge eine Breite von 2,85 m

Hast du Bilder bzw. kannst du uns die Bootsmarke verraten

Gruß
UWE
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  #22  
Alt 28.12.2008, 20:33
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Sorry! Hatte gerade einen Anruf!

Das Boot ist 7,9m lang, 2,85m breit und soll 2,4 t wiegen.

Gruß Jens
Also zumindest theoretisch mit einem geeigneten Zugfahrzeug machbar

Dann mach es wie von otok geraten, oder wie von mir oben beschrieben
__________________
Gruß 45meilen

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  #23  
Alt 28.12.2008, 20:39
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Hallo Jens
Sag mal Gesamthöhe und Gewicht.
Ob das Gespann auf einen Abschleppwagen oder Tieflader passt.
Oh! Gesamthöhe? Keine Ahnung- ich schätze mal 2,8 m (Flaggenmast)? Ein Zugfahrzeug könnte ich mir eventuell aus meinem Bekanntenkreis organisieren.

Grüße Jens

Geändert von jensen (28.12.2008 um 20:46 Uhr)
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  #24  
Alt 28.12.2008, 20:41
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen

bei 7,9 m länge eine Breite von 2,85 m

Hast du Bilder bzw. kannst du uns die Bootsmarke verraten

Gruß
UWE
Es ist eine Tresfjord 26 !

Geändert von jensen (28.12.2008 um 21:01 Uhr)
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  #25  
Alt 28.12.2008, 20:45
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Warum nicht auf eigenem Kiel, oder so gar nicht schwimmfähig?
Gruß, Norbert
Das Boot hat noch kein Antifauling drauf! Der Rumpf wurde in einer Werft überholt.Ich wollte das Antifauling nach dem Überführen aufbringen.

Gruß Jens
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