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  #1  
Alt 18.07.2008, 17:41
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nimmerland nimmerland ist offline
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Standard Eignerschild Pflicht?

Moin,
Bekannte haben mir erzählt, sie haben Bußgeld zahlen müssen, da sie kein Eignerschild am Schiff hatten. Gibt es da irgendwelche Vorschriften (Form, Inhalt, ab welcher Größe, Motorisierung usw)? Diese Vorschrift ist mir völlig neu.
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Sven


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  #2  
Alt 18.07.2008, 17:45
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Das kenne ich nur bei nicht anmeldungspflichtigen Booten.
Da mußt du dann nur einen Namen vergeben und deine Anschrift etc. innen reinschreiben. Ich mach das immer mit Edding.
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  #3  
Alt 18.07.2008, 17:52
bootsmann bootsmann ist offline
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Vorschriften gibt es meiner Ansicht zumindest im Sportbootsektor nicht. Allerdings in der Berufsschiffahrt und bei Fahrgastschiffen sieht das anders aus. Außerdem haben verschiedene Clubs und Yachthäfen eine gesonderte Regelung. Ich halte es für sehr sinnvoll und praktiziere es schon seit über dreißig Jahren so. Name und Telefonnummer reicht allerdings aus.
Gruß Dierk
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  #4  
Alt 18.07.2008, 17:56
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Es war ein privates Schiff um die 12m. Habe aber auch schon Eignerschilder an ein paar Baylinern gesehen.
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  #5  
Alt 18.07.2008, 17:58
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Binnen oder Buten?
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  #6  
Alt 18.07.2008, 18:02
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Binnen... haben glaube ich bei Lauenburg das Knölchen bekommen.
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  #7  
Alt 18.07.2008, 18:07
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Erst einmal Danke für die schnellen Antworten
Werde später noch mal googeln vielleicht ist ja was zu finden.
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  #8  
Alt 18.07.2008, 18:14
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Ich fahr auch Binnen und hab das noch nie gehört.
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  #9  
Alt 18.07.2008, 22:49
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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... das mag zwar "kult" sein, aber im Sportbootbereich sicherlich nicht "Pflicht".


gruss
lars
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  #10  
Alt 18.07.2008, 23:44
Walroß Walroß ist offline
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Wenn ich einen Vortrag unseres Water-Sheriffs richtig in Erinnerung habe, dann war in MV die Vorschrift für eine im Boot auffindbare Eigner-Adresse in Arbeit.

Von einem Schild außen, wie es zu DDR-Zeiten Vorschrift war, war jedoch nicht die Rede.

Ich empfand es als Segen, daß diese Schilder-Vorschrift zur Wende abgeschafft worden ist, weil ein einigermaßen schlauer Dieb mit Hilfe dieser Angaben doch genau ermitteln kann, wann wo was zu holen ist. Das wäre Beihilfe zum Diebstahl mit Hilfe der Polizei.

So häufig kommt es nicht vor, daß ein Boot "herrenlos" aufgefunden wird - wozu soll sonst so ein Schild nützlich sein.

Die meisten Boote dürften ohnehin in irgendeiner Weise registriert sein, also wäre zumindest der Heimathafen leicht zu ermitteln, dann findet sich auch der Besitzer.

Ich hoffe, daß Datenschutz etwas mehr Gewicht erlangt und eine Vorschrift für ein (gar außerhalb der Kajüte angebrachtes) Adreßschild nicht eingefüht wird.
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  #11  
Alt 19.07.2008, 06:34
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So, habe bei google nichts finden können, auch nicht beim bsh. Habe eben die Waschpo angemailt, mal sehen, was die sagen.
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  #12  
Alt 19.07.2008, 07:43
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
... das mag zwar "kult" sein, aber im Sportbootbereich sicherlich nicht "Pflicht".


gruss
lars

Lars ich bin mir da nicht ganz sicher. Ich glaub da war etwas...
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  #13  
Alt 19.07.2008, 15:29
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Auf irgend einem Kurs war doch mal was?

Mein Kopf hat folgendes im Speicher:
Es gibt eine Seetagebuchpflicht mit einer Formvorschrift nach der Schiffssicherheitsverordnung. ( Eingeführt irgendwas um 2000).

Dieses muss jeder führen, der am Seeverkehr teil nimmt.

Aus dieser Formvorschrift geht u.a. immer auch der Eigner hervor.


Möglich ist z.B.: das STB auf reinem Schiffsnamen zu führen und mit einem Schild im Schiff, den Verweis zum Eigner herzustellen.

Oder eben kein Schild, sondern alle Daten im STB.

Googln hab ich keine Lust. Wer möchte - Schlagwort: Seetagebuchpflicht
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Geändert von Freibeuter (19.07.2008 um 16:10 Uhr)
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  #14  
Alt 19.07.2008, 20:44
Walroß Walroß ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen


...


Möglich ist z.B.: das STB auf reinem Schiffsnamen zu führen und mit einem Schild im Schiff, den Verweis zum Eigner herzustellen.

Oder eben kein Schild, sondern alle Daten im STB.
...
Das deckt sich ja mit meiner Erinnerung, nur daß es da noch "in Arbeit" war, von einer Bordbuchpflicht war da auch die Rede gewesen.

Allerdings war nicht eine Form vorgegeben worden, sondern nur, daß die üblichen Angaben (Abfahrts- ort und -Zeit, Wetter, Wellen, Ziel, Besonderheiten, Ankunftszeit), die manche Sportbootbesitzer sowieso bereits führten, einzutragen seien.

Ups, mein Bordbuch ist etwas schlampig geführt.

Danke, ich werde jetzt also auch mal nachlesen, was wirklich sein muß.
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  #15  
Alt 19.07.2008, 20:55
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Ob es in D Pflicht ist weiss ich nicht. Wenn überhaupt sicher nur bei Booten, die nicht registriert sind. Z.B. auf See und auf Seeschifffahrtsstrassen.

In Holland ist es Pflicht. Da muss ein von außen lesbares Schild sein, das den Namen und die Adresse des Besitzers enthält. In Holland gibt es für die meisten Boote keine Registrierungspflicht.
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Charly
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  #16  
Alt 19.07.2008, 21:17
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Lars ich bin mir da nicht ganz sicher. Ich glaub da war etwas...
Hi Cyrus,

wo steht´s ?

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sowas bei Sportbooten irgendwo "eingemeisselt" werden muss, weder buten noch binnen.

Dann müsste ich ja auch mal so ein Schild bestellen -

muss ich ?

gruss
lars
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  #17  
Alt 19.07.2008, 21:46
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Lars?

Egal!
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  #18  
Alt 19.07.2008, 21:58
Walroß Walroß ist offline
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Vielleicht kann ich zwar gut suchen, aber schlecht finden.
Ich habe nichts eindeutiges zur Logbuch / Schffstagebuch / Bordbuch - oder sonstwie- Pfilcht gefunden.

- nur mehrfach etwas in der Art wie hier:

http://www.kuestenkanuwandern.de/fa_regel/040526_f.html

u.a. auch mit Hinweis, daß das Thema im boote-forum (?) ohne eindeutiges Ergebnis bereits diskutiert worden sei.

Ein Hinweis war:

xxxxxxxxxxxxxxx

" Auf allen Schiffen, die die Deutsche Flagge nach dem

"""Flaggenrechtsgesetz"""

führen muß ein Logbuch geführt werden.

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Bundesgesetzblatt 98 I Seite 2860 ff) ist ein Schiffssicherheitsgesetz erlassen worden, das in § 6 Abs. 3 die Verpflichtung zur Logbuchführung vorsieht. Die früher geltende Befreiung ist mit der Aufhebung der gesamten Schiffstagebuchverordnung, die eine Befreiungsvorschrift für die Sportschiffahrt enthielt, entfallen

Hier noch ein TIP:

Aus dem Flaggenrechtsgesetz ergibt sich weiterhin, das Boote mit Flaggenzertifikat zum führen der Bundesflagge

"""verpflichtet"""

sind.

Ergo kein Flaggenzertifikat, keine Pflicht, kein Logbuch."

xxxxxxxxxxxxxxx

Nun interessiert mich doch sehr, auf welcher gesetzlichen Basis ein Bußgeld zu zahlen war, weil ein Eignerschild fehlte - auch "Flaggenrechtsgesetz"?
und auf welcher gesetzlichen Basis - aktuell - ein Bordbuch o.ä. Pfilcht sein solle.
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  #19  
Alt 19.07.2008, 22:01
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  #20  
Alt 19.07.2008, 22:04
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Gilt nur für nicht registrierungspflichtige Boote, wie zum Beispiel Ruderboote oder Boote unter 3,5 PS. Und auch nur binnen.

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  #21  
Alt 19.07.2008, 22:05
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Zitat:
Zitat von Walroß Beitrag anzeigen

Nun interessiert mich doch sehr, auf welcher gesetzlichen Basis ein Bußgeld zu zahlen war, weil ein Eignerschild fehlte - auch "Flaggenrechtsgesetz"?
und auf welcher gesetzlichen Basis - aktuell - ein Bordbuch o.ä. Pfilcht sein solle.
Auf gar keiner. Flaggenrecht hat damit schon mal gar nichts zu tun. Lauenburg ist binnen und damit hat das Boot ein Kennzeichen zu führen. Darüber wird im Ernstfall der Eigentümer ermittelt.

Das wurde nicht bemängelt, also hat das Boot ein KZ gehabt-Feierabend.

Die Leuchtstoffmützen haben ganz einfach mal wieder Mist gebaut. Einspruch einlegen und Geld gibts zurück.

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  #22  
Alt 19.07.2008, 22:07
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Auszug aus dem Merkblatt für Wassersportler vom Verkehrsminister:

Kennzeichnung der
Kleinfahrzeuge auf den
Binnenschifffahrtsstraßen
Stand: 1. Januar 2004



Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge,
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote),
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung,
- Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für
mehr als 12 Personen, Fähren),
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung.
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet
werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt
möglich.
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Charly

Geändert von charlyvoss (19.07.2008 um 22:29 Uhr) Grund: Link entfernt
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  #23  
Alt 19.07.2008, 22:08
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Zitat:
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Also alle motorisierten Boote die nicht kennzeichnungspflichtig sind?
Ja. In die Gummibrezel gehört ein Aufkleber, ja. Das war doch die Frage?

Gruß Ecki
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