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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.03.2024, 08:07
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Zitat:
Zitat von tojobj40 Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe im letzten Herbst meinen Verdränger verkauft. Nun soll ich es dem neuen Eigner zur Hälfte der Strecke entgegen bringen.

Was muss ich dazu beachten, das Boot ist auch schon umgeschrieben ?

Danke im Voraus für eventuelle Tipps
Hier stellen sich für mich erst einmal ganz andere Fragen:

1) War diese Überführung im Herbst schon geplant / vereinbart und Teil des Kaufvertrags?

2) Warum sollst Du das Boot auf halbe Strecke entgegen bringen?

3) Was ist wenn der Motor oder andere technische Dinge sich unterwegs verabschieden?

4) Was ist wenn das Boot unterwegs verunfallt?

5) Ist das Boot schon vollständig bezahlt?

Ich sehe es ähnlich wie Klaus in einem seiner Posts. Das hört sich für mich alles sehr windig an und ich wäre da sehr vorsichtig.
Ich sollte auch schon mal ein Boot auf einem Trailer dem Käufer ein Stück entgegen bringen. Habe dankend abgelehnt.
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Viele Grüße
Olli
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  #27  
Alt 27.03.2024, 08:29
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Warum soll ich böse sein?
Es gab meiner Erinnerung nach dazu ein Gerichtsverfahren mit Klarstellung, wie man es hätte nach Ansicht (des Gerichts) hätte machen müssen.
Ich meine, das war auch mal Thema in diesem Forum.
Ich will es mal suchen.
Da ging es eben um einen Schadensfall (oder was auch immer), wo dann hinterher die Übergabe doch nicht formal richtig erfolgt sein sollte und das Boot weiterhin, anders als geglaubt, im Vorbesitz war. Als Wasserlieger wohlgemerkt.
Eine andere Konstellation wurde ja schon in diesem Thema gepostet, die in eine ähnliche Richtung ging.

Grüße

Totti
Hi!

Du hast es so dargestellt, als ob dies die einzige Möglichkeit der Besitzverschaffung ist. Richtig ist, dass der Besitz übergehen muss. Das aber ausschließlich am Lösen der Festmacher "festzumachen" triftt das Problem nicht. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Juristen (zu denen ich auch gehöre) im Wesentlichen damit beschäftigt sind, Probleme zu lösen, die sie selbst verursacht haben (die Juristen gehen da sehr arbeitsteilig vor).
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #28  
Alt 27.03.2024, 08:38
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Du hast es so dargestellt, als ob dies die einzige Möglichkeit der Besitzverschaffung ist. Richtig ist, dass der Besitz übergehen muss. Das aber ausschließlich am Lösen der Festmacher "festzumachen" triftt das Problem nicht. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Juristen (zu denen ich auch gehöre) im Wesentlichen damit beschäftigt sind, Probleme zu lösen, die sie selbst verursacht haben (die Juristen gehen da sehr arbeitsteilig vor).
Es ist auf jeden Fall ein symbolischer Übergang, den man gut belegen kann.
Ohne dass es war rein zu interpretieren gäbe.

Juristisch betrachtet wäre auch die andere Überführung des Forums im Augenblick diskussionswürdig. Der TE hat ein Boot in F gekauft, ohne es je gesehen zu haben. Bezahlt hat er es, der bestellte Gutachter überführt es gerade (hoffentlich) auf eigenem Kiel.
Wem gehört es im Augenblick? Im Schadensfall? Der TE als Käufer hat jedenfalls bisher keinen Besitz von dem Boot ergreifen können, meiner Meinung nach.

Gruß

Totti
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  #29  
Alt 27.03.2024, 08:42
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Hi!

Herzlichen Glückwunsch. Wir sind im IPR (internationales Privatrecht, das inzwischen massiv vom EU-Recht überlagert wird). Kaufst Du in Frankreich, dann ist schon die erste Frage, welches Recht gilt (F oder D).
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  #30  
Alt 27.03.2024, 08:43
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Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Herzlichen Glückwunsch. Wir sind im IPR (internationales Privatrecht, das inzwischen massiv vom EU-Recht überlagert wird). Kaufst Du in Frankreich, dann ist schon die erste Frage, welches Recht gilt (F oder D).
Wäre ja sonst auch zu einfach...

Grüße

Totti
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  #31  
Alt 27.03.2024, 08:55
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Hi!

Also zurück zum Ausgangsfall (überlegenswerte Gedanken):

1. Hat der Verkäufer schon den Kaufpreis vollständig erhalten?

Nein, dann würde ich hier aufhören zu denken.

Ja, dann

2. Mit dem Käufer hinsetzen und eine Vereinbarung zu folgenden Fragen treffen:

a) Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Überführung

b) Risikotragung für Untergang der Sache (z.B. Ausschluss leichter Fahrlässigkeit und sonst was).

Aber alles macht nur Sinn, wenn die Knatter im Kasten ist.
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Alt 27.03.2024, 09:17
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Der Eigentumsübergang beim Bootskauf ist nicht immer unproblematisch. Als wir unser Boot neu gekauft hatten (Neuboot beim Händler gekauft), blieb es noch einige Monate in der Halle...

Wir hatten deshalb bezüglich des vollzogenen Eigentumübertrages, zusätzlich zum Kaufvertrag, zusätzlich abgesichert. Der Sachverhalt ist zwar nicht genau wie hier, bezüglich der grundsätzlichen Problematik kann man sich ja hier mal einlesen....besonders auf 2.3 achten!

https://maor.de/bootskauf-und-eigent...es-verkaeufers

Ich würde mich da auch ganz genau absichern!
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Gruß

Berni
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  #33  
Alt 27.03.2024, 09:22
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Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Der Eigentumsübergang beim Bootskauf ist nicht immer unproblematisch. Als wir unser Boot neu gekauft hatten (Neuboot beim Händler gekauft), blieb es noch einige Monate in der Halle...

Wir hatten deshalb bezüglich des vollzogenen Eigentumübertrages, zusätzlich zum Kaufvertrag, zusätzlich abgesichert. Der Sachverhalt ist zwar nicht genau wie hier, bezüglich der grundsätzlichen Problematik kann man sich ja hier mal einlesen....besonders auf 2.3 achten!

https://maor.de/bootskauf-und-eigent...es-verkaeufers

Ich würde mich da auch ganz genau absichern!
Da gab es doch auch einen leider spektakulären Fall im Forum eines Users, hier der Neubau einer Jetten und schon geflossener hoher Beträge.
Dann kam die Pleite von Jetten und sowohl ein weit gebautes Boot, als auch Geld weg. Lässt sich auch im Forum nachlesen.
Natürlich ein andere Konstellation.

Grüße

Totti
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  #34  
Alt 27.03.2024, 09:40
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Früher hat man, auch in diesem Forum, auf Wahrschau bei Wind und Wetter, navigatorische Kenntnisse sowie eine passende Ausrüstung verwiesen. Wie sich die Zeiten doch ändern.

Grüße

Matthias.
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  #35  
Alt 27.03.2024, 09:53
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Das ist ein Rechtströd und kein Tröd über Seemannschaft.
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