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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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KFZ Steuer für LKW Bootstransporter ?????
Hallo zusammen,
ich habe heute meinen LKW Bootstransporter MB 814 zugelassen. Zu meiner Verwunderung wurde mir ein grünes Kennzeichen verweigert. Begründung hierfür: Motorbetriebene Bootstransporter sind steuerpflichtig sind auch wenn diese ausschließlich privat genutzt werden. Ich denke ich werde nun erst einmal den Steuerbescheid meines FA abwarten müssen und habe vor dann Einspruch einzulegen. Hat jemand aus dem Forum hier schon einmal das gleiche Problem durchgestanden, bzw. seinen Transporter erfolgreich mit einem grünen Kennzeichen zugelassen bzw. einen Einspruch zu einem Steuerbescheid erfolgreich durchgefochten? Beste Grüße Dirk |
#2
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Zitat:
ich kann dir nur aus eigener erfahrung sagen , bau auf der ladefläche eine seilwinde auf und laß den lkw als selbstfahrende-arbeitsmaschine eintragen . |
#3
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Ich denke das ich damit nicht den gewünschten Erfolg erreiche. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine "Seilwinde" ist dementsprechend zweckgebunden und nicht für den Transport eines Bootes eingetragen. Ich denke das dies einer Prüfung nicht standhält.
Wo werden hier Äpfel mit Birnen verglichen? Lasse ich einen Bootsanhänger zu ist dieser steuerfrei, transprotiere ich das gleiche Boot auf einem dafür umgebauten LKW der nicht anders genutzt werden kann ist dieser steuerpflichtig. Wo ist hier der Sin des Unsin????????
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#4
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Der Botstrailer vesaut viel weniger die Umwelt durch seine Abgase .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Und das Zugfahrzeug fährt mit Solarenergie oder
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#6
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Wirklich ?????
Na das ist ja pfiffig ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#7
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Für das Zugfahrzeug des Trailers zahlt man Steuern.
Für den Trailer ggf nicht, ein LKW ist beides in einem also muß auch die Steuer entrichtet werden. Nur meine unmaßgebliche Meinung
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#8
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Ist ja auch logisch und gerecht. Muss da 45meilen vollkommen recht geben
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Grüße Andre aus Velen Wir sind so wie wir sind. Endweder nimmt man uns so oder man lässt es!!! |
#9
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Hallo Dirk_Boot,
mit dem Einspruch das kannst du vergessen, ich kenne jedenfalls keinen der das geschaft hat, evtl. hift ein Saisonkennzeichen etwas
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#10
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Hallo Dirk_Boot
So sehe ich das auch: Vergiss es mit dem Einspruch und begib dich auch nicht auf die Suche nach dem, was logisch und gerecht ist. Damit kommst du beim Steuerrecht schon gar nicht weiter. Dann schon eher mit einem Blick ins Gesetz. Ein Bootsanhänger für Sportzwecke ist gemäß § 3 Nr.1 KfzStG steuerfrei, weil er von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren befreit ist (früher § 18 StVZO, jetzt § 3 FZV) und das ist so ein LKW eben nicht. Die anderen Möglichkeiten zur Steuerfreiheit sind in den Fundstellen ab § 3 Nr.2 KfzStG aufgelistet. Da stehen sie alle: Feuerwehr, Katastrohenschutz, Landwirtschaft, Schausteller, usw, usw. Den Befreiungstatbestand „für Sportzwecke“ wirst du dort allerdings nicht finden. Im Übrigen hätte es dir auch nichts gebracht, wenn die Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen zugeteilt hätte, denn über die Frage der Steuerfreiheit entscheidet letzten Endes das Finanzamt und nicht das Strassenverkehrsamt. Ich weiss von mindestens einem Fall, wo ein Finanzamt trotz bereits erteilter grüner Nummer gegen eine Steuerbefreiung entschied. Wäre dein Truck mindestens 30 Jahre alt, könntest du ein H-Kennzeichen beantragen (Steuersatz 191,73 EUR). Ansonsten bleibt zur „Schadensbegrenzung“ wie schon gesagt nur das Saisonkennzeichen. Trag es mit Fassung. Christoph grüsst vom Niederrhein. |
#11
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Ab heute "STEUERFREI"
und es geht doch.......
Nach mehreren Gesprächen mit meinem FA und einigen Sachbearbeitern dort habe ich heute einen Termin zur Vorführung meines LKW Bootstransporter bekommen. Der zuständige Sachbearbeiter lief zweimal um den LKW herum und bescheinigte mir umgehend das das Fahrzeug bauartbedingt nur noch für den Transport meines Bootes benutzt werden kann. Er sicherte mir zu in den nächsten Tagen einen "Steuerbefreiungsbescheid" zuzusenden. Mein weiterer Weg führte mich dan zur Zulassungsstelle die mir im Fahrzeug den Hinweis "GRÜNES KENNZEICHEN" eingetragen haben mit dem ich mir dann meine Schilder umfärben lassen konnte. Heute Abend werde ich mir erst einmal ein darauf gönnen.
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#12
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Genial!
Glückwunsch
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#13
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Grünes s hild oder nicht hängt auch von dem Landkreis ab....
Wenn selbstfahrende arbeitsmaschine könnte die Versicherung teurer sein (prüfen!!!) meiner kostet Steuer und 30.000 Euro Versicherung 1000 für 12 Monate. Gruß ivea edit: Steuer plus teilkasko versicherung 1117 runter auf 7,49 Geändert von ivea (12.10.2009 um 19:31 Uhr) |
#14
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Erstmal herzlichen Glückwunsch,
sprechenden Menschen kann geholfen werden ! Zitat:
Wenn man ein "zulassungsfreies" Fahrzeug hat, eben der "Anhänger für Sportzwecke" eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine", eben alles was unter den § 18(3) StvZO bzw §3 FZV fällt, gibt es direkt die grüne Nummer und das Finanzamt erhält noch nichtmal Kenntnis über die Zulassung, weil die Fahrzeugart von Gesetzeswegen generell befreit ist. In dem Dir bekannten Fall handelt es sich vermutlich um eine Steuerbefreiung aufgrund eines Verwendungszwecks des Halters, z.B. Schausteller, oder Landwirtschaft ... Da wird das Grüne Kennzeichen bei der Zulassung immer unter Vorbehalt erteilt (Fälle, die in der Regel glatt gehen) und das Finanzamt entscheidet dann im Nachhinein, dann kann es auch vorkommen, daß wie in dem Dir bekannten Fall eine Steuerbefreiung negativ entschieden wird. Es gibt aber auch den o.g. Fall, daß zuerst schwarze Kennzeichen ausgegeben werden (weil es in der Regel keine Befreiung gibt) und dann erst nach Vorführung bei Finanzamt entschieden wird. Den Fall habe ich im Freundeskreis auch, da hat einer einen Anh. für Fahrzeugtransporte und konnte glaubhaft machen, daß da nur Oldtimer-Traktoren für Sport- und Hobbyzwecke drauf transportiert werden. Gruß Tom I
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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#16
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Das muß auch günstiger gehen.
Da gibt es viele Versicherungen, die sowas für unter 200 Euro versichern, wenn das Fahrzeug älter als 20 Jahre ist und nur zu Hobbyzwecken benutzt wird. Hatte einen über 30 Jahre alten Mobilkran, für den habe ich als 7,5 Tonner mit TK 205 Euro bezahlt. Vergleich nochmal andere Versicherungen. Gruß Tom
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#17
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Hast du dich auch schon um eine ausnahmegenehmigung zwecks Sonntagsfahrverbot gekümmert ??
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Zitat:
Siehe §30(3) StVO (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Falls einer fragen will: EG-Kontrollgerät braucht er auch nicht, da kein gewerblicher Güterverkehr Fahrtenschreiben braucht er auch nicht, da unter 7,5t Sicherheitsprüfung braucht er nicht, da unter 7,5t Maut braucht er nicht, da unter 12t Gruß Tom
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#19
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Zitat:
Der 814 ist erst 18 Jahre alt. Da muß ich wohl noch etwas warten um eine günstigere Versicherung zu bekommen oder könnt ihr mir einen Tip geben? |
#20
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Hallo zusammen,
ich hab leider erst jetzt wieder in diesen Thread hineingesehen und stelle fest, dass sich da zwischenzeitlich Einiges getan hat. Deshalb wärme ich diesen Thread noch mal wieder auf, bevor er ganz in Vergessenheit gerät. Vorab erst einmal an DIRK BOOT: Herzlichen Glückwunsch zur Steuerfreiheit deines LKW ! Es sei dir wirklich gegönnt. Trotzdem bleibe ich dabei: Geht nicht - Fehler vom Amt – Quasi Bankirrtum zu deinen Gunsten. Interessieren würde mich, welche gesetzliche Grundlage dein Finanzamt in den Bescheid geschrieben hat. Zur KFZ – Steuer habe ich mich vor einiger Zeit schon mal hier im Forum ausgelassen (war am 23.02.2008, habe keine Ahnung, wie man das hierhin verlinkt). Ich möchte aber an dieser Stelle noch einige zusätzliche Anmerkungen machen. Du hast zwar recht, Tom, dass das Finanzamt über die Erteilung eines grünen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug keine Kenntnis erhält und deshalb auch nicht tätig werden kann. Aber das gilt eben nur bei Zulassungsfreiheit nach § 3 FZV (früher § 18 StVZO) und die gibt es für LKW nicht. Die sind immer zulassungspflichtig. Somit bekommt auch das Finanzamt Wind von der Zulassung und kann dann prüfen, ob eine Steuerbefreiung nach § 3 KFZStG in Betracht kommt. Der mir bekannte Fall war im Übrigen genauso gelagert: - LKW zum Bootstransport wurde zugelassen, - Strassenverkehrsamt erteilte grünes Kennzeichen, - Finanzamt schickte nach Prüfung einen Steuerbescheid. Natürlich geht es auch andersrum: nachträgliche Gewährung einer Steuerfreiheit, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, auch wenn das Kennzeichen noch schwarz ist. Wie im Fall des Oldtimeranhängers deines Freundes zum Beispiel: Der Nachweis „Sportzwecke“ (das muss nicht unbedingt der Bootssport sein) wird erst nach der Zulassung erbracht. Was die selbstfahrende Arbeitsmaschine betrifft, so gibt es eine ganze Menge rechtlicher Abhandlungen über die Frage, was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine als solche kennzeichnet. Es gibt darunter eine Dienstanweisung mit einer beispielhaften Aufzählung solcher KFZ. Wenn man sich die ansieht kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis: einfach mal ne Seilwinde drauf und schon wird aus dem Bootstransporter eine Arbeitsmaschine – Is leider nich ! Schöne Grüße vom Niederrhein sendet Christoph Geändert von filius (17.11.2009 um 21:24 Uhr) |
#21
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Zitat:
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#22
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Zitat:
"Nach mehreren Gesprächen mit meinem FA und einigen Sachbearbeitern dort habe ich heute einen Termin zur Vorführung meines LKW Bootstransporter bekommen. Der zuständige Sachbearbeiter lief zweimal um den LKW herum und bescheinigte mir umgehend das das Fahrzeug bauartbedingt nur noch für den Transport meines Bootes benutzt werden kann. Er sicherte mir zu in den nächsten Tagen einen "Steuerbefreiungsbescheid" zuzusenden. Mein weiterer Weg führte mich dan zur Zulassungsstelle die mir im Fahrzeug den Hinweis "GRÜNES KENNZEICHEN" eingetragen haben mit dem ich mir dann meine Schilder umfärben lassen konnte. Heute Abend werde ich mir erst einmal ein darauf gönnen. " Wenn ich das richtig deute hat ein Sachbearbeiter des Finanzamtes die Steuerbefreihung festgestellt ! - somit sollte das Finanzamt bereits Kenntnis haben...
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack |
#23
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Ja,
jetzt fangen hier alle an, sich im Kreis zu drehen, weil sie nicht aufmerksam lesen Im Prinzip gibt es kurz gesagt nur drei Wege: 1) Das Fahrzeug ist "zulasssungsfrei" (auf den Begriff gehen wir jetzt nicht mehr näher ein) Dann gibt es nach §18 stVZO bzw §13 FZV sofort die grüne Nummer, weil die Steuerfreiheit im Gesetzt bereits verankert ist, das Finanzamt erfährt gar nichts von dem Fahrzeug, weil es eh nix mehr zu entscheiden hat. 2) Der Halter ist aufgrund des Verwendungszweckes von der Steuerzahlung befreit Das grüne Kennzeichen wird "unter Vorbehalt" erteilt, weil die Steuerbefreiung noch aussteht, die Wahrscheinlichkeit aber recht hoch ist, daß beim Finanzamt positiv entschieden wird, wenn der Verwendungszweck nachgewiesen wird. z.B. Der Schausteller, Gütertransport als Zulauf zur Bahn, Anhänger / Auflieger hinter Zugfahrzeug für das der Anhängerzuschlag entrichtet wurde. Anhänger für Landwirt, Gemeinnütziger Zweck ... das ist Routine, dieses anliegen wurde schon 1000-fach positiv entschieden und ist gängige Praxis 2a) das Kennzeichen wird erstmal in schwarz zugeteilt, weil eher davon auszugehen ist, daß entweder dem Antrag nicht stattgegeben wird, bzw daß man davon ausgehen muß, daß es "normalerweise" keine Steuerbefreiung gibt. Also der hier beschriebene Fall, der eben kein Alltagsgeschäft ist. Dann wird das Kennzeichen eben nachher "begrünt" Gruß Tom
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#24
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super thema - so was habe ich auch vor.
wie ist das mit der versicherung für so ein sonder kfz ? als was ist der versichert - bei welcher gesellschaft ? die prämie hattest du ja reingeschrieben - aber mehr leider nicht.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus Geändert von jaka-bubi (18.11.2009 um 06:12 Uhr) |
#25
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hi,
haben uns jetzt auch einen 814 umgebaut,nachdem wir 2009 3500km von meckpomm (mirow) nach erfurt gefahren sind,um unser boot nach hause zu bekommen. die grüne nummer wurde uns verweigert,aber mal schauen,werden erstmal widerspruch einlegen. zahlen momentan 181,- versicherung und 111,- steuer für saison 05/10 gruß aus erfurt |
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