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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.09.2009, 17:45
Benutzerbild von Dirk_Boot
Dirk_Boot Dirk_Boot ist offline
Ensign
 
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Standard KFZ Steuer für LKW Bootstransporter ?????

Hallo zusammen,

ich habe heute meinen LKW Bootstransporter MB 814 zugelassen. Zu meiner Verwunderung wurde mir ein
grünes Kennzeichen verweigert.

Begründung hierfür: Motorbetriebene Bootstransporter sind steuerpflichtig sind auch wenn diese ausschließlich privat genutzt werden.

Ich denke ich werde nun erst einmal den Steuerbescheid meines FA abwarten müssen und habe vor dann Einspruch einzulegen.

Hat jemand aus dem Forum hier schon einmal das gleiche Problem durchgestanden, bzw. seinen Transporter erfolgreich mit einem grünen Kennzeichen zugelassen bzw. einen Einspruch zu einem Steuerbescheid erfolgreich durchgefochten?

Beste Grüße Dirk
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  #2  
Alt 22.09.2009, 17:50
real time real time ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk_Boot Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe heute meinen LKW Bootstransporter MB 814 zugelassen. Zu meiner Verwunderung wurde mir ein
grünes Kennzeichen verweigert.

Begründung hierfür: Motorbetriebene Bootstransporter sind steuerpflichtig sind auch wenn diese ausschließlich privat genutzt werden.

Ich denke ich werde nun erst einmal den Steuerbescheid meines FA abwarten müssen und habe vor dann Einspruch einzulegen.

Hat jemand aus dem Forum hier schon einmal das gleiche Problem durchgestanden, bzw. seinen Transporter erfolgreich mit einem grünen Kennzeichen zugelassen bzw. einen Einspruch zu einem Steuerbescheid erfolgreich durchgefochten?

Beste Grüße Dirk
hallo ,

ich kann dir nur aus eigener erfahrung sagen ,

bau auf der ladefläche eine seilwinde auf und laß den lkw als selbstfahrende-arbeitsmaschine eintragen .
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  #3  
Alt 22.09.2009, 17:57
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Dirk_Boot Dirk_Boot ist offline
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Ich denke das ich damit nicht den gewünschten Erfolg erreiche. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine "Seilwinde" ist dementsprechend zweckgebunden und nicht für den Transport eines Bootes eingetragen. Ich denke das dies einer Prüfung nicht standhält.

Wo werden hier Äpfel mit Birnen verglichen? Lasse ich einen Bootsanhänger zu ist dieser steuerfrei, transprotiere ich das gleiche Boot auf einem dafür umgebauten LKW der nicht anders genutzt werden kann ist dieser steuerpflichtig.

Wo ist hier der Sin des Unsin????????
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  #4  
Alt 22.09.2009, 18:32
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk_Boot Beitrag anzeigen
Wo ist hier der Sin des Unsin????????
Der Botstrailer vesaut viel weniger die Umwelt durch seine Abgase .....
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #5  
Alt 22.09.2009, 18:34
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Dirk_Boot Dirk_Boot ist offline
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Und das Zugfahrzeug fährt mit Solarenergie oder
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  #6  
Alt 22.09.2009, 18:55
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Wirklich ?????

Na das ist ja pfiffig ......
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #7  
Alt 22.09.2009, 19:01
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk_Boot Beitrag anzeigen
Und das Zugfahrzeug fährt mit Solarenergie oder
Für das Zugfahrzeug des Trailers zahlt man Steuern.
Für den Trailer ggf nicht, ein LKW ist beides in einem also muß auch die Steuer entrichtet werden.
Nur meine unmaßgebliche Meinung
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #8  
Alt 22.09.2009, 19:10
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Fam.Kirsch Fam.Kirsch ist offline
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Ist ja auch logisch und gerecht. Muss da 45meilen vollkommen recht geben
__________________
Grüße Andre aus Velen
Wir sind so wie wir sind. Endweder nimmt man uns so oder man lässt es!!!
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  #9  
Alt 22.09.2009, 19:32
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Hallo Dirk_Boot,
mit dem Einspruch das kannst du vergessen, ich kenne jedenfalls keinen der das geschaft hat,
evtl. hift ein Saisonkennzeichen etwas
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #10  
Alt 22.09.2009, 22:10
filius filius ist offline
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Hallo Dirk_Boot

So sehe ich das auch: Vergiss es mit dem Einspruch und begib dich auch nicht auf die Suche nach dem, was logisch und gerecht ist. Damit kommst du beim Steuerrecht schon gar nicht weiter. Dann schon eher mit einem Blick ins Gesetz.

Ein Bootsanhänger für Sportzwecke ist gemäß § 3 Nr.1 KfzStG steuerfrei, weil er von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren befreit ist (früher § 18 StVZO, jetzt § 3 FZV) und das ist so ein LKW eben nicht. Die anderen Möglichkeiten zur Steuerfreiheit sind in den Fundstellen ab § 3 Nr.2 KfzStG aufgelistet. Da stehen sie alle: Feuerwehr, Katastrohenschutz, Landwirtschaft, Schausteller, usw, usw. Den Befreiungstatbestand „für Sportzwecke“ wirst du dort allerdings nicht finden.

Im Übrigen hätte es dir auch nichts gebracht, wenn die Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen zugeteilt hätte, denn über die Frage der Steuerfreiheit entscheidet letzten Endes das Finanzamt und nicht das Strassenverkehrsamt. Ich weiss von mindestens einem Fall, wo ein Finanzamt trotz bereits erteilter grüner Nummer gegen eine Steuerbefreiung entschied.

Wäre dein Truck mindestens 30 Jahre alt, könntest du ein H-Kennzeichen beantragen (Steuersatz 191,73 EUR). Ansonsten bleibt zur „Schadensbegrenzung“ wie schon gesagt nur das Saisonkennzeichen.

Trag es mit Fassung.

Christoph grüsst vom Niederrhein.
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  #11  
Alt 12.10.2009, 17:30
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Dirk_Boot Dirk_Boot ist offline
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Standard Ab heute "STEUERFREI"

und es geht doch.......

Nach mehreren Gesprächen mit meinem FA und einigen Sachbearbeitern dort habe ich heute einen Termin zur Vorführung meines LKW Bootstransporter bekommen.

Der zuständige Sachbearbeiter lief zweimal um den LKW herum und bescheinigte mir umgehend das das Fahrzeug bauartbedingt nur noch für den Transport meines Bootes benutzt werden kann. Er sicherte mir zu in den nächsten Tagen einen "Steuerbefreiungsbescheid" zuzusenden.

Mein weiterer Weg führte mich dan zur Zulassungsstelle die mir im Fahrzeug den Hinweis

"GRÜNES KENNZEICHEN"

eingetragen haben mit dem ich mir dann meine Schilder umfärben lassen konnte.

Heute Abend werde ich mir erst einmal ein darauf gönnen.
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  #12  
Alt 12.10.2009, 19:15
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N.Eptun N.Eptun ist offline
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Genial!

Glückwunsch
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . .
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  #13  
Alt 12.10.2009, 19:24
ivea ivea ist offline
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Grünes s hild oder nicht hängt auch von dem Landkreis ab....
Wenn selbstfahrende arbeitsmaschine könnte die Versicherung teurer sein (prüfen!!!)
meiner kostet Steuer und 30.000 Euro Versicherung 1000 für 12 Monate.
Gruß
ivea
edit: Steuer plus teilkasko versicherung 1117 runter auf 7,49

Geändert von ivea (12.10.2009 um 19:31 Uhr)
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  #14  
Alt 12.10.2009, 19:31
Benutzerbild von TOM Milos 585
TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
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Erstmal herzlichen Glückwunsch,

sprechenden Menschen kann geholfen werden !



Zitat:
Zitat von filius Beitrag anzeigen
Hallo Dirk_Boot

...

Im Übrigen hätte es dir auch nichts gebracht, wenn die Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen zugeteilt hätte, denn über die Frage der Steuerfreiheit entscheidet letzten Endes das Finanzamt und nicht das Strassenverkehrsamt. Ich weiss von mindestens einem Fall, wo ein Finanzamt trotz bereits erteilter grüner Nummer gegen eine Steuerbefreiung entschied.

... stimmt nicht ganz.

Wenn man ein "zulassungsfreies" Fahrzeug hat, eben der "Anhänger für Sportzwecke" eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine", eben alles was unter den § 18(3) StvZO bzw §3 FZV fällt, gibt es direkt die grüne Nummer und das Finanzamt erhält noch nichtmal Kenntnis über die Zulassung, weil die Fahrzeugart von Gesetzeswegen generell befreit ist.

In dem Dir bekannten Fall handelt es sich vermutlich um eine Steuerbefreiung aufgrund eines Verwendungszwecks des Halters, z.B. Schausteller, oder Landwirtschaft ... Da wird das Grüne Kennzeichen bei der Zulassung immer unter Vorbehalt erteilt (Fälle, die in der Regel glatt gehen) und das Finanzamt entscheidet dann im Nachhinein, dann kann es auch vorkommen, daß wie in dem Dir bekannten Fall eine Steuerbefreiung negativ entschieden wird.

Es gibt aber auch den o.g. Fall, daß zuerst schwarze Kennzeichen ausgegeben werden (weil es in der Regel keine Befreiung gibt) und dann erst nach Vorführung bei Finanzamt entschieden wird. Den Fall habe ich im Freundeskreis auch, da hat einer einen Anh. für Fahrzeugtransporte und konnte glaubhaft machen, daß da nur Oldtimer-Traktoren für Sport- und Hobbyzwecke drauf transportiert werden.

Gruß Tom
I
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #15  
Alt 12.10.2009, 19:32
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Dirk_Boot Dirk_Boot ist offline
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Versicherung 470,- € p.a. + 75 € TK, ist also noch zu bezahlen, prost.
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  #16  
Alt 15.10.2009, 11:29
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TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk_Boot Beitrag anzeigen
Versicherung 470,- € p.a. + 75 € TK, ist also noch zu bezahlen, prost.
Das muß auch günstiger gehen.

Da gibt es viele Versicherungen, die sowas für unter 200 Euro versichern, wenn das Fahrzeug älter als 20 Jahre ist und nur zu Hobbyzwecken benutzt wird.

Hatte einen über 30 Jahre alten Mobilkran, für den habe ich als 7,5 Tonner mit TK 205 Euro bezahlt.

Vergleich nochmal andere Versicherungen.

Gruß Tom
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  #17  
Alt 15.10.2009, 11:34
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Hast du dich auch schon um eine ausnahmegenehmigung zwecks Sonntagsfahrverbot gekümmert ??
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #18  
Alt 15.10.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hast du dich auch schon um eine ausnahmegenehmigung zwecks Sonntagsfahrverbot gekümmert ??
Braucht er nicht !

Siehe §30(3) StVO
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Falls einer fragen will:

EG-Kontrollgerät braucht er auch nicht, da kein gewerblicher Güterverkehr
Fahrtenschreiben braucht er auch nicht, da unter 7,5t
Sicherheitsprüfung braucht er nicht, da unter 7,5t
Maut braucht er nicht, da unter 12t

Gruß Tom
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  #19  
Alt 16.10.2009, 19:07
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Zitat:
Zitat von TOM Milos 585 Beitrag anzeigen
Das muß auch günstiger gehen.

Da gibt es viele Versicherungen, die sowas für unter 200 Euro versichern, wenn das Fahrzeug älter als 20 Jahre ist und nur zu Hobbyzwecken benutzt wird.

Hatte einen über 30 Jahre alten Mobilkran, für den habe ich als 7,5 Tonner mit TK 205 Euro bezahlt.

Vergleich nochmal andere Versicherungen.

Gruß Tom
.... man kann eben nicht alles haben....

Der 814 ist erst 18 Jahre alt. Da muß ich wohl noch etwas warten um eine günstigere Versicherung zu bekommen oder könnt ihr mir einen Tip geben?
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  #20  
Alt 17.11.2009, 21:12
filius filius ist offline
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Hallo zusammen,

ich hab leider erst jetzt wieder in diesen Thread hineingesehen und stelle fest, dass sich da zwischenzeitlich Einiges getan hat. Deshalb wärme ich diesen Thread noch mal wieder auf, bevor er ganz in Vergessenheit gerät. Vorab erst einmal an DIRK BOOT:

Herzlichen Glückwunsch zur Steuerfreiheit deines LKW !

Es sei dir wirklich gegönnt. Trotzdem bleibe ich dabei: Geht nicht - Fehler vom Amt – Quasi Bankirrtum zu deinen Gunsten. Interessieren würde mich, welche gesetzliche Grundlage dein Finanzamt in den Bescheid geschrieben hat.

Zur KFZ – Steuer habe ich mich vor einiger Zeit schon mal hier im Forum ausgelassen (war am 23.02.2008, habe keine Ahnung, wie man das hierhin verlinkt). Ich möchte aber an dieser Stelle noch einige zusätzliche Anmerkungen machen.

Du hast zwar recht, Tom, dass das Finanzamt über die Erteilung eines grünen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug keine Kenntnis erhält und deshalb auch nicht tätig werden kann. Aber das gilt eben nur bei Zulassungsfreiheit nach § 3 FZV (früher § 18 StVZO) und die gibt es für LKW nicht. Die sind immer zulassungspflichtig. Somit bekommt auch das Finanzamt Wind von der Zulassung und kann dann prüfen, ob eine Steuerbefreiung nach § 3 KFZStG in Betracht kommt. Der mir bekannte Fall war im Übrigen genauso gelagert:

- LKW zum Bootstransport wurde zugelassen,
- Strassenverkehrsamt erteilte grünes Kennzeichen,
- Finanzamt schickte nach Prüfung einen Steuerbescheid.

Natürlich geht es auch andersrum: nachträgliche Gewährung einer Steuerfreiheit, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, auch wenn das Kennzeichen noch schwarz ist. Wie im Fall des Oldtimeranhängers deines Freundes zum Beispiel: Der Nachweis „Sportzwecke“ (das muss nicht unbedingt der Bootssport sein) wird erst nach der Zulassung erbracht.

Was die selbstfahrende Arbeitsmaschine betrifft, so gibt es eine ganze Menge rechtlicher Abhandlungen über die Frage, was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine als solche kennzeichnet. Es gibt darunter eine Dienstanweisung mit einer beispielhaften Aufzählung solcher KFZ. Wenn man sich die ansieht kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis: einfach mal ne Seilwinde drauf und schon wird aus dem Bootstransporter eine Arbeitsmaschine – Is leider nich !

Schöne Grüße vom Niederrhein sendet Christoph

Geändert von filius (17.11.2009 um 21:24 Uhr)
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  #21  
Alt 17.11.2009, 21:41
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Zitat:
Zitat von filius Beitrag anzeigen
...

Du hast zwar recht, Tom, dass das Finanzamt über die Erteilung eines grünen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug keine Kenntnis erhält und deshalb auch nicht tätig werden kann. Aber das gilt eben nur bei Zulassungsfreiheit nach § 3 FZV (früher § 18 StVZO) (sagte ich doch) und die gibt es für LKW nicht (habe ich auch nicht behauptet). Die sind immer zulassungspflichtig. Somit bekommt auch das Finanzamt Wind von der Zulassung und kann dann prüfen, ob eine Steuerbefreiung nach § 3 KFZStG in Betracht kommt. (Genauso habe ich es auch beschrieben, sie in meinen Beitrag 2. Absatz, Steuerreiheit aufgrund des Verwendungszweckes des halters, das kann dan aufgrund dessen sein, dass der Halter ein Schausteller ist, oder Milchtransporteur, oder Gütertransport im Zulauf mit der Bahn macht, oder für gemeinnützige Zwecke fährt ...) ...

Natürlich geht es auch andersrum: nachträgliche Gewährung einer Steuerfreiheit, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, auch wenn das Kennzeichen noch schwarz ist. Wie im Fall des Oldtimeranhängers deines Freundes zum Beispiel: Der Nachweis „Sportzwecke“ (das muss nicht unbedingt der Bootssport sein) wird erst nach der Zulassung erbracht.

Was die selbstfahrende Arbeitsmaschine betrifft, so gibt es eine ganze Menge rechtlicher Abhandlungen über die Frage, was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine als solche kennzeichnet. Es gibt darunter eine Dienstanweisung mit einer beispielhaften Aufzählung solcher KFZ. Wenn man sich die ansieht kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis: einfach mal ne Seilwinde drauf und schon wird aus dem Bootstransporter eine Arbeitsmaschine – Is leider nich !

Recht hast Du, es gibt da ein Verzeichnis über selbstfahrende Arbeitsmaschinen und neuerdings gibt es sogar eines über selbsf. Arbeitsmaschinen, die von der AU befreit sind ...

Schöne Grüße vom Niederrhein sendet Christoph
Toms Kommentare sind rot
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  #22  
Alt 17.11.2009, 21:48
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Zitat:
Zitat von filius Beitrag anzeigen

Du hast zwar recht, Tom, dass das Finanzamt über die Erteilung eines grünen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug keine Kenntnis erhält und deshalb auch nicht tätig werden kann. Aber das gilt eben nur bei Zulassungsfreiheit nach § 3 FZV (früher § 18 StVZO) und die gibt es für LKW nicht. Die sind immer zulassungspflichtig. Somit bekommt auch das Finanzamt Wind von der Zulassung und kann dann prüfen, ob eine Steuerbefreiung nach § 3 KFZStG in Betracht kommt. Der mir bekannte Fall war im Übrigen genauso gelagert:

- LKW zum Bootstransport wurde zugelassen,
- Strassenverkehrsamt erteilte grünes Kennzeichen,
- Finanzamt schickte nach Prüfung einen Steuerbescheid.
Dirk_Boot:
"Nach mehreren Gesprächen mit meinem FA und einigen Sachbearbeitern dort habe ich heute einen Termin zur Vorführung meines LKW Bootstransporter bekommen.

Der zuständige Sachbearbeiter lief zweimal um den LKW herum und bescheinigte mir umgehend das das Fahrzeug bauartbedingt nur noch für den Transport meines Bootes benutzt werden kann. Er sicherte mir zu in den nächsten Tagen einen "Steuerbefreiungsbescheid" zuzusenden.

Mein weiterer Weg führte mich dan zur Zulassungsstelle die mir im Fahrzeug den Hinweis

"GRÜNES KENNZEICHEN"

eingetragen haben mit dem ich mir dann meine Schilder umfärben lassen konnte.

Heute Abend werde ich mir erst einmal ein darauf gönnen. "

Wenn ich das richtig deute hat ein Sachbearbeiter des Finanzamtes die Steuerbefreihung festgestellt ! - somit sollte das Finanzamt bereits Kenntnis haben...
__________________
MfG Thorsten

Sent from my Rechenschieber using Schabernack

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  #23  
Alt 18.11.2009, 05:20
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Ja,

jetzt fangen hier alle an, sich im Kreis zu drehen, weil sie nicht aufmerksam lesen


Im Prinzip gibt es kurz gesagt nur drei Wege:

1) Das Fahrzeug ist "zulasssungsfrei" (auf den Begriff gehen wir jetzt nicht mehr näher ein)
Dann gibt es nach §18 stVZO bzw §13 FZV sofort die grüne Nummer, weil die Steuerfreiheit im Gesetzt bereits verankert ist, das Finanzamt erfährt gar nichts von dem Fahrzeug, weil es eh nix mehr zu entscheiden hat.

2) Der Halter ist aufgrund des Verwendungszweckes von der Steuerzahlung befreit
Das grüne Kennzeichen wird "unter Vorbehalt" erteilt, weil die Steuerbefreiung noch aussteht, die Wahrscheinlichkeit aber recht hoch ist, daß beim Finanzamt positiv entschieden wird, wenn der Verwendungszweck nachgewiesen wird. z.B. Der Schausteller, Gütertransport als Zulauf zur Bahn, Anhänger / Auflieger hinter Zugfahrzeug für das der Anhängerzuschlag entrichtet wurde. Anhänger für Landwirt, Gemeinnütziger Zweck ... das ist Routine, dieses anliegen wurde schon 1000-fach positiv entschieden und ist gängige Praxis

2a) das Kennzeichen wird erstmal in schwarz zugeteilt,
weil eher davon auszugehen ist, daß entweder dem Antrag nicht stattgegeben wird, bzw daß man davon ausgehen muß, daß es "normalerweise" keine Steuerbefreiung gibt.
Also der hier beschriebene Fall, der eben kein Alltagsgeschäft ist.

Dann wird das Kennzeichen eben nachher "begrünt"

Gruß Tom
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  #24  
Alt 18.11.2009, 06:05
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super thema - so was habe ich auch vor.

wie ist das mit der versicherung für so ein sonder kfz ?

als was ist der versichert - bei welcher gesellschaft ?

die prämie hattest du ja reingeschrieben - aber mehr leider nicht.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus





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Alt 09.05.2010, 12:32
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frankmb frankmb ist offline
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hi,

haben uns jetzt auch einen 814 umgebaut,nachdem wir 2009 3500km von meckpomm (mirow) nach erfurt gefahren sind,um unser boot nach hause zu bekommen.

die grüne nummer wurde uns verweigert,aber mal schauen,werden erstmal widerspruch einlegen.

zahlen momentan 181,- versicherung und 111,- steuer für saison 05/10

gruß aus erfurt
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