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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 16.04.2014, 21:29
haass haass ist offline
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Standard werft, bootsbaubetrieb o.ä.?

kann mir jemand einen hinweis geben, wie man die bezeichnungen werft oder bootsbaubetrieb verwenden darf.
gibt es dafür einen rechtsschutz?
muss eine werft von einem bootsbaumeister geleitet werden oder ist der begriff davon unabhängig?
in welche zuständigkeit fällt diese frage? handwerkskammer o.ä.?
danke für hinweise
gruss
heiner
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  #2  
Alt 16.04.2014, 21:38
classicboatowner classicboatowner ist offline
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Moin Heiner,

für die Ausübung des Bootsbau-Handwerks besteht in DE immer noch "Meisterzwang".
Zuständig sind die Handwerkskammern und/oder der "Deutsche Boots-und Schiffbauer- Verband"

Gruss aus Stockholm

Martin
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  #3  
Alt 17.04.2014, 15:50
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
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Moin Heiner
Eine werft ist ein Schiffsbau-oder Reparaturbetrieb und ein Bootsbaumeister fehlt in vielen Werften,da gibt es dann Schiffbau-Meister-Ingineure usw.
In so fern wird der Begriff "Werft"wohl nicht an die Handwerksordnung gebunden sein.
gruss hein
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  #4  
Alt 17.04.2014, 23:33
Benutzerbild von 45meilen
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin Heiner
Eine werft ist ein Schiffsbau-oder Reparaturbetrieb und ein Bootsbaumeister fehlt in vielen Werften,da gibt es dann Schiffbau-Meister-Ingineure usw.
In so fern wird der Begriff "Werft"wohl nicht an die Handwerksordnung gebunden sein.
gruss hein


Wenn Du beides nicht hast versuchs erst mal mit Service, da geht schon ne Menge
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 18.04.2014, 06:34
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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Du kannst dich "Werft" nennen, auch ohne einem Handwerksmeister im Bootsbau oder Schiffbau.
__________________

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  #6  
Alt 19.04.2014, 14:21
haass haass ist offline
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allen,d ie geantwortet haben, erst einmal danke.
ich hatte mir das schon so oder ähnlich gedacht.
demnach dürfte es für mich als dipl.ing. grundsätzlich
möglich werden, so etwas zu machen.
nochmals dank
gruss
heiner
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  #7  
Alt 19.04.2014, 15:03
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von haass Beitrag anzeigen
kann mir jemand einen hinweis geben, wie man die bezeichnungen werft oder bootsbaubetrieb verwenden darf. (..)
Auf jeden Fall nur mit Großschreibung.

Im Ernst, schau einmal hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=34261 3. Absatz
__________________
Beste Grüße

John
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