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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.05.2012, 17:15
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ulbrahe ulbrahe ist offline
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Standard Die Vorteile einer Zustellung per Gerichtsvollzieher

Immer wieder wird empfohlen, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was kann so ein Rückschein überhaupt beweisen? Letztlich nur, dass irgendein Schriftstück zugestellt wurde. Der konkrete Inhalt des Schriftstückes könnte im Streitfall vom Empfänger bestritten werden.

Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Die Kosten für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sind mit 7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale nur wenig höher als die Kosten eines Einschreibens.

Die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher hält dem Adressaten den Ernst der Angelegenheit nochmal deutlich vor Augen. Außerdem kann der Empfänger die Annahme des Schriftstückes nicht einfach verweigern, da der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde einen Vermerk schreibt, wann das Schreiben zugestellt wurde.

Örtliche Zuständig für die Zustellung ist der Gerichtsvollzieher bei dem der Empfänger seine Wohnung bzw. seinen Geschäftssitz hat. Der Zustellungsauftrag kann an die sogenannte Gerichtsvollzieher - Verteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts mit einer Abschriften des zuzustellenden Schreibens übersendet werden. Das Gericht leitet dann den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher einfach weiter.

Preis bitte vorher anfragen!!!

Das ist keine Werbung für diesen Anwalt
http://www.123recht.net/Die-Vorteile...-__a81062.html
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viele Grüße Ulrich Brandt

https://www.facebook.com/extremeboat/
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Experiment. Surfbrett mit Gleitflächen
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  #2  
Alt 02.05.2012, 17:21
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Habe ich in WISO auch gesehen .....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #3  
Alt 02.05.2012, 17:49
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Weitere Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Boten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Schriftstück vor den
Augen des Boten einkuvertiert wird und dieser den Inhalt kennt, der Bote den Adressaten persönlich kennt und diesem das Schriftstück persönlich aushändigt.
Der Bote sollte diese Vorgehensweise nach Ablieferung formfrei
schriftlich für den Anwalt festhalten.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 02.05.2012, 17:56
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Akki Akki ist gerade online
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Die "gelbe Post" muß von einer Amtsperson persönlich übergeben werden.
Das kann kein Bote und schon garnicht die Post leisten.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #5  
Alt 02.05.2012, 18:09
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Die "gelbe Post" muß von einer Amtsperson persönlich übergeben werden.
Das kann kein Bote und schon garnicht die Post leisten.
Hallo Akki,

du scheinst noch keine "gelbe Post" erhalten zu haben, sei froh.

Mir wurde die "gelbe Post" noch nie von einer Amtsperson zugestellt.
Das erledigt die Post mit Datums-/Zeitvermerk auf dem Briefumschlag.
Das ist nicht einmal Einwurfeinschreibenniveau.

Ob das rechtlich richtig ist, ist eine andere Frage.


Viele Grüsse

Danny
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  #6  
Alt 02.05.2012, 18:11
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Das erledigt die Post mit Datums-/Zeitvermerk auf dem Briefumschlag.
Kannst du wegschmeißen, gilt als "nicht zugestellt".
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Akki

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  #7  
Alt 02.05.2012, 18:24
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Kannst du wegschmeißen, gilt als "nicht zugestellt".
Hi Akki,

leider hier bei uns aber gängige Praxis. Wie gesagt, mir wurde solch ein
Brief noch nie per Amtsperson überreicht.

Eigentlich ist das anders geregelt, das ist schon klar.
Glücklicherweise gibt es ja Anwälte.

Zurück zum Thema:

Einen Gerichtsvollzieher habe ich für wichtige Zustellungen auch noch
nicht bemüht. Alleine die Wörter Auslagenpauschale und insbesondere
Wegegeld lassen mich an einer günstigen Alternative zweifeln.

Hat jemand Erfahrung hiermit? Es macht sicher mehr Eindruck auf manche
Personen, als ein Einschreiben.


Viele Grüsse

Danny
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  #8  
Alt 03.05.2012, 08:54
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Fällt mir gerade so ein. Eine von beiden Seiten lesbare, eingeschriebene Postkarte, könnte auch ihre Wirkung haben und den Inhalt kann man schlecht anzweifeln.
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  #9  
Alt 03.05.2012, 08:59
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Die sogenannten "gelben Umschläge" sind eine Zustellung per Postzustellungsurkunde. Und rechtlich ist das absolut wasserfest. Zumindest in der Praxis.
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  #10  
Alt 03.05.2012, 10:31
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Zumindest in der Praxis.
Du meintest sicherlich in der Theorie

Vor Gericht hat das kein Bestand, wenn es hart auf hart kommt.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #11  
Alt 03.05.2012, 10:44
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Du meintest sicherlich in der Theorie

Vor Gericht hat das kein Bestand, wenn es hart auf hart kommt.
Ähm...wir reden jetzt beide von der PZU?
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  #12  
Alt 03.05.2012, 15:47
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Bei der PZU gibt es immer einen Zeugen der Zustellung nämlich den Zusteller, das hat ausnahmslos Bestand vor Gericht. Sonst bitte mal Quelle zitieren, wo das nicht so gewesen sein soll...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #13  
Alt 03.05.2012, 15:57
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habe schon einige Schreiben unter Zeugen eingeworfen / abgegeben .. der zeuge hat dann auf meinem Exemplar bestätigt das dass eingeworfenen diesem Exemplar gleich ist .. ging bisher immer gut
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By Karsten
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  #14  
Alt 03.05.2012, 16:08
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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PZU ist 100% wasserdicht. Sonst würde sie nicht von Behören, insbesondere Amtsgerichten, genutzt werden...
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  #15  
Alt 03.05.2012, 16:42
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Zitat:
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Immer wieder wird empfohlen, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was kann so ein Rückschein überhaupt beweisen? Letztlich nur, dass irgendein Schriftstück zugestellt wurde. Der konkrete Inhalt des Schriftstückes könnte im Streitfall vom Empfänger bestritten werden.

Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Die Kosten für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sind mit 7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale nur wenig höher als die Kosten eines Einschreibens.

Die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher hält dem Adressaten den Ernst der Angelegenheit nochmal deutlich vor Augen. Außerdem kann der Empfänger die Annahme des Schriftstückes nicht einfach verweigern, da der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde einen Vermerk schreibt, wann das Schreiben zugestellt wurde.

Örtliche Zuständig für die Zustellung ist der Gerichtsvollzieher bei dem der Empfänger seine Wohnung bzw. seinen Geschäftssitz hat. Der Zustellungsauftrag kann an die sogenannte Gerichtsvollzieher - Verteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts mit einer Abschriften des zuzustellenden Schreibens übersendet werden. Das Gericht leitet dann den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher einfach weiter.

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Hallo,
Habe ich schon so praktiziert....
Kommt sehr gut an, vor allem wenn die Übergabe noch Andere mitbekommen....
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Gruß Jörg
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Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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Alt 04.05.2012, 00:43
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Du meintest sicherlich in der Theorie

Vor Gericht hat das kein Bestand, wenn es hart auf hart kommt.
Leider doch, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann.

PZU = Postzustellungsurkunde.
Der Briefträger vermerkt darauf "persönlich ausgehändigt", "übergeben an _______ im Haushalt" oder "eingeworfen im Briefkasten"
samt Uhrzeit und Datum auf Umschlag und Urkunde, die er wieder mitnimmt.

Durch den dokumentierten Einwurf in Deinen Briefkasten ist der Brief in Deinem Machtbereich gelandet wie es so schön heisst.
Und das reicht.

Hat mich 2 Monate Fahrverbot gekostet und D damit 2 Monate Absenz meiner Person, hat halt Kroatien das Geld bekommen...
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #17  
Alt 10.05.2012, 12:12
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Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Der Briefträger vermerkt darauf "persönlich ausgehändigt", "übergeben an _______ im Haushalt" oder "eingeworfen im Briefkasten"
samt Uhrzeit und Datum auf Umschlag und Urkunde, die er wieder mitnimmt.
....samt der anderen Post...

http://www.bild.de/regional/dresden/...9210.bild.html

Deshalb ist das kein Beweis.
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Akki

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