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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
War am 28.12 zu spät um den Berater zu erreichen. Habe ihm sofort ne Mail geschrieben und am nächsten Tag mit ihm Telef. Er sagte ich soll mal 2-3 Tage warten ob das Geld wieder kommt und wenn nicht ihn wieder anrufen.Heut getan.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#27
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das hier http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sen...rweisungen.jsp
hilft dir warscheinlich nicht weiter. Aber vielleicht vielen anderen die Überweisungen tätigen, und zweimal auf die Kontonummern schauen, die sie eingetragen haben.
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mit windigem Gruss Gerd ein Frieslandverehrer
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#28
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Was hast du für eine Bank?
Wenn der Bankmitarbeiter die falsche Kontonummer von deinem Beleg abtippt, kann das Geld doch zurück gebucht werden. Red mal mit denen! Oder hast du online überwiesen. Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#29
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Mani, der Betrag wurde wohl online überwiesen.Dann besteht keine Möglichkeit der Rückbuchung.Zahlendreher des Bankangestellten scheidet aus dann würde auf dem Einzahlungsbeleg eine andere Kontonummer stehen und die Bank würde sofort agieren.
Was ich absolut nicht verstehe, ist , dass sich jeder der verschuldet ist sich dahinter verstecken kann. Mittlerweile geht es mir gehörig auf den Nerv. Egal wie der Geldempfänger sozial gestellt ist, er hat das Geld nicht zu behalten. Wenn ein Sozialhilfeempfänger oder ein Privatinsolvent eine Randvolle Brieftasche mit Geld findet, dann hat er die genauso abzugeben wie jeder andere auch.Macht er das nicht macht er sich strafbar. Wenn ein Insolventer oder Harzi auf seinem Konto eine unregelmäßige Buchung wahrnimmt hat er diese zu erfragen. Also ich würde noch mehr Geld in die Hand nehmen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich würde dem Empfänger meine Dusseligkeit nicht gönnen . Wünsche dem Threadersteller alles Gute das es einen guten Verlauf nimmt.
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#30
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Ja war eine Onlineüberweisung.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#31
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Ausschlaggebend sind die AGBs Deiner Bank und hier speziell die Sonderbedinungen für den Überweisungsverkehr. Hier kannst Du genau nachlesen, wer in solchen Fällen haftet. In der Regel DU - sorry, aber das sind die "neuen" Gesetze.
Solltest Du auf Grund des Datenschutzes die Adresse des Falsch-Empfängers nicht bekommen (was natürlich rechtlich auch korrekt wäre ) setze ein Schreiben auf und laß es über die Bank weiterleiten. Ist zwar alles sehr ärgerlich und umständlich, aber ich fürchte Du hast nur diese Chance.
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Viele Grüße Ines Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“ Mark Twain
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#32
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Das ist sehr ärgerlich und ich hoffe für Dich auf den Anstand des falschen Empfängers !
Bei dieser tollen EU-Richtlinie wurde mal wieder alles falsch gemacht und jegliche Schuld kann jetzt lachend auf den Bankkunden (= Mensch) abgewälzt werden, der versehentlich einen Zahlendreher macht... Es wäre sehr sehr einfach gewesen, mittels einer Erweiterung aller Kontonummern um ein oder zwei Prüfziffern einen 90 bzw. 99%igen Schutz vor Fehlüberweisungen zu ermöglichen (aufgrund von Leerfeldern sogar 99 bzw. 99,9%), aber warum sollen sich die Bankster diesbezüglich bemühen, wenn sie eh für nichts haften müssen ?! Bei größeren Beträgen, bei denen man ja zusätzlich zur Fehlüberweisung den Fehlbetrag ja nach wie vor irgendjemandem schuldet (Boot, Auto, Hausrate...), kann das zum Ruin führen - und das nur weil die Lobbyisten sich mal wieder gegen jeglichen gesunden Menschenverstand und gegen jegliches Gerechtigkeitsgefühl durchsetzen konnten. Nächstes Jahr werden wir auch im Inland die IBAN verwenden (müssen), die wenigstens zwei Prüfziffern enthält, aber dieses Monster hat dann unnötigerweise 34 Stellen ! Ich drück Dir die Daumen !
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#33
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Denke an die Feiertage! Viele sind um diese Zeitim Urlaub.
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#34
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Ich meine, dass es dort anders aussehen kann. Wenn jemand immer Beträge im bis zu 4-stelligem Bereich auf seinem Konto hat und plötzlich einen höheren 5- oder gar 6-/7-stelligen Betrag erhält und diesen dann ausgibt, hat er ein Problem. Mehr müsste man mal im Internet suchen.
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#35
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Ich glaube was XTW meint, ist vielmehr, dass man den Betrag zuminmdest erstmal doppelt überweisen muss um seinen eigenen Verbindlichkeiten nachzukommen und das dieses ruinös sein könnte. Doppelt also so lange, bis man den fehlerhaft überwiesenen Betrag zurückbekommt.
Im allgemeinen würde ich aber nicht ganz so schwarz malen wie es der Tenor hier im Thread ist, die meisten Menschen (Kontoinhaber) sind so ehrlich wie du und ich und man kann ja wenigstens nachweisen wer das Geld wann erhalten hat.
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vg Sascha
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#36
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Ihr habt beide richtig gedeutet !
-Die Schuld bleibt bestehen und wird höchstwahrscheinlich nicht bis zur Klärung gestundet. -Wenn nichts zu holen ist, ein unehrlicher mittelloser Fehlempfänger alles ausgibt, erwarten einen auch noch Gerichtskosten und auch eine Verurteilung bringen das Geld nicht zurück ! Zitat:
Gerds Link an... Und ob ICH bei einem 7steller ehrlich bleiben würde...??? Jaaaa, sicher, wie alle hier !!!
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#37
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Oha, drei von drei haben es eingesteckt? Mit so einer schlechten Quote hätt ich nicht gerechnet. Allerdings ist auch nicht wirklich erklärt worin der "Überweisungsrückruf" bestand, evtl. hat man ja bei mehr Engagement mehr Erfolg oder die wartezeit war ziemlich knapp. Trotzdem traurig.
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vg Sascha
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#38
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Ich habe Ihm jetzt eine Überweisung mit 1 cent geschickt wo im Betreff die Bitte um Rücküberweisung drinne steht.
Evtll. Hilft es ja.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#39
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und deine Bank hat sich dazu noch nicht geäußert?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#40
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Doch, sie sagte das sie uns die Daten des Empfängers übermittelt und wir uns dann selber kümmern müssen. Es ist laut der Aussage der Bank wohl so als hätte ich das Geld im Automaten stecken lassen. Bin also dem Wohlwollen des Empfängers ausgeliefert. Das sit mir alles unbegreiflich das es da keine richtige Handhabe gibt. In D ist alles 5x geregelt, und bei wichtigen Sachen hat man nichts.....
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#41
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Doch, genauso ist es in D geregelt, wurde den Kunden auch mitgeteilt, wurde in Funk und TV breitgetreten, und ist Gesetz!
Geändert von else (06.01.2012 um 09:18 Uhr) |
#42
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Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Banken, trotz der Gebühren die sie für ihre "Dienstleistungen" erheben, den Begriff "Kundenservice" immer mehr in den Hintergrund schieben.
Früher hätte der nette Mensch hinter dem Schalter sich die Unterlagen geben lassen und sich im Kundensinne drum gekümmert. Schade finde ich auch, dass die Unehrlichkeit der unberechtigten Zahlungsempfänger hier teilweise auf Harzi´s, Hartz4`ler, Insolvente und Sozialhilfeempfänger fokussiert wird. Die Geschichte lehrt uns, dass die Unehrlichkeit auch in anderen sozialen Schichten durchaus massiv vertreten ist.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. Geändert von Raccoonhotel (06.01.2012 um 09:27 Uhr) Grund: Fehler korrigiert
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#43
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Mir kommt gerade eine Frage auf.
Was ist wenn ich bei einem Privatanbieter etwas kaufe ( auf welcher Plattform auch immer ).Der Verkäufer mir seine Kontonummer falsch übermittelt. Dann habe ich eventuell gegen zwei Parteien zu kämpfen.Der, der das Geld bekommen hat und gegen den der dusselig war und mir seine falsche Ktonr gegeben hat. gruß Jörg @ schwarznase , viel Erfolg.Kann jedem pasieren.
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#44
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Ein kurzes Schreiben vom Anwalt kostet nicht die Welt, verdeutlicht, dass du es ernst meinst und ist einen Versuch wert.
Bei welcher Bank ist der Empfänger ? ...gerne auch per PN 95 Prozent solcher Dinge gehen gut aus...sagt meine praktische Erfahrung 😁 Geändert von Marco_Pdm (06.01.2012 um 09:28 Uhr)
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#45
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Jetzt ich:
Das Geld abschreiben und unter Erfahrung verbuchen käme für mich nicht in Frage. Das man auf das Wohlwollen des Empängers angewiesen ist, stimmt nur halb. Es macht die Sache wesentlich einfacher. Einen Anwalt einschalten kann man, muss man aber nicht. Besonders teuer ist das nicht, weil es eine Gebührenordnung gibt und die Höhe sich nach dem Streitwert bemisst: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/ge...lt_tabelle.htm Mit den Daten des Empfängers kann man ja erstmal einen Brief schreiben, höflich aber bestimmt. Was ich definitiv machen würde nach vorheriger Androhung: Strafanzeige erstatten wegen Unterschlagung
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#46
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@ Hans
Der gesunde " Menschenverstand " könnte wirklich von einer Unterschalgung ausgehen. Nur, wo ist bei dem Empfänger die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Er hat aktiv nichts unternommen, um in den Besitz des Geldes zu kommen. Es wurde ihm freiwillig überwiesen. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html Gruß Werner
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#47
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Zitat:
so will ich vergehen wenn ich die Daten habe. Falls ich sie wegen Datenschutz nicht bekomme evtll. auch über die Bank als "Vermittler". Wegen dem Anwaltsschreiben mache ich mich mal schlau. Haben zur Zeit mehrere Sachen am laufen(Dachziegel, Insolvenzverfahren vom letzten Arbeitgeber) und verliere langsam den Glauben an den Rechtsstaat.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#48
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Zitat:
Zitat:
Empfänger ist bei der Sparkasse.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. Geändert von schwarznase81 (06.01.2012 um 10:13 Uhr) Grund: ein "a" zuviel |
#49
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Welche? Es gibt etwas über 400
Rest siehe PN
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#50
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Zitat:
Zitat:
Die Unehrlichkeit an sich ist demhingegen in meinen Augen gleichmäßig über die gesamte Gesellschaft verteilt. Zitat:
Geändert von xtw (06.01.2012 um 10:17 Uhr)
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