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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.01.2012, 23:02
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
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Guten Abend ,
Ich habe da auch mal ne frage ,
Ich habe hier einen Kaufvertrag dessen Text lautet so
" Kaufvertrag für ein Gebrauchtboot
Vermittelt durch Firma xy ,Adresse..........
Verkäufer: die Firma xy
Käufer :ich
Dann die Daten und so das übliche Anzahlung usw...

Jetzt habe ich den Rest bis auf 10%bezahlt und Rest bei Übergabe wenn alles ok.
Mir wurde jetzt die Rechnung zugeschickt ,dort steht wir verkaufen ihnen im kundenauftrag von Herrn sowieso .............

Zu Anfang war nie die rede vom in Kundenauftrag
Meine frage kaufe ich jetzt vom Händler oder im kundenauftrag?
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Gruss Malte
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  #2  
Alt 12.01.2012, 23:06
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Hallo !

Ich würde sagen im Kundenauftrag,als NIX Garantie !


MfG Michael
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  #3  
Alt 12.01.2012, 23:07
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Der Verkauf im Kundenauftrag hat den Sinn das der Händler keine Gewährleistung übernehmen muß.
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Gruß Rüdiger
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  #4  
Alt 12.01.2012, 23:09
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Zitat:
Zitat von rudi ratlos Beitrag anzeigen
Der Verkauf im Kundenauftrag hat den Sinn das der Händler keine Gewährleistung übernehmen muß.
Nö, aber der Verkäufer, wenn nicht ausgeschlossen.
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #5  
Alt 12.01.2012, 23:09
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Hallo !

Wobai man dies
Zitat:
Vermittelt durch Firma xy ,Verkäufer: die Firma xy
noch mal prüfen müsste.
Entweder Vermittler oder Verkäufer !?


MfG Michael
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  #6  
Alt 12.01.2012, 23:14
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Warum das ein Händler macht ist mir schon klar ,nur war mein Wissensstand das dass boot Inzahlung genommen wurde !
Ich mache mir keine Gedanken ums boot da ist die Technik schon io !
Ist nur Interesse ,und ja es beruhigt auch!!)
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  #7  
Alt 12.01.2012, 23:15
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !

Wobai man dies noch mal prüfen müsste.
Entweder Vermittler oder Verkäufer !?


MfG Michael
Genau das meinte ich !
Das wäre natürlich prima!
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  #8  
Alt 12.01.2012, 23:16
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Hallo !


Naja' mag ja sein wenn Du dann noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer
bekommst wo drinn steht das der Händler das Boot inzahlung nimmt ist alles i,O.



MfG Michael
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  #9  
Alt 12.01.2012, 23:17
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Und das mit dem vermittelt durch,steht fest im Vordruck !
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  #10  
Alt 12.01.2012, 23:19
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Also Inzahlungnahme ist wirklich was anderes.

Ich finde es unseriös, wenn man diese Modalitäten verschweigt. Macht keinen guten Eindruck.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 12.01.2012, 23:20
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Hallo !


Versuchen kann man es ja !
Wenn Du belgen kannst das DEin Verkäufer das Boot aufgekauft/inzahlung
genommen hat, solltest Du im Fall der Fälle auch mit Garatieansprüchen durch kommen.


MfG Michael
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  #12  
Alt 12.01.2012, 23:21
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Also Inzahlungnahme ist wirklich was anderes.

Ich finde es unseriös, wenn man diese Modalitäten verschweigt. Macht keinen guten Eindruck.
Hallo !


Das finde ich auch, man muss aber auch beide Seiten sehen !


MfG Michael
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  #13  
Alt 12.01.2012, 23:23
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Vermutlich ist die Inzahlungname nur ein Agenturvertrag und kein Ankauf. Insofern bleibt der Verkäufer Eigentümer. Dann hat der Händler Vollmacht und tritt als Verkäufer auf. Aber im Kleingedruckten steht dann auch etwas von "Vermittler"
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  #14  
Alt 12.01.2012, 23:27
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Ich habe ja auch noch kein Streitfall mit ihm oder so ,denke auch nicht das es was geben wird, weil zu gut bekannt im bekanntenkreis aber der Teufel ist ja bekanntlich ein eichhörnchen.
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  #15  
Alt 12.01.2012, 23:30
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Vermutlich ist die Inzahlungname nur ein Agenturvertrag und kein Ankauf. Insofern bleibt der Verkäufer Eigentümer. Dann hat der Händler Vollmacht und tritt als Verkäufer auf. Aber im Kleingedruckten steht dann auch etwas von "Vermittler"
Wenn er als Verkäufer Auftritt,kann ich als unwissender den Unterschied wissen?
(müsste ich den Unterschied als Laie kennen?)
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  #16  
Alt 13.01.2012, 00:15
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die Frage ist doch, was sonst noch so Schönes im Verttrag steht. Bei dem Brocken, den du nur hingeworfen hast, ist das sicher nicht eindeutig.

Grundsätzlich verpflichtet sich ja der Verkäufer dazu, dir Eigentum am Vertragsgegenstand zu verschaffen. Das scheint ja wohl zu klappen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
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  #17  
Alt 13.01.2012, 09:01
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Neben dem evtl. Gewährleistungsverlust gilt es auch zu berücksichtigen,
dass beim Vermittlungsvertrag keine Differenzbesteuerung anfällt.
Je nach Kaufsumme kann das für den Käufer eine nette Summe der
Ersparnis sein.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 13.01.2012, 12:17
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Im Kaufvertrag steht doch FIRMA XY als Verkäufer:

Dementsprechend müsste dann auch die Firma für Gewährleistungsansprüche gradestehen.

Oder habe ich da jetzt was verkehrtes im Hinterkopf?
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #19  
Alt 13.01.2012, 14:54
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Die Klärung scheint mir hier auch in Bezug auf "verkauft durch" und "vermittelt durch" sehr wichtig zu sein.
Einen Juristen drüber gucken lassen sollte nicht die Welt kosten.

Gruß
Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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  #20  
Alt 13.01.2012, 16:34
bilderfuerst bilderfuerst ist offline
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Schaut euch mal den Link an:
Gewährleistung auch bei Verkauf im Kundenauftrag !!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewa...-__f91328.html
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  #21  
Alt 13.01.2012, 16:56
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Zitat:
Zitat von bilderfuerst Beitrag anzeigen
Schaut euch mal den Link an:
Gewährleistung auch bei Verkauf im Kundenauftrag !!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewa...-__f91328.html
Natürlich! Wenn nicht ausdrüciklich ausgeschlossen, was bei Privat zu Privat möglich ist. Aber im beschriebenen Fall deines Links geht es ja um eine Kaufvertragsstörung. Der Vertragsgegenstand ist nicht wie beschrieben, nämlich Mängelfrei. Jeder Verkäufer ist offenbahrungspflichtig, was Mängerl angeht. Wenn der Mangel nicht offensichtlich ist, nennt man das dann arglistige Täuschung. Dafür steht der VK in der Haftung.
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  #22  
Alt 13.01.2012, 18:25
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
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Schaut euch mal den Link an:
Gewährleistung auch bei Verkauf im Kundenauftrag !!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewa...-__f91328.html
Das lese ich aber in dem Link nicht raus.
Vielmehr erklärt der RA dieses...

Zitat:
Der Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist möglich, bezieht sich aber nicht auf arglistig verschwiegene Mängel.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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