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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 10.10.2009, 23:28
Benutzerbild von hakl
hakl hakl ist offline
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Standard Zelt für den Weiterbau ...

Ein Nachbar leiht mir bis Pfingsten sein Bierzelt.
Das Gerüst besteht aus verzinkten Wasserohren.
Die stehenden, Quer und Längsstangen mit einer Dimension von ca. 42 mm Außendurchmesser,
für die Eckteile Rohre die gerade reinschlüpfen.
Man benötigt nur 2 Typen von Eckteilen, ein Typ für die Enden, der andere für dazwischen.
Die Verbindungsteile haben ca. 20 cm lange "Füße"
Die Teile werden einfach zusammengesteckt und mit Seilen oben entlang der Dachkanten zusammengebunden.

Aufgebaut werden kann es zu dritt / notfalls auch zu zweit werden.
Die Firsthöhe ist bei mir ca. 5 m, 4 m auf der Seite, oben je 2 m quer und in der längs je 3 m.
Das Bierzelt ist natürlich nicht so hoch, habe Meterrohre mit kleinen Nasen versehen und
kann so die vorhandenen Längen von 1, 2 und 3 Meter kombinieren.
Die ganze Konstruktion ist schwer, wackelt etwas in sich aber scheint stabil
4 Segmente a 3 Meter werden es werden. Die Frontseiten werden schräg über den Bug und das Heck abgespannt.
Das stehende Gerüst spanne ich gerade an 6 Stellen mit Stahlseil ab.
Als Folie verwende ich eine weiße Gewebefolie.
So muß ich nicht zusätzllich Licht installieren.
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Gruß, Klaus

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... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ...
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  #2  
Alt 11.10.2009, 10:09
Benutzerbild von jroch
jroch jroch ist offline
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Standard Zelt

Hallo,
eigentlich eine gute Idee!
Ich hatte mir für den Rumpfbau etwas ähnliches ausgedacht,
siehe Anhang.
Nur leider war bei uns das Bauamt der Meinung das
wäre Baugenehmigungspflichtig und ich musste es wieder abreissen.
Ich hoffe Du hast damit mehr Glück.
Gruss Paul
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  #3  
Alt 11.10.2009, 11:29
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Standard

Hallo Paul
Tut mir Leid für Dich, bei so einem tollen Teil
Meines war nicht so schön und 2 Stürme haben einige € an Planen verschluckt
Bei uns auf dem noch beschaulichen Land, mit lauter guten Nachbarn,gilt immer noch, wo kein Kläger ist kein Richter.
Da mitten in der Prärie, in BY ein etwas größeres Boot stand,war ein Zeitungsreporter nicht mehr weit.
Hab ihm mehrere Gründe genannt, warum ich keine schlafenden Hunde wecken will, er hats verstanden und ich hatte im großen Ganzen meine Ruhe.
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Servus Willi
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  #4  
Alt 11.10.2009, 11:45
DerLinde DerLinde ist offline
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Hallo Paul,
wie gross war denn dein Zelt? Soviel ich weiss, ist jedes "bewegliche" Bauwerk (auch Zelt- und andere Leichtbaukonstruktionen) mit mehr als 35m² Grundfläche genehmigungspflichtig bzw. braucht einen Gutachten...
Grüsse,
Eckhard
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Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #5  
Alt 11.10.2009, 14:30
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat von DerLinde Beitrag anzeigen
Hallo Paul,
wie gross war denn dein Zelt? Soviel ich weiss, ist jedes "bewegliche" Bauwerk (auch Zelt- und andere Leichtbaukonstruktionen) mit mehr als 35m² Grundfläche genehmigungspflichtig bzw. braucht einen Gutachten...
Grüsse,
Eckhard
Du willst doch wohl keine schlafenden Hunde wecken?
Meines Wissens ist das von Land zu Land unterschiedlich, einmal sind solche Zelte temporär geduldet, woanders genehmigungspflichtig.
Die Idee ist jedenfalls gut, ich empfehle eher PVC-Planen als PE-Gewebe...

Gruß Torben
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  #6  
Alt 11.10.2009, 15:22
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jroch jroch ist offline
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Hallo Klaus,
nochmal zu Deinem "Partyzelt".
Wenn das Gerüst stabil ist, so ist kritisch der Winddruck und die Bewegung der Folie durch den Wind gegen das Gerüst. Wenn Du windgeschützt stehst, dann kann das mit deiner leichten (lichtdurchlässigen) Folie gehen. Also, wenn höherer Winddruck, dann
schwerere Folie, gibt es kein allgemeines Mass für.
Aber auf jeden Fall auf eine sorgfältige Fixierung der Folie gegen das Gerüst achten.
Sonst kann es Dir passieren, das in einer Sturmnacht die Folie durch ist.
Gruss Paul
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  #7  
Alt 11.10.2009, 17:35
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hakl hakl ist offline
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Das Zelt aufzubauen, jetzt, nachdem der Rumpf schon steht und innen verschweißt ist,
ist ja etwas eigenartig ....
Die oben genannten Gründe, von wegen Baugenehmigung, waren ja auch mein Gedanken und
wollte auch keine schlafenden Hunde wecken,
deshalb habe ich bisher "im Freien" gebaut....(leider).

Es fehlen mir jetzt ca. 10 Tage "Trockenes Alu", um von außen fertigzuschweissen,
deshalb riskiere ich einfach.
Stehe sehr geschützt, eingekreist von Containern, Bäumen und Buschwerk. Der Wind sollte eher kein Problem sein.
Nehme die weiße PE Folie, die wird über diesen Winter halten, außer ein paar Äste kommen runter.
Muß das Zelt zu Pfingsten ja wieder abgeben.

Unten, neben den Containern will ich eher offen lassen (1 Meter) oder nur fallweise einen Streifen drunterklemmen.
Es geht eher um Regenwasser, das Schweissen verhindert.
Will unbedingt Durchzug haben, um vorallem die Außenflächen trocken zu halten.
Werd' sehen, da der Bauplatz nur ca. 5 min von Zuhause entfernt ist, kann ich zwischendurch auch mit dem Fahrrad mal kontrollieren fahren.
Die Folie klemme ich mit Plastikklemmen mehrfach von außen fest.
Ich denke das wird auch ein bißchen Spiel in der Spannung geben und (so hoffe ich) nicht gleich zum Riß führen.
Kann ja bei Bedarf nachspannen.

Sollte dies nicht ausreichend sein, werden am unteren Rand Rohre/Profile eingewickelt und von Stütze zu Stütze fixiert.
Mit Schlauchklemmen werden dann krurze Alu-Streifen in Hakenform angebracht und die Rohre von oben eingelegt und irgendwie verknotet (Draht/Kabelbinder)

Oben schiebe ich ein paar PE-Rohrisolationsschläuche drüber, vorallem an den Steckstellen, um das Scheuern zu vermeiden.

Und wenn es dennoch da und dort zu ein bißchen Reintropfen kommt, eher kein Problem.
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Gruß, Klaus

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  #8  
Alt 11.10.2009, 18:54
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
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Hallo Paul,
wie gross war denn dein Zelt? Soviel ich weiss, ist jedes "bewegliche" Bauwerk (auch Zelt- und andere Leichtbaukonstruktionen) mit mehr als 35m² Grundfläche genehmigungspflichtig bzw. braucht einen Gutachten...
Grüsse,
Eckhard
Bei uns in Bayern darf ein Zelt (Fliegender Bau) max. 75m² groß oder max 5,00 m hoch sein. Sobald ein Maß überschritten wird benötigt man eine bauaufsichtliche Abnahme. ( BayBO 2008 Art. 72 ) Das heißt, es wird ein Zeltbuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung gefordert.
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Gruß Sepp

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