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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #126  
Alt 14.05.2013, 09:36
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billi billi ist gerade online
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Hab grad mit nem Feuerwehrkameraden telefoniert. Dieser ist Dienststellenleiter bei der Polizei.
Seine Aussage war klar.

Wenn ich nen LKW Anhänger Zugelassenbekomme mit Anhängerkupplung und Auflaufbremse darf ich auch diesen ans auto hängen. Solange er nicht mehr als 3,5t hat.
Definitiv ist bei den 3,5t Schluss. Da kann in den Papieren stehen was will.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Alt 14.05.2013, 18:45
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
...

Es bleibt dabei das nur 3500kg eingetragen werden, aber die Stützlast darf abgezogen werden WENN der Hersteller des Anhängers die 3650kg Gesamtgewicht für seinen Hänger zulässt und die Achslast/zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird.
Ja, das liegt bei 3500kg.

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Er habe das von der Rechtsabteilung, aber warum das OK wäre würde dort auch nicht stehen .
Allerdings gäbe das ganze mit Sicherheit bei jeder Kontrolle Diskussionen.
hmm..

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Da das aber wieder kostet und ich es eh nicht brauche habe ich auf eine Bestätigung dankend verzichtet
Verständlich.

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Ich denke das sich das von unserer Seite nicht schlüssig klären lässt.
Falsch, ist doch schon seit einige Seiten geklärt!

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Ich belasse es dabei, weil es mir eigentlich auch Wurst ist.
Gern.

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Das 3650kg generell EU-Recht sind stimmt übrigens nicht. Da habe ich mich verhauen, da ja die Stützlast abgezogen werden darf, warum auch immer, bleibt es bei 3500kg.
Auf einmal? Du wolltest es mir doch extra nicht raussuchen und hast mich für blöd verkauft?!

Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Die Frage wem man jetzt glaubt. Den Rechtsabteilungen von Weltkonzernen, oder den Couch-Potatos hier
Das ist keine Glaubensfrage und wir sind hier nicht in der Kirche. Andere als Deppen hin stellen und dann still nebenbei die gröbsten Schnitzer ausbessern,.. ich bleib dabei, nicht die feine Englische.

Dass dann Beiträge in denen nichts anderes als Deine gesammelten "Nettigkeiten" stehen, nach bewiesener Engelsgeduld kommentarlos gelöscht werden, machts auch nicht besser. Wehe dem, der sich engagiert. Habe fertig.

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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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  #128  
Alt 14.05.2013, 19:27
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen


Das ist keine Glaubensfrage und wir sind hier nicht in der Kirche. Andere als Deppen hin stellen und dann still nebenbei die gröbsten Schnitzer ausbessern,.. ich bleib dabei, nicht die feine Englische.


Wenn du dich als Depp fühlst kann ich dir nicht Helfen, dass Wort viel nie von mir.
Und der Rest ist liesst sich eher wie beleidigte Leberwurst.
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Gruß, Rene

Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir:
"Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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  #129  
Alt 14.05.2013, 19:37
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
(..) Die Frage wem man jetzt glaubt. Den Rechtsabteilungen von Weltkonzernen, oder den Couch-Potatos hier
Das ist keine Glaubensfrage (..)
(..) dass Wort viel nie von mir. (..)
Sag mal, liest Du auch, was Du so schreibst?
Wenn ja, verstehst Du es nicht.
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Beste Grüße

John
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  #130  
Alt 14.05.2013, 20:30
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Wo steht da Depp? Wie kann man nur so empfindlich sein? Kindergarten....
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Gruß, Rene

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  #131  
Alt 14.05.2013, 20:47
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Ich war gerade bei Mercedes, mein ML bekommt Reifen. Die haben bei der Techn. Hotline angerufen dort kam auch erst 3500kg. Auf nachfrage habe ich aber mit einem Ing. gesprochen der sagte auch das auf Wunsch für bestimmte PKW 3650kg bestätigt wird.

Es bleibt dabei das nur 3500kg eingetragen werden, aber die Stützlast darf abgezogen werden WENN der Hersteller des Anhängers die 3650kg Gesamtgewicht für seinen Hänger zulässt und die Achslast/zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird.

Er habe das von der Rechtsabteilung, aber warum das OK wäre würde dort auch nicht stehen .
Allerdings gäbe das ganze mit Sicherheit bei jeder Kontrolle Diskussionen.

Da das aber wieder kostet und ich es eh nicht brauche habe ich auf eine Bestätigung dankend verzichtet

Ich denke das sich das von unserer Seite nicht schlüssig klären lässt. Ich belasse es dabei, weil es mir eigentlich auch Wurst ist.

Das 3650kg generell EU-Recht sind stimmt übrigens nicht. Da habe ich mich verhauen, da ja die Stützlast abgezogen werden darf, warum auch immer, bleibt es bei 3500kg.

Die Frage wem man jetzt glaubt. Den Rechtsabteilungen von Weltkonzernen, oder den Couch-Potatos hier
So langsam habe ich den Verdacht, daß deine BAG Bekannten, Dekra Menschen, bzw. Rechtsabteilungen von Mercedes lediglich deiner Phantasie entsprungen sind um hier deine eigene Meinung zu vertreten.....jegliche Gesetzestexte die hier im Thread existieren belegen lediglich den alten Kenntnisstand, daß bei 3500kg Schluß ist und die Stützlast nicht dem Zugfahrzeug zugerechnet werden darf, bei erreichen der 3,5t Grenze
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Gruß Jörg
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  #132  
Alt 14.05.2013, 21:01
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Ich habe auch die Infos von Sigma und die Einträge von BMW im Forum gefälscht. Und ich schleiche Nachts durch deinen Garten...
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Gruß, Rene

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  #133  
Alt 15.05.2013, 16:30
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An die 3650 Kg-Träumer



Zitat von Hausbootbewohner
so, ich habe nun der Vollständigkeit halber beim BMVBS über das Kontaktformular diese Anfrage gestellt. Mal sehen, ob und wann es eine Antwort gibt.
Wie angekündigt, auch wenn das Thema ja nun schon durch ist, hier die Antwort auf meine Anfrage:

Zitat:
Von: "BMVBS Buergerinfo" <buergerinfo@bmvbs.bund.de>
Datum: 14. Mai 2013 17:38:30 MESZ
An: <andreas.....@web.de>
Betreff: Az.: L23 - TH 22534 Anhängelast - Stützlast

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Mai 2013, mit der Sie sich zur
Berechnung der Anhängelast erkundigen.

Die Anhängelast ist in § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) geregelt.

Eine Definition für das tatsächliche Gesamtgewicht eines Anhängers ist
in § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO enthalten: "Bei Personenkraftwagen nach
Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers
(Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg
betragen." Das tatsächliche Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers
ist also die Summe aus Achslast und Stützlast.

Die gezogene, tatsächliche Anhängelast ist das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast, sie
entspricht also der tatsächlichen Achslast des mit dem Zugfahrzeug
verbundenen Anhängers.

Eine entsprechende Definition findet sich in der Verordnung (EU) Nr.
1230/2012 vom 12.12.2012 in Artikel 2 Nr. 9: "technisch zulässige
Anhängelast bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger,
die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden
übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger".

Die StVZO ist im Internet unter der Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html und die
EU-Verordnung unter der Adresse
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?u...OM%3ADE%3AHTML
zu finden.

Mit evt. weiteren ungeklärten Fragen wenden Sie sich bitte
zuständigkeitshalber an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde. Nach
der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt der Vollzug der
fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall
ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de

__________________________________

...
__________________
Grüße, Andreas
-----------------
Lebenskunst ist nicht zuletzt die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.



Gruß Uli07
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  #134  
Alt 15.05.2013, 18:55
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hp2sport hp2sport ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Die gezogene, tatsächliche Anhängelast ist das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast, sie
entspricht also der tatsächlichen Achslast des mit dem Zugfahrzeug
verbundenen Anhängers.
Danke Andreas

Was ist jetzt mit unsere Superschlauen, das sollte jetzt den letzten ungläubigen bekehren das der Sigma 3650 rechtens ist, obwohl man könnte ja behaupten das Bundesministerium kennt sich nicht aus.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #135  
Alt 15.05.2013, 19:45
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S. 41-  
3.1.1.2. Die technisch zulässige Anhängelast darf jedoch in keinem Fall
3 500 kg überschreiten.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #136  
Alt 15.05.2013, 19:48
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Danke Andreas

Was ist jetzt mit unsere Superschlauen, das sollte jetzt den letzten ungläubigen bekehren das der Sigma 3650 rechtens ist, obwohl man könnte ja behaupten das Bundesministerium kennt sich nicht aus.
Und jetzt les mal den Absatz oben drüber, da sieht's eben anders aus....
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Gruß Jörg
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  #137  
Alt 15.05.2013, 20:02
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Also ich amüsiere mich köstlich
Solange nix besseres im TV kommt kann es gerne weitergehen
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Gruß, Rene

Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir:
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  #138  
Alt 15.05.2013, 20:05
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Danke Andreas

Was ist jetzt mit unsere Superschlauen, das sollte jetzt den letzten ungläubigen bekehren das der Sigma 3650 rechtens ist, obwohl man könnte ja behaupten das Bundesministerium kennt sich nicht aus.
Nur für Dich, Hans: die zitierte Email stammt aus einem anderen Thread, den ich gestartet hatte und wurde hier von Uli und nicht von mir eingebracht. Brauchst Dich daher nicht bei mir zu bedanken.
Schade eigentlich, dass Du das Geschriebene nicht verstanden hast. Viel deutlicher gehts kaum noch.
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Grüße, Andreas

Geändert von Hausbootbewohner (15.05.2013 um 20:12 Uhr)
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  #139  
Alt 15.05.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Nur für Dich, Hans: die zitierte Email stammt aus einem anderen Thread, den ich gestartet hatte und wurde hier von Uli und nicht von mir eingebracht. Brauchst Dich daher nicht bei mir zu bedanken.
Schade eigentlich, dass Du das Geschriebene nicht verstanden hast. Viel deutlicher gehts kaum noch.
Zusammenfassend könnte man sagen: Der Sigma Trailer ist zwar legal,jedoch gibt es kein Zugfahrzeug, der ihn mit 3650kg ziehen darf.....
Man darf ja auch einen 3t Anhänger an ein Fahrzeug mit 2 T Anhängelast hängen, solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
Es gab ja früher auch mal für Range Rover, Mercedes G und Toyota Landcruiser eingetragene Anhängelasten bis 5,5t mit Maulkupplung aber ohne durchgängige Bremsanlage, eine hydraulische Auflaufbremse am Anhänger genügte. Für neuer Fahrzeuge ist dies leider nicht mehr zulässig
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Gruß Jörg
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  #140  
Alt 16.05.2013, 17:30
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Ich möchte jetzt kein Streitgeschreibsel auslösen. Das mit den 5,5 Tonnen soll es angeblich immer noch geben, aber mit einer speziellen Bremse. Ich meine es war eine hydraulische aber keine Auflaufbremse.

Gruß Uli07
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  #141  
Alt 16.05.2013, 20:45
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich möchte jetzt kein Streitgeschreibsel auslösen. Das mit den 5,5 Tonnen soll es angeblich immer noch geben, aber mit einer speziellen Bremse. Ich meine es war eine hydraulische aber keine Auflaufbremse.

Gruß Uli07
´Ja aber nur an irgendeinem Ami Pickup mit einer elektrohydraulischen Bremse
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Gruß Jörg
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  #142  
Alt 17.05.2013, 06:45
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Liebe Forum Mitglieder,

mit Interesse wurden wir auf diese lebhafte Diskusion zu einem unserer SIGMA Trailermodelle hingewiesen.

Wir möchten uns zwar daran nicht weiter beteiligen, jedoch darauf hinweisen, daß wir jedem Kunden beim Kauf eines SIGMA-Trailers alle - insbesonderen auch die von vielen Diskusionsteilnehmern angezweifelten - technischen Angaben aus Werbung und Produktinfo auch gerne schriftlich garantieren.

Wie immer stehen wir unseren Kunden nicht nur vor sondern auch nach dem Kauf mit technisch zuverlässiger Beratung zur Seite.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kohler-Fritz

Süd-West Marine GmbH
... powered by competence
Am Hecklehamm 12
76549 Hügelsheim
Tel: +49-(0)7229/18679-0
Fax: +49-(0)7229/18679-9

info@suedwestmarine.de
www.suedwestmarine.de



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  #143  
Alt 17.05.2013, 06:55
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Danke für diese Aussage von Sigma.
Ich denke, niemand bezweifelt die Tragfähigkeit von 3650kg.

Nun die Frage an Sigma:

Garantiert ihr auch die legale Benutzung eines Gespanns

- Zugfahrzeug darf 3500kg ziehen, Anhängerkupplung am Auto darf 3500kg, das Schubstück am Trailer darf 3500kg - ,

wenn der Trailer ein Gesamtgewicht mit Boot von 3650kg hat?


Danke an Sigma für eine Antwort.
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  #144  
Alt 17.05.2013, 11:01
Thomas S Thomas S ist offline
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Zitat:
Zitat von Süd West Marine Beitrag anzeigen
Liebe Forum Mitglieder,

mit Interesse wurden wir auf diese lebhafte Diskusion zu einem unserer SIGMA Trailermodelle hingewiesen.

Wir möchten uns zwar daran nicht weiter beteiligen, jedoch darauf hinweisen, daß wir jedem Kunden beim Kauf eines SIGMA-Trailers alle - insbesonderen auch die von vielen Diskusionsteilnehmern angezweifelten - technischen Angaben aus Werbung und Produktinfo auch gerne schriftlich garantieren.

Wie immer stehen wir unseren Kunden nicht nur vor sondern auch nach dem Kauf mit technisch zuverlässiger Beratung zur Seite.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kohler-Fritz

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Sehr geehrte Frau Kohler-Fritz, dann schreiben sie doch bitte hier noch einmal für alle ganz deutlich :
WAS DARF z.B. EIN TOUAREG MIT 3500KG ANHÄNGELAST ZIEHEN ??
WIE SCHWER DARF DER ABGEKUPPELTE TRAILER MIT BOOT AUF DER WAAGE SEIN ??

Auch ich kann mir nicht vorstellen das ich dann tatsächlich mehr als die eingetragene Anhängelast ziehen darf ! Stützlast hin oder her ??
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Gruß Thomas S


Geändert von Thomas S (17.05.2013 um 15:19 Uhr)
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  #145  
Alt 17.05.2013, 11:37
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Vielleicht muss sich Sigma ersteinmal die Gesetze durchlesen um die Frage zu beantworten, na ja warten wir mal ab........
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Schöne Grüße

Oli

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  #146  
Alt 17.05.2013, 12:13
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oder man hat bereits gesehen, dass man vielleicht zu weit aus dem Fenster hing und korrigiert das derzeit.....
Zumindest ist die Website dieser Firma momentan in Bearbeitung....


Diese Internetseite wird zur Zeit aktualisiert.
Wir bitten um Ihr Verständnis
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Gruß - Georg
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  #147  
Alt 17.05.2013, 12:46
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Nu wartet doch erst mal ab was Sigma dazu sagt.;)

Für mich stellt sich die Frage auch ob mehr als 3500 kg geht meine Achsen sind eh für 3600 und der Trailer war vorher auch für 3700 kg in USA zugelassen.


Grüße, Stephan von unterwegs
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #148  
Alt 17.05.2013, 12:51
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Nu wartet doch erst mal ab was Sigma dazu sagt.;)

Grüße, Stephan von unterwegs
also wenn ich wüsste, das über meine Trailer in einem Forum so kontrovers diskutiert würde....
und ich einen offensichtlichen Produktvorteil gegenüber allen anderen Herstellern erfunden hätte.....
das Ganze dann auch noch auf meiner Website entsprechend beworben hätte....

dann würde ich nicht eine Sekunde zögern, diese Informationen zu belegen und so breit wie möglich zu streuen, um mir damit die Auftragsbücher zu füllen....
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Gruß - Georg
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  #149  
Alt 17.05.2013, 13:28
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
oder man hat bereits gesehen, dass man vielleicht zu weit aus dem Fenster hing und korrigiert das derzeit.....
Zumindest ist die Website dieser Firma momentan in Bearbeitung....


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Dieser Zustand war aber schon vor der hiesigen Diskussion.
Sollt vielleicht erwähnt werden bevor wieder irgendwelche
Spekulationen aufkommen.
Übrigens ich bin nicht Sigma und hab auch keinen.
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Gruß Jürgen
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  #150  
Alt 17.05.2013, 16:02
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Frau Kohler-Fritz, dann schreiben sie doch bitte hier noch einmal für alle ganz deutlich :
WAS DARF z.B. EIN TOUAREG MIT 3500KG ANHÄNGELAST ZIEHEN ??
WIE SCHWER DARF DER ABGEKUPPELTE TRAILER MIT BOOT AUF DER WAAGE SEIN ??

Auch ich kann mir nicht vorstellen das ich dann tatsächlich mehr als die eingetragene Anhängelast ziehen darf ! Stützlast hin oder her ??
Hallo, ich denke hier lesen einige emotionalgeschwängert nicht richtig.


Zitat Frau Kohler-Fritz:

"...wir möchten uns daran nicht weiter beteiligen...")

Wenn also nichts mehr kommt, nicht wundern.
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